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ÖPNV-Kunden-White-Label-App - 30026319

Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen X-SWMAG-2026-0026veröffentlicht 09.04.2026erstmals 09.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 179 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Monate18.07.2026 – 15.11.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mainz55118, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Zulässigdeutsches-ausschreibungsblatt.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Fachliche und Nicht-Fachliche Anforderungen40 %
  • Migrationskonzept20 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 7 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhr
    vor 6 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 15.11.2026
    vor 4 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) ist als Tochtergesellschaft der Mainzer Stadtwerke (MSW) die Betreiberin des ÖPNV mit Bussen und Straßenbahnen sowie eines Fahrradvermietsystems in Mainz und der näheren Umgebung. Die MVG tritt in Mainz unter dem Markennamen Mainzer Mobilität auf.

Es ist der MVG ein großes Anliegen Ihre Kunden direkt kontaktieren zu können, sie mit Informationen zu versorgen und Fahrkarten auch digital direkt an sie zu vertreiben. Für diesen Zweck gab es bislang eine durch einen Dienstleister entwickelte native App, die Mainzer Mobilität-App, als App von Mainzer/-innen für Mainzer/-innen. Die neue App soll schlank und intuitiv im Design und in der Kundenführung sein. Sie gibt Fahrplanauskünfte und wichtige Informationen an Kunden/-innen aus und Fahrkarten können weiterhin schnell und zuverlässig gekauft werden. Das Fahrkartensortiment umfasst das Deutschlandticket und Einzelfahrscheine, Tageskarten und Sammelkarten (Mehrfahrtenkarten) in der RMV-Preisstufe 13 (Mainz/Wiesbaden). Den USP der App stellt dabei die Sammelkarte dar, die es digitalisiert RMV-weit nur in Mainz und Wiesbaden zu kaufen gibt.

Gegenstand der Beschaffung sind folgende Cloudleistungen: die Implementierung, Anpassung, der Betrieb und die Pflege einer Software-as-a-Service-Lösung zur Bereitstellung einer barrierefreien und benutzerfreundlichen App für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als native Anwendung für iOS und Android sowie als Web-Portal (im Folgenden nur als "Mobilitäts-App" bezeichnet).

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Fachliche und Nicht-Fachliche Anforderungen40 %
Migrationskonzept20 %
Preis40 %
Qualität
Fachliche und Nicht-Fachliche AnforderungenDas Kriterium Fachliche und Nicht-Fachliche Anforderungen ist in der Anlage A1 der Ausschreibungsunterlagen erläutert.
Qualität
MigrationskonzeptDas Kriterium Migrationskonzept ist in der Anlage A1 der Ausschreibungsunterlagen erläutert.
Preis
Das Kriterium Preis ist in der Anlage A1 der Ausschreibungsunterlagen erläutert. Das Hauptzuschlagskriterium Preis ergibt sich aus den Teilkriterien "Teilkriterium Angebotspreis" und "Teilkriterium Tagessatz".

