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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

Operatives Abfall-, Schadstoff-, Entsorgungsmanagement der Neubauprojekte

STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2024-03-OV RV oASEveröffentlicht 22.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 929 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
55 Monate01.06.2024 – 31.12.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin12053, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Fragen bis 11:00 Uhr
    vor 31 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 31 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 31 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 29 Monaten
  6. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 29 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Auf verschiedenen Grundstücken plant die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH bzw. deren Tochterunternehmen als Auftraggeber (AG) in Berlin und Umgebung neue Wohnbebauungen in Geschosswohnungsbauweise zu errichten. Die Abfall- und Entsorgungsprozesse aus Neubau, Rückbaumaßnahmen bzw. Erdarbeiten (einschließlich etwaiger Wiederverwendung von Böden) im Zusammenhang mit den Neubauprojekten der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH bzw. deren Tochterunternehmen sollen durch einen operativen Abfall-, Schadstoff- und Entsorgungsmanager (im Folgenden oASE-Manager) in Vertretung des AG vollumfänglich überwacht werden. Die Prozesse sind vollständig zu dokumentieren. Die aktuellen und bundesländerspezifischen gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und Bestimmungen sowie „Merkblätter zur Entsorgung“ und „Leitfaden zur Probenentnahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau“ (Hrsg. Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) sind dabei zu beachten.

Beschreibung des Loses

Auf verschiedenen Grundstücken plant die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH bzw. deren Tochterunternehmen als Auftraggeber (AG) in Berlin und Umgebung neue Wohnbebauungen in Geschosswohnungsbauweise zu errichten. Die Abfall- und Entsorgungsprozesse aus Neubau, Rückbaumaßnahmen bzw. Erdarbeiten (einschließlich etwaiger Wiederverwendung von Böden) im Zusammenhang mit den Neubauprojekten der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH bzw. deren Tochterunternehmen (im nachfolgenden AG) sollen durch einen operativen Abfall-, Schadstoff- und Entsorgungsmanager (im Folgenden oASE-Manager) in Vertretung des AG vollumfänglich überwacht werden. Die Prozesse sind vollständig zu dokumentieren. Die aktuellen und bundesländerspezifischen gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und Bestimmungen sowie „Merkblätter zur Entsorgung“ und „Leitfaden zur Probenentnahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau“ (Hrsg. Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) sind dabei zu beachten.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewertet wird der Angebotspreis, der sich aus dem Angebotspreisblatt ergibt. Die Mengenangaben in dem Angebotspreisblatt sind Schätzmengen. Diese Angabe dient dazu Einzelpreise mit einem potenziellen Abrufvolumen zu multiplizieren und so einen mit anderen Angeboten vergleichbaren Wertungspreis zu erhalten. Ein Anspruch auf den Abruf der angenommenen Mengen besteht nicht. Die Wertung erfolgt prozentual abgeschichtet, wobei das Angebot mit dem niedrigsten Preis max. 60 Punkte erhält. Die Punktevergabe erfolgt gemäß folgender Formel: Niedrigster Preis / Angebotspreis x 60.
Qualität
Mit dem Angebot ist ein umfassendes Konzept zur Umsetzung der Leistung einzureichen. In diesem ist darzustellen, wie bei der Erbringung der Leistungen vorgegangen werden soll. Dies ist anhand einer Referenz oder eines Beispielprojektes zu erläutern. Folgende Teilleistungen sind unter Einbeziehung des Schnittstellenplanes (Anlage 2) zu berücksichtigen: 1. Vorbereitung (Beratungsleistungen) 2. Analytik/Untersuchungen/Lagerungen 3. Zuweisung (EN bzw. SN) 4. Transportüberwachung/Wiedereinbauüberwachung 5. Dokumentation gA (gefährlicher Abfall) und ngA (nicht gefährlicher Abfall) Ebenfalls soll in dem Konzept das Büro kurz vorgestellt und die Vertretungsregelungen erwähnt werden. Ein weiterer Schwerpunkt sollte die terminliche Umsetzung der Maßnahmen sein. Erwartet wird ein Qualitätssicherungskonzept, das die Schwerpunkte der hier gegenständlichen Leistung abbildet und zusammen mit der Personalkapazitätsplanung die erfolgskritischen Meilensteine in dem Referenzprojekt darstellt. Das Konzept sollte max. 8 DIN-A4 Seiten umfassen. Die Bewertung (relative Bewertung) des vom Bieter eingereichten Konzepts durch den Auftraggeber erfolgt unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben des Bieters von Bedeutung. 40 Punkte: Hervorragende Darstellung: Die Leistung entspricht in besonderem Maße der Leistungserwartung. 32 Punkte: Sehr gute Darstellung: Die Leistung entspricht voll der Leistungserwartung. 24 Punkte: Gute Darstellung: Die Leistung entspricht der Leistungserwartung. 16 Punkte: Befriedigende Darstellung: Die Leistung entspricht im Allgemeinen der Leistungserwartung. 8 Punkte: Ausreichende Darstellung: Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht aber im Ganzen noch der Leistungserwartung. 0 Punkte: Ungenügende Darstellung/Leistungserwartung

