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Frist abgelaufenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Workstations und Industrierechnern im 19-Zoll-Format für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte

Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen EU-I/T 7/2025veröffentlicht 13.01.2026erstmals 13.01.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 246 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 13.01.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
9,4 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre01.04.2026 – 31.03.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Stuttgart70190, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichit-vergabe.eu

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 10 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über it-vergabe.eu
    vor 8 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    vor 8 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2028
    vor 7 Monaten
  6. Bindefrist endet
    4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Industrierechner im 19-Zoll-Format und Workstations, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise für Video- und Audioproduktion sowie anderen Aufgaben eingesetzt werden. Die zu beschaffenden 19-Zoll-Industrierechner sind primär für den Einbau in Sende- und Produktionsstudios sowie über KVM-Lösungen in zentrale Technikräume der jeweiligen Rundfunkanstalten vorgesehen. Darüber hinaus kommen sie auch für weitere Aufgaben zum Einsatz. Diese Rechner befinden sich im kontinuierlichen 24/7-Betrieb und übernehmen kritische Funktionen für senderelevante und produktionsbezogene Anwendungen. Daraus ergibt sich ein besonders hoher Anspruch an die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der eingesetzten Systeme. Bestehende Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung dieser Systeme erreichen die Grenze ihrer maximalen Laufzeit, zudem sind die bisher eingesetzten Systeme durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte zu ersetzen. Deshalb wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung von Workstations und 19-Zoll-Industrierechner in zwei Losen durchgeführt.

Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Beschaffung von Workstations (Los 1) sowie die Beschaffung von Industrierechnern im 19-Zoll-Format (Los 2) abzuschließen.

An diesen Rahmenvereinbarungen sind neben dem SWR als Auftraggeber dieser Rahmenvereinbarungen die weiteren im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen, unter Kapitel 3.5 Bezugsberechtigte benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.

Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung und zum Abschluss von Einzelkaufverträgen berechtigt sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten, GSEAs und Einzeleinrichtungen:

• Bayerischer Rundfunk (BR) • Deutsche Welle (DW) • Deutschlandradio (DR) • Hessischer Rundfunk (HR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Radio Bremen (RB) • Bremedia Produktion GmbH • Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) • ARD Hauptstadtstudio (vertreten durch RBB) • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR)

Die Rahmenvereinbarungen sollen je Los für eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und zusätzlich zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber je Los separat ausgeübt und gelten auch für alle aus diesen Rahmenvereinbarungen Bezugsberechtigten. Die beschriebenen Anforderungen in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen gelten für beide Lose gleichermaßen, außer es wird explizit auf ein Los hingewiesen.

Die Rahmenvereinbarungen für beide Lose (Los 1 und Los 2) beginnen geplant am 01.04.2026 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags je Los.

Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:

Los 1: Workstations - Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Workstations verschiedener Leistungsklassen eines Herstellers sowie zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen für 36 Monate, - ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers, - vertragliche Vereinbarung von optionalen Leistungen: - ergänzende Ausstattungsvarianten, - Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate.

Los 2: 19-Zoll-Industrierechner - Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 19-Zoll-Industrierechner unterschiedlicher Bauhöhen eines Herstellers inkl. zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen für 36 Monate, - ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers, Optionale Leistungen sind: - ergänzende Ausstattungsvarianten, - Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate.

Wichtig sind für dieses Vorhaben in beiden Losen folgende Punkte: - technische Leistungsmerkmale, - Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Instandhaltungs- und Garantieleistungen, - logistische Leistung.

- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1 und Los 2

Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die konkreten Abnahmemengen sind im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen in den Kapiteln 6.3 und 6.4 aufgeführt.

Abnahmemengen Workstations Los 1 (Stück): Leistungsklasse=LK Mindestabnahmemenge: Workstations der LK 1: 320; Workstations der LK 2: 70; Workstations der LK 3: 10; Gesamt: 410 Geplante Abnahmemenge: Workstations der LK 1: 770; Workstations der LK 2: 250; Workstations der LK 3: 60; Gesamt: 1.080 Optionale Höchstmenge: Workstations der LK 1: 870; Workstations der LK 2: 320; Workstations der LK 3:75; Gesamt:1.265

