Projektsteuerungsleistungen für STE-Projekte in Berlin und Brandenburg
Auftraggeber nicht angegeben · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 25FEI80742veröffentlicht 09.05.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 63 Monate
- 19.09.2025 – 31.12.2030
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 63 Monate19.09.2025 – 31.12.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassenja
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Fragen bis 11:00 Uhrvor 17 Monatenan DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrvor 17 Monaten
- Vertragsbeginnvor 14 MonatenLaufzeit bis 31.12.2030
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die technische Maßnahmenkoordination bzw. eine umfassende Projektmanagementaufgabe für die Gewerke der STE-Anlagen und ggf. Zusammenhangsmaßnahmen ausgewählter Einzelmaßnahmen des Regionalbereiches Ost, insbesondere für ESTW-Vorhaben, Bahnübergänge und Oberbaumaßnahmen im Zusammenhang.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die Eignungskriterien sind gem. Musterteilnahmeantrag (Anl. 02) aufgeführt und mit dem Antrag einzureichen. 1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 3.Technische … ganz lesenkürzer
Die Eignungskriterien sind gem. Musterteilnahmeantrag (Anl. 02) aufgeführt und mit dem Antrag einzureichen. 1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 3.Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 3.1 Referenzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft: Bei Bewerbung ist ist die Projektsteuerung, -realisierung von mindestens 3 ESTW-Projekten (mit den Schwerpunkten LST, OLA, 50Hz, TK, Kabeltiefbau, Stromversorgung etc. ) oder vergleichbare Projekte, die innerhalb der letzten 7 Jahre vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung zu diesem Vergabeverfahren abgeschlossen wurde, nachzuweisen 3.2 Beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (Nachunternehmer) 3.3 Nachweis der fachlichen Eignung des eingesetzten Personals 1. Junior Experte: Mindestanforderungen an die Eignung: - abgeschlossenes fachbezogenes Ingenieurstudium (Fachrichtung Bauingnieurwesen/ Elektroingenieurwesen, Leit- und Sicherungstechnik/ Telekommunikation, Oberleitungstechnik) oder vergleichbar - mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Implementierung von LST, davon erste Erfahrungen mit ESTW in Realisierungsprojekten - mindestens 1 Referenz, in der vom MA mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbare Leistungen als Junior Experte erbracht wurden und die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung zu diesem Vergabeverfahren abgeschlossen wurde 2. Experte ESTW Projektsteuerung: Mindestanforderungen an die Eignung: - abgeschlossenes fachbezogenes Ingenieurstudium (Fachrichtung Bauingnieurwesen/ Elektroingenieurwesen, Leit- und Sicherungstechnik/ Telekommunikation, Oberleitungstechnik) oder vergleichbar - mindestens 6 Jahre Berufserfahrung in der Implementierung von LST, davon mindestens 4 Jahre in ESTW in Realisierungsprojekten - mindestens 1 Referenz, in der vom MA mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbare Leistungen als Junior Experte erbracht wurden und die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung zu diesem Vergabeverfahren abgeschlossen wurde 3. Senior Experte ESTW Projektsteuerung: Mindestanforderungen an die Eignung: - abgeschlossenes fachbezogenes Ingenieurstudium (Fachrichtung Bauingnieurwesen/ Elektroingenieurwesen, Leit- und Sicherungstechnik/ Telekommunikation, Oberleitungstechnik) oder vergleichbar - mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in der Implementierung von LST, davon mindestens 6 Jahre in ESTW in Realisierungsprojekten - mindestens 1 Referenz, in der vom MA mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbare Leistungen als Junior Experte erbracht wurden und die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung zu diesem Vergabeverfahren abgeschlossen wurde 4. Sonstige Erklärungen Der AG behält sich vor, ergänzende Aufklärungen, Unterlagen oder Auftraggeberbestätigungen zu den Referenzprojekten nachzufordern und Referenzen mit unrichtigen Angaben auszuscheiden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 19.09.2025
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterportal.noncd.db.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
verlangt: Von jeder Abschlagsrechnung werden 8 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme einbehalten. Der Einbehalt dient als Sicherheit für die Erfüllungsansprüche des AG einschließlich etwaiger Ansprüche wegen Schadensersatz oder auf Rückforderung wegen Überzahlung einschließlich Zinsen. Der AN kann … ganz lesenkürzer
verlangt: Von jeder Abschlagsrechnung werden 8 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme einbehalten. Der Einbehalt dient als Sicherheit für die Erfüllungsansprüche des AG einschließlich etwaiger Ansprüche wegen Schadensersatz oder auf Rückforderung wegen Überzahlung einschließlich Zinsen. Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch Bürgschaft nach Abschnitt 11 AVB Arch./Ing. ablösen. Die Auszahlung des Einbehaltes bzw. Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach Abnahme der Leistung mit der Schlusszahlung und im Fall der Vereinbarung einer Sicherheit für Mängelansprüche Zug um Zug gegen Vorlage der Bürgschaft für Mängelansprüche.
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Entfällt
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenkürzer
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Ange … ganz lesenkürzer
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. Das Erstangebot behält seine Gültigkeit auch ohne Abgabe eines Angebotes in der Verhandlungsrunde. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschließlich der Nebenangebote behält weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Freigabe in finanzieller Hinsicht vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung des Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.- Hinweis
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. Der Bieter verpflichtet sich, auf Verlangen die Kalkulation zum Angebot vor der Vergabe vorzulegen. Die Kalkulation muss für den AG vor der Vergabe einsehbar sein. Der Bieter verpflichtet sich, auf Verlangen die Kalkulation zum Angebot vor der Vergabe vorzulegen. Die Kalkulation muss für den AG vor der Vergabe einsehbar sein.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
- Art
- Eisenbahndienste
- Anschrift
- Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main
- Website
- deutschebahn.com
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Berlin (27 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Engineering & Consulting GmbH43 Zuschläge
- INROS LACKNER SE9 Zuschläge
- Werner & Balci GmbH8 Zuschläge
- Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft7 Zuschläge
- GTU Mobility GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- LPI Ingenieurgesellschaft mbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.06.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 11.06.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Architektur-, Ingenieur- und planungsbezogene Leistungen–Frist 03.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e043c193-a2ef-417e-b1ce-d6921811c592.