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1. Erklärung, dass eine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt. Sofern keine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorli … ganz lesen1. Erklärung, dass eine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt. Sofern keine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt, sind folgende Nachweise mit dem Angebot einzureichen: - Eintragung in das Berufsregister (Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer oder ein Auszug aus der Handwerksrolle) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. 2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB – zwingende und fakultative Ausschlussgründe. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung. 3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG). Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber wird über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zugrunde legen. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung. 4. Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich ebenfalls zur Durchführung solcher Maßnahmen bereit erklären. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Kriterium
Nachweis des Bestehens eines branchenüblichen Versicherungsschutzes, wie folgt: - Personenschäden 5.000.000 € - Sachschäden 2.500.000 € - Vermögensschäden 500.000 € Es wird davon ausgegangen, dass nur Bewerber, die hierzu in der Lage sind, über eine ausreichende Leistungsfähigkeit verfügen. Der Nach … ganz lesenNachweis des Bestehens eines branchenüblichen Versicherungsschutzes, wie folgt: - Personenschäden 5.000.000 € - Sachschäden 2.500.000 € - Vermögensschäden 500.000 € Es wird davon ausgegangen, dass nur Bewerber, die hierzu in der Lage sind, über eine ausreichende Leistungsfähigkeit verfügen. Der Nachweis ist über eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens zu führen. Alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, die bescheinigt, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen abgeschlossen werden wird. Die Versicherungsbestätigung bzw. die Deckungszusage darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet von dem Schlusstermin der Erstangebote.
Kriterium
1. Fachkräfte: Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte (auch freie Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Anzugeben sind die Namen, die Qualifikation sowie die Berufungserfahrung in Jahren der betroffenen Fac … ganz lesen1. Fachkräfte: Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte (auch freie Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Anzugeben sind die Namen, die Qualifikation sowie die Berufungserfahrung in Jahren der betroffenen Fachkräfte. Als Mindestanforderung müssen mindestens sechs der zum Einsatz kommenden Fachkräfte jeweils mehr als fünf Jahre Berufserfahrung (für Leistungen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind) nachweisen. 2. Nachweis der Fachkunde - Durch den Bieter ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter, mindestens jedoch zwei Mitarbeiter, eine persönliche qeS-Berechtigung für ZEDAL besitzen. Alternativ dazu ist eine Erklärung abzugeben, dass spätestens zur Leistungsaufnahme der Nachweis erbracht wird. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung. - Durch den Bieter ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter, mindestens jedoch zwei Mitarbeiter, folgende Anforderungen erfüllen: o Sachkunde TRGS 519 o Sachkunde TRGS 521 o Sachkunde DGVU Regel 101-004 o Sachkunde LAGA PN 98 Die Fachkunde ist mit Schulungen, Zertifikaten bzw. geeigneten Referenzen nachzuweisen. Alternativ dazu ist eine Erklärung abzugeben, dass spätestens zur Leistungsaufnahme der Nachweis erbracht wird. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung. 3. Nachweis zu geeigneten unternehmensbezogenen Referenzen - Durch den Bieter ist mindestens ein Referenzauftrag für Projekte zur Schadstoffuntersuchung von Gebäuden sowie Dokumentation der Rückbaumaßnahme im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) unter Angabe des Leistungszeitraumes und des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer einzureichen. Ein Referenzauftrag ist geeignet, wenn er ein Projekt mit mindestens einer Gesamtabbruchgröße von 30t beschreibt und aus den letzten drei Jahren, gerechnet ab dem Tag der Angebotsabgabe, stammt. - Durch den Bieter ist mindestens ein Referenzauftrag für Projekte zur Schadstoffuntersuchung von Böden sowie Dokumentation der Entsorgung belasteter Abfälle im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) unter Angabe des Leistungszeitraumes und des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer einzureichen. Ein Referenzauftrag ist geeignet, wenn er ein Projekt mit mindestens einer Gesamtaushubmenge von 1.000 m³ beschreibt und aus den letzten drei Jahren, gerechnet ab dem Tag der Angebotsabgabe, stammt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang6 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2024
Vertragsende
31.12.2028
Dauer
55 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Le … ganz lesenFür den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächstwirtschaftlicheren Angebot.
Rahmenvereinbarung
nein
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.160.000 €

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
22.04.2024, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hinterlegt. Um am Vergabeverfahren teilzunehmen, d.h. Unterlagen hochzuladen und Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen an den Vergabeunterlagen zu erhalten, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Berlin erfor … ganz lesenDie Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hinterlegt. Um am Vergabeverfahren teilzunehmen, d.h. Unterlagen hochzuladen und Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen an den Vergabeunterlagen zu erhalten, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Berlin erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei. Fragen werden nur beantwortet, wenn sie in der Frist entsprechend dieser Bekanntmachung über die Vergabeplattform Berlin oder über ausschreibung@stadtundland.de beim Auftraggeber eingehen. Der Auftraggeber informiert die Teilnehmer über eingegangene Fragen und dazu abgegebene Erklärungen über die Vergabeplattform Berlin. Die Vergabestelle empfiehlt allen Interessenten zum täglichen Abruf von aktuellen Informationen der Vergabestelle sowie Antworten auf Interessentenfragen zum Vergabeverfahren. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung eines Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe), sind die geforderten Nachweise auch von den Unterauftragnehmern einzureichen. Die Angebote (einschließlich aller Unterlagen und Dokumente) sind in deutscher Sprache einzureichen; Eine Nichteinhaltung der als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Kriterien führt zwingend zum Ausschluss.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Werbellinstraße 12, 12053 Berlin
Kontakt
ausschreibung@stadtundland.de

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361vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (373 Lose mit Angabe)
308.529 €Zuschlagswert im Median
191.623 € – 669.837 €mittlere Hälfte, 100 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1357a489-2caf-44f1-8558-f8e63454ac3a.