Abnahmemengen 19-Zoll Industrierechner Los 2 (Stück): Rechnerklasse= RK Mindestabnahmemenge: Rechnerklasse (RK) 1: 140; RK 2: 290; RK 3: 320 Gesamt: 750 Geplante Abnahmemenge: RK 1: 280; RK 2: 840; RK 3: 980 Gesamt: 2.100 Optionale Höchstmenge: RK 1: 325; RK 2: 920; RK 3: 1.085 Gesamt: 2.330

Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage im Kapitel 2.2 aufgeführt. Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 09a – Leistungs- und Preisblätter Los 1“ und „Anlage 09b – Leistungs- und Preisblätter Los 2“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Workstations für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Industrierechner im 19-Zoll-Format und Workstations, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise für Video- und Audioproduktion sowie anderen Aufgaben eingesetzt werden. Die zu beschaffenden 19-Zoll-Industrierechner sind primär für den Einbau in Sende- und Produktionsstudios sowie über KVM-Lösungen in zentrale Technikräume der jeweiligen Rundfunkanstalten vorgesehen. Darüber hinaus kommen sie auch für weitere Aufgaben zum Einsatz. Diese Rechner befinden sich im kontinuierlichen 24/7-Betrieb und übernehmen kritische Funktionen für senderelevante und produktionsbezogene Anwendungen. Daraus ergibt sich ein besonders hoher Anspruch an die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der eingesetzten Systeme. Bestehende Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung dieser Systeme erreichen die Grenze ihrer maximalen Laufzeit, zudem sind die bisher eingesetzten Systeme durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte zu ersetzen. Deshalb wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung von Workstations und 19-Zoll-Industrierechner in zwei Losen durchgeführt. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Beschaffung von Workstations (Los 1) abzuschließen. An diesen Rahmenvereinbarungen sind neben dem SWR als Auftraggeber dieser Rahmenvereinbarungen die weiteren im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen, unter Kapitel 3.5 Bezugsberechtigte benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße. Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung und zum Abschluss von Einzelkaufverträgen berechtigt sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten, GSEAs und Einzeleinrichtungen: • Bayerischer Rundfunk (BR) • Deutsche Welle (DW) • Deutschlandradio (DR) • Hessischer Rundfunk (HR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Radio Bremen (RB) • Bremedia Produktion GmbH • Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) • ARD Hauptstadtstudio (vertreten durch RBB) • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR) Die Rahmenvereinbarungen sollen je Los für eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und zusätzlich zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber je Los separat ausgeübt und gelten auch für alle aus diesen Rahmenvereinbarungen Bezugsberechtigten. Die beschriebenen Anforderungen in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen gelten für beide Lose gleichermaßen, außer es wird explizit auf ein Los hingewiesen. Die Rahmenvereinbarung für Los 1 beginnt geplant am 01.04.2026 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: Los 1: Workstations - Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Workstations verschiedener Leistungsklassen eines Herstellers sowie zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen für 36 Monate, - ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers, - vertragliche Vereinbarung von optionalen Leistungen: - ergänzende Ausstattungsvarianten, - Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate. Wichtig sind für dieses Vorhaben in beiden Losen folgende Punkte: - technische Leistungsmerkmale, - Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Instandhaltungs- und Garantieleistungen, - logistische Leistung. - 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1 Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die konkreten Abnahmemengen sind im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen in den Kapiteln 6.3 und 6.4 aufgeführt. Abnahmemengen Workstations Los 1 (Stück): Mindestabnahmemenge: -Workstations der Leistungsklasse 1: 320 -Workstations der Leistungsklasse 2: 70 -Workstations der Leistungsklasse 3: 10 Gesamt: 410 Geplante Abnahmemenge: -Workstations der Leistungsklasse 1: 770 -Workstations der Leistungsklasse 2: 250 -Workstations der Leistungsklasse 3: 60 Gesamt: 1.080 Optionale Höchstmenge: -Workstations der Leistungsklasse 1: 870 -Workstations der Leistungsklasse 2: 320 -Workstations der Leistungsklasse 3: 75 Gesamt: 1.265 Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage im Kapitel 2.2 aufgeführt. Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 09a – Leistungs- und Preisblätter Los 1“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.

