Rahmenvereinbarung Digitalisierung für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Infrastruktur- und Großprojekten
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen 23-2000021743veröffentlicht 19.04.2024erstmals 19.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 5 Unternehmen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60329, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Angebotsvergleichspreis der angebotenen Dienstleistung gemessen an den vom Bieter angebotenen Tagessätzen30 %
- Qualität der angebotenen Dienstleistung70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 31 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 31 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 30 Monatenan Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 29 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 11:01 Uhrvor 29 Monaten
- Heute
Beschreibung
Im Zusammenhang mit dem Voranschreiten des Megatrends Digitalisierung in der Deutschen Bundesbank und der damit einhergehenden Festlegung der vier Kernleistungen i. Digital-by-default ii. User-centricity iii. Co-creation iv. Once-only wurden Prioritäten für die großflächige Modernisierung der technischen Anwendungslandschaft gesetzt. Ziel ist es, auch in IT-Großprojekten Innovationen frühzeitig und umfangreich zu berücksichtigen sowie die Umsetzung nachhaltig, iterativ und kundenzentriert zu gestalten. Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt daher, eine Rahmenvereinbarung Digitalisierung für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Infrastruktur- und Großprojekten mit bis zu fünf Vertragspartnern abzuschließen. Die zu erbringenden Leistungen fokussieren sich auf solche Projekte, die einen tiefen Eingriff in die bestehende Infrastruktur vornehmen oder diese um einen essenziellen technologischen Baustein ergänzen. Die beim Auftraggeber bestehende Systemlandschaft ist bei der Beratungsleistung adäquat zu berücksichtigen. Dies umfasst auch die Beachtung übergeordneter Vorgaben aus dem Bereich Infrastruktur (z. B. verwendete Datenbank- oder Netzwerktechnologien und Betriebssysteme) sowie Sicherheitsvorgaben. Zusätzlich sollen auch strategische IT-Grundsatzentscheidungen unterstützt und in Maßnahmenprogramme überführt werden können, deren Teilmaßnahmen dann bei Bedarf getrennt beschafft werden können. Die jeweiligen Anforderungen werden von den einzelnen Fachbereichen / Bedarfsträgern gestellt; die Einzelbeauftragungen erfolgen in Form von Mini-Wettbewerben mit den Vertragspartnern. Dabei sind immer die Vorgaben der Bundesbank-IT, des Bundes oder der EZB einzuhalten. Der Fokus liegt hierbei darin, Innovation und Digitalisierung vollumfänglich und auf die Bedürfnisse einer Zentralbank zugeschnitten zu fördern.
Beschreibung des Loses
Konkret ergeben sich die folgenden Bedarfe und Handlungsfelder: a) Projektbewertung und -planung: - Durchführung von Machbarkeitsstudien und Risikoanalysen - Unterstützung bei der Entwicklung von Projektstrategien und -plänen und der Vorbereitung von strategischen Richtungsentscheidungen - Entwicklung und Ausbau übergeordneter IT-Infrastrukturstrategien (Hardware, Betriebssysteme und Netzwerke) oder Applikationsstrategien - Produktneutrale Beratung bei der Auswahl geeigneter Technologien und Lösungen b) Projektbegleitende Maßnahmen: - Anforderungsmanagement - Stakeholdermanagement - Kommunikations- bzw. Changemanagement c) Design und Architektur: - Entwurf von Netzwerkarchitekturen, Datenverarbeitungssystemen und anderen relevanten Infrastrukturkomponenten - Sicherstellung der Skalierbarkeit, Sicherheit und Effizienz der Infrastruktur d) Implementierungsunterstützung: - Technische Unterstützung bei der Umsetzung von Infrastruktur- oder IT-Großprojekten in interdisziplinären Teams nach agilen oder klassischen Projektmanagement-Methoden - Koordination und Überwachung der Implementierung mit verschiedenen Stakeholdern e) Qualitätssicherung: - Überwachung und Bewertung der Leistungsindikatoren während der Implementierung - Durchführung von Tests und Validierung der Infrastrukturkonfigurationen f) Dokumentation und Schulung: - Erstellung detaillierter Dokumentationen für Systeme und Prozesse - Schulung des internen Personals in Bezug auf neue Technologien und Verfahren g) Nachbetreuung und Optimierung: - Bereitstellung von Support nach der Implementierung zur Gewährleistung eines reibungslosen Betriebs - Regelmäßige Überprüfung und Optimierung der Infrastruktur Hinweis: Der Bedarf kann die Gesamtprojektleitung enthalten. