Programmmanagement und Fachberatung im „Transferprogramm digitale Bauaufsicht Thüringen“
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur · Erfurt, Thüringen
Aktenzeichen 75258/2025veröffentlicht 28.07.2025erstmals 28.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.10.2025 – 30.09.2029
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.10.2025 – 30.09.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 15 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 15 Monaten
- Angebotsfrist 08:00 Uhrvor 14 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 08:01 Uhrvor 14 Monaten
- Bindefrist endetvor 14 Monaten22 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 13 MonatenLaufzeit bis 30.09.2029
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dabei fließt die Bewertung des Preises (Gesamtpreis inkl. Mehrwertsteuer (brutto) mit 40%, die der Leistung mit 60% in die Gesamtbewertung ein. Die Bewertung des Preiskriteriums (P) erfolgt durch lineare Interpolation. Leistungskriterien (L) weisen A- und B-Kriterien auf. A-Kriterien unterliegen keiner Gewichtung; sofern nicht alle A-Kriterien erfüllt werden, führt dies zum Ausschluss vom weiteren Wettbewerb. Bezüglich der B-Kriterien erfolgt eine Bewertung gem. beigefügter Bewertungsmatrix. Den Zuschlag erhält das Angebot, welches die höchste Gesamtpunktzahl, die sich aus der Summe der gewichteten Leistungspunktzahlen (L1 und L2) und der gewichteten Preispunktzahl (P) ergibt, erreicht hat und somit das wirtschaftlichste Angebot darstellt: L1 + L2 + Gewichtung x P = Gesamtpunktzahl --- Preiskriterium: Die Angebotspreise werden in Preispunkte (P) umgerechnet. Der niedrigste Preis inkl. Mehrwertsteuer (brutto) erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für das Zweifache des niedrigsten Preises werden 0 Punkte vergeben. In dieser Punktespanne erfolgt die Bewertung der Angebotspreise durch lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Gerundet wird kaufmännisch. Das Preiskriterium wird mit 40 % gewertet. Auftragsgegenstand: Höchstabnahmemenge Personenarbeitstage 2025: 270 Personenarbeitstage 2026: 370 Personenarbeitstage 2027: 325 Personenarbeitstage 2028: 150 Personenarbeitstage 2029: 80 Option: Erstellung von Leistungsbeschreibungen 5 Gesamtsumme: 1.200 Summe in € (Tagessatz x Höchstabnahmemenge) ---- Leistungskriterien Bei den Leistungskriterien handelt es sich vorliegend um A/B-Kriterien. Die sich aus diesen Unterlagen sowie der Bewertungsmatrix ergebenden B-Kriterien werden mit je bis zu 15 Punkten im Leistungskriterium 1 sowie Leistungskriterium 2 mit je bis zu 45 Punkten gewertet. Es fließen mithin bis zu 60 Punkte aus den Leistungskriterien in die Gewichtung ein. Zusätzlich ergeben sich aus diesen Unterlagen sowie der Bewertungsmatrix Mindestanforderungen (A-Kriterium). Angebote, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Wettbewerb ausgeschlossen. • Umsetzungskonzept als Leistungskriterium 1 (L1) Dem Angebot ist ein Konzept (L 1) beizulegen, mit welchen Prämissen der Bieter die ausgeschriebenen Leistungen umsetzen würde. Dabei muss die Struktur der Leistungsbeschreibung aufgegriffen werden. Es sind jeweils fachliche Prämissen, Vorgehensweisen und gegebenenfalls notwendige Rahmenbedingungen aufzuzeigen. • persönliche Referenzen je Personalprofil als Leistungskriterium 2 (L2) Dem Angebot sind die Nachweise der persönlichen Referenzen (L 2) für jeden der drei mit der Auftragsdurchführung betrauten Personalprofile. Der Nachweis umfasst Referenzen über vergleichbare Beratungs- und Unterstützungsleistungen aus den vergangenen fünf Jahren – jeweils für jede/n Berater/in: (1) zwei Referenzen zur Konzeption und Umsetzungsbegleitung einer vollständig digitalen Transformation einer kommunalen Bauaufsichtsbehörde (Im Ergebnis des Transformations-projekts müssen alle Leistungen der Bauaufsichtsbehörde Ende-zu-Ende papierlos und medienbruchfrei erbracht werden – d.h. inklusive digitale Antragstellung, digitale Aktenführung, digitale Sachbearbeitung und digitale Kommunikation.); (2) eine Referenz zur Konzeption und Umsetzungsbegleitung einer vollständig digitalen Transformation einer kommunalen Organisationseinheit (Im Ergebnis des Transformationsprojekts müssen alle Leistungen der Organisationseinheit Ende-zu-Ende papierlos und medienbruchfrei erbracht werden – d.h. inklusive digitale Antragstellung, digitale Aktenführung, digitale Sachbearbeitung und digitale Kommunikation.); (3) eine Referenz zur Konzeption und Entwicklung von Online-Formularen im Baurecht und Baunebenrecht; (4) eine Referenz zum Implementieren der EfA-Lösung „Digitale Baugenehmigung“ in einer Kommunalverwaltung; (5) eine Referenz zur …
Eignung8 von 8 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- 1) Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister sowie Mitteilung der Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des entsprechenden Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens ---- 3) Erklärung zur Gewerbeanmeldung, -erlaubnis
- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
- 2) Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft;
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- 4) soweit vorhanden Erklärung über die Eintragung in das Vereinsregister; 5) soweit vorhanden Erklärung über die Eintragung in das Partnerschaftsregister
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
6) Nachweis zur persönlichen Befähigung der Berufsausübung gem. §§ 122 II Nr. 1 GWB, 44 VgV für jedes der drei Personalprofile, die für die Ausführung vorgesehen sind: Angaben zur Qualifikation, die für die ausgeschriebene Aufgabe relevant sind. Das Unterbleiben der Vorlage einer der vorgenannten E … ganz lesenkürzer
6) Nachweis zur persönlichen Befähigung der Berufsausübung gem. §§ 122 II Nr. 1 GWB, 44 VgV für jedes der drei Personalprofile, die für die Ausführung vorgesehen sind: Angaben zur Qualifikation, die für die ausgeschriebene Aufgabe relevant sind. Das Unterbleiben der Vorlage einer der vorgenannten Erklärungen Nr. 1 ─ 6 wird wie das Nichtvorhandensein derjenigen Eintragung gewertet und führt zum Ausschluss. Die Erklärungen können durch Vorlage entsprechender gültiger Nachweise, z. B. Handelsregisterauszug, ersetzt werden.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
(1) Erklärung über das Vorliegen einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe des Versicherungsgebers, der Betriebstätte, Versicherungssumme (mindestens 1.500.000 € für Personenschäden und 500.000 € für Sach- und sonstige Schäden) und Zeitraum, (2) Erklärung, dass sich das Unternehmen n … ganz lesenkürzer
(1) Erklärung über das Vorliegen einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe des Versicherungsgebers, der Betriebstätte, Versicherungssumme (mindestens 1.500.000 € für Personenschäden und 500.000 € für Sach- und sonstige Schäden) und Zeitraum, (2) Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet, (3) Erklärung über die Unbedenklichkeit des Finanzamtes, über die Zahlung von Steuern und Abgaben, (4) Erklärung über die Zahlung von Beiträgen an die gesetzliche Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigen versichert sind. Das Unterbleiben der Vorlage einer der Erklärungen Nr. 1 ─ 4 wird wie das Vorliegen negativer Umstände, z. B. das Vorliegen eines Insolvenz- oder Liquidationsverfahrens, Nichtvorhandensein einer Haftpflichtversicherung, etc., gewertet und führt zum Ausschluss. Die Erklärungen können durch Vorlage entsprechender gültiger Nachweise, z. B. des zuständigen Insolvenzgerichts oder Finanzamts, ersetzt werden.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
(1) Erklärung über die Verpflichtung mit Erteilung des Zuschlages und vor Einsatz des mit diesem Auftrag beschäftigten Personals für jeden an der Auftragsausführung beteiligten Mitarbeiter ein einfaches Führungszeugnis vorzulegen; (2) Erklärung über die Verpflichtung mit Erteilung des Zuschlages und … ganz lesenkürzer
(1) Erklärung über die Verpflichtung mit Erteilung des Zuschlages und vor Einsatz des mit diesem Auftrag beschäftigten Personals für jeden an der Auftragsausführung beteiligten Mitarbeiter ein einfaches Führungszeugnis vorzulegen; (2) Erklärung über die Verpflichtung mit Erteilung des Zuschlages und vor Einsatz des mit diesem Auftrag beschäftigten Personals für jeden an der Auftragsausführung beteiligten Mitarbeiter die unterzeichnete Geheimhaltungs- und Datenschutzverpflichtung vorzulegen. Das Unterbleiben der Vorlage einer der Erklärungen Nr. 1 ─ 2 wird als Eignungsmangel gewertet und führt zum Ausschluss.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Bildung terroristischer Vereinigungen, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder … ganz lesenkürzer
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Bildung terroristischer Vereinigungen, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Betrug oder Subventionsbetrug, Schwere Verfehlung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2025
- Vertragsende
- 30.09.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 22 Tage
- Angebotsöffnung
- 28.08.2025, 08:01 Uhr. Die Öffnung der Angebote erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Gemäß § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem TMDI zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, d … ganz lesenkürzer
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem TMDI zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem TMDI gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das TMDI dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist an die Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar zu richten. Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die vollständigen Vergabeakten, auch die abgegebenen Angebote, an die Vergabekammer zu übermitteln. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie bitte bereits mit Angebotsabgabe konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Vorzulegen mit dem Angebot sind Nachweise, soweit gefordert und vorhanden. 1. Eignungsnachweis Werden die geforderten Nachweise nicht vorgelegt, wird dies als Mangel der fachlichen Eignung gem. § 122 II GWB gewertet. Für den Nachweis der Eignung stehen dem Bieter ausschließlich die Varianten a) bis … ganz lesenkürzer
