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Neubau eines Entsorgungszentrums in Nattheim, Generalplanung

Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim · Heidenheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 26.056veröffentlicht 04.11.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristin 30 Tagen · Fragen bis 30.11.2026, 23:59 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
21 Monate01.04.2027 – 31.12.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • 2 Honorar30 %
  • 1A Organisation, Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals35 %
  • 1B Qualität35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    in 23 Tagen
  4. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    in 30 Tagen
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    in 5 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Heidenheim beabsichtigt, mittels eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, die Vergabe der Generalplanung (LPH 3-9) für den Neubau des Entsorgungszentrums in Nattheim.

Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe sollen die LPH 3-4 beauftragt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere LPH (5-9) abzurufen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsphasen bzw. Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.

Die Generalplanung (LPH 3-9) soll nach derzeitigem Stand folgende Fachbereiche abdecken: • Objektplanung (gem. § 34, Abs. 3, HOAI 2021), • Abbruchplanung für Bestandsgebäude, • Ingenieurbauwerke (gem. § 43 Abs. 1, HOAI 2021) • Freianlagenplanung inkl. Verkehrsanlagen (gem. § 39 Abs. 3, HOAI 2021), • Tragwerksplanung (gem. § 51 Abs. 1, HOAI 2021), • Fachplanung TGA inkl. Entwässerungsplanung (gem. § 55 Abs. 1, HOAI 2021), • Besondere Leistungen (bisher keine).

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

2 Honorar30 %
1A Organisation, Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals35 %
1B Qualität35 %
Preis
2 HonorarBezüglich des Kriteriums „Honorarsatz“ erhält das günstigste Angebot 10 von 10 möglichen Punkten. Ein fiktives Angebot, das 30% teurer als das günstigste Angebot ist, erhält 0 Punkte, dazwischen wird linear interpoliert.
Qualität
1A Organisation, Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals1. Herangehensweise bei Besonderheiten und Schwierigkeiten: 10% 2. Herangehensweise an das Projekt und Organisation des Projektes unter Berücksichtigung der Schnittstellen zu anderen Projektbeteiligten: 10% 3. Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber: 15%
Qualität
1B Qualität1. Konzept zur Qualitätssicherung in der Planung: 7,5% 2. Vorgehensweise zur Terminplanung und -sicherung: 7,5% 3. Vorgehensweise zur Kostenoptimierung und -sicherung: 20%