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich, wenn die Deutsche Bundesbank dies selbst oder über einen anderen Partner realisiert. ************************************************************************************************************************************************************************************** Leistungsumfang und - anforderungen: Die initiale Bedarfsplanung erstreckt sich über die Gesamtvertragslaufzeit auf bis zu 56.000 Personentage (448.000 Zeitstunden) und verteilt sich auf verschiedene Berater-Kategorien schätzungsweise wie folgt: -> Kategorie 1 - "Partner" mit schätzungsweise 5.500 Personentagen (44.000 Zeitstunden) und folgenden Mindestanforderungen: - Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung, davon 5 Jahre Beratungserfahrung - Dies umfasst insbesondere Erfahrungen in der Beratung öffentlicher Institutionen und einschlägige Erfahrung in der Leitung von Infrastruktur- oder vergleichbaren Großprojekten im öffentlichen Sektor und/oder der Finanzindustrie. -> Kategorie 2 - "Manager" mit schätzungsweise 20.000 Personentagen (160.000 Zeitstunden) und folgenden Mindestanforderungen: - Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung, davon 3 Jahre Beratungserfahrung - Dies umfasst insbesondere Erfahrungen in der Beratung öffentlicher Institutionen und einschlägige Projekterfahrung in Infrastruktur- oder vergleichbaren Großprojekten. -> Kategorie 3 - "Consultant" mit schätzungsweise 30.500 Personentagen (244.000 Zeitstunden) und folgenden Mindestanforderungen: - Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der im jeweiligen Abruf eingesetzten Technologie, davon 1 Jahr Beratungserfahrung Hierbei handelt es sich um kalkulatorische Annahmen, welche dem derzeitigen Planungsstand entsprechen. Rückschlüsse auf tatsächliche Inanspruchnahmen lassen sich daraus grundsätzlich nicht ableiten; diese erfolgen bedarfsgerecht mit den Einzelbeauftragungen (Abrufen) und entweder in Form von Blöcken (kontinuierlichen oder mehreren zusammenhängenden Tagen), einzelnen Tagen oder auch stundenweise. Eine Mindestabnahmemenge ist nicht vorgesehen; ebenso wenig eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers gegenüber einem bestimmten Vertragspartner. Die schriftliche und mündliche Kommunikation erfolgt in der Regel in deutscher Sprache. Ebenso sind alle zu erstellenden Dokumentationen in deutscher Sprache zu verfassen. Innerhalb eines Projektes kann es nach Absprache Abweichungen geben. Sofern im Rahmen des jeweiligen Mini-Wettbewerbes nicht anders vereinbart, werden Kenntnisse in Wort und Schrift inkl. des technischen Fachvokabulars gemäß der Stufe B2 des europäischen Referenzrahmens (CEFR) bei den einzusetzenden Beratungskräften vorausgesetzt. Weitere, auf Grundlage des jeweiligen Abrufs basierende, Anforderungen werden im Rahmen der einzelnen Mini-Wettbewerbe gestellt und bewertet.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Angebotsvergleichspreis der angebotenen Dienstleistung gemessen an den vom Bieter angebotenen TagessätzenBei der Bewertung des Angebotsvergleichspreises erhält das günstigste Angebot den maximal zu vergebenen Anteil von 30 %. Alle Angebote mit einem höheren Angebotsvergleichspreis werden jeweils ins (lineare) Verhältnis zum günstigsten Angebot gesetzt. Hierbei wird die Preisdifferenz zwischen dem zu bewertenden und dem günstigsten Angebot ins Verhältnis mit 1/30tel des günstigsten Angebotes gesetzt. Das daraus resultierende Ergebnis wird vom maximal zu vergebenden Anteil (30 %) abgezogen und mindert damit die Bewertung für den Angebotsvergleichspreis. Angebote, deren Angebotsvergleichspreis doppelt so hoch oder noch höher als das günstigste Angebot ist, erhalten für den Preis 0 %.
