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Ortskern Affstätt - Städtebaulich/ Freiraumplanerischer nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil inkl. vorgelagertem TnWb und anschließendem VgV-Verhandlungsverfahren - Stadt Herrenberg

Stadt Herrenberg · Herrenberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 32507-01veröffentlicht 06.10.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 15 %, Leistung und Qualität 85 %.

  • Leistungsfähigkeit des Projektteams15 %
  • Wettbewerbsergebnis45 %
  • Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses15 %
  • Kostenplanung/ Nachhaltigkeit/ Wirtschaftlichkeit10 %
  • Honorarangebot/ Nebenkosten15 %

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Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,4 Punkte
25 % teurer−3 Punkte
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100 % teurer−7,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Herrenberg betreibt eine intensive Innenentwicklung und wird mit dem Sanierungsgebiet "Ortskern Affstätt" seit 2023 vom Land Baden-Württemberg dabei unterstützt. Dieses eröffnet der Stadt die Möglichkeit, im Ortskern des Ortsteils städtebauliche, gestalterische und funktionale Defizite zu beseitigen und Aufwertungsmaßnahmen durchzuführen. Das Wettbewerbsgebiet liegt vollständig im Sanierungsgebiet. Das Plangebiet umfasst rund 17.955 m² Gesamtfläche. Ziel der Aufwertungsmaßnahmen ist die Stärkung des Ortskerns als attraktiver urbaner Begegnungs- und Aufenthaltsraum sowie eine funktional-verkehrliche Neuordnung und gestalterische Aufwertung der Ortsdurchfahrt. Der Realisierungswettbewerb mit Ideenteil zielt auf eine Vielzahl von freiräumlichen, städtebaulichen und funktional ganzheitlich betrachteten Lösungsansätzen sowie auf die Vergabe eines Planungsauftrags für die Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen im Ortskern Affstätt ab (Lph 1-9). Außerdem sollen städtebauliche Ideenkonzepte für die zukünftige Entwicklung und Neuordnung von vier Bereichen im Sanierungsgebiet "Ortskern Affstätt" gesammelt werden. Die Realisierung wird voraussichtlich in drei Bauabschnitten erfolgen. Der Wettbewerb ist gemäß § 78 Abs. 2 S.2 VgV einem Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV für die Vergabe der Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen vorgeschaltet und ist als nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil mit vorgeschaltetem, qualifiziertem Bewerbungs- und Auswahlverfahren mit 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgelobt (vgl. auch A 9). Der Durchführung des nichtoffenen Realisierungswettbewerbs mit Ideenteil liegen für den Realisierungsteil die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 in der Fassung vom 31.01.2013 mit dem Einführungserlass des Landes Baden-Württemberg vom 27.03.2013 zugrunde. Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für die Ausloberin, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie für alle anderen am Wettbewerb Beteiligten verbindlich, soweit in der Auslobung nicht ausdrücklich anderes festgelegt ist. Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat an der Vorbereitung und Auslobung dieses Wettbewerbs beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2026-1-01 registriert. Der nichtoffene Realisierungswettbewerb mit Ideenteil richtet sich an Bewerberinnen und Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften aus den Fachrichtungen Landschaftsarchitektur bzw. Stadtplanung zwingend zusammen mit der Fachdisziplin Verkehrsplanung (siehe hierzu auch A 8). Die Gesamtzahl der Teilnehmenden (Bewerberinnen und Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften) am Wettbewerbsverfahren wird auf 15 beschränkt. Davon wurden fünf Teilnehmende von der Ausloberin vorab benannt. Zehn weitere Teilnehmende (Bewerberinnen und Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften) werden im Bewerbungs- und Auswahlverfahren ausgewählt. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird die Ausloberin mit den Preisträgerinnen und Preisträgern des Wettbewerbs ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb entsprechend der VgV für die Vergabe der Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen durchführen (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV). Die Wettbewerbsarbeiten werden dem Preisgericht anonym vorgelegt (§ 72 Abs. 2 S. 3 VgV).

