Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Erweiterungen für die bestehende Unstructured Data-Infrastruktur des SWR und weiterer Bezugsberechtigter sowie zugehörige Konzeptions- und Planungsleistungen
Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen EU-I/T 16/2024veröffentlicht 07.04.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 57,5 Mio. €
- Laufzeit
- 6 Jahre
- 01.12.2025 – 30.11.2031
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: IT und Software in Baden-Württemberg (34 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 57,5 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 57,5 Mio. €
- Laufzeit
- 6 Jahre01.12.2025 – 30.11.2031, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Stuttgart70190, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichit-vergabe.eu
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 18 Monaten
- Vertragsbeginnvor 11 MonatenLaufzeit bis 30.11.2031
- Heute
Beschreibung
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Massenspeicher für unstructured data, die in verschiedenen Rundfunkanstalten als GRID-Speicherinfrastruktur mit Geräten der Firma Dell der Baureihen Powerscale (ehemals Isilon) und Objectscale (ehemals ECS) realisiert sind. Das stetige Wachstum an Daten erfordert es, dass die bestehenden Infrastrukturen permanent ausgebaut und um weitere Speichereinheiten ergänzt werden müssen. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Speichereinheiten der Fa. Dell der Powerscale (ehemals Isilon) und Objectscale (ehemals ECS) sowie zugehöriger Dienstleistungen wie Konzeptions- und Planungsleistungen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 72 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 96 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoption wird durch den Auftraggeber ausgeübt und gilt auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. Die Rahmenvereinbarung beginnt frühestens zum 01.12.2025. Wesentliche zu erbringende Lieferleistungen sind: -Lieferung von Speichereinheiten der Fa. DELL der Baureihen Powerscale (ehemals Isilon) und Objectscale (ehemals ECS) in unterschiedlichen Ausstattungsvarianten sowie Instandhaltungs- und Garantieleistungen vom Hersteller für bis zu 84 Monate. -Lieferung von Netzwerkkomponenten (Backend connectivity) sowie Instandhaltungs- und Garantieleistungen vom Hersteller für bis zu 84 Monate. -Lieferung von OEM und Thirdparty-Software für Administration und Verwaltung der gekauften Hardwarekomponenten sowie Softwarepflege von den Herstellern für bis zu 84 Monate. Wesentliche zu erbringende Dienstleistungen sind: -Inbetriebnahme beim Auftraggeber oder den Bezugsberechtigten durch den Auftragnehmer (nicht Hersteller) bis zum Zustand „hardware ready“ Optionale Leistungen sind: -Planungs- und Konzeptionsleistungen für den Auf- und Ausbau der GRID-Speicherinfrastruktur sowie weiterführende Konfigurationen der Systeme nach dem Zustand „hardware ready“ -Cloudhosting von einzelnen Speichereinheiten -Pay as you use APEX onPrem Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte: -Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Instandhaltungs- und Garantieleistungen -Logistische Leistung An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Auftraggeber dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.2.3 (Teilnahmewettbewerb) benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: -Bayrischer Rundfunk (BR) -Deutsche Welle (DW) -ARD-Sternpunkt, vertreten durch den Hessischen Rundfunk (HR) -Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) -Radio Bremen (RB) / Bremedia Produktion GmbH -Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) -Informations-Verarbeitungs-Zentrum (IVZ), vertreten durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) -Saarländischer Rundfunk (SR) -Südwestrundfunk (SWR) -WDR mediagroup digital GmbH, vertreten durch den Westdeutschen Rundfunk (WDR) Die Vertragsausübung erfolgt auf der Basis einer Rahmenvereinbarung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Geräte und die hinterlegte Preisliste. Die Abnahmemengen werden in EUR netto angegeben und beziehen sich auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 96 Monaten. Die Abnahmemengen gelten unabhängig von der Produktkategorie, die Abnahme kann davon abweichend erfolgen. Die Abnahmemengen sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 4.3 Abnahmemengen dargestellt: -Mindestabnahmemenge: 12.800.000,00 €, netto -Geplante Abnahmemenge: 37.600.000,00 €, netto -Optionale Höchstmenge: 57.500.000,00 €, netto
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung12 von 12 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
A1.1 Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist die Anlage 06 – Bewerberauskunft mit Eigenerklärung ausgefüllt beizulegen. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 03b (Verpflichtungserklärung Un … ganz lesenkürzer
A1.1 Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist die Anlage 06 – Bewerberauskunft mit Eigenerklärung ausgefüllt beizulegen. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 03b (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) ausgefüllt beizulegen. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt.- Anteil der Unterauftragsvergabe
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft müssen mit Abgabe des Teilnahmeantrags die unter Kapitel 4.2, Teilnahmewettbewerb geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem … ganz lesenkürzer
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft müssen mit Abgabe des Teilnahmeantrags die unter Kapitel 4.2, Teilnahmewettbewerb geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Teilnahmeantrags die unter Kapitel 4.2, Teilnahmewettbewerb geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bewerber vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bewerber für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.5.2 vorgelegt werden. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber bereits mit dem Teilnahmeantrag die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 04 - Haftungserklärung“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, der/das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist und sich für die zweite Stufe des EU-Verfahrens qualifiziert hat, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt.- Eintragung in das Handelsregister
