Offener Realisierungswettbewerb "Neugestaltung Kurt-Georg-Kiesinger-Platz und Bahnhofstraße" in Albstadt mit anschließendem VgV-Verhandlungsverfahren
Stadt Albstadt · Albstadt, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 32501-01veröffentlicht 23.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Albstadt72458, Zollernalbkreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 15 %, Leistung und Qualität 85 %.
- Leistungsfähigkeit des Projektteams20 %
- Wettbewerbsergebnis50 %
- Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses15 %
- Honorarangebot15 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 2,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,4 Punkte |
| 25 % teurer | −3 Punkte |
| 50 % teurer | −5 Punkte |
| 100 % teurer | −7,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 17 Monatenan Stadt Albstadt
- Angebotsfrist 17:00 Uhrvor 15 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Heute
Beschreibung
Der Kurt-Georg-Kiesinger-Platz in Albstadt stellt einen zentralen Fokusraum im Zentrum des Stadtteils Ebingen dar. Trotz seiner zentralen Lage und seiner Funktion als wichtiger Standort für das Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe, stellt der Platz derzeit jedoch eher einen Durchgangsraum als einen Treffpunkt für die Bevölkerung dar. Im Rahmen eines umfangreichen Transformationsprozesses für die Ebinger Innenstadt verfolgt die Stadt Albstadt das Ziel, die "Aufenthaltsqualität im Zentrum am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz für ALLE zu steigern". Das Plangebiet umfasst rund 6.235 m² Gesamtfläche. Zielsetzung der Planungsaufgabe ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes zur Aufwertung und Neugestaltung der öffentlichen Räume. Insgesamt geht es um die Neuordnung und Herausbildung vorhandener räumlicher Strukturen, um die angemessene Verbesserung des Ortsbilds und der Aufenthaltsqualität, um eine Aufwertung und Belebung des Stadtkerns als Versorgungszentrum, um eine Neuordnung der Verkehrsströme sowie insbesondere um eine zukunftsfähige, ökologische und klimaangepasste Ausführung. Die Bahnhofstraße soll perspektivisch möglichst verkehrsarm und der Kurt-Georg-Kiesinger-Platz autofrei werden, der Fuß- und Radverkehr soll gestärkt und die öffentlichen Freiflächen zukünftig - u. a. mit einem erhöhten Grünanteil - an Aufenthaltsqualität für die Bewohnerinnen, Bewohner, sowie Besucherinnen und Besucher gewinnen. Gleichzeitig sollen Flächen für die Außengastronomie sowie für verschiedene Veranstaltungsformate vorgehalten werden.
Beschreibung des Loses
Die Stadt Albstadt beabsichtigt, den Bereich rund um den Kurt-Georg-Kiesinger-Platz und die Bahnhofstraße in der Innenstadt des Stadtteils Ebingen neu zu gestalten. Mit der perspektivischen Auslagerung der Bushaltestelle "Bürgerturm", eröffnet sich die Möglichkeit, die vorhandenen gestalterischen und funktionalen Defizite der öffentlichen Flächen zu beseitigen und Aufwertungsmaßnahmen durchzuführen. Gegenstand des Realisierungswettbewerbs ist die Vorplanung der öffentlichen Freiflächen und Straßen in den Bereichen: - Kurt-Georg-Kiesinger-Platz, - Bahnhofstraße (Abschnitt nördlich der Gartenstraße), - Schweinweiher, - Kirchengraben (Abschnitt Bahnhofstraße bis Bürgerturm), - Schmiechastraße > gesamt rund 6.235 m². Der Realisierungswettbewerb zielt auf eine Vielzahl von freiräumlichen und funktional ganzheitlich betrachteten Lösungsansätzen sowie auf die Vergabe eines Planungsauftrags für die Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen in der Innenstadt von Albstadt-Ebingen ab. Der Wettbewerb ist gemäß § 78 Abs. 2 S. 2 VgV einem Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV für die Vergabe der Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen für die Neugestaltung des Kurt-Georg-Kiesinger-Platzes und der Bahnhofstraße vorgeschaltet und ist als offener Realisierungswettbewerb ausgelobt. Der offene Realisierungswettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird die Ausloberin, sobald und soweit es die wirtschaftliche Situation der Stadt Albstadt zulässt, mit den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb entsprechend der VgV für die Vergabe der Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen für die Neugestaltung des Kurt-Georg-Kiesinger-Platzes und der Bahnhofstraße durchführen (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV). Die Wettbewerbsarbeiten werden dem Preisgericht anonym vorgelegt (§ 72 Abs. 2 S. 3 VgV). ///// Ziel des dem Wettbewerb anschl. Verhandlungsverfahrens ist es, eine/n geeigneten Auftragnehmer/in zu finden, der/die in der Lage ist, die gesamten Planungsleistungen (Lph 1-9 der Objektplanung Freianlagen u. Verkehrsanlagen) für die Neugestaltung