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Projektmanagement und Öffentlichkeitsarbeit für das Interreg-Projekt "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee"erreg-Projekt "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee"

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen MLR-446-2025/09/12-61veröffentlicht 08.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 333 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Baden-Württemberg (3 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 25 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
35 Monate08.01.2026 – 30.11.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Stuttgart70182, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 59 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2028
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Projektmanagement bestimmt einen Projektkoordinator (Los 1). Dieser fungiert als "Controller" und koordiniert die verschiedenen Arbeitspakete des Interreg-Projekts "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee". Er sorgt für den Informationsfluss zwischen allen Projektbeteiligten. Er ist zuständig für die Kostenkontrolle und die Abwicklung gegenüber der Förderinstitution (Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein) unter Nutzung des bereitgestellten elektronischen Monitoringsystem Jems. Er unterstützt bei der Organisation und Durchführung verschiedener Veranstaltungen im Rahmen des Projekts (Auftakt- und Abschlussveranstaltung, Workshops, Fachveranstaltungen) und übernimmt z.T. die Moderation.

Der Verantwortliche für die Öffentlichkeitsarbeit (Los 2) ist zuständig für die Redaktion und Pflege der Projekthomepage des Interreg-Projekts "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee". Er achtet auf die Einhaltung der Publizitäts-Richtlinien für Interreg-Projekte während aller Veranstaltungen und Veröffentlichungen im Projektzeitraum und erstellt regelmäßig öffentliche Fortschrittsberichte. Er unterstützt bei der Organisation und Durchführung der Auftakt- und Abschlussveranstaltung.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Projektmanagement

Ziel des Projektmanagements (Los 1) für das Interreg-Projekt Für das Interreg-Projekt "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee" im Rahmen des Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein (Beschreibung der Arbeitspakete AP siehe Anlage1) wird ein externer Dienstleister (ext. DL) für das Projektmanagement (AP 5a "Projektmanagement") gesucht. Hierfür soll ein Rahmenvertrag mit einem Auftragsvolumen von ca. 40.000 Euro (brutto) pro Jahr und insgesamt max. 120.000 bzw. 160.000 Euro (brutto) geschlossen werden. Vom Projektmanagement wird ein Projektkoordinator als Verantwortlicher für die Durchführung des Projektmanagements benannt. Das geschätzte Gesamtbudget des Interreg-Projekts, welches vom Projektkoordinator zu verwalten ist, beträgt ca. 900.000 Euro (brutto). Der Projektkoordinator agiert als "Controller". Er koordiniert die vier verschiedenen Arbeitspakete des Interreg-Projekts "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee" (für Details siehe Beschreibung im Anhang1) mit ihren, teilweise aufeinander aufbauenden und ineinandergreifenden Zeitplänen und Meilensteinen. Er ist Ansprechpartner, koordiniert u.a. Arbeitsfortschritte und Ergebnisse und sichert die Kommunikation zwischen allen Beteiligten während der gesamten Projektlaufzeit. Dazu führt er Einzel- und ggf. Gruppengespräche in Präsenz, telefonisch oder online. Bei drohenden Änderungen oder Verschiebungen im Projektablauf informiert er frühzeitig die Projektleitung und die Interreg-Geschäftsstelle. Er unterstützt die Berichterstattung und kontrolliert die Abrechnung der jeweiligen Förderperiode. Er versendet die Projektberichte fristgerecht zum Ende jeder der drei Berichtszeiträume (ein vierter Berichtszeitraum könnte sich im Projektverlauf ergeben) an die Interreg-Geschäftsstelle über das bereitgestellte onlinebasierte Portal zur Antragstellung, Berichterstattung, Abrechnung und Monitoring von Projekten Jems (https://www.interreg.org/jems). Er koordiniert Datum und Adressat der Rechnungsstellung durch die einzelnen Dienstleister an die Projektpartner. Er nimmt an verschiedenen Einzelveranstaltungen teil und moderiert (Mod) diese zum Teil. Die Einzelveranstaltungen im Detail sind: Regionenübergreifende Workshops, Fachveranstaltungen, z.T. regionale Workshops und die regelmäßigen Treffen der Expertengruppe (Mod). Er unterstützt die Organisation und Moderation der Auftaktveranstaltung zu Beginn und der öffentlichen Abschlussveranstaltung am Ende des Projekts in Absprache mit der Projektleitung und den Projektpartnern.

