Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen EU-I/T 4/2026veröffentlicht 13.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 3,85 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 16.11.2026 – …
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 3,85 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre16.11.2026 – …, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Stuttgart70190, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichit-vergabe.eu
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 56 Tagen
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 37 Tagennur elektronisch über it-vergabe.eu
- Heute
- Vertragsbeginnin 8 Tagen
- Bindefrist endetin 55 Tagen3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Standard-Arbeitsplatzmonitore (im folgenden auch Monitore), die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise bei der Bürokommunikation und anderen Aufgaben eingesetzt werden. Bestehende Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung dieser Systeme erreichen die Grenze ihrer maximalen Laufzeit, zudem sind die bisher eingesetzten Systeme durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte zu ersetzen. Deshalb wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung der Geräte durchgeführt.
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem Auftraggeber (SWR) als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.5 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage) benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt:
• Bayerischer Rundfunk (BR) • ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice • Deutsche Welle (DW) • Deutschlandradio (DR) • Hessischer Rundfunk (HR) inkl. ARD-Sternpunkt und DRA • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Radio Bremen (RB) inkl. Bremedia Produktion GmbH • Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) inkl. ARD-POC • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 16.11.2026.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: - Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von handelsüblichen Arbeitsplatzmonitoren in drei Leistungsklassen, - Instandhaltungs- und Garantieleistungen, - ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers.
Optionale Leistung ist: - Garantieerweiterung auf 60 Monate.
Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte: - Technische Leistungsmerkmale der Standard-Arbeitsplatzmonitore, - Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen, - Logistische Leistung.
Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig.
Die Mengen sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 6.4 Abnahmemengen, und in Anlage 12 Leistungs- und Preisblatt, dargestellt; die Mengen beziehen sich auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren:
- Standard-Arbeitsplatzmonitor 24“ inkl. Dockingfunktion u. integrierter Webcam: Mindestmenge: 1.030 Stück; Geplante Abnahmemenge: 7.950 Stück; Optionale Höchstmenge 9.100 Stück
- Standard-Arbeitsplatzmonitor 24“ ohne Dockingfunktion u. ohne Webcam: Mindestmenge: 3.370 Stück; Geplante Abnahmemenge: 7.780 Stück; Optionale Höchstmenge 8.900 Stück
- Standard-Arbeitsplatzmonitor 34“ inkl. Dockingfunktion u. integrierter Webcam: Mindestmenge: 1.020 Stück; Geplante Abnahmemenge: 3.370 Stück; Optionale Höchstmenge 3.800 Stück
Gegenstand nach CPV
- 30231000Computerbildschirme und KonsolenHauptgegenstand
- 30231300Bildschirme
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Leistung erteilt. In die Ermittlung des Zuschlags gemäß Kapitel 4.4.3 wird die Gesamtleistungspunktzahl einbezogen. Diese setzt sich aus den gewichteten Leistungspunkten der drei Leistungsklassen und den Leistungspunkten aus der Bewertung der Konzepte zusammen. Bewertung der B-Kriterien Die B-Kriterien je Leistungsklasse werden einer – meist vergleichenden – Bewertung unterzogen. Der Bieter muss für das jeweils von ihm angebotene Modell technische Parameter angeben, welche angegebene Mindestanforderungen nicht unterschreiten dürfen. Festlegungen zu Mindestanforderungen, zur maximal erreichbaren Punktzahl und zur Bewertungsmethodik zu den B-Kriterien werden in den Leistungsblättern der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter“ jeweils zum Kriterium erläutert. Folgende maximal erreichbare Leistungspunkte können je Tabellenblatt erreicht werden: - 60 Punkte im Tabellenblatt „Leistungsblatt Allgemein“ - 20 Punkte im Tabellenblatt „LK1 - Monitor 24" inkl. Docking“ - 14 Punkte im Tabellenblatt „LK2 - Monitor 24" ohne Docking“ - 14 Punkte im Tabellenblatt „LK3 - Monitor 34" inkl. Docking“ Die in den drei Leistungsklassen (LK1, LK2, LK3) erreichbaren Punkte werden anhand der für die jeweilige Leistungsklasse zugrunde gelegten Stückzahl der Geräte gewichtet. Auf diese Weise wird berücksichtigt, dass die Leistungsklassen entsprechend ihrem voraussichtlichen Anteil an der Gesamtbeschaffungsmenge unterschiedlich stark in die Leistungswertung eingehen. Hierzu wird zunächst für jede Leistungsklasse der erreichte prozentuale Zielerreichungsgrad ermittelt: ZdL = Zielerreichungsgrad der jeweiligen Leistungsklasse ZdL =(erreichte Punkte der Leistungsklasse)/(maximal erreichbare Punkte der Leistungsklassen) Der Zielerreichungsgrad wird anschließend mit dem Stückzahlanteil der jeweiligen Leistungsklasse an der Gesamtstückzahl und mit den für die drei Leistungsklassen gemeinsam vorgesehenen 48 Leistungspunkten multipliziert: GLdL = Gewichtete Leistungspunkte der Leistungsklasse GLdL =ZdL*((Stückzahl der Leistungsklasse)/Gesamtstückzahl)*48 Leistungsklasse 1: 9.100 Geräte Leistungsklasse 2: 8.900 Geräte Leistungsklasse 3: 3.800 Geräte Gesamtstückzahl LK1, LK2, LK3: 21.800 Geräte Maßgeblich für die Gewichtung sind ausschließlich die vorstehend genannten Stückzahlen. Die gewichteten Leistungspunkte der drei Leistungsklassen werden zunächst ungerundet addiert. Erst die daraus gebildete Summe wird kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet. Für das Tabellenblatt „Leistungsblatt Allgemein“ erfolgt keine Gewichtung nach Stückzahlen. Die dort erreichten Leistungspunkte werden unmittelbar in die Leistungswertung übernommen. Damit können aus den B-Kriterien aller vier Tabellenblätter insgesamt maximal 108 Leistungspunkte erreicht werden: Leistungsblatt Allgemein: maximal 60 Leistungspunkte Leistungsklassen 1 bis 3 gemeinsam: maximal 48 Leistungspunkte Gesamt: maximal 108 Leistungspunkte Die Summe der im Tabellenblatt „Leistungsblatt Allgemein“ erreichten Leistungspunkte und der gewichteten Leistungspunkte der drei Leistungsklassen bildet die für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß Kapitel 4.4.3 (im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) maßgebliche Gesamtleistungspunktzahl. Bewertung der vorgelegten Konzepte Die B-Kriterien im Leistungsblatt Allgemein fordern von den Bietern Konzepte zu den Prozessen für Abruf und Lieferung, Rücknahme von Verpackungsmaterial und Support. Die Bieter müssen für die Konzeptbeschreibung die in der Anlage 12, dort im Leistungsblatt allgemein, je Konzept aufgelisteten Frage- und Themenstellungen beachten. Die Einreichung der drei Konzepte mit dem Angebot ist verpflichtend (A-Kriterium). Für die die Konzepte werden maximal folgende Leistungspunkte vergeben: Konzept Abruf- und Lieferprozesse: max. 20 Punkte Konzept Prozesse zur Rücknahme von Verpackungsmaterial: max. 20 Punkte Konzept Supp …
