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Rahmenvereinbarung Umsetzung Thüringen Road

Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur · Erfurt, Thüringen

Aktenzeichen TMDI-V-26-007 Los 1veröffentlicht 14.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 5 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 52 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Erfurt99096, Thüringen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Tagen
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    in 5 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 10:05 Uhr
    in 5 Tagen
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe sind sämtliche Leistungen, die für den Entwurf, die Implementierung und den Betrieb der Thüringen Road erforderlich sind. Los 1 umfasst sämtliche konzeptionellen, beratenden sowie technischen Entwicklungs- und Implementierungsleistungen für den Aufbau und die Weiterentwicklung der Thüringen Road. Hierzu zählen insbesondere Architektur und Konzeption, Softwareentwicklung und Integration, die Anbindung von Registern und Fachverfahren, RaaS-Service, KI und KI-Agenten, Law as Code sowie Governance und Standardisierung. Ebenfalls umfasst sind die technische Vorbereitung der Inbetriebnahme und die Übergabe entwickelter Lösungen an den Betrieb.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Preis ist zu 100% entscheidend.

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
(1) Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen. Der Bieter hat zu bestätigen, da … ganz lesen(1) Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen. Der Bieter hat zu bestätigen, dass der dem Angebot beigefügte Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-) Stand wiedergibt. (2) Dem Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil (grds. nicht länger als 2 DIN A4 Seiten) beizufügen, in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt werden; (3) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
(1) Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Mindestumsatz: Gefordert wird ein Mindestumsatz in Höhe von 20.000.000,00 Euro (netto) pro Geschäftsjahr. Wird dieser Mindestumsatz nicht erreicht, wird das Angebot von de … ganz lesen(1) Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Mindestumsatz: Gefordert wird ein Mindestumsatz in Höhe von 20.000.000,00 Euro (netto) pro Geschäftsjahr. Wird dieser Mindestumsatz nicht erreicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. (2) Das Unternehmen hat seinen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausschreibungsgegenständlichen Auftrages in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Mindestumsatz: Gefordert wird ein Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages in Höhe von 10.000.000,00 Euro (netto) pro Geschäftsjahr. Wird dieser Mindestumsatz nicht erreicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Das Unternehmen hat zu erklären, dass es über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und zum Nachweis als Anlage eine aktuelle Versicherungsbestätigung/en (Kopie) mit Angabe der versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen einzureichen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
(1) Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. (2) Anzugeben ist die Anzahl der verfügbaren Projektmitarbeiter. Mindestanforderung: Projektmanager: Mindestanzahl 2 IT-/Solution-Arc … ganz lesen(1) Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. (2) Anzugeben ist die Anzahl der verfügbaren Projektmitarbeiter. Mindestanforderung: Projektmanager: Mindestanzahl 2 IT-/Solution-Architekt: Mindestanzahl 3 X-Road-Spezialist: Mindestanzahl 4 Softwareentwickler: Mindestanzahl 10 DevOps-/Plattform-Spezialist: Mindestanzahl 4 Security-Spezialist: Mindestanzahl 2 Datenschutz-Experte: Mindestanzahl 1 Daten-/Interoperabilitäts-Experte: Mindestanzahl 5 Fach-/Governance-Experte: Mindestanzahl 2 KI-/AI Engineering-Spezialist: Mindestanzahl 3 Law-as-Code-Experte: Mindestanzahl 3 Test-/Qualitäts-Spezialist: Mindestanzahl 5 Werden die Mindestanzahlen für den Bieter/die Bietergemeinschaft (inkl. etwaiger Nachunternehmer/eignungsverleihender Unternehmen) gesamthaft nicht erreicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Das Unternehmen benennt erbrachte Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzen). Mindestanforderungen: Gefordert sind mindestens zwei vergleichbare Referenzen. Eine Referenz wird nur dann als vergleichbar angesehen, wenn sie jeweils mindestens die nachfolgenden A … ganz lesenDas Unternehmen benennt erbrachte Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzen). Mindestanforderungen: Gefordert sind mindestens zwei vergleichbare Referenzen. Eine Referenz wird nur dann als vergleichbar angesehen, wenn sie jeweils mindestens die nachfolgenden Anforderungen umfasst (Mindestanforderungen je Referenz): -X-Road und NOOTS-Implementierung bei einer öffentlichen Verwaltung: Erbringung der vollständigen Konzeption UND technischen Implementierung einer produktiven X-Road-Infrastruktur (Central Server + mind. 3 Subsysteme) inklusive NOOTS-Anbindung bei einer öffentlichen Verwaltung. Eigenanteil des Unternehmens von mindestens 150 Personentagen. Das Referenzprojekt läuft produktiv. - Interoperabler Datenaustausch in einem multinationalen oder multi-institutionellen EU-Kontext: Erbringung der Konzeption oder Implementierung eines grenzüberschreitenden oder zwischen mehreren Staaten/Verwaltungen produktiv betriebenen Datenaustauschsystems für sichere, interoperable und souveräne Datenübermittlung im Sinne der EU-Datenstrategie (z. B. X-Road Cross-Border, eIDAS-Dienste, eDelivery). Das Referenzprojekt läuft produktiv. - Governance und Standardisierung für eine E-Government-Infrastruktur: Erbringung der Entwicklung und Verabschiedung eines Governance-Rahmens oder technischer