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vergebenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Programmmanagement und Fachberatung im „Transferprogramm digitale Bauaufsicht Thüringen“

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur · Erfurt, Thüringen

Aktenzeichen 75258/2025veröffentlicht 14.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 425 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Erfurt.

Alle Ausschreibungen: Beratung

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 35 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.10.2025 – 30.09.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Erfurt99096, Thüringen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2029
    vor 13 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis und Qualität 100100 %
Preis
Preis und Qualität 100Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dabei fließt die Bewertung des Preises (Gesamtpreis inkl. Mehrwertsteuer (brutto) mit 40%, die der Leistung mit 60% in die Gesamtbewertung ein. Die Bewertung des Preiskriteriums (P) erfolgt durch lineare Interpolation. Leistungskriterien (L) weisen A- und B-Kriterien auf. A-Kriterien unterliegen keiner Gewichtung; sofern nicht alle A-Kriterien erfüllt werden, führt dies zum Ausschluss vom weiteren Wettbewerb. Bezüglich der B-Kriterien erfolgt eine Bewertung gem. beigefügter Bewertungsmatrix. Den Zuschlag erhält das Angebot, welches die höchste Gesamtpunktzahl, die sich aus der Summe der gewichteten Leistungspunktzahlen (L1 und L2) und der gewichteten Preispunktzahl (P) ergibt, erreicht hat und somit das wirtschaftlichste Angebot darstellt: L1 + L2 + Gewichtung x P = Gesamtpunktzahl --- Preiskriterium: Die Angebotspreise werden in Preispunkte (P) umgerechnet. Der niedrigste Preis inkl. Mehrwertsteuer (brutto) erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für das Zweifache des niedrigsten Preises werden 0 Punkte vergeben. In dieser Punktespanne erfolgt die Bewertung der Angebotspreise durch lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Gerundet wird kaufmännisch. Das Preiskriterium wird mit 40 % gewertet. Auftragsgegenstand: Höchstabnahmemenge Personenarbeitstage 2025: 270 Personenarbeitstage 2026: 370 Personenarbeitstage 2027: 325 Personenarbeitstage 2028: 150 Personenarbeitstage 2029: 80 Option: Erstellung von Leistungsbeschreibungen 5 Gesamtsumme: 1.200 Summe in € (Tagessatz x Höchstabnahmemenge) ---- Leistungskriterien Bei den Leistungskriterien handelt es sich vorliegend um A/B-Kriterien. Die sich aus diesen Unterlagen sowie der Bewertungsmatrix ergebenden B-Kriterien werden mit je bis zu 15 Punkten im Leistungskriterium 1 sowie Leistungskriterium 2 mit je bis zu 45 Punkten gewertet. Es fließen mithin bis zu 60 Punkte aus den Leistungskriterien in die Gewichtung ein. Zusätzlich ergeben sich aus diesen Unterlagen sowie der Bewertungsmatrix Mindestanforderungen (A-Kriterium). Angebote, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Wettbewerb ausgeschlossen. • Umsetzungskonzept als Leistungskriterium 1 (L1) Dem Angebot ist ein Konzept (L 1) beizulegen, mit welchen Prämissen der Bieter die ausgeschriebenen Leistungen umsetzen würde. Dabei muss die Struktur der Leistungsbeschreibung aufgegriffen werden. Es sind jeweils fachliche Prämissen, Vorgehensweisen und gegebenenfalls notwendige Rahmenbedingungen aufzuzeigen. • persönliche Referenzen je Personalprofil als Leistungskriterium 2 (L2) Dem Angebot sind die Nachweise der persönlichen Referenzen (L 2) für jeden der drei mit der Auftragsdurchführung betrauten Personalprofile. Der Nachweis umfasst Referenzen über vergleichbare Beratungs- und Unterstützungsleistungen aus den vergangenen fünf Jahren – jeweils für jede/n Berater/in: (1) zwei Referenzen zur Konzeption und Umsetzungsbegleitung einer vollständig digitalen Transformation einer kommunalen Bauaufsichtsbehörde (Im Ergebnis des Transformations-projekts müssen alle Leistungen der Bauaufsichtsbehörde Ende-zu-Ende papierlos und medienbruchfrei erbracht werden – d.h. inklusive digitale Antragstellung, digitale Aktenführung, digitale Sachbearbeitung und digitale Kommunikation.); (2) eine Referenz zur Konzeption und Umsetzungsbegleitung einer vollständig digitalen Transformation einer kommunalen Organisationseinheit (Im Ergebnis des Transformationsprojekts müssen alle Leistungen der Organisationseinheit Ende-zu-Ende papierlos und medienbruchfrei erbracht werden – d.h. inklusive digitale Antragstellung, digitale Aktenführung, digitale Sachbearbeitung und digitale Kommunikation.); (3) eine Referenz zur Konzeption und Entwicklung von Online-Formularen im Baurecht und Baunebenrecht; (4) eine Referenz zum Implementieren der EfA-Lösung „Digitale Baugenehmigung“ in einer Kommunalverwaltung; (5) eine Referenz zur …

