Rahmenvereinbarung über das Druckermanagement
Kliniken der Stadt Köln gGmbH · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen Ia2/22/25veröffentlicht 12.09.2025erstmals 12.09.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 72 Monate
- 01.03.2026 – …
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.
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Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 72 Monate01.03.2026 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Köln51067, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieter.ehealth-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (56 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (82 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Preis70 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 14 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 14 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 13 Monatenan Kliniken der Stadt Köln gGmbH
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 12 Monatennur elektronisch über bieter.ehealth-evergabe.de
- Bindefrist endetvor 11 Monaten45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die bestehende Druckerinfrastruktur der Kliniken der Stadt Köln gGmbH folgt aktuell keinem einheitlichen Konzept. Die Geräte sind ohne feste Struktur über die Standorte verteilt und derzeit lokal installiert. Eine zentrale Verwaltung oder Standardisierung der Drucker ist bislang nicht vorhanden. Darüber hinaus ist gegenwärtig eine große Anzahl an Druckern im Einsatz, die sich in Modell, Hersteller und Funktionalität unterscheiden. Ziel ist neben der Reduzierung der Geräteanzahl eine Vereinheitlichung der heterogenen Druckerlandschaft zur Gewährleistung eines wirtschaftlich effizienten Ressourceneinsatzes.
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG) beabsichtigt daher im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Arbeitsplatzdruckern und Multifunktionsdruckern inkl. Vollservice-Dienstleistungen unter Einsatz der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Software. Die Bereitstellung sämtlicher Leistungen erfolgt im Mietmodell. Die Rahmenvereinbarung kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande. Die Laufzeit beträgt 72 Monate ab Abnahme des Gesamtsystems, frühestens beginnend am 01.03.2026.
Der Auftragnehmer liefert spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zuschlagserteilung 50 fehlerfreie Drucker. Insoweit steht der AG das einseitige Recht zu, einzelne (ggfs. durch mehrfache Abrufe bis zur Gesamtheit) oder die Gesamtheit der 50 Drucker als Bestandteil der Mindestabnahmemenge abzurufen. Der Abruf erfolgt unter Angabe des jeweils erforderlichen Druckermodells und Druckertypen, die in der Leistungsbeschreibung in Reiter „3. Druckeranforderungen – Ziffer 3.2-3.7“ definiert sind. Insofern ist es zulässig, die Drucker einzeln oder gesammelt zu liefern (Mindestanforderung). Die Drucker dienen dazu, defekte Geräte der AG im Voraus auszutauschen, um Ausfallzeiten zu minimieren und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen. Mit der Phase 3 des Rolloutplans gemäß Leistungsbeschreibung (1.3.1 – Allgemeine Anforderungen) ist spätestens am 15.12.2025 zu beginnen. Die zum Rollout, d.h. zum Abschluss aller zur mangelfreien Implementierung und Inbetriebnahme des Gesamtsystems, insbesondere bestehend aus den einzelnen Druckern sowie der unter Reiter „2. Technische Anforderungen Ziffer. 2.2-2.4“ beschriebenen Software einschließlich etwaig erforderlicher Anpassungen und Individualsoftware, bis einschließlich Phase 4 des Rolloutplans erforderlichen Leistungen, sind bis zum 27.02.2026 abnahmereif zu erbringen (Mindestanforderung).
Die im Reiter „B. Mengengerüst – B. 3 Mindestabnahmemenge Drucker“ beschriebenen Drucker sind bis zum 26.02.2026 fehlerfrei an die AG zu liefern (Mindestanforderung). Die Differenz der Mindestabnahmemenge zu der in Reiter „B. Mengengerüst – B. 4 Maximale Abnahmemenge Drucker“ definierten Maximalmenge von 140 zusätzlichen Druckern ist während der Vertragslaufzeit auf Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern. Insoweit steht der AG das einseitige Recht zu einzelne (ggf. durch mehrfache Abrufe bis zur Gesamtheit) oder die Gesamtheit der zusätzlichen Drucker abzurufen. Auf den Abruf einzelner oder der Gesamtheit der zusätzlichen Drucker besteht kein Anspruch. Die abgerufenen Drucker sind innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Mitteilung über den Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern und fehlerfrei in das Gesamtsystem zu implementieren (Mindestanforderung). Die AG ist ebenfalls berechtigt, die als Zubehör bezeichneten Leistungen abzurufen. Auf den Abruf einzelner Leistungen oder der Gesamtheit der Leistungen des Zubehörs besteht kein Anspruch. Die abgerufenen Leistungen des Zubehörs sind innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Mitteilung über den Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern und fehlerfrei in das Gesamtsystem zu implementieren (Mindestanforderung).
