Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Eyachtal im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Stadt Albstadt · Albstadt, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2856/2026veröffentlicht 04.10.2026BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 39 Monate
- 18.06.2026 – 30.09.2029
- Leistungsart
- Bauleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 39 Monate18.06.2026 – 30.09.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Albstadt72458, Zollernalbkreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Angebotspreis (Gesamtpauschalfestpreis für den Neubau inkl. Wartungskosten)40 %
- Funktionalität20 %
- TGA-Konzept10 %
- Bautechnische Qualität10 %
- Abwicklungskonzept inkl. Terminplan10 %
- Endenergiebedarf5 %
- Gestalterische Qualität5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender
- Vertragsbeginnvor 5 MonatenLaufzeit bis 30.09.2029
- Veröffentlichungvor 35 Tagen
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 9 Tagenan Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
- Heute
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrin 1 Tag
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Die Stadt Albstadt plant den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Eyachtal im Stadtteil Lautlingen. Die bestehenden Feuerwehrhäuser in den drei Ortsteilen entsprechen in funktionaler, technischer und baulicher Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen zeitgemäßen Feuerwehrbetrieb und weisen einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Bei der Erhebung des Sanierungsaufwandes bzw. der Kosten für notwendige Ersatzbauten durch die Projektgruppe Gebäudeoptimierung wurde intensiv der Bedarf und mögliche Synergien eines zentralen Neubaus untersucht. Resultierend wurde das Konzept eines zentralen gemeinsamen Standortes der 3 Feuerwehrbestandsabteilungen die Lautlingen, Laufen und Margrethausen in einem gemeinsamen Standortkonzept durch den Gemeinde-rat beschlossen. Die Stadt verfolgt daher nun die Errichtung eines neuen gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Albstadt im Bereich Eyachtal. Hierfür wurde ein Grundstück an der Lauterbachstraße im Bereich der Bundesstraße B 463 ausgewählt. Das vorgesehene Baugrundstück umfasst die Flurstücke 1216 und 1216/2. Das Grundstück be-findet sich innerhalb eines Gewerbegebiets. Der rechtskräftige Bebauungsplan vom 6. Ok-tober 1984 ermöglicht eine zwei- bis ausnahmsweise dreigeschossige Bebauung. Für das Grundstück bestehen besondere technische und bauliche Rahmenbedingungen aufgrund einer quer über das Areal verlaufenden 110-kV-Freileitung. Nach den Vorgaben der EnBW sind Schutzstreifen, Höhenbegrenzungen sowie Einschränkungen hinsichtlich Bauverfahren, Lagerflächen und technischer Anlagen zu berücksichtigen. Unter anderem sind Transformatoren, Batteriespeicher sowie Diesel- oder Erdgastanks innerhalb des Schutzstreifens nicht zulässig. Geplant ist ein Feuerwehrhaus für ehrenamtliche Einsatzkräfte mit vier Fahrzeugstellplätzen, darunter zwei Stellplätze für Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF 20), ein Mannschafts-transportwagen (MTW) sowie ein Sonderfahrzeug. Ergänzend sind Übungsflächen, Alarmparkplätze sowie Funktionsräume wie Umkleiden, Technikräume, Werkstätten und Schulungsräume vorgesehen. Um eine integrative Planung unter Einbindung von baulicher Industriekompetenz, moderner und ansprechender Planung sowie einem nachhaltigen energetischen Konzept mit dem Ziel der frühzeitigen Kosten- und Terminsicherheit und einer sehr zügigen baulichen Realisierung zu erlangen, möchte die Stadt Albstadt das Bauprojekt als kombinierte Planungs- und Bauausschreibung gesamthaft an ein Team aus Objekt- und Fachplanern sowie einen Bauunternehmer vergeben. Die Fertigstellung des Gebäudes ist bis zum 3. Quartal 2029 geplant. Für die Realisierung des Neubaus inkl. Ausstattung, der Herstellung der Außenanlagen und die Anbindung an die öffentliche Infrastruktur wird durch die Stadt Albstadt ein maximales Gesamtprojektbudget für die KG 200-700 inkl. Baupreissteigerung und Unvorhergesehenes in Höhe von EUR 5,1 Mio. brutto vorgesehen. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Baunebenkosten der Objekt- und Fachplanung, sowie etwaige Baukostensteigerungen bis zur Gesamtfertigstellung der beschriebenen Leistung. Die Stadt Albstadt behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte sich im Verfahren ab-zeichnen, dass die Kostenobergrenze überschritten wird. Für die Durchführung des Vergabeverfahrens ist seitens der Stadt Albstadt vorgesehen, den Zuschlag spätestens bis zum 18. Juni 2026 zu erteilen. Dieser Termin bildet aufgrund der bereits bewilligten Fördermittel nach der ZFeuVwV eine wesentliche Grundlage der Verfahrens- und Projektplanung. Die Stadt Albstadt behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern sich im Verlauf des Verfahrens abzeichnet, dass der vorgesehene Termin zur Zuschlagserteilung aus Gründen, die die Stadt Albstadt nicht zu vertreten hat, nicht ein-gehalten werden kann. Hierzu zählen z.B. Verzögerungen aufgrund von Nachprüfungsverfahren, behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen, unvorhergesehenen tatsächlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen sowie sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs der Stadt Albstadt. Weitere Erläuterungen hierzu einschließlich der beabsichtigten Verfahrensstruktur und Bewertungskriterien sind in diesem Bewerbermemorandum enthalten.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag7 von 7 angegeben
- Preis
- Angebotspreis (Gesamtpauschalfestpreis für den Neubau inkl. Wartungskosten)Gewichtung (Punkte, genau) 400Einzelheiten sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.
