Planungsleistungen Mieterausbau Bonn (Lose 1 bis 4)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 363-24veröffentlicht 23.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- … – 06.05.2031
- bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 4 Lose · in 54 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- … – 06.05.2031bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 4
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVSVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (418 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Qualität60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Heute
- Vertragsendein 54 Monaten
Beschreibung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat für die Unterbringung einer Bundesbehörde aus dem IT- und Sicherheitsbereich einen Mietvertrag abgeschlossen. Ziel ist die Unterbringung der Beschäftigten am Standort Bonn auf einer maximalen Bruttogrundfläche von 85.198 m².
Dieser beinhaltet die Anmietung eines vorhandenen Bürogebäudes der Vermieterin in Bonn, dass derzeitig an ein Telekommunikationsunternehmen vermietet ist. Gegenstand des Mietvertrages ist ein zeitnah freiwerdendes Bestandsgebäude, welches in den 90er Jahren errichtet und seitdem ununterbrochen an denselben Mieter vermietet wurde. Es handelt sich um ein klassisches Bürogebäude mit Tiefgarage in zentraler Lage in Bonn.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind zu erbringende Planungsleistungen für den Mieterausbau, für den die BImA als Mieterin und Auftraggeberin hinsichtlich der Planungs- und Bauleistungen verantwortlich ist. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Leistungen:
Dabei legt die Auftraggeberin besonderen Wert auf nachhaltige Konzepte und Techniken, sowohl beim Bau als auch beim Betrieb. Dabei erfolgen Planung und Errichtung im Rahmen der Neuen RBBau und der damit notwendigen und verbundenen Leistungen.
Das gesamte Gebäude unterliegt erhöhten baulichen und betrieblichen Geheimschutz- und Sicherheitsanforderungen.
In allen Obergeschossen werden im Verantwortungsbereich der BImA als Mieterin nutzerspezifische Anlagen in dem vom Vermieter auf „Bürostandard“ hergerichteten Bereich nachgerüstet. Im Wesentlichen werden folgende Leistungen durchgeführt, die Leistung der Planungsaufträge werden:
- Pfortenbereich - Ggf. Einbau einer flächendeckenden Sprachalarmierungsanlage - Erweiterung der vorhandenen BMA in nutzerspezifischen Ausbaubereichen (z.B. Sicherheitsschleusen) - Einbau einer EMA - Wächterkontrollanlagen (ca. 500 Kontrollpunkte) - Einhaltung der Technischen Leitlinien des BSI, Übermittlung im Rahmen des Verhandlungsverfahrens
Die Planungsleistungen werden in 4 Losen ausgeschrieben. Diese beziehen sich auf folgende Lose:
- Los 1: Objektplanung
- Los 2: Planung Technische Ausrüstung
- Los 3: Planung Rechenzentrum
- Los 4: Planung Geheimschutz und Sicherheit
Die jeweiligen Leistungsumfänge je Los bestimmen sich gemäß der anliegenden Anlage 5 „Projektbeschreibung“. Die Auftraggeberin behält sich vor, im Rahmen der späteren Verhandlungsphase den Leistungsumfang weiter zu konkretisieren/modifizieren. Es ist vorgesehen, die Planungsleistungen je Los in einem agilen Prozess entsprechend der auftraggeberseitigen Notwendigkeiten in einzelnen Leistungsstufen und Leistungsphasen abzurufen. Ein Anspruch des späteren Auftragnehmers auf Abruf eines bestimmten Umfangs besteht nicht. Die Auftraggeberin behält sich insbesondere auch vor, einzelne Leistungen auch anderweitig zu vergeben, selbst auszuführen oder auf den Vermieter zu übertragen. Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren festgelegt.
Es ist zulässig sich als Bieter-/Bewerber(gemeinschaft) für ein oder mehrere Los(e) zu bewerben. Eine Beschränkung der Losanzahl je Bieter-/Bewerber(gemeinschaft) erfolgt nicht.
Es darf kein Interessenkonflikt vorliegen. In diesem Zusammenhang darf insbesondere kein direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse des Bewerbers dahingehend bestehen, dass dessen Unparteilichkeit und Unabhängigkeit gegenüber an den Vergabeverfahren für Bauleistungen teilnehmenden Unternehmen beeinträchtigen könnte. Eine Teilnahme des Auftragnehmers der oben bezeichneten Lose am Vergabeverfahren für die dann korrespondierenden Bauleistungen ist ausgeschlossen.
Gegenstand nach CPV
Lose4 Lose
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Objektplanung | – | – |
| 2 | Planung Technische Ausrüstung | – | – |
| 3 | Planung Rechenzentrum | – | – |
| 4 | Planung Geheimschutz und Sicherheit | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 40Details werden in der späteren Angebotsaufforderung kommuniziert.
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 60Details werden in der späteren Angebotsaufforderung kommuniziert
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- 06.05.2031
- Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es ist vorgesehen, die Planungsleistungen je Los in einem agilen Prozess entsprechend der auftraggeberseitigen Notwendigkeiten in einzelnen Leistungsstufen und Leistungsphasen … ganz lesenkürzer
bis zu 1-mal: Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es ist vorgesehen, die Planungsleistungen je Los in einem agilen Prozess entsprechend der auftraggeberseitigen Notwendigkeiten in einzelnen Leistungsstufen und Leistungsphasen abzurufen. Ein Anspruch des späteren Auftragnehmers auf Abruf eines bestimmten Umfangs besteht nicht. Die Auftraggeberin behält sich insbesondere auch vor, einzelne Leistungen bzw. Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen auch anderweitig zu vergeben, selbst auszuführen oder auf den Vermieter zu übertragen. Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren festgelegt. Nur die im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens abschließend definierten Leistungen je Los sind vom Auftragnehmer zu erbringen, die anderen - dort als optional gekennzeichneten - Leistungen sind vom jeweiligen Auftragnehmer des jeweiligen Loses nur dann zu erbringen, wenn die Auftraggeberin dazu optiert.- Optionen
- Vertragslaufzeit des jeweiligen Loses kann sich ggf. im Rahmen der Inbetriebnahme des Gebäudes um die Erweiterung der Leistungsphase 9 verlängern.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Eine elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispiels … ganz lesenkürzer
Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Eine elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Teilnahmeanträge können nur in Textform über die Vergabeplattform eingereicht werden: — Teilnahmeanträge in Textform Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Teilnahmeantrags (Anlage 0) Die Unternehmen übermitteln ihre Teilnahmeanträge in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel. Der Textform entspricht nach § 126b BGB jede lesbare, dauerhafte Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist und erkennbar ist, dass die Erklärung abgegeben wurde. — elektronische Teilnahmeanträge mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / mit fortgeschritte-nem elektronischem Siegel; Signatur im Unterschriftenfeld des Teilnahmeantrages (Anlage 0) — elektronische Teilnahmeanträge mit qualifizierter elektronischer Signatur / mit qualifiziertem elektronischem Siegel; Signatur im Unterschriftenfeld des Teilnahmeantrages (Anlage 0) Hinweis zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und die Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese wer-den über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selbst und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 2 | PB TGA GmbH, Hürth | – |
| 3 | PB TGA GmbH, Hürth | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53119 Bonn
- Website
- bundesimmobilien.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH6 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH6 Zuschläge
- Beyss Architekten GmbH5 Zuschläge
- DB Engineering & Consulting GmbH5 Zuschläge
- Enertec Ingenieurgesellschaft mbH5 Zuschläge
- PDA Architekten Ingenieure GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 13.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d15c732a-6687-4cdb-a762-21ea04b454bb.