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform
Eignung8 von 8 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Eignung zur Berufsausübung“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Eintragung in das Handelsregister“ zugeordnet.] Befähigung zur Berufsausübun … ganz lesenkürzer
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Eignung zur Berufsausübung“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Eintragung in das Handelsregister“ zugeordnet.] Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die zur Eignung zur Berufsausübung geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter 5.1.9 aufgelistete Erklärung Allgemeine Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil und die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind: 1. Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil, Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister oder zu einer gleichwertigen Registrierung bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (Formular Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil), 2. Im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bietergemeinschaft (Formular Erklärung der Bietergemeinschaft), 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Ausschlussgründe sowie denen nach § 5 KorruptionsbGNRW (Formular Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen); Hinweis: Maßnahmen des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft/ des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärungen mit dem Angebot einzureichen), 4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiloG (Formular Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG), 5. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe (Formular Erklärung zur Unterauftragsvergabe), 6. ggf. Erklärung zur Eignungsleihe (Formular Erklärung zur Eignungsleihe), 7. ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Formular Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers), 8. Erklärung Russland (Formular Erklärung Russland) 9. Erklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Formular - Erklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz). Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bieter/der Bietergemeinschaft vom Verfahren.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Berufliche Risikohaftpflichtversicherung“ zugeordnet … ganz lesenkürzer
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Berufliche Risikohaftpflichtversicherung“ zugeordnet.] Die zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von dem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung zur Berufsausübung Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind: 1.Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung). Die Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden müssen mindestens 2.000.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung). Die Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden müssen mindestens 2.000.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung).- Durchschnittlicher Jahresumsatz
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Durchschnittlicher Jahresumsatz“ zugeordnet.] 1. … ganz lesenkürzer
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Durchschnittlicher Jahresumsatz“ zugeordnet.] 1. Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz und den Netto-Umsatz mit vergleichbaren Leistungen für die Jahre 2022, 2023, 2024 (Formular Erklärung über den Gesamtumsatz/Umsatz mit vergleichbaren Leistungen)- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Referenzen zu bestimmten Lieferungen“ zugeordnet.] … ganz lesenkürzer
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Referenzen zu bestimmten Lieferungen“ zugeordnet.] Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung zur Berufsausübung Aufgeführte. Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind: 1.Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers (Formular Erklärung zu den Referenzen). Es sind mindestens drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen. • Von den drei vorzulegenden Referenzen müssen zwei jeweils kumulativ (i) die Lieferung von mindestens 650 Druckern/ Multifunktionsgeräten (ii) inklusive Serviceleistungen (Wartung, Reparatur und Versorgung der Geräte mit Verbrauchsmaterialien sowie Bereitstellung einer Flottenmanagementsoftware) erfassen (Mindestanforderung). • Von den drei vorzulegenden Referenzen muss eine jeweils kumulativ (i) die Lieferung von mindestens 400 Druckern/ Multifunktionsgeräten (ii) inklusive Serviceleistungen (Wartung, Reparatur und Versorgung der Geräte mit Verbrauchsmaterialien sowie Bereitstellung einer Flottenmanagementsoftware) (iii) für einen Krankenhausverbund oder ein Krankenhaus erfassen (Mindestanforderung). Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein (Mindestanforderung). Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Die Bietergemeinschaft / Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft / eine Bietergemeinschaft /ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1.Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers (Formular Erklärung zu den Referenzen). Es sind mindestens drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen. • Von den drei vorzulegenden Referenzen müssen zwei jeweils kumulativ (i) die Lieferung von mindestens 650 Druckern/ Multifunktionsgeräten (ii) inklusive Serviceleistungen (Wartung, Reparatur und Versorgung der Geräte mit Verbrauchsmaterialien sowie Bereitstellung einer Flottenmanagementsoftware) erfassen (Mindestanforderung). • Von den drei vorzulegenden Referenzen muss eine jeweils kumulativ (i) die Lieferung von mindestens 400 Druckern/ Multifunktionsgeräten (ii) inklusive Serviceleistungen (Wartung, Reparatur und Versorgung der Geräte mit Verbrauchsmaterialien sowie Bereitstellung einer Flottenmanagementsoftware) (iii) für einen Krankenhausverbund oder ein Krankenhaus erfassen (Mindestanforderung). Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein (Mindestanforderung). Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Die Bietergemeinschaft / Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinsc …- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Durchschnittliche jährliche Belegschaft“ zugeordnet.] 1. … ganz lesenkürzer