- Qualität
- Qualität der angebotenen DienstleistungDie fachliche Wertung der Qualität der angebotenen Dienstleistung erfolgt auf Basis der im Dokument "B3_Vertrag EVB-IT Dienstleistung_Anlage 3 Bewertungsmatrix_23-2000021743" genannten Anforderungen, Kriterien sowie Bewertungsmaßstäbe und untergliedert sich wie folgt: 1. Konzepte zur Auftragsausführung / Lösungskonzepte (Buchbewertung) (50 %) 2. Angebotspräsentation (20 %) Zu 1.: Eine Erfüllung aller darin aufgeführten Mindestanforderungen (A-Kriterien in Form einer zwingenden Einreichung aller fünf Konzepte zur Auftragsausführung / Lösungskonzepte mit einer Angebotsabgabe sowie an die in der Buchbewertung mindestens zu erreichende (gewichtete) Leistungspunktzahl i. H. v. 180 - zugleich Leistungspunktuntergrenze) zu den in der Bewertungsmatrix ausgewiesenen Aufgabenstellungen ist obligatorisch. Die Nichterfüllung bereits einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss. Bitte beachten Sie, dass hierbei je Konzept jeweils mindestens 50 % der maximal erreichbaren (gewichteten) Leistungspunkte zu erzielen sind und eine Kompensationsmöglichkeit unter den Konzepten nicht gegeben ist. Für die Konzepte zur Auftragsausführung / Lösungskonzepte sind in Summe maximal 360 (gewichtete) Leistungspunkte erzielbar. Dies entspricht einem Erfüllungsgrad zu 100 % und im hier übertragenen Sinne den vollen 50 % für den 1. Teilaspekt / Bestandteil der Qualität der angebotenen Leistung. Zu 2.: Alle Bieter, welche die Leistungspunktuntergrenze erreichen oder übersteigen, werden zu Angebotspräsentationsgesprächen eingeladen. Hierzu wird mit jedem Bieter ein gesonderter Termin vereinbart. Hiervon ausgenommen sind jedoch zudem diejenigen Bieter, welche auf Basis der Ergebnisse aus der Buchbewertung unter Berücksichtigung der festgelegten Zuschlagskriterien und Gewichtungen bereits zu diesem Zeitpunkt rein rechnerisch für eine Zuschlagserteilung nicht mehr infrage kämen. Die Gespräche haben zum Ziel, die Umsetzungen der angebotenen Dienstleistung auf Grundlage des vorliegenden Angebotes zu plausibilisieren und zu konkretisieren. Für die Angebotspräsentation sind maximal 80 (gewichtete) Leistungspunkte erzielbar. Dies entspricht einem Erfüllungsgrad zu 100 % und im hier übertragenen Sinne den vollen 20 % für den 2. Teilaspekt / Bestandteil der Qualität der angebotenen Leistung. Das Erreichen der Leistungspunktuntergrenze mit mindestens 40 (gewichteten) Leistungspunkten ist obligatorisch. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss. Zu 1. und 2.: In Summe sind für die Konzepte (1.) und die Angebotspräsentation (2.) 440 (gewichtete) Leistungspunkte erzielbar. Dies entspricht einem Erfüllungsgrad zu 100 % und im hier übertragenen Sinne den vollen 70 % für die Qualität der angebotenen Dienstleistung. Die (Teil)Zielerreichungsgrade für die Qualität der angebotenen Dienstleistung werden unter Anwendung des einfachen Dreisatzes jeweils wie folgt ermittelt: Zu 1.: Die maximal erreichbare (gewichtete) Leistungspunktzahl (hier: 360) wird mit dem höchstens zu vergebenen Anteil von 50 % gleichgesetzt. Die erreichte (gewichtete) Leistungspunktzahl wird mit 50 multipliziert und durch die maximal erzielbare (gewichtete) Leistungspunktzahl dividiert. Zu 2.: Die maximal erreichbare (gewichtete) Leistungspunktzahl (hier: 80) wird mit dem höchstens zu vergebenen Anteil von 20 % gleichgesetzt. Die erreichte (gewichtete) Leistungspunktzahl wird mit 20 multipliziert und durch die maximal erzielbare (gewichtete) Leistungspunktzahl dividiert. Zu 1. und 2.: Der Gesamtzielerreichungsgrad (in %) für die Qualität der angebotenen Dienstleistung ergibt sich aus der Summe der beiden prozentualen (Teil)Zielerreichungsgrade aus 1. und 2.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Eigenerklärung gemäß Nummer 4 Vordruck 11078 II über die Eintragung im Handelsregister/Berufsregister mit Angabe der Registernummer und des zuständigen Amtsgerichtes (ggf. Kopie … ganz lesenkürzer
