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Neubau Grundschule am Grafenberg - HLS

Stadt Herrenberg · Herrenberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2448.1veröffentlicht 19.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 840 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 3 Wochen · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Honorar40 %
  • Konzept zur Herangehensweise20 %
  • Personalkonzept40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Herrenberg (Vergabestelle) beabsichtigt den Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit Ganztagesbetreuung. Vorausgehend wurde das Vorhaben anhand eines Realisierungswettbewerbs erarbeitet, wodurch nachfolgend die Objektplanung, mittels EU-Ausschreibungsverfahren, an das Büro KBK Architekten Stuttgart vergeben werden konnte. Der Entstehungsort befindet sich am Ortsrand des Stadtteils Kayh, auf der Gemarkung des Stadtteils Mönchberg, eingebettet in Streuobstwiesen und befindet sich gegenüber der als Mehrzweckhalle genutzten Grafenberghalle. Die Grundschule soll im Bereich nördlich der Grafenberghalle, auf den derzeitigen Spiel-/Sport- und Freizeitflächen sowie dem östlich davon gelegenen Schotterparkplatz / Festplatz in Holz- bzw. Holzhybridbauweise errichtet werden.

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieser Beschaffung sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS gem. §§ 53 Nr. 1, 2 & 3 und § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI. Es ist eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Zunächst sollen die vergabegegenständlichen Planungsgrundleistungen der Technischen Ausrüstung der LPH 1 und 2 HOAI als Stufe 1 beauftragt werden. Die weitere Beauftragung erfolgt jeweils durch schriftliche Mitteilung des Auftraggebers. Konstruktion und Materialität Steinerne Oberflächen wie Werkstein, Sichtbeton und Naturstein werden in den hoch belasteten Bereichen wie Foyer, Bistro und Schulhof eingesetzt. Es soll eine grüne Holzfassade mit horizontalen Wetterschutzelementen aus Aluminium entstehen. In den Lernbereichen kommt vorwiegend Holz als Konstruktions- und Ausbaumaterial zum Einsatz. Ebenso sollen für den Innenausbau großzügige Glasflächen zum Einsatz kommen. Holz als Baumaterial sichert die bestmögliche energetische Nachhaltigkeit der Baumasse. An den erforderlichen Stellen wird durch den zusätzlichen Einsatz von Beton sowohl die Dauerhaftigkeit als auch sonstige konstruktive Eigenschaften in Bezug auf Brandschutz, energetischer Speicherfähigkeit und Schallschutz des Neubaus verbessert. Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit Die sparsame und rationelle Energieverwendung ist aufgrund knapper Ressourcen und zum Schutz der Umwelt eine vorrangige Aufgabe unserer Zeit. Durch Senkung des Energieverbrauchs sollen die Kohlendioxid-Emissionen reduziert werden. Ziel ist es, möglichst wenig Energie zu verbrauchen sowie langfristig den erforderlichen Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen zu decken und dass die Bedarfsdeckung nahezu komplett aus eigenem Energiegewinn aufgewogen ist. Dabei soll ein möglichst hoher Anteil an erneuerbaren Energien bereitgestellt werden. Es wird zudem erwartet, dass bei der Planung sämtliche Maßnahmen zur Vermeidung von CO2-Emissionen berücksichtigt werden und ein ausgeglichenes CO2-Bilanzierungskonzept (nach Scope 1 und Scope 2 obligatorisch, Scope 3 optional) erstellt wird. Die Interessen und Ziele des Klimafahrplan Herrenberg sollen für den Neubau der Grundschule am Grafenberg in allen Leistungsphasen des Projekts berücksichtigt werden. Ebenso wird die Leitlinie Holzbau Herrenberg und der EBuS (Energieeffizientes Bauen und Sanieren) derzeit finalisiert. Rahmenterminplan Mit der Planung soll ab Januar 2025 begonnen werden, sodass mit der Bauausführung im November 2026 gestartet werden kann. Im Rahmen der Ganztagesförderung ist die Gesamtfertigstellung des Projekts bis Ende 4. Quartal 2027 anzustreben. Planungsvorgaben Haustechnik und Energie Sanitärausstattung Da in der Grundschule auch die Möglichkeiten der Nachmittagsbetreuung geschaffen werden sollen, ist die Sanitärausstattung nach einer Richtlinie des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg "Sanitärausstattung für Kinder in Kindertagesbetreuungseinrichtungen" zu planen. Heizungstechnik Am Standort erschein der Einsatz einer Wärmepumpenanlage (eine oder mehrere Wärmepumpen in Kaskade geschaltet) als energetisch und wirtschaftlich sinnvoll. Als mögliche Wärmequellen für diese Wärmepumpen stehen bspw. Umgebungsluft, latente Wärmespeicher (Eisspeicher) in Verbindung mit Solarthermie für das Planungskonzept zur Verfügung. Es ist eine PV-Anlage mit Batteriespeicher auf der Dachfläche und im Technikraum zu installieren. Ziel ist die Eigenstromnutzung durch PV. Oberflächennahe Geothermie ist aufgrund der Lage in einem Wasserschutzgebiet nur bis 20 m tiefe genehmigungsfähig. Die geologische Beschaffenheit dieser Schichten (Geröll+ Sediment) lässt nur sehr geringe Entzugsleistungen zu. Raumlufttechnische Anlagen Bei der Grundschule sind Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und einer aktiven Kühlung vorzusehen. Die Aufstellung der Lüftungsgeräte zur Versorgung der Klassenräumen und Sanitär-Flächen erfolgt entweder in den Technikräumen im UG oder dezentral im jeweiligen zu versorgenden Raum. Bei der letzten Variante sind besonders gut Lüftungs- Brüstungsgeräte geeignet. Die Ermittlung genauerer Lüftungsbedarfe erfolgt im Laufe der