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Offener Realisierungswettbewerb "Neugestaltung Kurt-Georg-Kiesinger-Platz und Bahnhofstraße" in Albstadt mit anschließendem VgV-Verhandlungsverfahren

Stadt Albstadt · Albstadt, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 32501-01veröffentlicht 18.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

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1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

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  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 15 %, Leistung und Qualität 85 %.

  • Leistungsfähigkeit des Projektteams20 %
  • Wettbewerbsergebnis50 %
  • Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses15 %
  • Honorarangebot15 %

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Punktverlust je Mehrpreis
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25 % teurer−3 Punkte
50 % teurer−5 Punkte
100 % teurer−7,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Kurt-Georg-Kiesinger-Platz in Albstadt stellt einen zentralen Fokusraum im Zentrum des Stadtteils Ebingen dar. Trotz seiner zentralen Lage und seiner Funktion als wichtiger Standort für das Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe, stellt der Platz derzeit jedoch eher einen Durchgangsraum als einen Treffpunkt für die Bevölkerung dar. Im Rahmen eines umfangreichen Transformationsprozesses für die Ebinger Innenstadt verfolgt die Stadt Albstadt das Ziel, die "Aufenthaltsqualität im Zentrum am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz für ALLE zu steigern". Das Plangebiet umfasst rund 6.235 m² Gesamtfläche. Zielsetzung der Planungsaufgabe ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes zur Aufwertung und Neugestaltung der öffentlichen Räume. Insgesamt geht es um die Neuordnung und Herausbildung vorhandener räumlicher Strukturen, um die angemessene Verbesserung des Ortsbilds und der Aufenthaltsqualität, um eine Aufwertung und Belebung des Stadtkerns als Versorgungszentrum, um eine Neuordnung der Verkehrsströme sowie insbesondere um eine zukunftsfähige, ökologische und klimaangepasste Ausführung. Die Bahnhofstraße soll perspektivisch möglichst verkehrsarm und der Kurt-Georg-Kiesinger-Platz autofrei werden, der Fuß- und Radverkehr soll gestärkt und die öffentlichen Freiflächen zukünftig - u. a. mit einem erhöhten Grünanteil - an Aufenthaltsqualität für die Bewohnerinnen, Bewohner, sowie Besucherinnen und Besucher gewinnen. Gleichzeitig sollen Flächen für die Außengastronomie sowie für verschiedene Veranstaltungsformate vorgehalten werden.

