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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 an den Telearbeitsplätzen der Deutschen Bundesbank

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 24-2000034779veröffentlicht 03.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

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gilt für alle 2 Lose · in 27 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60329, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Dienstleistungsvertrags über die Prüfung aller Bundesbank-eigenen netzabhängigen Geräte an den Telearbeitsplätzen der Beschäftigten der Deutschen Bundesbank im gesamten Bundesgebiet

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Bereich Nord

Die Deutsche Bundesbank benötigt einen externen Dienstleister, der die vorhandenen elektrischen Betriebsmittel der für die Bediensteten der Bundesbank eingerichteten Telearbeitsplätze in regelmäßigen Intervallen prüft. Private Geräte sind nicht zu prüfen, auch wenn Sie für dienstliche Zwecke eingesetzt werden. Die Anzahl der Beschäftigten der Bundesbank, die sich zum Stand 03.09.2024 bundesweit in Telearbeit befanden, beträgt 1202. Die Anzahl und Standorte der Telearbeitsplätze (siehe auch B1_Anlage 1 Liste Anzahl Telearbeitsplätze) können sich binnen Jahresfrist verändern, so dass für den jeweils anstehenden Prüfungszyklus der dann aktuelle Stand der eingerichteten Telearbeitsplätze zu Grunde zu legen ist. Die aktuellen Standorte der Telearbeitsplätze sind im gesamten Bundesgebiet verteilt. Alle Prüfungen sind innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten durchzuführen. Die maximale Ausstattung eines einzelnen Telearbeitsplatzes besteht aus: - 2 Monitoren - 1 Drucker - 1 Notebook mit separatem Netzteil - 1 Dockingstation - 1 Steckdosenleiste (ggf. mit integriertem Überspannungsschutz und Fehlerstromschutzschalter) - 1 höhenverstellbarer Schreibtisch - 1 Bildschirmarbeitsplatzleuchte Für diese Leistungsbeschreibung ist pro Arbeitsplatz eine durchschnittliche Anzahl von 6 zu prüfenden netzabhängigen Geräten festgelegt worden. Die an den Telearbeitsplätzen eingesetzten netzabhängigen Arbeitsmittel der Deutschen Bundesbank sind am jeweiligen Standort des Telearbeitsplatzes alle 24 Monate gemäß der DGUV-Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" unter Einhaltung der DIN VDE 0701 "Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur" und der DIN VDE 0702 "Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte" (in ihrer aktuellsten Version) auf ihre elektrische Sicherheit zu prüfen. Die Prüfung und die Protokollierung müssen in deutscher Sprache (Wort und Schrift) vorgenommen werden. Elektrotechnische Prüfungen dürfen nur durch Elektrofachkräfte nach DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 1000-10 ausgeführt werden. Die Leistung wird auf vier Jahre angelegt (zwei Prüfzyklen).

4 Jahre–
2
Los 2 - Bereich Süd

Die Deutsche Bundesbank benötigt einen externen Dienstleister, der die vorhandenen elektrischen Betriebsmittel der für die Bediensteten der Bundesbank eingerichteten Telearbeitsplätze in regelmäßigen Intervallen prüft. Private Geräte sind nicht zu prüfen, auch wenn Sie für dienstliche Zwecke eingesetzt werden. Die Anzahl der Beschäftigten der Bundesbank, die sich zum Stand 03.09.2024 bundesweit in Telearbeit befanden, beträgt 1202. Die Anzahl und Standorte der Telearbeitsplätze (siehe auch B1_Anlage 1 Liste Anzahl Telearbeitsplätze) können sich binnen Jahresfrist verändern, so dass für den jeweils anstehenden Prüfungszyklus der dann aktuelle Stand der eingerichteten Telearbeitsplätze zu Grunde zu legen ist. Die aktuellen Standorte der Telearbeitsplätze sind im gesamten Bundesgebiet verteilt. Alle Prüfungen sind innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten durchzuführen. Die maximale Ausstattung eines einzelnen Telearbeitsplatzes besteht aus: - 2 Monitoren - 1 Drucker - 1 Notebook mit separatem Netzteil - 1 Dockingstation - 1 Steckdosenleiste (ggf. mit integriertem Überspannungsschutz und Fehlerstromschutzschalter) - 1 höhenverstellbarer Schreibtisch - 1 Bildschirmarbeitsplatzleuchte Für diese Leistungsbeschreibung ist pro Arbeitsplatz eine durchschnittliche Anzahl von 6 zu prüfenden netzabhängigen Geräten festgelegt worden. Die an den Telearbeitsplätzen eingesetzten netzabhängigen Arbeitsmittel der Deutschen Bundesbank sind am jeweiligen Standort des Telearbeitsplatzes alle 24 Monate gemäß der DGUV-Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" unter Einhaltung der DIN VDE 0701 "Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur" und der DIN VDE 0702 "Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte" (in ihrer aktuellsten Version) auf ihre elektrische Sicherheit zu prüfen. Die Prüfung und die Protokollierung müssen in deutscher Sprache (Wort und Schrift) vorgenommen werden. Elektrotechnische Prüfungen dürfen nur durch Elektrofachkräfte nach DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 1000-10 ausgeführt werden. Die Leistung wird auf vier Jahre angelegt (zwei Prüfzyklen).

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Angebotsvergleichspreis100 %
Preis
AngebotsvergleichspreisDer Angebotsvergleichspreis errechnet sich aus der Summe der Vergleichspreise des Preisangebotes je Los (Dokument "C2_Preisangebot_24-2000034779.xls").

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inn … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6359CF

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1KPS Prüfservice GmbH, Hirschberg6
2KPS Prüfservice GmbH, Hirschberg9

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

167vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (170 Lose mit Angabe)
615.830 €Zuschlagswert im Median
446.152 € – 1,7 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 12.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 43f06999-d094-4402-ae56-58d7b3ba401b.