- Qualität
- FunktionalitätGewichtung (Punkte, genau) 200Einzelheiten sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.
- Qualität
- TGA-KonzeptGewichtung (Punkte, genau) 100Einzelheiten sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.
- Qualität
- Bautechnische QualitätGewichtung (Punkte, genau) 100Einzelheiten sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.
- Qualität
- Abwicklungskonzept inkl. TerminplanGewichtung (Punkte, genau) 100Einzelheiten sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.
- Qualität
- EndenergiebedarfGewichtung (Punkte, genau) 50Einzelheiten sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.
- Qualität
- Gestalterische QualitätGewichtung (Punkte, genau) 50Einzelheiten sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.
Eignung8 von 8 angegeben
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach "schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau" und "Planung Gebäude und Innenräume".
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie in Höhe von mind. EUR 5 Mio. für Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
- Eintragung in das Handelsregister
- Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A (3) Eigenerklärung gemä … ganz lesenkürzer
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) (4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (5) Eigenerklärung Russland-Sanktionen- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1 der Bewerberauswahl: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Tei … ganz lesenkürzer
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1 der Bewerberauswahl: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2 der Bewerberauswahl: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3 der Bewerberauswahl: Schließlich wird - sofern mehr als maximal fünf geeignete Bewerber sich am Verfahren beteiligt haben - anhand der Referenzen gem. der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen: (a) Angabe eines Referenzobjekts über schlüsselfertige Bauleistungen für den Neubau eines Feuerwehrhauses mit mindestens zwei Fahrzeugstellplätzen, einer Straßenmeisterei, einer LKW-Werkstatt mit Büro und Sozialräumen, eines Betriebshofs, einer Produktionshalle oder eines sonstigen vergleichbaren Gebäudes im Bereich Hochbau mit einem Projektvolumen (KG 200-700, ohne 600 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. 4 Mio. EUR netto. Die Abnahme muss ab dem 01.01.2015 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein. (b) Angabe eines Referenzobjekts über Planungsleistungen "Objektplanung Gebäude und Innenräume" i.S.v. § 34 HOAI in den Leistungsphasen 2 bis 5 HOAI für den Neubau eines Feuerwehrhauses mit mindestens zwei Fahrzeugstell-plätzen, einer Straßenmeisterei, einer LKW-Werkstatt mit Büro und Sozialräumen, eines Betriebshofs, einer Produktionshalle oder eines vergleichbaren Gebäudes (Komplexität mindestens Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten (KG 300 und 400 nach DIN 276 in aktueller Fassung) mind. 3 Mio. EUR netto. Die Abnahme (bis einschließlich LPH 8) muss ab dem 01.01.2015 bis zum Ab-lauf der Teilnahmefrist erfolgt sein. Die Vorlage von mehr als jeweils einer Referenz je Referenzkategorie (a) und (b) ist nicht erwünscht. Die Referenzanforderung der beiden Referenzkategorien (a) und (b) können, müssen aber nicht mit einer einheitlichen Referenz nachgewiesen werden. Im Rahmen der Bewerberauswahl werden nur die im Teilnahmeformular genannten Referenzen je Referenzkategorie (a) und (b) berücksichtigt. Weitere Referenzen, die z.B. in Form von Referenzblättern zur Information vorgelegt werden, werden für den Nachweis der Mindestreferenzen sowie der Bewerberauswahl nicht herangezogen. Die Referenzen werden wie folgt bewertet: a) Referenz "schlüsselfertige Bauleistungen" Kriterium "Auftragswert des Referenzgebäude netto (KG 200 ? 500 nach DIN 276) Bauvolumen" - ab 4 bis 5 EUR netto (KG 200 ? 700, ohne KG 600 nach DIN 276) Bauvolumen 1 Punkt - ab 7 Mio. EUR netto (KG 200 ? 700, ohne KG 600 nach DIN 276) Bauvolumen 3 Punkte Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden. Kriterium "Zeitpunkt Abnahme" - Abnahme zwischen dem 01.01.2015 und dem 31.12.2019 1 Punkte - Abnahme ab 01.01.2020 3 Punkte Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden. Kriterium Gebäudeart der Referenz - Produktionshalle, sonstiges vergleichbares Gebäude 1 Punkt - Betriebshof oder LKW-Werkstatt, Straßenmeisterei 2 Punkte - THW-Dienstgebäude, Rettungswache 3 Punkte - Feuerwehrhaus 4 Punkte Es können maximal 4 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden. b) Referenz "Planungsleistungen" Kriterium "Anzahl der Fahrzeugstellplätze" - zwei bis vier Fahrzeugstellplätze 1 Punkt - vier oder mehr Fahrzeugstellplätze 3 Punkte Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden. Kriterium "Abschluss LPH 5" - Abschl …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bildung terroristischer Vereinigungen
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 18.06.2026
- Vertragsende
- 30.09.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeins … ganz lesenkürzer
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZM2NW# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die si … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZM2NW# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Albstadt
- Anschrift
- 72458 Albstadt
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Baden-Württemberg (530 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
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- Sauter-Cumulus GmbH5 Zuschläge
- Fliesen Nurkic GmbH4 Zuschläge
- Friedrich Burk GmbH + Co KG4 Zuschläge
- Gebrüder Rückert GmbH & Co KG4 Zuschläge
- Gebrüder Schneider Fensterfabrik GmbH, Stimpfach4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 77cd111e-5d22-44d9-b66e-9bc38580b982.