Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Notebooks für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen EU-I/T 6/2025veröffentlicht 15.05.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 28,5 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.08.2025 – …
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 28,5 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 28,5 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre01.08.2025 – …, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Stuttgart70190, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichit-vergabe.eu
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 17 Monatennur elektronisch über it-vergabe.eu
- Vertragsbeginnvor 15 Monaten
- Bindefrist endetvor 14 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Notebooks, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise bei der Bürokommunikation und auch für Audio- und Videoproduktion und andere Aufgaben eingesetzt werden. Zu diesem Zweck wurde bereits im Jahr 2021 eine Ausschreibung durchgeführt. Da die seinerzeit geschlossene Rahmenvereinbarung die Grenze ihrer maximalen Laufzeit erreicht, wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung von Notebooks durchgeführt. Zudem sind bisher eingesetzte Notebooks durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Notebooks zu ersetzen. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Notebooks abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.5 in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße. • ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice •Bayerischer Rundfunk (BR) • Deutsche Welle (DW) • Deutschlandradio (DR) • Hessischer Rundfunk (HR) • ARD-Sternpunkt (vertreten durch HR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Radio Bremen (RB) • Bremedia Produktion GmbH • Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) • ARD Hauptstadtstudio (vertreten durch RBB) • ARD-POC (vertreten durch RBB) • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: - Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von handelsüblichen Business Notebooks in verschiedenen Geräteklassen sowie zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen, - Ein gemeinsames Abstimmungsgespräch mit dem Auftraggeber vor Ort.
Optionale Leistungen sind: - Ergänzende Ausstattungsvarianten der Notebooks (Erweiterung Arbeitsspeicher, Erweiterung SSD Kapazität, Auslieferung mit WWAN Controller, Auslieferung mit Dockingstation, Auslieferung mit englischem Tastaturlayout, Auslieferung ohne Betriebssystem, Auslieferung ohne Grafikprozessor bei den Workstations, Auslieferung mit Displayauflösung WQUXGA bei den Workstations usw.) - Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate
Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte:
- Technische Leistungsmerkmale der Notebooks - Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen - Logistische Leistung Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig.
Die konkreten Abnahmemengen sind in Kapitel 5.3 „Abnahmemengen“ aufgeführt. Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Kapitel 2.2 aufgeführt. Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter im Excel-Format“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht. Die Rahmenvereinbarung soll für die Grundlaufzeit von 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.
Beschreibung des Loses
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Notebooks, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise bei der Bürokommunikation und auch für Audio- und Videoproduktion und andere Aufgaben eingesetzt werden. Zu diesem Zweck wurde bereits im Jahr 2021 eine Ausschreibung durchgeführt. Da die seinerzeit geschlossene Rahmenvereinbarung die Grenze ihrer maximalen Laufzeit erreicht, wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung von Notebooks durchgeführt. Zudem sind bisher eingesetzte Notebooks durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Notebooks zu ersetzen. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Notebooks abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.5 in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße. • ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice •Bayerischer Rundfunk (BR) • Deutsche Welle (DW) • Deutschlandradio (DR) • Hessischer Rundfunk (HR) • ARD-Sternpunkt (vertreten durch HR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Radio Bremen (RB) • Bremedia Produktion GmbH • Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) • ARD Hauptstadtstudio (vertreten durch RBB) • ARD-POC (vertreten durch RBB) • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: - Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von handelsüblichen Business - Notebooks in verschiedenen Geräteklassen sowie zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen, - Ein gemeinsames Abstimmungsgespräch mit dem Auftraggeber vor Ort.
Optionale Leistungen sind: - Ergänzende Ausstattungsvarianten der Notebooks (Erweiterung Arbeitsspeicher, Erweiterung SSD Kapazität, Auslieferung mit WWAN Controller, Auslieferung mit Dockingstation, Auslieferung mit englischem Tastaturlayout, Auslieferung ohne Betriebssystem, Auslieferung ohne Grafikprozessor bei den Workstations, Auslieferung mit Displayauflösung WQUXGA bei den Workstations usw.) - Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate
Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte:
- Technische Leistungsmerkmale der Notebooks - Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen - Logistische Leistung Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die konkreten Abnahmemengen sind in Kapitel 5.3 „Abnahmemengen“ aufgeführt. Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Kapitel 2.2 aufgeführt. Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter im Excel-Format“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht. Die Rahmenvereinbarung soll für die Grundlaufzeit von 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.
Gegenstand nach CPV
- 30213100Tragbare ComputerHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kriterium
- Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird das Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Dabei wird jeweils eine Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt. Das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis erhält den Zuschlag.