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Durchschnittliche jährliche Belegschaft“ zugeordnet.] 1. Erklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit (Formular Erklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit)- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität“ zugeordnet.] … ganz lesenkürzer
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität“ zugeordnet.] 1. Erklärung zur technischen Ausstattung und Zertifizierungen (Formular Erklärung zur technischen Ausstattung und Zertifizierungen). Es ist die Zertifizierung des Umwelt-Management-Systems nach DIN EN ISO 14001 oder ein gleichwertiges, die Anforderungen der DIN EN ISO 14001 erfüllendes Zertifikat (Mindestanforderung) sowie die Zertifizierung des Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) nach nach DIN EN ISO/IEC 27001:2024 oder ein gleichwertiges, die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 27001:2024 erfüllendes Zertifikat nachzuweisen. Darüber hinaus ist das Umweltzeichen Blauer Engel“ (DE-UZ 219) oder ein vergleichbares Umweltzeichen nachzuweisen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2026
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 72 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Differenz der Mindestabnahmemenge zu der in Reiter „B. Mengengerüst – B. 4 Maximale Abnahmemenge Drucker“ definierten Maximalmenge von 140 zusätzlichen Druckern ist während der Vertragslaufzeit auf Abruf fehlerfrei an die Auftraggeberin zu liefern. Insoweit steht der Auftraggeberin das einse … ganz lesenkürzer
Die Differenz der Mindestabnahmemenge zu der in Reiter „B. Mengengerüst – B. 4 Maximale Abnahmemenge Drucker“ definierten Maximalmenge von 140 zusätzlichen Druckern ist während der Vertragslaufzeit auf Abruf fehlerfrei an die Auftraggeberin zu liefern. Insoweit steht der Auftraggeberin das einseitige Recht zu einzelne (ggf. durch mehrfache Abrufe bis zur Gesamtheit) oder die Gesamtheit der zusätzlichen Drucker abzurufen. Auf den Abruf einzelner oder der Gesamtheit der zusätzlichen Drucker besteht kein Anspruch. Die abgerufenen Drucker sind innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der jeweiligen Mitteilung über den Abruf fehlerfrei an die Auftraggeberin zu liefern und fehlerfrei in das Gesamtsystem zu implementieren (Mindestanforderung). Die Auftraggeberin ist ebenfalls berechtigt, die als Zubehör bezeichneten Leistungen abzurufen. Auf den Abruf einzelner Leistungen oder der Gesamtheit der Leistungen des Zubehörs besteht kein Anspruch. Die abgerufenen Leistungen des Zubehörs sind innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der jeweiligen Mitteilung über den Abruf fehlerfrei an die Auftraggeberin zu liefern und fehlerfrei in das Gesamtsystem zu implementieren (Mindestanforderung).- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieter.ehealth-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 45 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2 – 10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ins … ganz lesenkürzer
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Die verfahrensgegenständlichen Leistungen sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal hinsichtlich der Höchstzahl von 788 Druckern zu erbringen. Die Mindestabnahmemengen ausgenommen wird eine bestimmte Leistungsmenge von der Auftraggeberin nicht garantiert. Bei den im Preisblatt … ganz lesenkürzer
1. Die verfahrensgegenständlichen Leistungen sind während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal hinsichtlich der Höchstzahl von 788 Druckern zu erbringen. Die Mindestabnahmemengen ausgenommen wird eine bestimmte Leistungsmenge von der Auftraggeberin nicht garantiert. Bei den im Preisblatt unter Leistungsvolumina angegebenen „Druckvolumen pro Monat“ handelt es sich jeweils um die auf Grundlage der aktuellen Verbräuche realistisch geschätzten Werte, die nur für die Angebotswertung fiktiv zu Grunde gelegt werden. Sie stellen keine verbindlichen bzw. zugesicherten Leistungsvolumina dar. 2. Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. 3. Weitere Mindestanforderungen an das Angebot: Mit der Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen ist im Falle der Zuschlagserteilung auf ein Angebot innerhalb von 5 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung zu beginnen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Neufelder Straße 34, 51067 Köln
- Website
- kliniken-koeln.de
- Kontakt
- ausschreibung@
kliniken-koeln.de
Bei uns erfasst
- Erdgas für die Kliniken der Stadt Köln gGmbH16.10.2026 · 1 Angebot
- Brandschutzplanung11.10.2026 · 3 Angebote
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- Software Projektcontrolling03.09.2026 · 4 Angebote
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ACS Group GmbH8 Zuschläge
- ACP IT Solutions GmbH7 Zuschläge
- Bechtle AG7 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG7 Zuschläge
- H&G Hansen & Gieraths EDV Vertriebsgesellschaft mbH7 Zuschläge
- Bechtle GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 23.10.2025 auf 28.10.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 14.10.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 14.10.2025 auf 23.10.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung be4b94ec-2a2b-40db-a353-d1cd9757914c.