weiteren Planung. Grundlage für die Dimensionierung der lüftungstechnischen Anlagen bilden die DIN EN 16789-3, DIN EN 15251, ASR, VDI 2052. Die brandschutz- und lüftungstechnischen Einrichtungen, sind gemäß bauaufsichtlicher Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen zu erstellen. Die Gebäude und die technischen Anlagen sind unter Beachtung und Einhaltung der zum Zeitpunkt der Genehmigung gültigen Normen, Richtlinien, Verordnungen, Gesetzen etc. zu planen. Bei den Komponenten und Rohrleitungsmaterialien für alle TGA-Gewerke ist von einer Nutzungsdauer/ einem Lifezyklus nach VDI 2067 auszugehen. Die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik soll in das Gesamtschema der Anlage miteingebunden werden. Die Sporthalle gilt es hierbei ebenfalls miteinzubinden. Die BACnet-Fähigkeit der MSR muss sichergestellt werden.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 40Das günstigste Angebot erhält im Rahmen der preislichen Bewertung die höchste Punktzahl (Gesamtangebotssumme EUR brutto gem. Angebotsformular: Gesamtsumme inkl. besondere Leistung). Angebote, die die Gesamtsumme des günstigsten Angebots übersteigen, erhalten im Verhältnis zur Punktzahl des günstigsten Bewerbers eine linear prozentual schlechtere Bewertung. Die ermittelte Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Dezimalstellen gerundet. Angebote, die die Gesamtsumme des günstigsten Angebots um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Punkte bewertet.
Qualität
Konzept zur HerangehensweiseGewichtung (Punkte, genau) 20Es ist darzustellen, wie die projektspezifischen Ziele des Auftraggebers bzgl. Termin,- Kosten und Qualitäten gewährleistet werden. Das beabsichtigte projektspezifische Planungskonzept ist auszuführen. Es ist das Schnittstellenmanagement im Projekt mit internen und externen Planungsbeteiligten darzustellen. Das vorgesehene Berichts- und Dokumentationswesen soll aufgezeigt werden. Zusätzlich soll hierbei auf das Schnittstellenmanagement i. S. d. Kollisionsprüfung eingegangen werden. Es ist eine zusammengefasste Einschätzung zu den technischen Anforderungen an das Projekt und den vorliegenden Unterlagen einzureichen. Dabei sollen ggf. erwartete Schwierigkeiten und mögliche Lösungsansätze dargelegt werden. Ein grobes Konzept zur geplanten technischen Gebäudeausrüstung ist wünschenswert.
Qualität
PersonalkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 40Die Bürostruktur bzw. die Organisation des Unternehmens und die Position des Teams im Unternehmen ist anhand eines Organigramms darzustellen. Das vorgesehene Projektteam ist vorzustellen. Dabei sind die Verantwortlichkeiten bzw. Aufgaben und die Kernkompetenzen der jeweiligen Teammitglieder sowie ihre Erfahrung und Qualifikationen aufzuzeigen. Es sind jeweils zwei personenspezifische Referenzprojekte von der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung darzulegen. Dabei sollen die Parallelen zum bevorstehenden Projekt ersichtlich werden. Es sind die vorgesehenen, kalkulierten Personalkapazitäten über die gesamte Projektzeit darzustellen. Es ist aufzuzeigen, wie vor allem die Verfügbarkeit der Projektleitung über die gesamte Projektlaufzeit gewährleistet wird. Anhand eines Organigramms soll das Personalkonzept für das Projekt mit der Vertretungsregelung aufgeführt werden. Es soll ersichtlich sein, wie sich das Team im Falle von Urlaub, Krankheit etc. organisiert und die vollumfängliche Vertragsleistung gewährleistet wird. Insbesondere ist das Konzept zur vor Ort Präsenz während der Planungs- und Ausführungsphase darzustellen. Dabei soll auch auf die Präsenz beim Auftraggeber und auf der Baustelle sowie auf die Erreichbarkeit der Projektleitung eingegangen werden.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es ist eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Zunächst sollen die vergabegegenständlichen Planungsgrundleistungen der Technischen Ausrüstung der LPH 1 und 2 HOAI als Stufe 1 beauftragt werden. Die weitere Beauftragung erfolgt … ganz lesenEs ist eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Zunächst sollen die vergabegegenständlichen Planungsgrundleistungen der Technischen Ausrüstung der LPH 1 und 2 HOAI als Stufe 1 beauftragt werden. Die weitere Beauftragung erfolgt jeweils durch schriftliche Mitteilung des Auftraggebers. Folgende Beauftragungsstufen sind beabsichtigt: Stufe 1: LPH 1 & 2 HOAI Stufe 2: LPH 3 & 4 HOAI Stufe 3: LPH 5 - 7 HOAI Stufe 4: LPH 8 HOAI Stufe 5: LPH 9 HOAI
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach wird bezüglich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf §160 GWB verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach wird bezüglich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf §160 GWB verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bezüglich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten §§134, 135 GWB. Nach §134 Abs.1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Nach § 134 Abs.2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß §135 Abs.2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DMZ5HZ3

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
ibp Knaus + Zentner, Ing.-Gesellschaft mbH, Pfullendorf4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.409vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.257 Lose mit Angabe)
200.236 €Zuschlagswert im Median
94.368 € – 447.832 €mittlere Hälfte, 611 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b2960790-ec5a-4f7c-b695-eecbc802c2d0.