Eignung11 von 11 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigk … ganz lesenkürzer
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Hinweis zu Unterauftragnehmern: Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 4.3 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gem. Kapitel 4.3 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu „Anlage 08 – Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833-2014“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gem. Kapitel 3.2.1 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) vorgelegt werden. Hinweis zur Eignungsleihe: Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 03 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der/das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die „Anlage 05 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt dem Angebot beigelegt sein. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
- Eintragung in das Handelsregister
A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, n … ganz lesenkürzer
A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr). Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: - für Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensfolgeschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis/ mindestens 6.000.000€ Jahreshöchstersatzleistung - für echte Vermögensschäden min. 1. … ganz lesenkürzer
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: - für Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensfolgeschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis/ mindestens 6.000.000€ Jahreshöchstersatzleistung - für echte Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis/ mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) oder - Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.- Finanzkennzahlen
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichung … ganz lesenkürzer
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Nachweis einer mindestens positiven Eigenkapitalquote durch-schnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
A3.3 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Ausfallwahrscheinlichkeit/Risikoklasse zwei … ganz lesenkürzer
A3.3 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Ausfallwahrscheinlichkeit/Risikoklasse zweifelsfrei ablesbar ist. Mindestanforderung: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 % (entspricht einer Risikoklasse nicht höher als III). Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank, aus denen keine Ausfallwahrscheinlichkeit glaubhaft hervorgeht, erfüllen diese Anforderung nicht. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- A4.1 – Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- A4.2 – Nachweise eines zertifizierten und zum geplanten Vertragsbeginn aktuell gültigen Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2015. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
A4.3 – Nachweis von drei Referenzen über Rahmenvereinbarungen zu Liefer- und Serviceleistungen für IT-Endgeräte in vergleichbarer Art und Größe innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den geforderten Angaben. Hierzu ist das je Referenz ausgefüllte Referenztemplate (Anlage 11) mit dem Angebot einzu … ganz lesenkürzer
A4.3 – Nachweis von drei Referenzen über Rahmenvereinbarungen zu Liefer- und Serviceleistungen für IT-Endgeräte in vergleichbarer Art und Größe innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den geforderten Angaben. Hierzu ist das je Referenz ausgefüllte Referenztemplate (Anlage 11) mit dem Angebot einzureichen. Die Prüfung der Referenzen erfolgt anhand der Kriterien in Tabelle 4 (Kriterien für Referenzprojekte) im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten vollständig sind und mindestens 6 der 9 Kriterien erfüllt sind/mit „ja“ beantwortet wurden. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 16.11.2026
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung soll für eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und zusätzlich zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. Beschreibung der Verlängerungen: Zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten
- Optionen
- Optionale Leistungen: - Zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten - Garantieerweiterung auf 60 Monate.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- it-vergabe.eu
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevo … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
- Hinweis
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenha … ganz lesenkürzer
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreueund Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart
- Website
- swr.de
- Kontakt
- vergabe-it@
swr.de
Bei uns erfasst
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Alle 1 offenen Ausschreibungen von Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Baden-Württemberg (34 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Innovative Datensysteme GmbH indasys8 Zuschläge
- ACP IT Solutions GmbH5 Zuschläge
- Bechtle GmbH5 Zuschläge
- ACP4 Zuschläge
- NEC Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Bechtle GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 02.10.2026 auf 09.10.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.10.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Hochschule Reutlingen - Workstation LSMHochschule ReutlingenFrist 14.11.2026
- Heilbronner SchulenStadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -Frist 10.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 88524648-425c-45e1-92df-bc1ec24c1c29.