Kurt-Georg-Kiesinger-Platzes und der Bahnhofstraße in Albstadt-Ebingen vorzunehmen. Die dabei anzuwendenden Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung sind in Ziffer 5.1.10 der Bekanntmachung festgelegt. Diese Angaben dienen der Information, die Zuschlagskriterien und die Bewertungsmethode werden für das Verhandlungsverfahren noch konkretisiert und den Teilnehmenden des Verhandlungsverfahrens mitgeteilt. Die Ausloberin wird eine Bieterin, einen Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mit der weiteren Planung mindestens in den Leistungsphasen 1-5 im Zusammenhang mit der Objektplanung Freianlagen (entsprechend § 39 HOAI 2021) und mit der Objektplanung Verkehrsanlagen (entsprechend § 47 HOAI 2021) beauftragen, sobald und soweit das Bauvorhaben realisiert werden soll. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderats. Eine etwaige Beauftragung der Leistungsphasen 6-9 wird nicht ausgeschlossen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen, und zwar in folgenden Stufen: Stufe 1 = Leistungsphasen 1-3, Stufe 2 = Leistungsphasen 4-5, Stufe 3 = Leistungsphasen 6-9. Anspruch auf eine Folgebeauftragung der Beauftragungsstufen besteht nicht. Die Folgebeauftragung hängt dabei u. a. davon ab, ob das Bauvorhaben ohne grundlegende Veränderungen und im Rahmen der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann und/oder die Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und ggf. Förderung gegeben sind. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb erbrachte Leistungen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Leistungsfähigkeit des Projektteams
- Qualität
- Wettbewerbsergebnis
- Qualität
- Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses
- Preis
- Honorarangebot
Eignung3 von 3 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Teilnehmer/innen bzw. Teilnehmergemeinschaften, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Fachliche Voraussetzungen sind die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt" gemäß Rechtsvorschrift des Herkunft … ganz lesenkürzer
Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Teilnehmer/innen bzw. Teilnehmergemeinschaften, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Fachliche Voraussetzungen sind die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt" gemäß Rechtsvorschrift des Herkunftsstaates. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt" zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG "Berufsanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist, und der die entsprechende Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen der zu benennende bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die oben genannten fachlichen Anforderungen erfüllen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013). Es genügt auch, wenn die juristische Person einen für die Durchführung verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 75 Abs. 1 VgV benennt (§ 75 Abs. 3 VgV). Teilnehmergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Teilnehmergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Teilnehmergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt (§ 4 Abs. 2 RPW 2013). Mehrfachbeteiligungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Teilnehmergemeinschaften führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Weitere Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. Die Teilnahmeberechtigung ist von jedem Teilnehmer eigenverantwortlich zu prüfen und zu belegen. Den Landschaftsarchitektinnen bzw. Landschaftsarchitekten wird die Hinzuziehung einer Verkehrsplanerin bzw. eines Verkehrsplaners und einer Stadtplanerin bzw. eines Stadtplaners innerhalb einer Beratungsleistung empfohlen. Sachverständige, Fachplanerinnen bzw. Fachplaner oder andere Beraterinnen und Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen mit den einzureichenden Verfassererklärungen die folgenden Nachweise vorlegen: - Nachweise der geforderten beruflichen Qualifikation als Landschaftsarchitektin bzw. Landschaftsarchitekt. Wer eine Arbeit einreicht, bei welcher der Qualifikationsnachweis der Verfassererklärung nicht beigelegt wurde bzw. nicht den Teilnahmeberechtigungen entspricht und dies auch auf Anforderung nicht nachgereicht wird, wird vom Verfahren ausgeschlossen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen er … ganz lesenkürzer
Auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Zuständige Vergabekammer: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe - Deutschland Telefon: +49 721 / 926-8730, Fax: +49 721 / 926-3985 E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DAB5AUV Der Durchführung des offenen Realisierungswettbewerbs anschließendem Verhandlungsverfahren nach der VgV (§§ 78ff., 69ff., 69ff. VgV) liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 in der Fassung vom 31.01.2013 mit dem Einführungserlass des Landes Baden-Würt … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4DAB5AUV Der Durchführung des offenen Realisierungswettbewerbs anschließendem Verhandlungsverfahren nach der VgV (§§ 78ff., 69ff., 69ff. VgV) liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 in der Fassung vom 31.01.2013 mit dem Einführungserlass des Landes Baden-Württemberg vom 27.03.2013 zugrunde. Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für die Ausloberin und Teilnehmenden sowie für alle anderen am Wettbewerb Beteiligten verbindlich, soweit in der Auslobung nicht ausdrücklich anderes festgelegt ist. Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat an der Vorbereitung und Auslobung dieses Wettbewerbs beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2025-2-04 registriert. Die Wettbewerbsauslobung ist Teil eines Vergabeverfahrens nach VgV und wurde gemäß Richtlinie 2014/24/EU im Supplement zum EU-Amtsblatt am 23.05.2025 an das EU-Amtsblatt versendet. ///// Durch die Teilnahme an der genannten planerischen Untersuchung erkennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Bedingungen der gesamten Auslobung an. Hinweis zum Datenschutz: Mit Teilnahme an diesem Verfahren akzeptieren die Wettbewerbsteilnehmenden, dass ihre Pläne und Einzeldateien für die Dokumentation und für eine Veröffentlichung, mit Benennung der Verfasser- und Büroangaben sowie Mitarbeitenden und sonstigen Beteiligten, verwendet werden. ///// Rückfragen: Rückfragen zur Auslobung können schriftlich bis einschließlich 04.06.2025 über die "Kommunikation" des Deutschen Vergabeportals (dtvp) eingereicht werden: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DAB5AUV Fristgerecht eingegangene Rückfragen werden von der Ausloberin ggf. in Abstimmung mit dem Preisgericht beantwortet. Die Beantwortung aller Rückfragen wird bis 12.06.2025 über das Deutsche Vergabeportal öffentlich einsehbar zum Download zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung der Rückfragen ist von den Teilnehmenden eigenständig unter o.g. Link abzurufen. Die Beantwortung aller Rückfragen ist verbindlicher Bestandteil der Wettbewerbsauslobung. Ein Rückfragenkolloquium wird nicht durchgeführt. Bieterfragen zum anschließenden VgV-Verhandlungsverfahren können dann von den Preistragenden bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über das Deutsche Vergabeportal gestellt werden. Der entsprechende Link wird den Preisträgern mit Einladung zum VgV-Verhandlungsverfahren nach dem Realisierungswettbewerb zur Verfügung gestellt. Im Sinne der Gleichbehandlung hat jeder weitere Informationsaustausch der Verfasserinnen und Verfasser mit Mitgliedern des Preisgerichts sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Ausloberin zu unterbleiben. Verstöße können zum Ausschluss der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers führen. ///// Preisgericht: Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter (mit Stimmrecht): Oliver Braun, Architekt, Gestaltungsbeirat der Stadt Albstadt, Stuttgart Prof. Mario Flammann, Architekt und Stadtplaner, Gestaltungsbeirat der Stadt Albstadt, Stuttgart Stefan Fromm, Landschaftsarchitekt, Dettenhausen Michael Hink, Landschaftsarchitekt, Schwaigern Ursula Hochrein, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin, München Carolin von Lintig, Landschaftsarchitektin, Reutlingen Bernadette Siemensmeyer, Landschaftsarchitektin, Gestaltungsbeirat der Stadt Albstadt, Überlingen Elke Ukas, Lanschaftsarchitektin, Karlsruhe // Stellvertretende Fachpreisrichterinnen u. Fachpreisrichter (ohne Stimmrecht): Roberto Kaiser, Landschaftsarchitekt, Ulm Cornelia Biegert, Garten- und Landschaftsarchitektin, Bad Friedrichshall // Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter (mit Stimmrecht): Martin Braun, Fraktion Wir sind Albstadt (WSA) der Stadt Albstadt Udo Hollauer, Erster Beigeordneter, Stadt Albstadt Nils Maute, SPD-Fraktion der Stadt Albstadt Uli Metzger, Freie Wähler-Fraktion der Stadt Albstadt Friedrich Rau, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Stadt Albstadt Daniela Steinhart-Schwab, CDU-Fraktion der Stadt Albstadt Roland Tralmer, Oberbürgermeister, Stadt Albstadt // Stellv …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Albstadt
- Anschrift
- Marktstr. 35, 72458 Albstadt
- Website
- albstadt.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
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- Klinger und Partner Ingenieurbüro für Bauwesen und Umwelttechnik GmbH5 Zuschläge
- Zeeb + Frisch GmbH5 Zuschläge
- FC-Gruppe4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bc2fc80d-b5a4-4e6b-b558-787cb5b725a4.