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Eigenerklärung gemäß Nummer 4 Vordruck 11078 II über die Eintragung im Handelsregister/Berufsregister mit Angabe der Registernummer und des zuständigen Amtsgerichtes (ggf. Kopie der Eintragung beifügen) b) Angaben gemäß Nummer 7 Vordruck 11078 II, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt c) Angaben gemäß Nummer 8 Vordruck 11078 II zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung d) Angaben gemäß Nummer 9 Vordruck 11078 II zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft- Kriterium
a) Eigenerklärung gemäß Nummer 1 Vordruck 11078 II zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - alternativ seit Bestehen -, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit andere … ganz lesenkürzer
a) Eigenerklärung gemäß Nummer 1 Vordruck 11078 II zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - alternativ seit Bestehen -, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Mindestanforderung: Der jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen muss mindestens 50.000.000 Euro (netto) betragen. b) Angaben gemäß Nummer 6 Vordruck 11078 II zu den Versicherungen: ENTWEDER: Eigenerklärung des Bieters über das Bestehen einer ausreichenden (marktüblichen) Versicherung zur Absicherung potentieller Sach-, Personen- und Vermögensschäden mit folgenden Deckungssummen: für Personen- und Sachschäden i. H. v. mindestens 3.000.000 Euro, für Vermögensschäden (aus der Tätigkeit als Web-, IT- oder Telekommunikationsdienstleister - wie IT-Dienstleister, EDV-Dienstleister, IT Service Provider/TK Service Provider, Internet Provider, Cloud Computing Spezialist, SaaS Spezialist, Datenverarbeitungsbetrieb, Internet-Dienstleister, Web-Dienstleister, Internet-Agentur, Online-Dienstleister, Webserver Administrator, Webhoster usw.) i. H. v. mindestens 500.000 Euro - jeweils je Schadensereignis - Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen. ODER ALTERNATIV: In Fällen, bei denen eine (marktübliche) Versicherung zwar besteht, der Versicherungsschutz jedoch (derzeit) nicht die geforderten Deckungssummen aufweist oder nicht alle geforderten Schadensereignisse umfasst, ist eine Erklärung des Versicherers, dass im Fall der Auftragserteilung die Deckungssummen ohne Bedingungen auf die geforderten Summen erhöht bzw. fehlende Schadensereignisse mit den geforderten Deckungssummen aufgenommen werden, zwingend mit dem Angebot einzureichen. In BEIDEN Fällen ist ein entsprechender NACHWEIS (Versicherungsbestätigung) spätestens bei einer beabsichtigten Zuschlagserteilung der Vergabestelle dann vorzulegen. c) Angaben gemäß Nummer 5 Vordruck 11078 II zu Insolvenzverfahren und Liquidation- Kriterium
Eigenerklärung gemäß Vordruck 11029 c: Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. (Die Verpflichtung gemäß Vordruck 11029 d ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen.) ************************** … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung gemäß Vordruck 11029 c: Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. (Die Verpflichtung gemäß Vordruck 11029 d ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen.) ******************************************************************************** Im Falle einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft sind alle die Leistungen gesamtschuldnerisch ausführenden Mitglieder sowie der bevollmächtigte Vertreter der