35 Monate–
2
Öffentlichkeitsarbeit

Leistungsinhalte für die Öffentlichkeitsarbeit Für das Interreg-Projekt "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee" im Rahmen des Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein (Beschreibung der Arbeitspakete AP siehe Anlage1) wird ein externer Dienstleister (ext. DL) für die Öffentlichkeitsarbeit (AP 5b) gesucht. Er ist zuständig für die Redaktion und Pflege der Homepage (Beispiele für Projekthomepages: https://seewandel-klima.org/; https://www.kob-bavendorf.de/projektarchiv/ interreg-vi-nuetzlinge-im-obstbau.html) und die noch festzulegende laufende Berichterstattung über das Projekt in der Öffentlichkeit. Am Ende jeder Förderperiode/Berichtszeitraum arbeitet er den internen Projektbericht in einen öffentlichen Fortschrittsbericht um und stellt diesen ein. Er achtet auf die Einhaltung der Interreg-Richtlinien (https://www.interreg.org/projekte-1/interreg-v/programmv/umsetzung/publizitaet/publizitaet) für Öffentlichkeitsarbeit bei allen Veröffentlichungen der ext. DL und der Projektpartner (inkl. Einladungen, Tagungsmaterialien usw.). Er unterstützt die Veranstalter von Fachtagungen und Workshops bei der Öffentlichkeitsarbeit. Vor allem unterstützt er gemeinsam mit dem ext. DL für das Projektmanagement und weiteren ext. DL bei der Organisation und Durchführung der öffentlichen Auftakt- und Abschlussveranstaltung des Projekts. Er fungiert als erster Ansprechpartner für projektinteressierte aus Politik, Presse und Öffentlichkeit und stellt ggf. den Kontakt zur Projektleitung oder zu einzelnen Projektpartnern her.

35 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 60Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
Qualität
Konzept Los 1Gewichtung (Punkte, genau) 4010 Sehr gut - Das Konzept ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Es lässt auf eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung schließen. 9 - 8 Gut - Das Konzept ist schlüssig und entspricht den Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße. 7 - 6 Befriedigend - Das Konzept entspricht den Erwartungen und Mindestanforderungen. 5 - 4 Ausreichend - Das Konzept lässt erkennen, dass der Bieter mit Modifikationen grundsätzlich in der Lage ist, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. 3 - 2 Mangelhaft - Das Konzept ist nur teilweise nachvollziehbar und entspricht nicht den Erwartungen. Es ist nicht zu erwarten, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. 1 - 0 Ungenügend - Das Konzept ist unzureichend und lässt nicht erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. Im Übrigen muss das Konzept mindestens folgende Punkte enthalten und ausführen: - Zeitmanagement: bitte legen Sie dar, wieviel Zeit/Arbeitsstunden für die jeweilige Aufgabe zu den Ziffern 5.1 bis 5.5 der Leistungsbeschreibung zu Los 1 differenziert nach Jahren eingeplant wird - Länderübergreifende Zusammenarbeit im Bodenseeraum: bitte beschreiben Sie, wie der Projektkoordinator die länderübergreifende Zusammenarbeit in der Bodenseeregion im Projektrahmen koordiniert. Wenn der Projektkoordinator bereits Erfahrungen mit länderübergreifender Projektarbeit hat, kann diese hier beispielhaft kurz angeführt werden.
Qualität
Konzept Los 110 Sehr gut - Das Konzept ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Es lässt auf eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung schließen. 9 - 8 Gut - Das Konzept ist schlüssig und entspricht den Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße. 7 - 6 Befriedigend - Das Konzept entspricht den Erwartungen und Mindestanforderungen. 5 - 4 Ausreichend - Das Konzept lässt erkennen, dass der Bieter mit Modifikationen grundsätzlich in der Lage ist, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. 3 - 2 Mangelhaft - Das Konzept ist nur teilweise nachvollziehbar und entspricht nicht den Erwartungen. Es ist nicht zu erwarten, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. 1 - 0 Ungenügend - Das Konzept ist unzureichend und lässt nicht erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. Im Übrigen muss das Konzept mindestens folgende Punkte enthalten und ausführen: - Zeitmanagement: bitte legen Sie dar, wieviel Zeit/Arbeitsstunden für die jeweilige Aufgabe zu den Ziffern 5.1 bis 5.5 der Leistungsbeschreibung zu Los 1 differenziert nach Jahren eingeplant wird - Länderübergreifende Zusammenarbeit im Bodenseeraum: bitte beschreiben Sie, wie der Projektkoordinator die länderübergreifende Zusammenarbeit in der Bodenseeregion im Projektrahmen koordiniert. Wenn der Projektkoordinator bereits Erfahrungen mit länderübergreifender Projektarbeit hat, kann diese hier beispielhaft kurz angeführt werden.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
08.01.2026
Vertragsende
30.11.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: s. Vergabeunterlagen, insbesondere Dokumente "3.1_001 Leistungsbeschreibung Los 1.pdf" und "3.1_001 Leistungsbeschreibung Los 2.pdf"
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYAYT3LRUWYM# Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
08.01.2026
Vertragsende
30.11.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: s. Vergabeunterlagen, insbesondere Dokumente "3.1_001 Leistungsbeschreibung Los 1.pdf" und "3.1_001 Leistungsbeschreibung Los 2.pdf"
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYAYT3LRUWYM# Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Walser.Beratung, Ravensburg4
2Die Regionauten GbR, Konstanz4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

39vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (38 Lose mit Angabe)
773.340 €Zuschlagswert im Median
236.854 € – 1,43 Mio. €mittlere Hälfte, 10 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Baden-Württemberg (3 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 09.12.2025
  3. BekanntmachungFrist 09.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8acca9ed-6b0b-42da-9867-311dbd7088c9.