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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 089-24veröffentlicht 14.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 704 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 8 Lose · in 4 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
314 Tsd. €
Laufzeit
2 Jahre01.03.2025 – 28.02.2027
Lose
8
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (418 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2027
    vor 20 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlagen: Los 1 - Haus 5: Hochdrucknebellöschanlage Los 2 - Haus 3: Steigleitungen trocken Los 3 - Haus 2: Sprinkleranlage Los 4 - Haus 1 bis 6 a und 6 sowie Haus 7-8: Brandmeldeanlagen Los 5 - Haus 2 - 6: Raumlufttechnische Anlagen, maschinelle Rauchabzugsanlagen Los 6 - Haus 3, 5, 6, 8, 9 und 11: Wandhydranten nass Los 7 - Haus 2 – 9: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Los 8 - Haus 3: Sicherheitsbeleuchtung

Lose8 Lose

Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin

Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Hochdruckwassernebellöschanlage (HDWL), Haus 5 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10 % (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze).

2 Jahre–
2
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin

Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Steigleitung trocken - Haus 3 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze).

2 Jahre–
3
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin

Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Sprinkleranlage, Haus 2 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze).

2 Jahre–
4
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin

Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Brandmeldeanlage Haus 1 bis 6 a sowie Haus 7-8 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze).

2 Jahre–
5
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin

Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Raumlufttechnische Anlagen, maschinelle Rauchabzugsanlagen – Haus 2-6 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze).

2 Jahre–
6
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin

Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Wandhydranten nass – Haus 3, 5, 6, 8, 9 und 11 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze).

2 Jahre–
7
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin

Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Haus 2 bis 9 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze).

2 Jahre–
8
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin

Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Sicherheitsbeleuchtung – Haus 3 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze).

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100%: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe des Gesamtauftragswertes (brutto) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2025
Vertragsende
28.02.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin be … ganz lesenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
12.500 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EUSanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowoh … ganz lesenDas am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EUSanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien “ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügte …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
5DGP - Deutsche Gebäudetechnik Prüfgesellschaft mbH, Berlin–
7Sachverständigenbüro Simon, Berlin–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.574vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.392 Lose mit Angabe)
226.168 €Zuschlagswert im Median
93.415 € – 571.546 €mittlere Hälfte, 634 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 03.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e9f21a21-1455-4930-87ba-e769f96e9155.