Arbeitsgemeinschaft zu benennen (gemäß Vordruck 11031). ******************************************************************************** Angaben zu Arbeitskräften (gemäß Nr. 3 des Vordruckes 11078 II) Mindestanforderung: Mindestanzahl von 500 Beschäftigten, die im Unternehmen in den letzten drei Jahren durchschnittlich angestellt waren mit (grob) thematischem Bezug zur ausgeschriebenen Leistung ******************************************************************************** Der Bieter muss einen ausreichenden Sachverstand sowie Erfahrungen in dem ausgeschriebenen Aufgabenbereich vorweisen können. Der Nachweis ist anhand von 3 Referenzen / konkreten Vertragsverhältnissen, welche jeweils mit der zu vergebenden Leistung (fachlich und inhaltlich) vergleichbar sind, zu erbringen. Zur Überprüfung der Referenzen sind sowohl die Referenzgeber als auch die Kontaktdaten ihrer Ansprechpersonen zu benennen. Es ist beabsichtigt, die Verifizierung einer Referenz per E-Mail oder Telefon durchzuführen. Reichen Sie daher nur Referenzen ein, bei denen die Referenzgeber zu einer Bestätigung gegenüber der Deutschen Bundesbank bereit sind. Können Referenzen nicht verifiziert werden, behält sich die Deutsche Bundesbank vor, diese Referenzen als nicht wertungsfähig zu behandeln, was zum Ausschluss führen kann. Bitte beachten Sie, dass jede Referenz jeweils kumulativ alle Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllen muss. Die Eignung ist gegeben, wenn alle Mindestanforderungen (= Ausschlusskriterien bzw. A-Kriterien) vollumfänglich erfüllt sind. Folgende Mindestanforderungen sind definiert: a) Vergleichbarkeit der Leistungen und Blick auf die eingesetzten Tools/Technologien/Leistungsfelder -> für die Referenz Nr. 1: Die Leistung muss Dienstleistungen in der Herbeiführung bzw. Unterstützung von IT-Grundsatzentscheidungen enthalten. Dies umfasst die Projektbewertung und -planung als auch die Berücksichtigung von evtl. projektbegleitenden Maßnahmen. -> für die Referenz Nr. 2: Die Leistung muss Dienstleistungen im Bezug auf die vollumfängliche Begleitung einer Lösungsimplementierung im Sinne der Leistungsbeschreibung (Infrastruktur- bzw. Großprojekte im Kontext der Digitalisierung) enthalten: - Konzeption der zu implementierenden Lösung inkl. Design und Architektur - Implementierungsunterstützung - Qualitätssicherung - Konzeptionierung, Wartung, Support und Pflege technischer Programmroutinen zur workflowgesteuerten Genehmigung von IT-Projekten - Dokumentation und Schulung der neu eingeführten Lösung -> für die Referenz Nr. 3: Die Leistung muss Dienstleistungen im Bezug auf die vollumfängliche Begleitung einer Lösungsimplementierung im Sinne der Leistungsbeschreibung (Infrastruktur- bzw. Großprojekte im Kontext der Digitalisierung) enthalten: - Konzeption der zu implementierenden Lösung inkl. Design, Architektur und IT-Sicherheitsaspekte - Begleitende Beratung der organisatorischen Veränderung, welche durch die eingeführte Technologie angestoßen wird (Change-Management) - Implementierungsunterstützung - Qualitätssicherung - Konzeptionierung, Wartung und Support - Dokumentation und ggf. Schulung der neu eingeführten Lösung Die Lösungsimplementierung sollte sich hierbei auf die Einführung mindestens einer, für die beauftragende Organisation/das beauftragende Unternehmen, neuen (innovativen) Technologie-Komponente in eine bestehende Infrastruktur fokussieren. b) Erbringungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ) und Vertragslaufzeit: -> für die Referenz Nr. 1: D …- Kriterium