2 Jahre5.900.000 €
2
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Industrierechnern im 19-Zoll-Format für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Industrierechner im 19-Zoll-Format und Workstations, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise für Video- und Audioproduktion sowie anderen Aufgaben eingesetzt werden. Die zu beschaffenden 19-Zoll-Industrierechner sind primär für den Einbau in Sende- und Produktionsstudios sowie über KVM-Lösungen in zentrale Technikräume der jeweiligen Rundfunkanstalten vorgesehen. Darüber hinaus kommen sie auch für weitere Aufgaben zum Einsatz. Diese Rechner befinden sich im kontinuierlichen 24/7-Betrieb und übernehmen kritische Funktionen für senderelevante und produktionsbezogene Anwendungen. Daraus ergibt sich ein besonders hoher Anspruch an die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der eingesetzten Systeme. Bestehende Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung dieser Systeme erreichen die Grenze ihrer maximalen Laufzeit, zudem sind die bisher eingesetzten Systeme durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte zu ersetzen. Deshalb wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung von Workstations und 19-Zoll-Industrierechner in zwei Losen durchgeführt. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Beschaffung von Industrierechnern im 19-Zoll-Format (Los 2) abzuschließen. An diesen Rahmenvereinbarungen sind neben dem SWR als Auftraggeber dieser Rahmenvereinbarungen die weiteren im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen, unter Kapitel 3.5 Bezugsberechtigte benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße. Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung und zum Abschluss von Einzelkaufverträgen berechtigt sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten, GSEAs und Einzeleinrichtungen: • Bayerischer Rundfunk (BR) • Deutschlandradio (DR) • ARD Hauptstadtstudio (vertreten durch RBB) • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk (SWR) Die Rahmenvereinbarungen sollen je Los für eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und zusätzlich zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber je Los separat ausgeübt und gelten auch für alle aus diesen Rahmenvereinbarungen Bezugsberechtigten. Die beschriebenen Anforderungen in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen gelten für beide Lose gleichermaßen, außer es wird explizit auf ein Los hingewiesen. Die Rahmenvereinbarung für Los 2 beginnt geplant am 01.04.2026 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: Los 2: 19-Zoll-Industrierechner - Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 19-Zoll-Industrierechner unterschiedlicher Bauhöhen eines Herstellers inkl. zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen für 36 Monate, - ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers, Optionale Leistungen sind: - ergänzende Ausstattungsvarianten, - Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate. Wichtig sind für dieses Vorhaben in beiden Losen folgende Punkte: - technische Leistungsmerkmale, - Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Instandhaltungs- und Garantieleistungen, - logistische Leistung. - 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 2 Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die konkreten Abnahmemengen sind im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen in den Kapiteln 6.3 und 6.4 aufgeführt. Abnahmemengen 19-Zoll Industrierechner Los 2 (Stück): Mindestabnahmemenge: -Rechnerklasse 1: 140 -Rechnerklasse 2: 290 -Rechnerklasse 3: 320 Gesamt: 750 Geplante Abnahmemenge: -Rechnerklasse 1: 280 -Rechnerklasse 2: 840 -Rechnerklasse 3: 980 Gesamt: 2.100 Optionale Höchstmenge: -Rechnerklasse 1: 325 -Rechnerklasse 2: 920 -Rechnerklasse 3: 1.085 Gesamt: 2.330 Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage im Kapitel 2.2 aufgeführt. Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 09b – Leistungs- und Preisblätter Los 2“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht.

