Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 089-24veröffentlicht 14.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 314 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.03.2025 – 28.02.2027
- Lose
- 8
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
- Rahmenvertrag für Bauunterhaltungsmaßnahmen sowie Bauprojekte für die Liegenschaften von obersten Bundesbehörden und Bundesoberbehörden im Stadtgebiet von Bonn, Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 53 ff HOAI, für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7.1 (Feuerlöschgeräte und- anlagen) und 8, LPH 1-9 Grundleistungen und besondere LeistungenBundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung · BonnFrist 01.12.2026
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- Dynamisches Beschaffungssystem Planungsleistungen Prüfung, Optimierung und Dekarbonisierung von Wärmeversorgungsanlagen (VOEK 127-25)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Anstalt des öffentlichen Rechts · BonnFrist 31.12.2030
- Dynamisches Beschaffungssystem "Planungsleistungen Beleuchtungsumrüstung"Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Anstalt des öffentlichen Rechts · BonnFrist 01.12.2028
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 8 Lose · in 4 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 314 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre01.03.2025 – 28.02.2027
- Lose
- 8
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (418 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Vertragsbeginnvor 20 MonatenLaufzeit bis 28.02.2027
- Heute
Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlagen: Los 1 - Haus 5: Hochdrucknebellöschanlage Los 2 - Haus 3: Steigleitungen trocken Los 3 - Haus 2: Sprinkleranlage Los 4 - Haus 1 bis 6 a und 6 sowie Haus 7-8: Brandmeldeanlagen Los 5 - Haus 2 - 6: Raumlufttechnische Anlagen, maschinelle Rauchabzugsanlagen Los 6 - Haus 3, 5, 6, 8, 9 und 11: Wandhydranten nass Los 7 - Haus 2 – 9: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Los 8 - Haus 3: Sicherheitsbeleuchtung
Lose8 Lose
Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Hochdruckwassernebellöschanlage (HDWL), Haus 5 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10 % (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze). | 2 Jahre | – |
| 2 | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Steigleitung trocken - Haus 3 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze). | 2 Jahre | – |
| 3 | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Sprinkleranlage, Haus 2 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze). | 2 Jahre | – |
| 4 | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Brandmeldeanlage Haus 1 bis 6 a sowie Haus 7-8 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze). | 2 Jahre | – |
| 5 | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Raumlufttechnische Anlagen, maschinelle Rauchabzugsanlagen – Haus 2-6 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze). | 2 Jahre | – |
| 6 | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Wandhydranten nass – Haus 3, 5, 6, 8, 9 und 11 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze). | 2 Jahre | – |
| 7 | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Haus 2 bis 9 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze). | 2 Jahre | – |
| 8 | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Sicherheitsbeleuchtung – Haus 3 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze). | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100%: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe des Gesamtauftragswertes (brutto) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2025
- Vertragsende
- 28.02.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin be … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 12.500 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EUSanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowoh … ganz lesenkürzer
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EUSanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien “ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügte …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 5 | DGP - Deutsche Gebäudetechnik Prüfgesellschaft mbH, Berlin | – |
| 7 | Sachverständigenbüro Simon, Berlin | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53119 Bonn
- Website
- bundesimmobilien.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure GmbH21 Zuschläge
- Drees & Sommer SE19 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH17 Zuschläge
- LPI Ingenieurgesellschaft mbH16 Zuschläge
- Weber & Partner Ingenieuregesellschaft für technische Gesamtplanung mbH11 Zuschläge
- Ingenieurbüro Jäger Sauer Nolte GbR10 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 03.12.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e9f21a21-1455-4930-87ba-e769f96e9155.