Eigenerklärung im Zusammenhang mit EU Sanktions-VO Russland (gemäß Dokument "C7_Eigenerklärung Bezug zu Russland_23-2000021743") Erläuterung: Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ( … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung im Zusammenhang mit EU Sanktions-VO Russland (gemäß Dokument "C7_Eigenerklärung Bezug zu Russland_23-2000021743") Erläuterung: Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen. Wegen des Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 gilt ein Zuschlagsverbot für noch nicht erteilte öffentliche Aufträge im Oberschwellenbereich, die im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen stehen. Angebote und/oder Teilnahmeanträge von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung NICHT abgeben, SIND von der Wertung AUSZUSCHLIESSEN (siehe insb. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Weitergehende Informationen können dem Rundschreiben des BMWK entnommen werden: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/rundschreiben-anwendung-russland-sanktionen-bereich-vergabe-offentlicher-auftrage-und-konzessionen.pdf?__blob=publicationFile&v=4- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren (= Mindestvertragslaufzeit). Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht von einem der Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der M … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren (= Mindestvertragslaufzeit). Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht von einem der Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. danach zum Ende des Folgevertragsjahres gekündigt wird. In jedem Fall endet die Rahmenvereinbarung ohne vorherige schriftliche Kündigung spätestens nach vier Jahren. ******************************************************************************* Kündigt der Auftraggeber (die Deutsche Bundesbank) endet die Rahmenvereinbarung für alle Vertragspartner. Kündigt einer der Vertragspartner des Auftraggebers endet die Rahmenvereinbarung mit diesem Vertragspartner, bleibt aber mit den übrigen Vertragspartnern bestehen. ******************************************************************************* Der Vertrag endet ferner, sobald das ausgewiesene Gesamtkontingent erschöpft ist. ******************************************************************************* Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.- Optionen
Für derzeit nicht vorhersehbare Mehrbedarfe wird ein optionales Kontingent (bis zu weitere 8.400 Personentage bzw. 67.200 Zeitstunden) vereinbart. Diese Option gilt für alle drei Berater-Kategorien in Summe - eine Gliederung nach einzelnen Kategorien ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich; Beanspr … ganz lesenkürzer
Für derzeit nicht vorhersehbare Mehrbedarfe wird ein optionales Kontingent (bis zu weitere 8.400 Personentage bzw. 67.200 Zeitstunden) vereinbart. Diese Option gilt für alle drei Berater-Kategorien in Summe - eine Gliederung nach einzelnen Kategorien ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich; Beanspruchungen erfolgen letztendlich anforderungsgerecht. Das Gesamtdienstleistungskontingent umfasst somit maximal 64.400 Personentage (= 515.200 Zeitstunden). Eine Verpflichtung zur Abnahme seitens des Auftraggebers besteht auch hierfür nicht.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 27.05.2024, 11:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er ausschließlich Personen einsetzt, welche über hinreichende Qualifikationen und Erfahrungen zur ordnungsgemäßen Durchführung der anstehenden Tätigkeiten verfügen. 2. Im Rahmen der Mini-Wettbewerbe können ggf. - Einwilligungen der einzusetzenden Pe … ganz lesenkürzer