2 Jahre3.500.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kriterium
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Leistung erteilt.
Beschreibung
Die B-Kriterien je Los und ggf. je Leistungsklasse werden einer – meist vergleichenden – Bewertung unterzogen. Der Bieter muss für das jeweils von ihm angebotene Modell technische Parameter angeben, welche angegebene Mindestanforderungen nicht unterschreiten dürfen. Bei Fragen, deren Antwort ein nu … ganz lesenDie B-Kriterien je Los und ggf. je Leistungsklasse werden einer – meist vergleichenden – Bewertung unterzogen. Der Bieter muss für das jeweils von ihm angebotene Modell technische Parameter angeben, welche angegebene Mindestanforderungen nicht unterschreiten dürfen. Bei Fragen, deren Antwort ein numerischer Wert ist, erhält der beste und für den Auftraggeber vorteilhafteste angebotene Wert die für das Kriterium festgelegte Höchstpunktzahl, der schlechteste 0 Punkte. Zwischenwerte alle weiteren Anbieter werden linear interpoliert. (vgl. ggf. auch die Erläuterungen zu den jeweiligen B-Kriterien im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen in den „Anlage 12a bzw. 12b – Leistungs- und Preisblätter Los 1 bzw. Los 2“). Die B-Kriterien im Leistungsblatt Allgemein fordern von den Bietern Konzepte zu den Prozessen für Abruf und Lieferung, Rücknahme von Verpackungsmaterial und Support. Aufgrund der unterschiedlichen Bedeutung der Konzepte für den Auftraggeber werden für die Konzepte maximal folgende Leistungspunkte vergeben: - Konzept Abruf- und Lieferprozesse (nur Los 1): max. 25 Punkte - Konzept Fertigungs- und Lieferprozesse (nur Los 2): max. 25 Punkte - Konzept Prozesse zur Rücknahme von Verpackungsmaterial: max. 10 Punkte - Konzept Supportprozesse: max. 25 Punkte Die erreichten Leistungspunkte werden je Angebot für alle Konzepte addiert. Somit sind für alle Konzepte gemeinsam maximal 60 Leistungspunkte zu erreichen. Die dazu eingereichten Konzeptbeschreibungen der Prozesse oder Vorgehensweisen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Fragestellungen vergleichend bewertet und in vier Zielerfüllungsgrade wie folgt eingestuft und bewertet. Dabei wird der errechnet Wert der Leistungspunkte kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet. Niedriger Zielerfüllungsgrad – 0% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte: Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber nicht oder nur in geringem Maße erkennbar. Im ein-gereichten Konzept wurde auf weniger als zwei der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Schilderung der anderen Aspekte enthält nur wenige anschauliche Angaben oder die Angaben sind lückenhaft, wenig aussagekräftig und nicht erkennbar auftragsbezogen. Beim Auftraggeber entstehende Aufwände sind nicht transparent. Für den Auftraggeber ist nur ein niedriger erwartbarer Servicegrad erkennbar. Mittlerer Zielerfüllungsgrad – 50% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte: Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber in Grundzügen erkennbar. Im eingereichten Konzept wurde auf zwei bis drei der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Angaben sind insgesamt mäßig aussagekräftig, aber auftragsbezogen. Die Serviceprozesse sind für den Auftraggeber im Wesentlichen nachvollziehbar. Beim Auftraggeber entstehende Aufwände sind als ungünstig einzuschätzen. Für den Auftraggeber ist ein mittelmäßiger Servicegrad erkennbar. Hoher Zielerfüllungsgrad – 80% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte: Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber in hohem Maße erkennbar. Das Konzept wurde insgesamt schlüssig formuliert. Es wurde auf alle vier der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Schilderung umfasst gut nachvollziehbare, aussagekräftige Angaben zu Prozessen und Bearbeitungszeiten. Ein systematisches und zielgerichtetes Vorgehen des Bieters ist zu erkennen. Die Unterstützung durch den Anbieter hält Aufwände beim Auftraggeber gering. Für den Auftraggeber kann eine verlässliche und nutzerorientierte Serviceabwicklung abgeleitet werden. Sehr hoher Zielerfüllungsgrad – 100% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte: Das Durchführungskonzept wurde schlüssig dargestellt. Es enthält sehr aussagekräftige und umfassende Angaben zu allen genannten Aspekten. Darüber hinaus bezieht es zusätzliche Aspekte und Ansätze mit ein, die vom Auftr …