Vorzulegen mit dem Angebot sind Nachweise, soweit gefordert und vorhanden. 1. Eignungsnachweis Werden die geforderten Nachweise nicht vorgelegt, wird dies als Mangel der fachlichen Eignung gem. § 122 II GWB gewertet. Für den Nachweis der Eignung stehen dem Bieter ausschließlich die Varianten a) bis c) zur Verfügung, unter denen er frei wählen kann. Ebenso ist es dem Bieter möglich, die Varianten zu kombinieren. Zwingend ist durch den Bieter jedoch das geforderte Maß an Eignung nachzuweisen. Sieht sich der Bieter nicht im Stande, diese durch nur eine der Varianten ausreichend zu belegen, so muss er die fehlenden Eignungskriterien durch eine oder mehrere zusätzliche Varianten beibringen. Hiervon unbenommen bleibt das Recht des Bieters zum teilweisen oder vollständigen Nachweis seiner Eignung auf Unterlagen hinzuweisen, die er bei vorangegangenen Vergabeverfahren der hiesigen Vergabestelle bereits eingereicht hat. Er hat das entsprechende Aktenzeichen des vorangegangenen Vergabeverfahrens sowie die Bestandteile der Eignung, die er hierdurch nachzuweisen gedenkt, mitzuteilen. Unklarheiten oder Unvollständigkeiten gehen zu Lasten des Bieters. Die Eignung tritt nur ein, wenn die erbrachten Nachweise inhaltlich mindestens den vorgenannten geforderten Eigenerklärungen entsprechen. a) Eigenerklärung (EE) Das Unternehmen kann gem. § 48 II VgV den Nachweis durch Eigenerklärung erbringen. Die Eigenerklärung ist von der / den für dieses Unternehmen und / oder der Bietergemeinschaft vertretungsberechtigten Person(en) mit einer mindestens einfachen elektronischen Signatur zu versehen. b) Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Als vorläufiger Nachweis für die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit gem. § 122 I GWB, §§ 48 III, 50 VgV kann die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ genutzt werden. Diese kann über den Dienst zum Ausfüllen und Wiederverwenden der EEE auf der Seite der Europäischen Kommission (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) hochgeladen und ausgefüllt werden. Danach ist die EEE von der / den für dieses Unternehmen vertretungsberechtigten Person(en) mit mindestens einer einfach elektronischen Signatur zu versehen, den Angebotsunterlagen beizufügen und gemeinsam dem öffentlichen Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Vor der Zuschlagserteilung wird das Unternehmen, an das der Auftrag vergeben werden soll, über die Internetplattform https://www.evergabe-online.de aufgefordert, binnen einer Frist von 10 Kalendertagen alle Nachweise der EEE der Vergabestelle bereitzustellen. Liegen die Nachweise gem. § 50 III Alt. 2 VgV bereits als Daten in einem amtlichen Verzeichnis vor oder ist die Vergabestelle bereits im Besitz der Unterlagen, kann in der vorgenannten Frist, hierauf hingewiesen werden. c) Amtliche Verzeichnisse, Zertifizierungen und Präqualifizierung Das Unternehmen kann, insofern es in einem amtlichen Verzeichnis – bspw. über ein Präqualifizierungssystem wie die „PQ-VOL“ oder das „amtliche Verzeichnis des DIHK“ – eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, gem. § 48 VIII VgV auf die vorhandenen Nachweise verweisen. Zusätzliche Nachweise sind dann nicht beizubringen, wenn die Unterlagen vollständig über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union erhalten werden können. Es obliegt dem Bieter sicherzustellen, dass • die im Präqualifizierungssystem hinterlegten Nachweise vollständig vorhanden sind. Sofern im Präqualifizierungssystem nicht alle geforderten Nachweise hinterlegt sind, geht dies zu Lasten des Bieters. Fehlende Nachweise sind durch den Bieter in Form der EE oder EEE beizubringen; • die von der Vergabestelle geforderten Kriterien vollständig durch die entsprechenden, im Präqualifizierungssystem hinterlegten, Nachweise abgebildet werden. Sofern ein Nachweis ein Kriterium nur zum Teil belegt, obliegt es dem Bieter das Informationsdelta auszugleichen. Unvollständig belegte Kriterien gehen zu Lasten des Bieters; • alle im Präqual …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
- Anschrift
- Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 28.08.2025
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 28.08.2025 auf 08.09.2025 verschoben
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 28.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Beratung Digitalisierung - Los 1 - ERPStudierendenwerk Münster AÖRFrist 01.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b35d1cd6-d82d-4938-af9b-d7e0cdc2d302.