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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 143532: Bundesfinanzhof München, Ismaninger Straße 109 in 81675 München, WE 134987: Bundespolizeidirektion München, Infanteriestraße 6 in 80797 München, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München (Vergabenummer VOEK 267-23)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin, Berlin

Aktenzeichen VOEK 267-23veröffentlicht 24.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 928 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

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Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Berlin (8 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 39 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.02.2025 – 31.01.2030, bis zu 1 Verlängerung
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10623, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2030
    vor 21 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Los 1 I. Grundleistungen: a) Objektleitung b) Stationärer Sicherheitsdienst II. Bedarfsleistung: - Objektleitung - Stationärer Sicherheitsdienst --- Los 2 I. Grundleistungen: a) Objektleitung b) Stationärer Sicherheitsdienst II. Bedarfsleistung: - Objektleitung - Stationärer Sicherheitsdienst

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 143532: Bundesfinanzhof München, Ismaninger Straße 109 in 81675 München, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München (Vergabenummer VOEK 267-23)

I. Grundleistungen: a) Objektleitung; Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung. Die Objektleitung bzw. die Vertretung ist selbst nicht mit Arbeiten Pkt. 4.2 der LB beschäftigt, ist aber für die AG: in Einfachbesetzung Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage sowie den 24.12. und den 31.12. jeden Jahres) von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr telefonisch erreichbar. Bei Bedarf hat sich die Objektleitung, binnen 30 Minuten vor Ort einzufinden. Aufgaben der Objektleitung: Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung und hat den ständigen Kontakt mit der AG zu halten. Aufgaben der Objektleitung sind insbesondere (Auszug aus LB): Teilnahme an der Kick-Off-Besprechung, Organisation, Planung und Kontrolle des störungsfreien Betriebsablaufes, Erkennen und korrigieren von Abweichungen in der Auftragserfüllung, Koordinierung, Anleitung, Führung und Kontrolle der eingesetzten Sicherheitsmitarbeitenden des AN, Überwachung und Umsetzung zur Einhaltung der Anforderung bzgl. der ordnungsgemäßen Ausrüstung, Kontinuierliche Einhaltung und Kontrolle der Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen. b) Stationärer Sicherheitsdienst; Der Stationäre Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN in Einfachbesetzung. Die Pforte muss Montag bis Freitag durchgehend von 18:00 Uhr bis 07:00 Uhr besetzt werden sowie Samstag, Sonntag und Feiertag durchgehend von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr besetzt werden. Zu den Aufgaben des Stationären Sicherheitsdienstes gehören insbesondere (Auszug aus LB): Führen eines Wachbuches, Kontrolle des Zutritts zum Gebäude, bei Dienstangehörigen verbunden mit: Vorlage/Sichtkontrolle der Dienstausweise, Überwachung durch die Videoanlage, Beobachtung und Auswertung von live-Bildern der Videoanlage, gem. Pkt. 5 der LB, Betätigung der Türanlage, ausschließlich am Hauptportal, Einleitung von Alarmmaßnahmen und Alarmverfolgung, Kontrolle und Bedienung von sicherheitstechnischen Steuerungs-, Überwachungs- und Meldeanlagen (gem. Pkt. 5 der LB), Abschalten undAufschalten der: - Brandmeldeanlage (BMA), Einbruchmeldeanlage EMA), Überfallmeldeanlage (ÜMA). Zu den erweiterten Aufgaben des stationären Sicherheitsdienstes gehören (Auszug aus LB): Der stationäre Sicherheitsdienst führt in unregelmäßigen Abständen Kontrollgänge auf der Liegenschaft durch. Die Kontrollgänge sind wie folgt vorzunehmen: Montag bis Freitag 3 Kontrollen zwischen 18:00 Uhr bis 07:00 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertag 4 Kontrollen zwischen 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, Ein Kontrollgang dauert jeweils mindestens 45min. Die genauen Zeitfenster in denen die Kontrollgänge durchzuführen sind, sind zuvor mit der AG abzustimmen und der Dienstanweisung zu entnehmen. Zusätzliche Aufgaben während der Kontrollgänge (Auszug aus LB): Kontrollgänge innerhalb der Objekte /Gebäude, Kontrollgänge außerhalb der Objekte /Gebäude, in unregelmäßigen Abständen, Kontrollgänge: zu Fuß, Verschließen/Aufschließen von Gebäuden (Anzahl Türen, Ort der Türen, gem. Lageplan Schließzeiten), Kontrolle der Verschlusssicherheit von Fenstern, Türen, Notausgängen und Toren und Zäunen, Objektsicherung bei besonderen Vorkommnissen, Kontrolle, dass sich keine unbefugten Personen auf dem Gelände aufhalten. II. Bedarfsleistung: a) Objektleitung; Die Objektleitung muss für die AG auf Aufforderung vor Ort zur Verfügung stehen und/oder an Terminen oder zusätzlichen Besprechungen teilnehmen. Bei Bedarf hat sich die Objektleitung innerhalb von 30 Minuten vor Ort einzufinden. b) Stationärer Sicherheitsdienst. Zu einer kurzfristigen Bedarfsänderung kann es unter Umständen aufgrund von besonderen Veranstaltungen kommen, die es erfordern, dass eine Pforte temporär anders besetzt sein muss. Zudem kann ein zusätzlicher Personalbedarf auch durch den Bedarf der Begleitung von z. B. besonderen Personen entstehen.

