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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 089-24veröffentlicht 24.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 704 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
314 Tsd. €
Laufzeit
2 Jahre01.03.2025 – 28.02.2027
Lose
8
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (418 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 23 Monaten
  3. Bindefrist endet
    73 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 21 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2027
    vor 20 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlagen: Los 1 - Haus 5: Hochdrucknebellöschanlage Los 2 - Haus 3: Steigleitungen trocken Los 3 - Haus 2: Sprinkleranlage Los 4 - Haus 1 bis 6 a und 6 sowie Haus 7-8: Brandmeldeanlagen Los 5 - Haus 2 - 6: Raumlufttechnische Anlagen, maschinelle Rauchabzugsanlagen Los 6 - Haus 3, 5, 6, 8, 9 und 11: Wandhydranten nass Los 7 - Haus 2 – 9: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Los 8 - Haus 3: Sicherheitsbeleuchtung

Lose8 Lose

Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin

Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Hochdruckwassernebellöschanlage (HDWL), Haus 5 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10 % (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze).

2 Jahre–
2
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin

Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Steigleitung trocken - Haus 3 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze).

2 Jahre–
3
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin

Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Sprinkleranlage, Haus 2 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze).

2 Jahre–
4
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin

Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Brandmeldeanlage Haus 1 bis 6 a sowie Haus 7-8 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze).

2 Jahre–
5
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin

Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Raumlufttechnische Anlagen, maschinelle Rauchabzugsanlagen – Haus 2-6 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze).

2 Jahre–
6
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin

Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Wandhydranten nass – Haus 3, 5, 6, 8, 9 und 11 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze).

2 Jahre–
7
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin

Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Haus 2 bis 9 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze).

2 Jahre–
8
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Rahmenvertrages von Sachverständigenprüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin

Auftragsgegenstand ist die Durchführung von Prüfleistungen an technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß für das Land Berlin zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Betriebsverordnung (BetrVO) als Sachverständigenprüfung sowie Prüfung durch sachkundige Personen für folgende Anlage: - Sicherheitsbeleuchtung – Haus 3 Der Prüfumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung. Eventuell notwendige Nachprüfungen mangelbereinigter Prüfobjekte, insbesondere bei sicherheitskritischen Mängeln, können vom Auftraggeber an den Auftragnehmer separat beauftragt werden. Sind weitere Prüfleistungen über die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten notwendig oder ergeben sich Mengendifferenzen für Positionen, so hat dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig und unverzüglich mit Auftreten schriftlich mitzuteilen. Mengendifferenzen bis zu 10% (Zehn Prozent) Mehr- oder Mindermenge sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten, alle weiteren Mengendifferenzen werden über den Stundenverrechnungssatz auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden abgerechnet. Ein Anspruch auf die angemeldeten zusätzlichen Prüfleistungen oder Mengen ist ausgeschlossen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen ergeben sich aus der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige (Muster-Prüfgrundsätze).

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100%: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe des Gesamtauftragswertes (brutto) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 5 Mio. € (pro Schadensfall) Sach-Vermögensschäden: mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall) Schlüsselschädenschäden: mi … ganz lesen6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 5 Mio. € (pro Schadensfall) Sach-Vermögensschäden: mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall) Schlüsselschädenschäden: mindestens 15.000 € (pro Schadensfall) - Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird. - Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. 7. Angaben zu Umsätzen Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Sachverständigenprüfung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Kriterium
8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung - Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werk … ganz lesen8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung - Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Eigenerklärung gem. Betriebsverordnung (BetrVO) - Ich erkläre, dass ich für die Durchführung von Prüfleistungen an den technischen Anlagen und Einrichtungen nur Personal einsetzen werde, das gemäß gültiger Betriebsverordnung (BetrVO) für das Land Berlin die erforderliche Sachkunde besitzt. Nachweise gem. Betriebsverordnung (BetrVO) - Der Nachweis/die Nachweise (einschlägige Qualifikationsunterlagen, wie z. B. Schulungsnachweise, Zeugnis bzw. Zertifikat) über die erforderliche Sachkunde gem. gültiger Betriebsverordnung (BetrVO) für das Land Berlin in Bezug auf das jeweilige zu betrachtende Prüfobjekt liegt/liegen meinem Angebot bei. 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens: - Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: - Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: 10. Angaben zu Referenzen Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen: - Name des Auftraggebers - Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.), - Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), - jährlicher Leistungsumfang (in Anzahl von Stunden), - Leistungszeitraum, - Leistungsart, - Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) mit Angabe von Name, Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2025
Vertragsende
28.02.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin be … ganz lesenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
12.500 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
73 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EUSanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EUSanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien “ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. ------------------------------------------------------------------------- …
Hinweis
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EUSanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowoh … ganz lesenDas am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EUSanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien “ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügte …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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1.574vergebene Aufträge
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226.168 €Zuschlagswert im Median
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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.12.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 733c0a7c-a686-4082-9ece-87405065e13b.