Eignung12 von 12 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage unter Kapitel 3.12.1 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfäh … ganz lesenBei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage unter Kapitel 3.12.1 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Hinweis zu Unterauftragnehmern: Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage in Kapitel 3.12.2 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage in Kapitel 3.12.2 mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu „Anlage 08 – Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833-2014“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage Kapitel 3.2.1 vorgelegt werden. Hinweis zur Eignungsleihe: Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnach-weise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 03 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Die Anforderung gilt für beide Lose. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die „Anlage 05 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt dem Angebot beigelegt sein. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 02b (Verpflic … ganz lesenA1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die „Anlage 05 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt dem Angebot beigelegt sein. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 02b (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) ausgefüllt beizulegen(A1.1).Die Anforderung gilt für beide Lose. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
Eintragung in das Handelsregister
A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, n … ganz lesenA2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr). Die Anforderung gilt für beide Lose. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: - für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung - für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 2.000.000 € … ganz lesenA3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: - für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung - für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung oder - Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
Finanzkennzahlen
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichung … ganz lesenA3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Nachweis einer mindestens positiven Eigenkapitalquote durch-schnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
Finanzkennzahlen
A3.3 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem ei-ne Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zwe … ganz lesenA3.3 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem ei-ne Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist. Mindestanforderung: Nachweis einer Risikoklasse nicht höher als III (entspricht einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 %). Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
A4.1 – Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigk … ganz lesenA4.1 – Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
A4.2 – Nachweise eines zertifizierten Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2015. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle … ganz lesenA4.2 – Nachweise eines zertifizierten Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2015. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
A4.3 – Nachweis von drei Referenzen von IT-Liefer- und Dienstleistungs-Rahmenverträgen in vergleichbarer Art und Größe mit den angebotenen Produkten innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den geforderten Angaben. Hierzu ist das je Referenz ausgefüllte Referenztemplate (Anlage 11a) mit dem Angebo … ganz lesenA4.3 – Nachweis von drei Referenzen von IT-Liefer- und Dienstleistungs-Rahmenverträgen in vergleichbarer Art und Größe mit den angebotenen Produkten innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den geforderten Angaben. Hierzu ist das je Referenz ausgefüllte Referenztemplate (Anlage 11a) mit dem Angebot vorzulegen. Die Prüfung der Referenzen in Los 1 erfolgt anhand der nachstehenden Kriterien. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten vollständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Angabe der Rahmendaten Alle erforderlichen Angeben wurden gemacht. Ja/Nein Projektvolumen 1 Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt mind. 24 Monate Ja/Nein Projektvolumen 2 Vertragsvolumen beträgt durchschnittlich mindestens 1.000.000 €/Jahr. Ja/Nein Projektvolumen 3 Anzahl der ausgelieferten Workstations war durchschnittlich mindestens 250/Jahr. Ja/Nein Projektvolumen 4 Mindestens 10 Standorte wurden beliefert. Ja/Nein Projektinhalt 1 Mindestens 2 verschiedene Leistungsklassen wurden konfiguriert und geliefert. Ja/Nein Projektinhalt 2 Verschiede Ausstattungsvarianten wurden mit wählbaren Komponenten bestückt/ausgeliefert. Ja/Nein Projektinhalt 3 Vertrag umfasste eine Haltbarkeitsgarantie inkl. Vor-Ort-Reparaturservice und Garantietausch. Ja/Nein Projektinhalt 4 Technischer Support/Störungsannahme, Bereitstellung eines Ticketsystem, definierte SLAs. Ja/Nein Systemumgebung Kurze, anschauliche Beschreibung der vertraglichen Leistungen. Ja/Nein In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
A4.4 – Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens sechs zertifizierten Mitarbeitern (auch anonymisiert) für die Erbringung der Instandhaltungsleistungen. Die zugehörigen persönlichen Zertifizierungen sind beizulegen. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur E … ganz lesenA4.4 – Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens sechs zertifizierten Mitarbeitern (auch anonymisiert) für die Erbringung der Instandhaltungsleistungen. Die zugehörigen persönlichen Zertifizierungen sind beizulegen. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung alle A-Kriterien erfüllt sein. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" müssen zur Eignung ebenfalls alle A-Kriterien erfüllt sein. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten voll-ständig sind, mindestens 6 der 8 projektbeschreibenden Kriterien erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht und sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.03.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: -Die Rahmenvereinbarung soll für die Grundlaufzeit von 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. - 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1
Optionen
- vertragliche Vereinbarung von optionalen Leistungen: o ergänzende Ausstattungsvarianten, o Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate. - zeitliche Verlängerung (Verlängerungsoption) - 2 x 12 Monate Verlängerungsoption für die Rahmenvereinbarungen Los 1
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
5.900.000 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
it-vergabe.eu
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Monate
Angebotsöffnung
06.03.2026, 13:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage in Kapitel 3.9.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller • den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungs … ganz lesenDie ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage in Kapitel 3.9.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller • den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung. Die Rahmenvereinbarung kann auch durch den zeitlichen Ablauf enden.
Hinweis
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenha … ganz lesen1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die „Anlage 08 - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung (Anlage 02a - Erklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe und Anlage 02b - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) auszufüllen sowie abzugeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

171vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (207 Lose mit Angabe)
352.665 €Zuschlagswert im Median
136.574 € – 646.220 €mittlere Hälfte, 42 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Baden-Württemberg (34 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens6 Meldungen

  1. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 13.02.2026 auf 27.02.2026 verschoben
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 13.02.2026
  3. BekanntmachungFrist 13.02.2026
  4. 3. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 23.03.2026 auf 27.03.2026 verschoben
  5. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 06.03.2026 auf 23.03.2026 verschoben
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 07919b2c-0d9d-439f-b6e8-3f18145489e6.