- Beschreibung
Die B-Kriterien je Leistungsklasse werden einer – meist vergleichenden – Bewertung unterzogen. Der Bieter muss für das jeweils von ihm angebotene Modell technische Parameter angeben, welche die angegebenen Mindestanforderungen nicht unterschreiten dürfen. Bei Fragen, deren Antwort ein numerischer … ganz lesenkürzer
Die B-Kriterien je Leistungsklasse werden einer – meist vergleichenden – Bewertung unterzogen. Der Bieter muss für das jeweils von ihm angebotene Modell technische Parameter angeben, welche die angegebenen Mindestanforderungen nicht unterschreiten dürfen. Bei Fragen, deren Antwort ein numerischer Wert ist, erhält der beste und für den Auftraggeber vorteilhafteste angebotene Wert die für das Kriterium festgelegte Höchstpunktzahl, der schlechteste 0 Punkte. Zwischenwerte alle weiteren Anbieter werden linear interpoliert. Dabei wird für jedes Kriterium in den Leistungsblättern der Anlage 12 angegeben, in welchem Bereich marktgerechte Werte zu erwarten sind. Bei Fragen, deren Antwort ein „Ja“ oder „Nein“ erfordert, erhält die Antwortoption, die für den Auftraggeber vorteilhaft ist, die Höchstpunktzahl, die Alternativoption 0 Punkte (vgl. auch die Erläuterungen zu den jeweiligen B-Kriterien in der Anlage 12 – Leistungs-und Preisblätter im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen). Je Geräteklasse sind so maximal 100 Leistungspunkte zu erreichen. Diese Leistungspunkte werden je Geräteklasse gewichtet mit dem prozentualen Anteil der Gerätezahl je Klasse im Verhältnis zur Gesamtzahl der Geräte. Beispiel: - Gesamtzahl Geräte: 31.600 Geräte - Notebooks 14“: 15.400 Geräte - Anteil Notebooks 14“: 48,73 % - maximal 100 Leistungspunkte für Geräteklasse Notebooks 14“ gewichtet: maximal 48,73 Leistungspunkte Die so gewichteten Leistungspunkte werden je Angebot für alle Geräteklassen addiert. Somit sind für alle Geräteklassen gemeinsam maximal 100 Leistungspunkte zu erreichen. Die B-Kriterien im Leistungsblatt Allgemein fordern von den Bietern Konzepte zu den Prozessen für Abruf und Lieferung, Rücknahme von Verpackungsmaterial und Support. Aufgrund der unterschiedlichen Bedeutung der Konzepte für den Auftraggeber werden für die Konzepte maximal folgende Leistungspunkte vergeben: - Konzept Abruf- und Lieferprozesse: max. 10 Punkte - Konzept Prozesse zur Rücknahme von Verpackungsmaterial: max. 5 Punkte - Konzept Supportprozesse: max. 15 Punkte Die erreichten Leistungspunkte werden je Angebot für alle Konzepte addiert. Somit sind für alle Konzepte gemeinsam maximal 30 Leistungspunkte zu erreichen. Die dazu eingereichten Konzeptbeschreibungen der Prozesse oder Vorgehensweisen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Fragestellungen vergleichend bewertet und in vier Zielerfüllungsgrade wie folgt eingestuft und bewertet: Niedriger Zielerfüllungsgrad – 0% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte: Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber nicht oder nur in geringem Maße erkennbar. Im eingereichten Konzept wurde auf weniger als zwei der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Schilderung der anderen Aspekte enthält nur wenige anschauliche Angaben oder die Angaben sind lückenhaft, wenig aussagekräftig und nicht erkennbar auftragsbezogen. Beim Auftraggeber entstehende Aufwände sind nicht transparent. Für den Auftraggeber ist nur ein niedriger erwartbarer Servicegrad erkennbar. Mittlerer Zielerfüllungsgrad – 50% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte: Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber in Grundzügen erkennbar. Im eingereichten Konzept wurde auf zwei bis drei der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Angaben sind insgesamt mäßig aussagekräftig, aber auftragsbezogen. Die Serviceprozesse sind für den Auftraggeber im Wesentlichen nachvollziehbar. Beim Auftraggeber entstehende Aufwände sind als ungünstig einzuschätzen. Für den Auftraggeber ist ein mittelmäßiger Servicegrad erkennbar. Hoher Zielerfüllungsgrad – 80% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte: Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber in hohem Maße erkennbar. Das Konzept wurde insgesamt schlüssig formuliert. Es wurde auf alle vier der genannten Aspekte anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Schilderung umfasst gut nachvollziehbare, aussagekräftige Angaben zu P …
Eignung12 von 12 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die „Anlage 05 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt dem Angebot beigelegt sein. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunk … ganz lesenkürzer
A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die „Anlage 05 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt dem Angebot beigelegt sein. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.- Eintragung in das Handelsregister
A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, n … ganz lesenkürzer
A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr). In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: - für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.00 … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: - für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung - Für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.- Anteil der Unterauftragsvergabe
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 3.12.1 im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagengeforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfäh … ganz lesenkürzer
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 3.12.1 im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagengeforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Hinweis zu Unterauftragnehmern: Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 6.3 im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.12.2 im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.12.2 im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu „Anlage 08 – Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833-2014“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.2.1 im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen vorgelegt werden. Hinweis zur Eignungsleihe: Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 03 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.- Finanzkennzahlen