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2025
Vertragsende
30.09.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem TMDI zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, d … ganz lesenSieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem TMDI zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem TMDI gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das TMDI dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist an die Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar zu richten. Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die vollständigen Vergabeakten, auch die abgegebenen Angebote, an die Vergabekammer zu übermitteln. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie bitte bereits mit Angebotsabgabe konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Vorzulegen mit dem Angebot sind Nachweise, soweit gefordert und vorhanden. 1. Eignungsnachweis Werden die geforderten Nachweise nicht vorgelegt, wird dies als Mangel der fachlichen Eignung gem. § 122 II GWB gewertet. Für den Nachweis der Eignung stehen dem Bieter ausschließlich die Varianten a) bis … ganz lesenVorzulegen mit dem Angebot sind Nachweise, soweit gefordert und vorhanden. 1. Eignungsnachweis Werden die geforderten Nachweise nicht vorgelegt, wird dies als Mangel der fachlichen Eignung gem. § 122 II GWB gewertet. Für den Nachweis der Eignung stehen dem Bieter ausschließlich die Varianten a) bis c) zur Verfügung, unter denen er frei wählen kann. Ebenso ist es dem Bieter möglich, die Varianten zu kombinieren. Zwingend ist durch den Bieter jedoch das geforderte Maß an Eignung nachzuweisen. Sieht sich der Bieter nicht im Stande, diese durch nur eine der Varianten ausreichend zu belegen, so muss er die fehlenden Eignungskriterien durch eine oder mehrere zusätzliche Varianten beibringen. Hiervon unbenommen bleibt das Recht des Bieters zum teilweisen oder vollständigen Nachweis seiner Eignung auf Unterlagen hinzuweisen, die er bei vorangegangenen Vergabeverfahren der hiesigen Vergabestelle bereits eingereicht hat. Er hat das entsprechende Aktenzeichen des vorangegangenen Vergabeverfahrens sowie die Bestandteile der Eignung, die er hierdurch nachzuweisen gedenkt, mitzuteilen. Unklarheiten oder Unvollständigkeiten gehen zu Lasten des Bieters. Die Eignung tritt nur ein, wenn die erbrachten Nachweise inhaltlich mindestens den vorgenannten geforderten Eigenerklärungen entsprechen. a) Eigenerklärung (EE) Das Unternehmen kann gem. § 48 II VgV den Nachweis durch Eigenerklärung erbringen. Die Eigenerklärung ist von der / den für dieses Unternehmen und / oder der Bietergemeinschaft vertretungsberechtigten Person(en) mit einer mindestens einfachen elektronischen Signatur zu versehen. b) Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Als vorläufiger Nachweis für die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit gem. § 122 I GWB, §§ 48 III, 50 VgV kann die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ genutzt werden. Diese kann über den Dienst zum Ausfüllen und Wiederverwenden der EEE auf der Seite der Europäischen Kommission (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) hochgeladen und ausgefüllt werden. Danach ist die EEE von der / den für dieses Unternehmen vertretungsberechtigten Person(en) mit mindestens einer einfach elektronischen Signatur zu versehen, den Angebotsunterlagen beizufügen und gemeinsam dem öffentlichen Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Vor der Zuschlagserteilung wird das Unternehmen, an das der Auftrag vergeben werden soll, über die Internetplattform https://www.evergabe-online.de aufgefordert, binnen einer Frist von 10 Kalendertagen alle Nachweise der EEE der Vergabestelle bereitzustellen. Liegen die Nachweise gem. § 50 III Alt. 2 VgV bereits als Daten in einem amtlichen Verzeichnis vor oder ist die Vergabestelle bereits im Besitz der Unterlagen, kann in der vorgenannten Frist, hierauf hingewiesen werden. c) Amtliche Verzeichnisse, Zertifizierungen und Präqualifizierung Das Unternehmen kann, insofern es in einem amtlichen Verzeichnis – bspw. über ein Präqualifizierungssystem wie die „PQ-VOL“ oder das „amtliche Verzeichnis des DIHK“ – eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, gem. § 48 VIII VgV auf die vorhandenen Nachweise verweisen. Zusätzliche Nachweise sind dann nicht beizubringen, wenn die Unterlagen vollständig über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union erhalten werden können. Es obliegt dem Bieter sicherzustellen, dass • die im Präqualifizierungssystem hinterlegten Nachweise vollständig vorhanden sind. Sofern im Präqualifizierungssystem nicht alle geforderten Nachweise hinterlegt sind, geht dies zu Lasten des Bieters. Fehlende Nachweise sind durch den Bieter in Form der EE oder EEE beizubringen; • die von der Vergabestelle geforderten Kriterien vollständig durch die entsprechenden, im Präqualifizierungssystem hinterlegten, Nachweise abgebildet werden. Sofern ein Nachweis ein Kriterium nur zum Teil belegt, obliegt es dem Bieter das Informationsdelta auszugleichen. Unvollständig belegte Kriterien gehen zu Lasten des Bieters; • alle im Präqual …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
ModusCo eG, Berlin–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Anschrift
Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Thüringen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.08.2025
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 28.08.2025 auf 08.09.2025 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 28.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f5d05fc7-d617-498a-9611-da4957dc644b.