Standards für eine behördenübergreifende Plattform. Sowie Mitarbeit in mindestens einem nationalen oder EU-Standardisierungsgremium (z. B. NIIS, FITKO, KoSIT, IT-Planungsrat). - Einsatz von Open-Source-Komponenten in einem E-Government-Vorhaben: Beteiligung bei der produktiven Einführung und Betrieb von Open-Source-Software in einer öffentlichen Verwaltung. Die eingesetzten Open-Source-Komponenten sind explizit zu benennen (z. B. X-Road, OpenDesk, Nextcloud, Keycloak o. ä.). Sind diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Das Unternehmen fügt in einer Anlage folgende Nachweise bei: - Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001 - Nachweis eines Informationssicherheitsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO/IEC 27001 Es handelt sich hierbei um Mindestanforderungen. Können die entsprechenden Nachweise nicht erbracht werden, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
52.000.000 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
12.11.2026, 10:05 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 135 Abs. 1 u. 2 GWB (Unwirksamkeit) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies au … ganz lesen§ 135 Abs. 1 u. 2 GWB (Unwirksamkeit) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB (Einleitung, Antrag) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
a) Aufgrund der Rahmenvereinbarung besteht keine unmittelbare Abnahmeverpflichtung. Diese entsteht erst durch die jeweiligen gesonderten Bestellungen (Abrufe). Schätzwert: Die geschätzte Auftragsmenge ergibt sich aus den im Preisblatt angesetzten Wertungsmengen. Höchstwert: Aus dieser Rahmenverei … ganz lesena) Aufgrund der Rahmenvereinbarung besteht keine unmittelbare Abnahmeverpflichtung. Diese entsteht erst durch die jeweiligen gesonderten Bestellungen (Abrufe). Schätzwert: Die geschätzte Auftragsmenge ergibt sich aus den im Preisblatt angesetzten Wertungsmengen. Höchstwert: Aus dieser Rahmenvereinbarung können keine weiteren Beitritte und Abrufe erfolgen, soweit durch die bereits getätigten Abrufe ein Auftragswert von 52 Mio. Euro brutto (Höchstwert) erreicht wurde. b) Die in Ziffer 5.1.12 der Bekanntmachung aufgeführte Bindefrist muss aus technischen Gründen angegeben werden und stellt lediglich einen Orientierungswert dar. Die relevante Bindefrist entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Vergabeunterlagen. c) Die in Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung angeführten Mindestanforderungen müssen vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft (inkl. etwaiger Nachunternehmer /eignungsverleihender Unternehmen) gesamthaft erfüllt werden.
Hinweis
a) Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu erfolgen. b) Kommunikation: Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung von geänderten Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Pla … ganz lesena) Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu erfolgen. b) Kommunikation: Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung von geänderten Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de). c) Einsatz von Nachunternehmern (NU): Der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch NU erbringen lassen will und welche NU dafür vorgesehen sind. Es ist das Formblatt „Einsatz Dritter /Nachunternehmer“ zu verwenden. Für diese NU sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser NU eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der NU im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht („Formblatt Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt „Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Angebot einzureichen. Des Weiteren ist von jedem dieser Nachunternehmer das Formblatt „Eigenerklärung des Nachunternehmers zum Thüringer Vergabegesetz“ vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Diese Regelungen gelten nur für Nachunternehmer, die - entweder 15% oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in EUR, netto) zu erbringenden Leistungen erbringen werden und /oder - durch die von ihnen zu erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum Auftraggeber geraten. d) Eignungsleihe: Der Bieter kann sich zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, unabhängig von der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt „Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene „Formblatt Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Angebot einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter sich nur auf die berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens berufen kann, wenn dieses im Fall der Auftragserteilung die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist für die Auftragsausführung eine entsprechende gesamtschuldnerische Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens sicherzustellen. Die angeführten Mindestanforderungen müssen vom Bieter (inkl. etwaiger Nachunternehmer/eignungsverleihender Unternehmen) gesamthaft erfüllt werden. e) Bietergemeinschaft: Im Falle einer Bietergemeinschaft haben deren Mitglieder mit dem Angebot zu erklären, dass - und aus welchem Grund die Bietergemeinschaft zulässig und ohne Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gebildet wurde, - das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertreten darf und - alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften. Es ist das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ zu verwenden. Zudem ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft das Formular „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ dem Angebot ausgefüllt beizufü …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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22vergebene Aufträge
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–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 660135e0-555c-4dd5-9117-a63d01bce8bf.