5 Jahre–
2
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 134987: Bundespolizeidirektion München, Infanteriestraße 6 in 80797 München, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München (Vergabenummer VOEK 267-23)

I. Grundleistungen: a) Objektleitung; Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung. Die Objektleitung bzw. die Vertretung ist selbst nicht mit Arbeiten Pkt. 4.2 der LB beschäftigt. Die Objektleitung erfolgt durch den AN: in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar. Bei Bedarf hat sich die Objektleitung innerhalb von 60 Minuten vor Ort einzufinden. Aufgaben der Objektleitung: Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung und hat den ständigen Kontakt mit der AG zu halten. Aufgaben der Objektleitung sind insbesondere Auszug aus LB): Teilnahme an der Kick-Off-Besprechung, Teilnahme an Abstimmungsterminen bei Bedarf, Organisation, Planung und Kontrolle des störungsfreien Betriebsablaufes, Kontinuierliche Einhaltung und Kontrolle der Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen. b) Stationäre Sicherheitsdienst; Der Stationäre Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN vor Ort: in Zweifachbesetzung. Das Wachgebäude muss: Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage (24/7) von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr dauerhaft besetzt sein. Aufgaben des Stationären Sicherheitsdienstes (Auszug aus LB): Zu den Aufgaben des Stationären Sicherheitsdienstes gehören insbesondere: Führen eines Wachbuches, Führen eines Besucherbuches (Eintragung von Besuchern (Vor- und Zuname), „Kommen- und Gehen-Zeit“, Unternehmensname, etwaige Auffälligkeiten, Angabe des Eintragenden), Bedienung der Videoanlage und Überwachung durch die Videoanlage (siehe Pkt. 5 der LB): des Bereichs der Schrankenanlage, der Toranlage im Außenbereich, des Bereiches zwischen der Einfriedung und der jeweiligen Gebäudeaußenhaut, der Tiefgarage, Kontrolle der Ein- und Ausfahrberechtigung (gem. Dienstanweisung), Beflaggung der Dienstgebäude gem. dem aktuell gültigen Beflaggungserlass der Bundesregierung sowie die vom Bundeministerium des Inneren, für Bau und Heimat angeordnete zusätzliche Beflaggung (Sonderbeflaggung), Rücksprachen mit der Zuständigen Stelle der BPOL bei Einlassbegehren unangemeldeter Besucher/Firmen (gem. Dienstanweisung). Zu den erweiterten Aufgaben des stationären Sicherheitsdienstes gehören: Ein Sicherheitsmitarbeitender des Stationäre Sicherheitsdienst führt in Einfachbesetzung in unregelmäßigen Abständen täglich 16 Kontrollgänge, mit den Pkt. 4.2.3 der LB genannten Aufgaben, auf der Liegenschaft durch. Die Kontrollgänge sind wie folgt vorzunehmen: Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage (24/7) in der Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr Die Dauer je Kontrolle beträgt i.d.R. ca. 30 Minuten. Zwischen den Kontrollgängen im Objekt sind durch diesen Sicherheitsmitarbeitenden die Aufgaben gem. 4.2.2 der LB im Wachgebäude auszuführen. Die genauen Zeitfenster für die Kontrollgänge sind mit der AG abzustimmen und in der Dienstanweisung zu vermerken. Aufgaben während der Kontrollgänge (Auszug aus LB): Kontrollgänge außerhalb der Objekte /Gebäude, Kontrollgänge: zu Fuß, Kontrolle der Verschlusssicherheit von Fenstern, Türen, Notausgängen und Toren und Zäunen, Kontrolle der gesamten Objekteinfriedung (Zaun) auf Öffnungen oder Auffälligkeiten, Kontrolle, dass sich keine unbefugten Personen auf dem Gelände aufhalten. II. Bedarfsleistung: a) Objektleitung; Die Objektleitung muss für die AG auf Aufforderung vor Ort zur Verfügung stehen und/oder an Jour Fixe Terminen oder zusätzlichen Besprechungen teilnehmen. Bei Bedarf hat sich die Objektleitung innerhalb von 60 Minuten vor Ort einzufinden. b) Stationärer Sicherheitsdienst; Zu einer kurzfristigen Bedarfsänderung kann es unter Umständen aufgrund von besonderen Veranstaltungen kommen, die es erfordern, dass eine Pforte temporär anders besetzt sein muss. Zudem kann ein zusätzlicher Personalbedarf auch durch den Bedarf der Begleitung von z. B. Handwerkern entstehen.