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Realisierungswettbewerbs ist die Vorplanung der öffentlichen Freiflächen und Straßen: Ortsdurchfahrt: Nördliche Mühlstraße, Kaffeeberg, östliche Kuppinger Straße und angrenzende Flächen; Weitere Straßenabschnitte: westliche Conrad-Weiser-Straße und östlicher Leinenbrunnen; Freiflächen: zwischen Schatten, Bezirksrathaus und Gasthaus Schatten; insgesamt rund rund 7.814m². Gegenstand des Ideenteils des Wettbewerbs sind grundsätzliche Vorschläge zur langfristigen städtebaulichen Neuordnung bzw. baulichen Entwicklung von sechs Bereichen: rund 10.141 m². Der Realisierungswettbewerb mit Ideenteil zielt auf eine Vielzahl von freiräumlichen, städtebaulichen und funktional ganzheitlich betrachteten Lösungsansätzen sowie auf die Vergabe eines Planungsauftrags für die Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen im Ortskern Affstätt ab. Außerdem sollen städtebauliche Ideenkonzepte für die zukünftige Entwicklung und Neuordnung von vier Bereichen im Sanierungsgebiet "Ortskern Affstätt" gesammelt werden. Der Wettbewerb ist gemäß § 78 Abs. 2 S.2 VgV einem Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV für die Vergabe der Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen vorgeschaltet und ist als nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil mit vorgeschaltetem, qualifiziertem Bewerbungs- und Auswahlverfahren mit 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgelobt. Der nichtoffene Realisierungswettbewerb mit Ideenteil richtet sich an Bewerberinnen und Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften aus den Fachrichtungen Landschaftsarchitektur bzw. Stadtplanung zwingend zusammen mit der Fachdisziplin Verkehrsplanung. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird die Ausloberin mit den Preisträgerinnen und Preisträgern des Wettbewerbs ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb entsprechend der VgV für die Vergabe der Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen durchführen (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV). Die Wettbewerbsarbeiten werden dem Preisgericht anonym vorgelegt (§ 72 Abs. 2 S. 3 VgV). /// Ziel des dem Wettbewerb anschl. Verhandlungsverfahrens ist es, eine/n geeigneten Auftragnehmer/in zu finden, der/die in der Lage ist, die gesamten Planungsleistungen (Lph 1-9 der Objektplanung Freianlagen u. Verkehrsanlagen) vorzunehmen. Der Ideenteil des Wettbewerbsverfahrens beinhaltet kein Auftragsversprechen. Für den Realisierungsteil des Wettbewerbsverfahrens wird die Ausloberin im Anwendungsbereich der VgV alle Preisträgerinnen und Preisträger zur Auftragsverhandlung einladen und zur Abgabe des Erstangebots für die Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen auffordern. Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien und ihre Gewichtung sind wie folgt festgelegt: Leistungsfähigkeit des Projektteams (15%), Wettbewerbsergebnis (45%), Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses (15%), Kostenplanung/ Nachhaltigkeit/ Wirtschaftlichkeit (10%), Honorarangebot/ Nebenkosten (15%). Die Ausloberin wird einem Bietenden bzw. eine Bietergemeinschaft mindestens mit der weiteren Planung je Bauabschnitt in den Leistungsphasen 1-5 im Zusammenhang mit der Objektplanung Freianlagen im Ortskern Affstätt (entsprechend § 39 HOAI 2021) und mit der Objektplanung Verkehrsanlagen (entsprechend § 47 HOAI 2021) beauftragen, sobald und soweit das Bauvorhaben realisiert werden soll. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderats. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen, und zwar je Bauabschnitt in folgenden Stufen: Stufe 1 = Leistungsphasen 1-3 Stufe 2 = Leistungsphasen 4-5 Stufe 3 = Leistungsphasen 6-9 Anspruch auf eine Folgebeauftragung der Beauftragungsstufen besteht nicht. Die Folgebeauftragung hängt dabei u.a. davon ab, ob das Bauvorhaben ohne grundlegende Veränderungen und im Rahmen der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann und/oder die Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und ggf. Förderung gegeben sind. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb erbrachte Leistungen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung (Realisierungsteil) zu übernehmen und durchzuführen.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Leistungsfähigkeit des Projektteams15 %
Wettbewerbsergebnis45 %
Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses15 %
Kostenplanung/ Nachhaltigkeit/ Wirtschaftlichkeit10 %
Honorarangebot/ Nebenkosten15 %
Qualität
Leistungsfähigkeit des ProjektteamsFachkompetenz des vorgesehenen Projektteams und der einzelnen Projektmitarbeitenden (5%), Ablauforganisation und Zusammenarbeit innerhalb des Projektteams einschließlich Kommunikation mit Externen (5%), Verfügbarkeit vor Ort und örtliche Präsenz in der Planungs- und Bauphase (5%)
Qualität
Wettbewerbsergebnis(1 Preis = 5 Punkte; 2. Preis = 4 Punkte; 3. Preis = 3 Punkte).
Qualität
Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses(auf Basis der Beurteilung aus dem Preisgerichtsprotokoll)
Qualität
Kostenplanung/ Nachhaltigkeit/ WirtschaftlichkeitDarstellungen zur Kosten- und Terminplanung (5%), Darstellungen zur Qualitätssicherung, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit (5%)
Preis
Honorarangebot/ Nebenkosten