Eignung8 von 8 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (berufliche Qualifikation) Teilnahmeberechtigt am Verhandlungsverfahren sind in den EWR-/EU-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung … ganz lesenNachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (berufliche Qualifikation) Teilnahmeberechtigt am Verhandlungsverfahren sind in den EWR-/EU-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung Erklärung des Bieters, dass die aktuelle Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über min. 1.500.000 € für Personenschäden und min. 1.000.000 € für sonstige Schäden nachgewiesen werden kann bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung des Bieters, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht. Es wird die Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen/Personen/Lieferanten (Auftragsverbot) erklärt.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Es wird das Mittel aus dem Gesamtumsatz der letzten drei Jahre (brutto) gewertet. Für die Bewertung wurde folgende Abstufung gewählt: • Mittel aus dem Gesamtumsatz < 300.000 € = 2 von 10 Bewertungspunkten • Mittel aus dem Gesamtumsatz 300.000 € bis 450.000 € = 4 von 10 Bewertungspunkten • Mittel au … ganz lesenEs wird das Mittel aus dem Gesamtumsatz der letzten drei Jahre (brutto) gewertet. Für die Bewertung wurde folgende Abstufung gewählt: • Mittel aus dem Gesamtumsatz < 300.000 € = 2 von 10 Bewertungspunkten • Mittel aus dem Gesamtumsatz 300.000 € bis 450.000 € = 4 von 10 Bewertungspunkten • Mittel aus dem Gesamtumsatz 450.000 € bis 600.000 € = 6 von 10 Bewertungspunkten • Mittel aus dem Gesamtumsatz 600.000 € bis 750.000 € = 8 von 10 Bewertungspunkten • Mittel aus dem Gesamtumsatz > 750.000 € = 10 von 10 Bewertungspunkten
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es werden maximal zwei Referenzen gewertet. Sollten mehr als zwei Referenzen abgegeben werden, fließen nur die zwei Referenzen mit der höchsten Punktzahl in die Gesamtbewertung ein. Gewertet werden nur unternehmensbezogene Referenzen, mit den nachfolgenden Anforderungen: Referenz 1 zu vergleichbare … ganz lesenEs werden maximal zwei Referenzen gewertet. Sollten mehr als zwei Referenzen abgegeben werden, fließen nur die zwei Referenzen mit der höchsten Punktzahl in die Gesamtbewertung ein. Gewertet werden nur unternehmensbezogene Referenzen, mit den nachfolgenden Anforderungen: Referenz 1 zu vergleichbarem realisiertem Projekt: • Neubau/Sanierung mind. Honorarzone III • Investitionssumme der KG 300 + KG 400 ab 3.000.000 € brutto • Betreuung des Projekts für die Leistungsphasen 3-8 o Leistungsphase 3-4 = 3 von 9 Bewertungspunkten o Leistungsphase 3-7 = 6 von 9 Bewertungspunkten o Leistungsphase 3-8 = 9 von 9 Bewertungspunkten • Leistung der letzten 10 Jahre (Abschluss der Leistung nach 01.12.2016) im Bereich der Generalplanung. Das Projekt muss mindestens bis zur LPH 5 durchgeführt worden, aber nicht vollständig abgeschlossen sein, allerdings erhalten nur bereits ausgeführte Leistungsphasen Punkte. • Gesamteindruck der Referenz o Referenzen, die technische Betriebsgebäude und/oder Produktionsgebäude inkl. Straßen- und Verkehrsführung bzw. Außenanlagen umfassen, erhalten extra Punkte (+2 Punkte), o Referenzen, mit einem öffentlichem Aufraggeber, erhalten extra Punkte (+2 Punkte), o Referenzen mit einem im Umbau laufenden Betrieb, erhalten extra Punkte (+1 Punkt). Referenz 2 zu vergleichbarem realisiertem Projekt: • Neubau/Sanierung mind. Honorarzone III • Investitionssumme der KG 300 + KG 400 ab 2.500.000 € brutto • Betreuung des Projekts für die Leistungsphasen 3-8 o Leistungsphase 3-4 = 3 von 9 Bewertungspunkten o Leistungsphase 3-7 = 6 von 9 Bewertungspunkten o Leistungsphase 3-8 = 9 von 9 Bewertungspunkten • Leistung der letzten 10 Jahre (Abschluss der Leistung nach 01.12.2016) im Bereich der Generalplanung. Das Projekt muss mindestens bis zur LPH 5 durchgeführt worden, aber nicht vollständig abgeschlossen sein, allerdings erhalten nur bereits ausgeführte Leistungsphasen Punkte. • Gesamteindruck der Referenz o Referenzen, die technische Betriebsgebäude und/oder Produktionsgebäude inkl. Straßen- und Verkehrsführung bzw. Außenanlagen umfassen, erhalten extra Punkte (+2 Punkte), o Referenzen, mit öffentlichem Aufraggeber, erhalten extra Punkte (+2 Punkte). Zur Belegbarkeit der bewerteten Kriterien, stellt der Bewerber die jeweilige Referenz auf einem gesonderten DIN A4-Blatt im Hinblick auf die abgefragten Kriterien vor und fügt diese Darstellungen als Anhang dem Teilnahmeantrag bei. Zusätzlich ist die Anlage 02 „Liste der Referenzprojekte“ des Teilnahmeantrag entsprechend auszufüllen!
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2027
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Vergabeverfahren, bei denen der Auftragswert die EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet, können auf Antrag in einem formellen Verfahren vor der Vergabekammer auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden (§ 155 Absatz 1 GWB). Die Grundlagen des Nachprüfungsverfahrens ergeben sich aus den §§ 160 f … ganz lesenVergabeverfahren, bei denen der Auftragswert die EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet, können auf Antrag in einem formellen Verfahren vor der Vergabekammer auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden (§ 155 Absatz 1 GWB). Die Grundlagen des Nachprüfungsverfahrens ergeben sich aus den §§ 160 ff. GWB. 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Der Auftraggeber muss nach § 134 GWB die nicht berücksichtigten Bieter über seine Zuschlagsentscheidung informieren, und zwar 10 Kalendertage vor der Zuschlagsentscheidung, wenn die Information auf elektronischem Wege versendet wird. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Innerhalb dieser Frist kann der Bieter die Entscheidung des Auftraggebers vor der Vergabekammer überprüfen lassen. Unterbleibt die Information der Bieter durch den Auftraggeber oder erteilt er den Zuschlag vor Fristablauf, so ist der Vertrag unwirksam (§ 135 Absatz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Schmittenplatz 5, 89522 Heidenheim
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 05.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f58b4371-9e1d-4f6e-ba11-63e3c79929b2.