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vergebenEU-weitIngenieurleistungenPlanungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung (RV) über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für Dienstliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Nordrhein-Westfalen, Hauptstelle Bonn, VOEK 300-22

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin, Berlin

Aktenzeichen VOEK 300-22veröffentlicht 12.01.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 1333 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 14 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
5,2 Mio. €
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10623, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • preisliche Komponente Gewichtung 40 Prozent und Konzept Gewichtung 60 Prozent60 %
  • preisliche Komponente Gewichtung 40 Prozent und Qualität Gewichtung 60 Prozent40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Bau- bzw.Bauunterhaltungsmaßnahmen für Dienstliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Nordrhein-Westfalen, Hauptstelle Bonn umfassen: die jährlich durchzuführende Feststellung der notwendigen Bauunterhaltungsmaßnahmen und übrigen Baumaßnahmen unter Berücksichtigung der baulichen Liegenschaftsentwicklung sowie diverse Planungsaufgaben mit den Schwerpunkten Objektplanung, Fachplanung, Technische Gebäudeausrüstung,Tragwerksplanung, Fachplanung Freianlagen, Brandschutz und Bauphysik.

Beschreibung des Loses

Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahme für Dienstliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Nordrhein-Westfalen, Hauptstelle Bonn umfassen: Baubegehung: Jährliche Baubegehungen mit einem Vertreter der AG in dem von einem Einzelauftrag betroffenen Gebäude(n) zur Feststellung der Bauunterhaltungsarbeiten für die kommenden 5 Wirtschaftsjahre nach Terminabstimmung mit der AG, spätestens jedoch 24 Werktage nach Zugang des Einzelauftrags. Der AN berät die AG dabei in bauordnungsrechtlicher, gestalterischer, ingenieurtechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Bei der Begehung kommt es insbesondere auch darauf an, zu prüfen, ob die Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz eingehalten sind sowie ob Mängel unter Prüfung von Gewährleistungsansprüchen vorliegen. Zur Einhaltung des Budgets ist eine sehr sorgfältige Prüfung und Festlegung der Prioritäten auszuführender Bauunterhaltungsmaßnahmen notwendig. Konzeptionelle Planung: Konzeptionelle Planung zeichnerisch und oder durch Beschreibungen der erforderlichen Bauleistung mit Kostenvergleichsbetrachtung zu alternativen Lösungsvarianten und Erstellung einer nachvollziehbaren Kostenschätzung nach DIN 276 1: 2008 12 je Einzelmaßnahme. Maßnahmen außerhalb der Baubedarfsnachweisung (BBN), Sofortmaßnahmen: Baufachliche Stellungnahmen auf schriftliche Anweisung der AG für Maßnahmen außerhalb der BBN bzw. unvorhergesehene Sofortmaßnahmen. Planungs- und Überwachungsleistungen auf Grundlage der jeweiligen BBN: Die einzelnen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume im Sinne von § 34 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger Besonderer Leistungen gemäß der Anlage 2.2 des Rahmenvertrages (RV) Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung im Sinne von § 55 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger Besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.3 des RV Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung im Sinne von § 51 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger Besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.4 des RV Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Freianlagen im Sinne von § 39 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger Besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.5 des RV Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Brandschutz im Sinne von Pkt. 1.4 AHO Heft 17/06.2015 ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger Besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.6 des RV Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Bauphysik, Akustik, Wärmeschutz im Sinne von AHO Heft 23 gemäß Anlage 2.7 des RV, Weitere notwendige Leistungen. Die zur Erteilung von Einzelaufträgen berechtigte Stelle ist im Rahmenvertrag benannt.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

preisliche Komponente Gewichtung 40 Prozent und Konzept Gewichtung 60 Prozent60 %
preisliche Komponente Gewichtung 40 Prozent und Qualität Gewichtung 60 Prozent40 %
Qualität
preisliche Komponente Gewichtung 40 Prozent und Konzept Gewichtung 60 ProzentKonzept mit gewichteten Unterkriterien (siehe Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen - Bestandteil der Vergabeunterlagen)
Preis
preisliche Komponente Gewichtung 40 Prozent und Qualität Gewichtung 60 Prozent