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichu … ganz lesenkürzer
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Nachweis einer mindestens positiven Eigenkapitalquote durchschnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre B3.1 – Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung. 2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10% 8 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20% 14 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30% 20 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30% In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.- Finanzkennzahlen
A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate). Mindestanforderung: Nachweis mit mi … ganz lesenkürzer
A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate). Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 6 Monate. Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters. 3.2 – Bewertung des Bonitätsindex aus dem Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) zur Bewertung der Bonität des Bieters. 2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität 8 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität 14 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität 20 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
A4.1 – Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähig … ganz lesenkürzer
A4.1 – Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
A4.2 – Nachweise eines zertifizierten Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2015. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte … ganz lesenkürzer
A4.2 – Nachweise eines zertifizierten Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2015. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
A4.3 – Nachweis von drei Referenzen von IT-Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen in vergleichbarer Art und Größe mit den angebotenen Produkten innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den geforderten Angaben. Hierzu ist das je Referenz ausgefüllte Referenztemplate (Anlage 11) mit dem Angebot … ganz lesenkürzer
A4.3 – Nachweis von drei Referenzen von IT-Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen in vergleichbarer Art und Größe mit den angebotenen Produkten innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den geforderten Angaben. Hierzu ist das je Referenz ausgefüllte Referenztemplate (Anlage 11) mit dem Angebot vorzulegen. B4.1 – Bewertung der drei vorgelegten Referenzen von IT – Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen Referenzen zu Projekten zur Lieferung und Instandhaltung von Notebooks in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen drei Jahren. Die eingereichten Referenzen werden vergleichend, anhand der vorgegebenen Punkte in nachfolgender Tabelle in Art und Größenordnung im Hinblick auf Ihren Schwierigkeitsgrad bewertet und danach, ob und in welchem Grad sie der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommen. Die eingereichten Referenzen werden vergleichend, anhand der vorgegebenen Punkte in der Tabelle im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen Kapitel 6.3.4 in Art und Größenordnung im Hinblick auf Ihren Schwierigkeitsgrad bewertet und danach, ob und in welchem Grad sie der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommen. Es sind drei Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden und jeweils maximal 20 Eignungspunkte erreichen können. Niederer Zielerfüllungsgrad (0 Wertungspunkte) entspricht 1 bis 3 Kriterien erfüllt Mittlerer Zielerfüllungsgrad (10 Wertungspunkte) entspricht 4 bis 6 Kriterien erfüllt Hoher Zielerfüllungsgrad (20 Wertungspunkte) entspricht 7 bis 9 Kriterien erfüllt In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
A4.4 – Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens acht zertifizierten Mitarbeitern (auch anonymisiert) für die Erbringung der Instandhaltungsleistungen. Die zugehörigen persönlichen Zertifizierungen sind beizulegen. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maxima … ganz lesenkürzer
A4.4 – Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens acht zertifizierten Mitarbeitern (auch anonymisiert) für die Erbringung der Instandhaltungsleistungen. Die zugehörigen persönlichen Zertifizierungen sind beizulegen. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 59 Eignungspunkte erreicht.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Laufzeit und Umfang6 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung soll für die Grundlaufzeit von 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.
- Optionen
Beschreibung der Optionen: - Ergänzende Ausstattungsvarianten der Notebooks (Erweiterung Arbeitsspeicher, Erweiterung SSD Kapazität, Auslieferung mit WWAN Controller, Auslieferung mit Dockingstation, Auslieferung mit englischem Tastaturlayout, Auslieferung ohne Betriebssystem, Auslieferung ohne Gra … ganz lesenkürzer
Beschreibung der Optionen: - Ergänzende Ausstattungsvarianten der Notebooks (Erweiterung Arbeitsspeicher, Erweiterung SSD Kapazität, Auslieferung mit WWAN Controller, Auslieferung mit Dockingstation, Auslieferung mit englischem Tastaturlayout, Auslieferung ohne Betriebssystem, Auslieferung ohne Grafikprozessor bei den Workstations, Auslieferung mit Displayauflösung WQUXGA bei den Workstations usw.) - Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate Die Rahmenvereinbarung soll für die Grundlaufzeit von 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 28.500.000 €
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- it-vergabe.eu
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der in Kapitel 3.9.6 im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfu … ganz lesenkürzer
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der in Kapitel 3.9.6 im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
- Hinweis
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang … ganz lesenkürzer
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart
- Website
- swr.de
- Kontakt
- vergabe-it@
swr.de
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 25.06.2025 auf 02.07.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 17.06.2025 auf 25.06.2025 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.06.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 21266579-bb83-4288-9852-7cee3349bbb3.