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen er … ganz lesenAuf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Zuständige Vergabekammer: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstr. 17, Karlsruhe 76137 - Deutschland Telefon: +49 721926-8730 E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DABM23M# Die Wettbewerbsauslobung ist Teil eines Vergabeverfahrens nach VgV und wurde gemäß Richtlinie 2014/24/EU im Supplement zum EU-Amtsblatt am 18.03.2026 an das EU-Amtsblatt versendet. /// Hinweis zum Datenschutz: Mit Teilnahme an diesem Verfahren akzeptieren die Wet … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4DABM23M# Die Wettbewerbsauslobung ist Teil eines Vergabeverfahrens nach VgV und wurde gemäß Richtlinie 2014/24/EU im Supplement zum EU-Amtsblatt am 18.03.2026 an das EU-Amtsblatt versendet. /// Hinweis zum Datenschutz: Mit Teilnahme an diesem Verfahren akzeptieren die Wettbewerbsteilnehmenden, dass ihre Pläne und Einzeldateien für die Dokumentation und für eine Veröffentlichung, mit Benennung der Verfasser- und Büroangaben sowie Mitarbeitenden und sonstigen Beteiligten, verwendet werden. /// Zulassung der Wettbewerbsarbeiten: Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die fristgerecht eingegangen sind, den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen und keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen, in den wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang (A 13 der Auslobung) entsprechen, die bindenden Vorgaben der Auslobung (Teil A) erfüllen (siehe A 20 der Auslobung). /// Rückfragen: Rückfragen zur Wettbewerbsauslobung können schriftlich bis einschließlich 18.05.2026, 16:00 Uhr über Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" an die Ausloberin gerichtet werden. Fristgerecht eingegangene Rückfragen werden von der Ausloberin bzw. von der Wettbewerbsbetreuung in Abstimmung mit dem Preisgericht beantwortet. Die Niederschrift über die Beantwortung der Rückfragen wird allen Beteiligten des Wettbewerbs bis 25.05.2026 über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform zugesandt und wird verbindlicher Bestandteil der Auslobung. Bieterfragen zum anschließenden VgV-Verhandlungsverfahren können dann von den Preistragenden bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" gestellt werden. Im Sinne der Gleichbehandlung hat jeder weitere Meinungsaustausch der VerfasserInnen mit Mitgliedern des Preisgerichts, den Vertretern und Vertreterinnen der Ausloberin zu unterbleiben. Verstöße können zum Ausschluss des Teilnehmenden führen. /// Preisgericht: Fachpreisrichterinnen/ Fachpreisrichter mit Stimmrecht: Prof. Leonard Schenk, Stadtplaner, Konstanz Prof. Markus Neppl, Architekt, Köln Bärbel Hoffmann, Architektin, Stuttgart Christof Luz, Landschaftsarchitekt, Stuttgart Cornelia Biegert, Landschaftsarchitektin, Bad Friedrichshall Stefan Wammetsberger, Verkersplaner, Karlsruhe / Stellvertretende Fachpreisrichterinnen/ Fachpreisrichter: Elke Ukas, Landschaftsarchitektin, Karlsruhe / Sachpreisrichterinnen/ Sachpreisrichter mit Stimmrecht: Oberbürgermeister Nico Reith, Stadt Herrenberg Baubürgermeisterin Susanne Schreiber, Stadt Herrenberg Alessandra Hütter, Amtsleiterin Amt für Stadtentwicklung, Stadt Herrenberg Daniel Graf, Amtsleiter Tiefbau und Entwässerung, Stadt Herrenberg Markus Funk, Ortsvorsteher Herrenberg Affstätt, Fraktion FW / Stellvertretende Sachpreisrichterinnen/ Sachpreisrichter: Erster Bürgermeister Stefan Metzing, Stadt Herrenberg Dr. Beatrix Sauter, Amt für Stadtentwicklung, Stadt Herrenberg Phillip Meinardus, Verkehrsplaner, Amt für Stadtentwicklung, Stadt Herrenberg Kevin Possehl, Leitung Stabsstelle Klima- und Umweltschutz, Stadt Herrenberg Sandra Böhme, Leitung Ordnungsamt, Stadt Herrenberg Emily Wörner, Ortschaftsrat Herrenberg Affstätt, Fraktion FW Kerstin Strubbe, Ortschaftsrat Herrenberg Affstätt, Fraktion Bündnis90/ Die Grünen Bodo Philipsen, Ortschaftsrat Herrenberg Affstätt, Fraktion SPD Christof Langlois, Ortschaftsrat Herrenberg Affstätt, Fraktion CDU / Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht): Felix Piscol, Bürgerschaftsvertreter (U 30) Mathias Zapke, Bürgerschaftsvertreter (Ü 30) /// Termine: - Bekanntmachung des Wettbewerbsverfahrens im Supplement des Amtsblatts der EU und Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. Download über das Deutsche Vergabeportal (dtvp): https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DABM077 - 18.03.2026 --- Eingang der Bewerbungen (Submission, Teilnahmewettbewerb): 20. April 2026, bis 13:59:59 Uhr --- Auswahl der Teilnehmenden durch Auswahlgremium (g …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

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329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 20.04.2026

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