5 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100 %: Als Wertungspreis wird die Summe des jährlichen Gesamtnettopreises einschließlich aller Preise für die Einmal-, Grund- und Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2025
Vertragsende
31.01.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um fünf weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 31.01.2035 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
--- Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Anforderungen an das eingesetzte Personal Der AN verpflichtet sich, dass das im Sicherheitsdienst einzusetzende Personal die folgenden Voraussetzungen erfü … ganz lesen--- Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Anforderungen an das eingesetzte Personal Der AN verpflichtet sich, dass das im Sicherheitsdienst einzusetzende Personal die folgenden Voraussetzungen erfüllt: • körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet, • zuverlässig im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen, • ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild und gute Umgangsformen besitzt, • Alter: ab 18 Jahre. Der AN verpflichtet sich, dass spätestens 28 Kalendertage vor Leistungsbeginn (zum Zeitpunkt der Kick-Off Besprechung) für das gesamte zur Auftragsdurchführung eingesetzte Personal, inklusive Vertretung folgende Nachweise und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (vgl. §128 Abs. 2 GWB): a) Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion / Tätigkeitszuordnung, besondere Fähigkeiten, Bewacherregisteridentifikationsnummer, Dienstausweisnummer b) Nachweise und Bescheinigungen über die geforderten Qualifikationen: - Objektleitung • Werkschutzkraft mit IHK Abschluss oder gleich-/höherwertig, - Stationärer Sicherheitsdienst • Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder gleich-/höherwertig, c) unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen (Anlage C-08), d) Entwurf der Dienstanweisung gem. Punkt 6 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 zum Vertrag), e) Entwurf Schichtplan gem. Punkt 7 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 zum Vertrag) f) Muster des Dienstausweises nach § 18 Abs. 1 BewachV Der AN versichert, dass die Objektleitung und das im stationären Sicherheitsdienst eingesetzte Personal über mind. 2-jährige auftragsspezifische Erfahrung, entsprechend der jeweils zugeschriebenen Aufgabenfelder, bei der Bewachung vergleichbarer Objekte verfügt. Der AN versichert, dass die Objektleitung, soweit sie die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, über Deutschkenntnisse mindestens analog C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügt. Der AN versichert, dass das im stationären Sicherheitsdienst, soweit sie die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, über Deutschkenntnisse mindestens analog B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügt. Der AN versichert, dass das im stationären Sicherheitsdienst eingesetzte Personal über Erfahrungen in der Überwachung und Bedienung technischer Anlagen und Überwachungssysteme, die für die Leistungserbringung und Handlungsfähigkeit erforderlich sind verfügt und dies der AG nachweist. Der AN versichert, dass die Objektleitung über Fortgeschrittene Kenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel und MS-Word) verfügt und dies der AG nachweist. Der AN versichert, dass das im stationären Sicherheitsdienst eingesetzte Personal Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel und MS-Word) verfügt und dies der AG nachweist. Informationen zu der erforderlichen Sicherheitsüberprüfung entnehmen Sie bittedem Punkt 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe.
Hinweis
Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als … ganz lesenSie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. --- Prüfung und Wertung der Angebote Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. --- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 21.03.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Än …