Leistung: 1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er ausschließlich Personen einsetzt, welche über hinreichende Qualifikationen und Erfahrungen zur ordnungsgemäßen Durchführung der anstehenden Tätigkeiten verfügen. 2. Im Rahmen der Mini-Wettbewerbe können ggf. - Einwilligungen der einzusetzenden Personen zur Durchführung einer Sicherheits- oder Zuverlässigkeitsüberprüfung (Das Ergebnis "ohne sicherheitsrelevante Erkenntnisse" ist für einen Zutritt zur und eine Leistungserbringung bei der Deutschen Bundesbank dann maßgeblich.) und/oder - Verpflichtungserklärungen der einzusetzenden Personen im Zusammenhang mit der Nutzung von IT-Ressourcen des Auftraggebers und/oder - Einwilligungs- und Verpflichtungserklärungen der einzusetzenden Personen zum Umgang mit Insiderinformationen (marktsensiblen Informationen) und/oder - der Abschluss einer Auftragsverarbeitung (im Zusammenhang mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten) erforderlich werden.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inn … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Für die Einzelvergaben / Mini-Wettbewerbe sind die Zuschlagskriterien prozentual abweichend wie folgt definiert: a) die Qualität der angebotenen Dienstleistung (Lösungskompetenz) (65 %) b) der Preis der angebotenen Dienstleistung gemessen an den vom Vertragsnehmer angebotenen Tagessätzen (35 %) - u … ganz lesenkürzer
Für die Einzelvergaben / Mini-Wettbewerbe sind die Zuschlagskriterien prozentual abweichend wie folgt definiert: a) die Qualität der angebotenen Dienstleistung (Lösungskompetenz) (65 %) b) der Preis der angebotenen Dienstleistung gemessen an den vom Vertragsnehmer angebotenen Tagessätzen (35 %) - unter Berücksichtigung der je Berater-Kategorie festgelegten Höchstpreise - Die Höchstpreise ermitteln sich im Laufe des Vergabeverfahrens. Dazu wird je Berater-Kategorie zunächst ein Mittelwert errechnet, welcher sich aus den jeweiligen angebotenen Tagessätzen der (maximal fünf) bezuschlagten Wirtschaftsteilnehmer ergibt und in einem weiteren Schritt um 20 %, maximal aber bis zum Höchstgebot, erhöht wird. Die Höchstpreise werden den Rahmenvertragspartnern nach Abschluss des Vergabeverfahrens mitgeteilt. Mit Abgabe des Angebotes erklärt sich der Bieter mit diesem Vorgehen einverstanden und akzeptiert die Höchstpreise für alle Mini-Wettbewerbe dieses Rahmenvertrages. Die (ermittelten) Höchstpreise erhöhen sich alle 12 Monate - erstmalig 12 Monate nach Vertragsbeginn - um jeweils 5 %. Die erhöhten Vergütungen sind jedoch sodann nur für Angebotsabgaben neuer Mini-Wettbewerbe wirksam; sie finden keine Anwendung auf bereits beauftragte Leistungen.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63HFQR 1. Sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (https://www.dtvp.de). Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachric … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63HFQR 1. Sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (https://www.dtvp.de). Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. 2. Etwaige Fragen zum Verfahren müssen bis spätestens 14.05.2024 (cob) über das o. g. Vergabeportal und die Projektraumrubrik "Kommunikation" übermittelt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals abgerufen werden können. 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden. 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren. 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung). 8. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen oder aber, auf Nachforderungen zu verzichten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 60329, 60329 Frankfurt am Main
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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- BekanntmachungFrist 27.05.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 15b15bd6-cbf3-469f-b6bf-fe5d6672cd02.