A2.1 Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss folgendes vorgelegt werden: Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregist … ganz lesenkürzer
A2.1 Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss folgendes vorgelegt werden: Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug). Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
A3.1 Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen: -Für Sach- und Personenschäden mind. 3.000.000 € je Schadensereignis -Für Vermögensschäd … ganz lesenkürzer
A3.1 Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen: -Für Sach- und Personenschäden mind. 3.000.000 € je Schadensereignis -Für Vermögensschäden bis zu 1.000.000 € je Schadensereignis -Mindestens 6.000.000,00 € Jahreshöchstersatzleistung für Sach- und Personenschäden und mindestens 2.000.000,00 € Jahreshöchstersatzleistung für Vermögensschäden. oder -Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt.- Finanzkennzahlen
A3.2 Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem … ganz lesenkürzer
A3.2 Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem das sich bewerbende Unternehmen angemeldet ist. Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein. Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“ Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bewerbers. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt.- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
A4.1 Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: -Nachweis eines zertifizierten QM Systems gemäß DIN EN ISO 9001 oder -Nachweis eines zertifizierten Informationssicherheitsmanagements gemäß ISO/IEC 27001 oder -Nachweis eines zertifizi … ganz lesenkürzer
A4.1 Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: -Nachweis eines zertifizierten QM Systems gemäß DIN EN ISO 9001 oder -Nachweis eines zertifizierten Informationssicherheitsmanagements gemäß ISO/IEC 27001 oder -Nachweis eines zertifizierten Servicemanagements gemäß ISO/IEC 20000 Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
A4.2 Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Der Nachweis von jeweils zwei abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen von Projekten in vergleichbarer Art und Größe in den vergangenen fünf Jahren, vorzugsweise im öffentlichen Se … ganz lesenkürzer
A4.2 Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Der Nachweis von jeweils zwei abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen von Projekten in vergleichbarer Art und Größe in den vergangenen fünf Jahren, vorzugsweise im öffentlichen Sektor: Hierzu ist je Referenz eine Anlage 07 – Referenztemplate vollständig ausgefüllt unter Bezugnahme auf folgende Kriterien dem Teilnahmeantrag beizulegen. -Kundenname (A-Kriterium) -Ansprechpartner (A-Kriterium) -Kategorie -Generalunternehmer oder Nachunternehmer -Mehrere Bezugsberechtigte -Mehrere Lieferorte -Projektvolumen-Größenordnung (A-Kriterium) -Personalumfang -Vertretungsregelung -Projektinhalt (A-Kriterium) -Art und Umfang der Projektleitung -Abnahme Eine Referenz ist auszuschließen, wenn A-Kriterien nicht erfüllt oder weniger als 9 Kriterien vergleichbar (inkl. der A-Kriterien) sind. Eine Referenz wird anerkannt, wenn A-Kriterien erfüllt und 9 Kriterien erfüllt sind. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt.- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
- A4.3 Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Nachweis, dass der Bewerber über eine Titanium-Zertifizierung als Lösungspartner von DELL verfügt. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt.
- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
- A4.4 Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Nachweis, dass der Bewerber über mindestens zwei Mitarbeiter mit aktuell gültigen UDS-Zertifizierungen vom Hersteller DELL verfügt. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2025
- Vertragsende
- 30.11.2031
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 72 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 96 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoption wird durch den Auftraggeber ausgeübt und gilt auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. … ganz lesenkürzer
Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 72 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 96 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoption wird durch den Auftraggeber ausgeübt und gilt auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. Optionale Leistungen sind: -Planungs- und Konzeptionsleistungen für den Auf- und Ausbau der GRID-Speicherinfrastruktur sowie weiterführende Konfigurationen der Systeme nach dem Zustand „hardware ready“ -Cloudhosting von einzelnen Speichereinheiten -Pay as you use APEX onPrem- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 57.500.000 €
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- it-vergabe.eu
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevors … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
- Hinweis
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang … ganz lesenkürzer
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart
- Website
- swr.de
- Kontakt
- vergabe-it@
swr.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Baden-Württemberg (34 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Innovative Datensysteme GmbH indasys8 Zuschläge
- ACP IT Solutions GmbH5 Zuschläge
- Bechtle GmbH5 Zuschläge
- ACP4 Zuschläge
- NEC Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Bechtle GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 185415f9-1caf-4459-aa9c-8efabc12891c.