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100 %: Als Wertungspreis wird die Summe des jährlichen Gesamtnettopreises einschließlich aller Preise für die Einmal-, Grund- und Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2025
Vertragsende
31.01.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um fünf weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 31.01.2035 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
--- Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: 1. Anforderungen an das eingesetzte Personal Der AN verpflichtet sich, dass das im Sicherheitsdienst einzusetzende Personal die folgenden Voraussetzungen e … ganz lesen--- Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: 1. Anforderungen an das eingesetzte Personal Der AN verpflichtet sich, dass das im Sicherheitsdienst einzusetzende Personal die folgenden Voraussetzungen erfüllt: • körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet, • zuverlässig im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen, • ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild und gute Umgangsformen besitzt, • Alter: ab 18 Jahre Der AN verpflichtet sich, dass spätestens 28 Kalendertage vor Leistungsbeginn (zum Zeitpunkt der Kick-Off Besprechung) für das gesamte zur Auftragsdurchführung eingesetzte Personal, inklusive Vertretung folgende Nachweise und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (vgl. §128 Abs. 2 GWB): a) Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion / Tätigkeitszuordnung, besondere Fähigkeiten, Bewacherregisteridentifikationsnummer, Dienstausweisnummer b) Nachweise und Bescheinigungen über die geforderten Qualifikationen: - Objektleitung • Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder gleich-/höherwertig, - Stationärer Sicherheitsdienst • Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder gleich-/höherwertig, c) unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen (Anlage C-08), d) Entwurf der Dienstanweisung gem. Punkt 6 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 zum Vertrag), e) Entwurf Schichtplan gem. Punkt 7 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 zum Vertrag) f) Muster des Dienstausweises nach § 18 Abs. 1 BewachV Der AN versichert, dass die Objektleitung und das im stationären Sicherheitsdienst eingesetzte Personal über mind. 2-jährige auftragsspezifische Erfahrung, entsprechend der jeweils zugeschriebenen Aufgabenfelder, bei der Bewachung vergleichbarer Objekte verfügt. Der AN versichert, dass die Objektleitung, soweit sie die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, über Deutschkenntnisse mindestens analog B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügt. Der AN versichert, dass das im stationären Sicherheitsdienst, soweit sie die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, über Deutschkenntnisse mindestens analog B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügt. Der AN versichert, dass das im stationären Sicherheitsdienst über eine Qualifikation zum Ersthelfer verfügt (nicht älter als 2 Jahre) und hat im Leistungszeitraum dafür Sorge zu tragen, dass das eingesetzte Personal seine Qualifikation zum Ersthelfer beibehält und die erforderlichen Aus-/Fortbildungen besucht und wird dies der AG nachweist. Der AN versichert, dass die Objektleitung über Fortgeschrittene Kenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel und MS-Word) verfügt und dies der AG nachweist. Der AN versichert, dass das im stationären Sicherheitsdienst eingesetzte Personal Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel und MS-Word) verfügt und dies der AG nachweist. 2 Zutrittsbeschränkungen Anforderung Bundespolizei (BPOL): Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdunternehmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat die Auftrag-nehmerin ihre Beschäftigten spätestens 1 Woche vor erster Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdunternehmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Informationen zu der erforderlichen Sicherheitsüberprüfung entnehmen Sie bittedem Punkt 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe.
Hinweis
Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als … ganz lesenSie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. --- Prüfung und Wertung der Angebote Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. --- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 21.03.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Än …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

124vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (168 Lose mit Angabe)
2,95 Mio. €Zuschlagswert im Median
778.349 € – 6,72 Mio. €mittlere Hälfte, 30 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 02.04.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 02.04.2024 auf 16.04.2024 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 16.04.2024 auf 24.04.2024 verschoben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1e4ecd5d-1ac3-4572-9796-9a5a0fe73fc2.