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt einen Tag nach Zuschlagserteilung und endet am 31.08.2025. Die Auftraggeberin ist zur zweimaligen Ausübung einer Verlängerungsoption berechtigt, durch die sich die Laufzeit dieses Vertrages um jeweils weitere 12 Monate verlängert. Die maximale Gesamtlaufzeit endet spätestens am 31.08.2027.
Optionen
Siehe Rahmenvertrag (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber d … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zuschlagskriterien u. deren Bewertung für die Angebotsauswertung: Preis 40 % (max. Punkte 100, gewichtet: 40) zu den Komponenten: Umbauzuschlag, ggf. Zuschlag oder Abschlag auf Honorar, Stundensätze, Nebenkostenpauschale, Berechnung Punkte pro Komponente = (2 x Angebot niedrigste Preiskomponente min … ganz lesenZuschlagskriterien u. deren Bewertung für die Angebotsauswertung: Preis 40 % (max. Punkte 100, gewichtet: 40) zu den Komponenten: Umbauzuschlag, ggf. Zuschlag oder Abschlag auf Honorar, Stundensätze, Nebenkostenpauschale, Berechnung Punkte pro Komponente = (2 x Angebot niedrigste Preiskomponente minus Preiskomponente des Angebots) : Angebot niedrigste Komponente x max. Punktzahl pro Komponente. Konzept 60 %, (max. Punkte 100, gewichtet: max. 60) mit Bepunktung der Schwerpunkte: 1. Methodisches Vorgehen (max. 30 Punkte), 2. Fachkunde und Qualifikation, Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation (max. 70 Punkte: Unterpunkt 2.1 30 Punkte, Unterpunkt 2.2 20 Punkte, Unterpunkt 2.3 20 Punkte) Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung der RV darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten. Das mit dem Angebot einzureichende Konzept muss die wertungsrelevanten Schwerpunkte enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird. Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung (und auch zur späteren Erläuterung im etwaigen Verhandlungsgespräch) herangezogen werden. Das Konzept ist auf max. 5 DIN A4 Seiten gesamt (Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5) darzulegen. Werden mehr als 5 Seiten eingereicht, erfolgt nur eine Wertung der Seiten 1-5, ebenso werden Anhänge nicht mit in die Wertung einbezogen. Die federführenden Mitarbeiter für die ausgeschriebenen Leistungen sind namentlich zu benennen. Das Konzept wird für jeden Unterpunkt mit den Punkten 0 (ungenügend) bis zu den max. Punkten pro Unterpunkt 20/30 (sehr gut) wie folgt durch ein Gremium bewertet. Bewertet wird auf Ebene der Unterpunkte. Weist das Angebot eine Tendenz zur höheren Notenstufe auf, behält sich die Auftraggeberin vor, im Bereich von 1 bis 20/30 Punkten Zwischenwerte zu bilden. Hierzu werden zum schon erreichten Wert 1 Punkt addiert. Damit können sich Zwischenwerte ergeben. Eine Tendenz zur nächst höheren Stufe ist etwa dann erkennbar, wenn ein Teil des Angebots eine über die eigentlich erreichte Notenstufe hinausgehende Wirkung in Richtung der anderen Notenstufe hat. Mindestpunktzahl für das Konzept: Das Konzept muss je Unterpunkt mindestens 1 von maximal 20/30 möglichen Punkten erreichen. Angebote, die mit weniger als 1 Punkt pro Unterpunkt bewertet werden, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Wird kein Konzept mit Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Bewertung: sehr gut Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.1 30 Punkte: 27 bis 30 Punkte Anwendung bei Schwerpunkt 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 17 bis 20 Punkte Ein Konzept, das glaubhaft erwarten lässt, dass die Anforderungen in besonders guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise ohne offene Fragen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, leicht verständlich). Bewertung: gut Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.1 30 Punkte: 23 bis 26 Punkte Anwendung bei Schwerpunkt 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 13 bis 16 Punkte Ein Konzept, das glaubhaft erwarten lässt, dass die Anforderungen in guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise mit einigen offenen Fragestellungen, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, gut geordnet und übersichtlich). Bewertung: befriedigend Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.1 30 Punkte: 19 bis 22 Punkte Anwendung bei Schwerpunkt 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 9 bis 12 Punkte Ein Konzept, das teilweise Schwächen aufweist, aber verspricht, die Anforderungen insgesamt weitgehend umzusetzen (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, systematisch geordnet, durchschnittliche Darstellung aller geforderten Angaben). Bewertung: ausreichend Anwendung bei Schwerpunkt 1., …
Hinweis
(1) Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e Vergabe Plattform des Bundes (http://www.evergabe online.de) heruntergeladen werden. (2) Die vorgegebenen Vordrucke in den Bewerbungsunterlagen sind zu verwenden. Der Vordruck "Teilnahmeantrag" bzw. sp … ganz lesen(1) Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e Vergabe Plattform des Bundes (http://www.evergabe online.de) heruntergeladen werden. (2) Die vorgegebenen Vordrucke in den Bewerbungsunterlagen sind zu verwenden. Der Vordruck "Teilnahmeantrag" bzw. später im Verfahren der Vordruck "Angebotsschreiben" muss mit dem Namen der erklärenden Person versehen (Textform) bzw. elektronisch signiert sein. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag/das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform einzureichen bzw. elektronisch signiert einzureichen. (3) Teilnahmeanträge und Angebote sind in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe von Teilnahmeanträge und Angebote ausschließlich über die Vergabeplattform www.evergabe-online. de unter Verwendung des Moduls „Teilnahmeantrag bzw. Angebot abgeben“ in dem für dieses Verfahren angelegten Projektraum einzureichen. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung. Teilnahmeanträge und Angebote per Post, Email und Fax sind nicht zugelassen. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV Die zur Nutzung der e Vergabe Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e Vergabe Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots Assistenten (AnA) und der Signatur Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e Vergabe Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe online.info bereit. (4) Geforderte Erklärungen und Nachweise sind gemäß Checkliste mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot, spätestens zu dem in IV.2. genannten Terminen vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2. genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag bzw. Angebot ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden: 1 Stufe: Ausgefüllte Teilnahmeerklärung; 2. Stufe: ausgefülltes Angebotsschreiben; ausgefülltes Preisblatt, Konzept. (5) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen. (6) Bewerbergemeinschaft bzw. Bietergemeinschaften haben die in den Bewerbungsbedingungen geforderten Angaben und Erklärungen von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bzw. Bietergemeinschaft einzureichen. Auf das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ wird verwiesen. Beabsichtigt der Bewerber keine Bewerbergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beispielsweise im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmern durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 VgV). Auf das Formblatt „Erklärung Unterauftragnehmern Eignungsleihe“ wird verwiesen. (7) Die …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

557vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (521 Lose mit Angabe)
312.132 €Zuschlagswert im Median
148.797 € – 735.594 €mittlere Hälfte, 164 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.03.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aa98e17b-a37b-402d-a51a-63bb1765c7b3.