Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 an den Telearbeitsplätzen der Deutschen Bundesbank
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen 24-2000034779veröffentlicht 11.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60329, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 24 Monatenan Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 24 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 11:01 Uhrvor 24 Monaten
- Bindefrist endetvor 20 Monaten4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Dienstleistungsvertrags über die Prüfung aller Bundesbank-eigenen netzabhängigen Geräte an den Telearbeitsplätzen der Beschäftigten der Deutschen Bundesbank im gesamten Bundesgebiet
Gegenstand nach CPV
- 72254100SystemprüfungHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Bereich Nord Die Deutsche Bundesbank benötigt einen externen Dienstleister, der die vorhandenen elektrischen Betriebsmittel der für die Bediensteten der Bundesbank eingerichteten Telearbeitsplätze in regelmäßigen Intervallen prüft. Private Geräte sind nicht zu prüfen, auch wenn Sie für dienstliche Zwecke eingesetzt werden. Die Anzahl der Beschäftigten der Bundesbank, die sich zum Stand 03.09.2024 bundesweit in Telearbeit befanden, beträgt 1202. Die Anzahl und Standorte der Telearbeitsplätze (siehe auch B1_Anlage 1 Liste Anzahl Telearbeitsplätze) können sich binnen Jahresfrist verändern, so dass für den jeweils anstehenden Prüfungszyklus der dann aktuelle Stand der eingerichteten Telearbeitsplätze zu Grunde zu legen ist. Die aktuellen Standorte der Telearbeitsplätze sind im gesamten Bundesgebiet verteilt. Alle Prüfungen sind innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten durchzuführen. Die maximale Ausstattung eines einzelnen Telearbeitsplatzes besteht aus: - 2 Monitoren - 1 Drucker - 1 Notebook mit separatem Netzteil - 1 Dockingstation - 1 Steckdosenleiste (ggf. mit integriertem Überspannungsschutz und Fehlerstromschutzschalter) - 1 höhenverstellbarer Schreibtisch - 1 Bildschirmarbeitsplatzleuchte Für diese Leistungsbeschreibung ist pro Arbeitsplatz eine durchschnittliche Anzahl von 6 zu prüfenden netzabhängigen Geräten festgelegt worden. Die an den Telearbeitsplätzen eingesetzten netzabhängigen Arbeitsmittel der Deutschen Bundesbank sind am jeweiligen Standort des Telearbeitsplatzes alle 24 Monate gemäß der DGUV-Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" unter Einhaltung der DIN VDE 0701 "Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur" und der DIN VDE 0702 "Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte" (in ihrer aktuellsten Version) auf ihre elektrische Sicherheit zu prüfen. Die Prüfung und die Protokollierung müssen in deutscher Sprache (Wort und Schrift) vorgenommen werden. Elektrotechnische Prüfungen dürfen nur durch Elektrofachkräfte nach DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 1000-10 ausgeführt werden. Die Leistung wird auf vier Jahre angelegt (zwei Prüfzyklen). | 4 Jahre | – |
| 2 | Los 2 - Bereich Süd Die Deutsche Bundesbank benötigt einen externen Dienstleister, der die vorhandenen elektrischen Betriebsmittel der für die Bediensteten der Bundesbank eingerichteten Telearbeitsplätze in regelmäßigen Intervallen prüft. Private Geräte sind nicht zu prüfen, auch wenn Sie für dienstliche Zwecke eingesetzt werden. Die Anzahl der Beschäftigten der Bundesbank, die sich zum Stand 03.09.2024 bundesweit in Telearbeit befanden, beträgt 1202. Die Anzahl und Standorte der Telearbeitsplätze (siehe auch B1_Anlage 1 Liste Anzahl Telearbeitsplätze) können sich binnen Jahresfrist verändern, so dass für den jeweils anstehenden Prüfungszyklus der dann aktuelle Stand der eingerichteten Telearbeitsplätze zu Grunde zu legen ist. Die aktuellen Standorte der Telearbeitsplätze sind im gesamten Bundesgebiet verteilt. Alle Prüfungen sind innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten durchzuführen. Die maximale Ausstattung eines einzelnen Telearbeitsplatzes besteht aus: - 2 Monitoren - 1 Drucker - 1 Notebook mit separatem Netzteil - 1 Dockingstation - 1 Steckdosenleiste (ggf. mit integriertem Überspannungsschutz und Fehlerstromschutzschalter) - 1 höhenverstellbarer Schreibtisch - 1 Bildschirmarbeitsplatzleuchte Für diese Leistungsbeschreibung ist pro Arbeitsplatz eine durchschnittliche Anzahl von 6 zu prüfenden netzabhängigen Geräten festgelegt worden. Die an den Telearbeitsplätzen eingesetzten netzabhängigen Arbeitsmittel der Deutschen Bundesbank sind am jeweiligen Standort des Telearbeitsplatzes alle 24 Monate gemäß der DGUV-Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" unter Einhaltung der DIN VDE 0701 "Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur" und der DIN VDE 0702 "Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte" (in ihrer aktuellsten Version) auf ihre elektrische Sicherheit zu prüfen. Die Prüfung und die Protokollierung müssen in deutscher Sprache (Wort und Schrift) vorgenommen werden. Elektrotechnische Prüfungen dürfen nur durch Elektrofachkräfte nach DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 1000-10 ausgeführt werden. Die Leistung wird auf vier Jahre angelegt (zwei Prüfzyklen). | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- AngebotsvergleichspreisDer Angebotsvergleichspreis errechnet sich aus der Summe der Vergleichspreise des Preisangebotes je Los (Dokument "C2_Preisangebot_24-2000034779.xls").
Eignung13 von 13 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung (gem. Ziffer 4, Vordruck "C3_Eigenerklärung zur Eignung") über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Artikel 58 der Richtlinie 2014/24/EG
- Kriterium
- Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (gem. Ziffer 7, Vordruck "C3_Eigenerklärung zur Eignung"
- Kriterium
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Ziffer 9, Vordruck "C3_Eigenerklärung zur Eignung")
- Kriterium
- Eigenerklärung gem. Vordruck "C4_Verzeichnis_Nachunternehmerleistung". Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Der Unterauftragnehmer ist entsprechend Vordruck "D1_Verpflichtungserklärung_anderer_Unternehmen" zu verpflichten.
- Kriterium
- Diese Angaben gem. gem. Ziffer 1, Vordruck "C3_Eigenerklärung zur Eignung" werden nicht verlangt und müssen dementsprechend nicht angegeben werden.
- Kriterium
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Ziffer 5, Vordruck "C3_Eigenerklärung zur Eignung")
- Kriterium
- Die Deckungssumme beträgt mindestens für Personen- und Sachschäden pauschal 3 Mio. EUR, für Vermögensschäden 500 tsd. EUR. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen.
- Kriterium
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Ziffer 8, Vordruck "C3_Eigenerklärung zur Eignung")
- Kriterium
- Nennung von 3 unternehmensbezogenen Referenzen aus den letzten 3 Jahren über vergleichbare Tätigkeiten unter Angabe der vollständigen Adresse, eines Ansprechpartners und dessen Telefonnummer.
- Kriterium
- Diese Angaben gem. gem. Ziffer 3, Vordruck "C3_Eigenerklärung zur Eignung" werden nicht verlangt und müssen dementsprechend nicht angegeben werden.
- Kriterium
- Eigenerklärung in Bezug auf Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Monate
- Angebotsöffnung
- 12.11.2024, 11:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Gesamtschuldnerische Haftung der an der Bietergemeinschaft Beteiligten. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft ist als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inn … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63HV4B 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postf … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63HV4B 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Taunusanlage 5, 60329 Frankfurt am Main
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ee846792-92a4-499b-a0c5-7e12802f11b9.