Beschreibung des Loses

Die Stadt Albstadt beabsichtigt, den Bereich rund um den Kurt-Georg-Kiesinger-Platz und die Bahnhofstraße in der Innenstadt des Stadtteils Ebingen neu zu gestalten. Mit der perspektivischen Auslagerung der Bushaltestelle "Bürgerturm", eröffnet sich die Möglichkeit, die vorhandenen gestalterischen und funktionalen Defizite der öffentlichen Flächen zu beseitigen und Aufwertungsmaßnahmen durchzuführen. Gegenstand des Realisierungswettbewerbs war die Vorplanung der öffentlichen Freiflächen und Straßen in den Bereichen: - Kurt-Georg-Kiesinger-Platz, - Bahnhofstraße (Abschnitt nördlich der Gartenstraße), - Schweinweiher, - Kirchengraben (Abschnitt Bahnhofstraße bis Bürgerturm), - Schmiechastraße > gesamt rund 6.235 m². Der Realisierungswettbewerb zielte auf eine Vielzahl von freiräumlichen und funktional ganzheitlich betrachteten Lösungsansätzen sowie auf die Vergabe eines Planungsauftrags für die Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen in der Innenstadt von Albstadt-Ebingen ab. Der Wettbewerb war gemäß § 78 Abs. 2 S. 2 VgV einem Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV für die Vergabe der Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen für die Neugestaltung des Kurt-Georg-Kiesinger-Platzes und der Bahnhofstraße vorgeschaltet und wurde als offener Realisierungswettbewerb ausgelobt. Der offene Realisierungswettbewerb richtete sich an Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird die Ausloberin, sobald und soweit es die wirtschaftliche Situation der Stadt Albstadt zulässt, mit den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb entsprechend der VgV für die Vergabe der Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen für die Neugestaltung des Kurt-Georg-Kiesinger-Platzes und der Bahnhofstraße durchführen (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV). Die Wettbewerbsarbeiten wurden dem Preisgericht anonym vorgelegt (§ 72 Abs. 2 S. 3 VgV). Insgesamt wurden 18 Wettbewerbsarbeiten eingereicht. Das Preisgericht für den Wettbewerb tagte am 21.10.2025. ///// Ziel des dem Wettbewerb anschl. Verhandlungsverfahrens ist es, eine/n geeigneten Auftragnehmer/in zu finden, der/die in der Lage ist, die gesamten Planungsleistungen (Lph 1-9 der Objektplanung Freianlagen u. Verkehrsanlagen) für die Neugestaltung Kurt-Georg-Kiesinger-Platzes und der Bahnhofstraße in Albstadt-Ebingen vorzunehmen. Die dabei anzuwendenden Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung waren in Ziffer 5.1.10 der Bekanntmachung festgelegt, siehe auch unten. Diese Angaben dienen der Information, die Zuschlagskriterien und die Bewertungsmethode werden für das Verhandlungsverfahren noch konkretisiert und den Teilnehmenden des Verhandlungsverfahrens mitgeteilt. Die Ausloberin wird eine Bieterin, einen Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mit der weiteren Planung mindestens in den Leistungsphasen 1-5 im Zusammenhang mit der Objektplanung Freianlagen (entsprechend § 39 HOAI 2021) und mit der Objektplanung Verkehrsanlagen (entsprechend § 47 HOAI 2021) beauftragen, sobald und soweit das Bauvorhaben realisiert werden soll. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderats. Eine etwaige Beauftragung der Leistungsphasen 6-9 wird nicht ausgeschlossen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen, und zwar in folgenden Stufen: Stufe 1 = Leistungsphasen 1-3, Stufe 2 = Leistungsphasen 4-5, Stufe 3 = Leistungsphasen 6-9. Anspruch auf eine Folgebeauftragung der Beauftragungsstufen besteht nicht. Die Folgebeauftragung hängt dabei u. a. davon ab, ob das Bauvorhaben ohne grundlegende Veränderungen und im Rahmen der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann und/oder die Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und ggf. Förderung gegeben sind. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb erbrachte Leistungen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
Leistungsfähigkeit des ProjektteamsGewichtung (Punkte, genau) 20- Fachkompetenz des vorgesehenen Projektteams und der einzelnen Projektmitarbeiter (10 Wichtungspunkte) - Ablauforganisation und Zusammenarbeit innerhalb des Projektteams einschließlich Kommunikation mit Externen (5 Wichtungspunkte) - Verfügbarkeit vor Ort und örtliche Präsenz in der Planungs- und Bauphase (5 Wichtungspunkte)
Qualität
WettbewerbsergebnisGewichtung (Punkte, genau) 501. Preis = 5 Punkte; 2. Preis = 4 Punkte; 3. Preis = 3 Punkte
Qualität
Weiterentwicklung des WettbewerbsergebnissesGewichtung (Punkte, genau) 15auf Basis der Beurteilung aus dem Preisgerichtsprotokoll
Preis
HonorarangebotGewichtung (Punkte, genau) 15

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen er … ganz lesenAuf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Zuständige Vergabekammer: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe - Deutschland Telefon: +49 721 / 926-8730, Fax: +49 721 / 926-3985 E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DABMD2T#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Marktstr. 35, 72458 Albstadt
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

549vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
189.989 €Zuschlagswert im Median
92.059 € – 460.683 €mittlere Hälfte, 223 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 14.08.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 92ff5a01-3e38-4945-a5b2-515abd0a0e1d.