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber, bei Bewerber-/Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter die nachfolgende Eigenerklärungen zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und seiner Fachkunde zwingend vor: Benennung von mindestens drei Referenzprojekten aus den letzten drei Ja … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber, bei Bewerber-/Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter die nachfolgende Eigenerklärungen zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und seiner Fachkunde zwingend vor: Benennung von mindestens drei Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren, ausgehend vom Ende der Teilnahmefrist (siehe Anlage A1, Pkt. 2.6), deren Leistungen und Umfang mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind bei vergleichbar großen oder größeren Verkehrsgesellschaften oder in einer vergleichbar großen oder größeren Stadt oder vergleichbar großen oder größeren Kommune. Die Referenzen müssen die folgenden Informationen enthalten: • Die ÖPNV-Kunden-Apps oder mobile Anwendungen umfassten die vollständige Entwicklung und Implementierung von Fahrtauskünften, Anbindungen an andere Mobilitätsdienstleistungen inklusive Ticketkauf und Abo-Verwaltung (D-Ticket). • Die Projekte wurden jeweils in enger Zusammenarbeit mit Verkehrsunternehmen realisiert und decken den gesamten Prozess von Konzeption über technische Umsetzung bis hin zum produktiven Betrieb ab. • Die App oder mobile Anwendung hat in der Vergangenheit gezeigt, dass sie skalierbar ist (z.B. Verdopplung der Nutzerzahlen + Ticketverkäufe) und ein entsprechendes Lastverhalten zeigt. • Die App oder mobile Anwendung ist seit mindestes 6 Monaten in Betrieb genommen. Für die Darstellung der Referenzen sind die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage A4, Abschnitt A4.7) zu verwenden. Zudem sind Angaben zu Kontaktdaten der Referenzgeber, der technischen und wirtschaftlichen Darlegung zu den Projekten, das Liefervolumen sowie der Umsetzungszeitraum zu machen. Jeder Referenz ist zudem ein aussagekräftiger Erläuterungsbericht (Text und/oder Bild) zu Art und Umfang der vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erbrachten Leistungen im Umfang von maximal zwei (2) DIN A-4-Seiten beizufügen. Hinweise zu den Referenzen: Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf eine von einem anderen Unternehmen erbrachte Referenz und ist dieses Unternehmen infolge von unternehmens- oder gruppeninternen Umstrukturierungen im Bewerber/oder einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft aufgegangen, ist vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft nachvollziehbar darzulegen, inwieweit das mit der Referenz erworbene Know-How und Erfahrungswissen und die für die Produktion erforderlichen Ressourcen vorhanden und gesichert sind. Die Auftraggeberin behält sich vor: - zu den angegebenen Referenzen Nachforschungen anzustellen und/oder zusätzliche Informationen einzuholen. - bei der Feststellung, dass Angaben falsch sind oder der Bewerber eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und/oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, die betreffende Referenz von der Wertung auszunehmen oder ganz aus dem Teilnahmewettbewerb auszuschließen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Details siehe Feld Zusätzliche Informationen (BT-300).
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Details siehe Feld Zusätzliche Informationen (BT-300).
Eintragung in das Handelsregister
Details siehe Feld Zusätzliche Informationen (BT-300).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
18.07.2026
Vertragsende
15.11.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Parteien vereinbaren eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten. Der Auftraggeber hat die Option, die Mindestvertragslaufzeit dieses Vertrags mit einer Ankündigung von 6 Monaten bis zu zweimal um jeweils zwei Jahre zu verlängern. Nach Ablauf der (ggf. per Option verlängerten) Mindestvertragslau … ganz lesenDie Parteien vereinbaren eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten. Der Auftraggeber hat die Option, die Mindestvertragslaufzeit dieses Vertrags mit einer Ankündigung von 6 Monaten bis zu zweimal um jeweils zwei Jahre zu verlängern. Nach Ablauf der (ggf. per Option verlängerten) Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um zwei Jahre, sofern der Auftraggeber ein Verlängerungsverlangen mit einer Frist von 6 Monaten vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt in Textform geltend macht und der Auftragnehmer dem nicht innerhalb von 2 Wochen nach Geltendmachung des Verlängerungsverlangens widerspricht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Anlage "EVB-IT_MM_MobilitätsApp V1"
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch … ganz lesenEinleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständigkeit: Zuständig für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren (§§155 ff, GWB) sind in 1. Instanz die: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 D-55116 Mainz, Telefon: 06131-16-2234 Fax: 06131-16-2113 Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
6. Weitere Angaben zum Teilnahmewettbewerb: Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber, die Bewerber-/Bietergemeinschaften, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zur persönlichen Lage zwingend vor: • Eigenerklärungen zur persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung und Eigenerkl … ganz lesen6. Weitere Angaben zum Teilnahmewettbewerb: Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber, die Bewerber-/Bietergemeinschaften, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zur persönlichen Lage zwingend vor: • Eigenerklärungen zur persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung und Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §123 + § 124 GWB (Anlage A4, hier A4.4, A4.8, A4.9). Eigenerklärung zur persönlichen Lage des Unternehmens und der Befähigung zur Berufsausübung (Anlage A4, hier A4.4). Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zu erbringen, dass er im Handels- oder Berufsregister bzw. einem vergleichbaren Register nach den individuellen Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist, eingetragen ist. Ansässige Bewerber/Bieter aus einem anderen Herkunftsland als Deutschland, fügen einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister oder vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe meines Herkunftslandes bei (nicht älter als 90 Tage). Das Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz LTTG soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge unter gleichzeitiger Entlastung der sozialen Sicherungssysteme entgegenwirken. Daher ist mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgende Erklärung vom Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und durch den Unterauftragnehmer, auch im Falle einer Eignungsleihe einzureichen: • Verpflichtungserklärung nach § 3 LTTG zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (Anlage A4, hier A4.10). Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an solche Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der EU-Verordnung aufweisen. Daher ist vom Bewerber/ allen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaften die folgende Erklärung einzureichen: • Eigenerklärung zu Russland-Sanktionsverordnung (Anlage A4, hier A4.11) Erfüllt ein Bewerber, ein Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer die Anforderungen nicht, kann sein Angebot im Verfahrensverlauf nicht berücksichtigt werden. 7. Weitere Anforderungen Mit der Aufforderung zur indikativen Angebotspahse sind durch die qualifizierten Bewerber/Bieter, bei Bewerber-/Bietergemeinschaften durch den bevollmächtigten Vertreter weitere Unterlagen mit dem (indikativen) Angebot einzureichen: - Meilensteinplanung für Umsetzung (Anlage 1 Leistungskatalog, ID 28; nichtfachliche Anforderung) - Sicherheitsarchitektur (Anlage 1 Leistungskatalog, ID 37; nichtfachliche Anforderung) - Gem. Anlage 4 Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) soll der Bewerber/Bieter die techn.-organisatorische Maßnahmen (TOMs) der Anlage 1 der AVV im Rahmen der indikativen Angebotsphase einreichen. Mit Zuschlagserteilung sind durch den Bewerber/Bieter, bei Bewerber-/Bietergemeinschaften durch den bevollmächtigten Vertreter weitere Unterlagen einzureichen: - Schulungsunterlagen (Anlage 1 Leistungskatalog, ID 26 & 27; nichtfachliche Anforderung) - Deploymentkonzept/Doku (Anlage 1 Leistungskatalog, ID 29; nichtfachliche Anforderung) - IT Security Konzept (Anlage 1 Leistungskatalog, ID 39; nichtfachliche Anforderung) - System-/Anwendungskonzept inkl. Systemarchitektur (Anlage 1 Leistungskatalog, ID 51; nichtfachliche Anforderung) - Back-up/Restore-Konzept (Anlage 1 Leistungskatalog, ID 76; nichtfachliche Anforderung) -Lösch- und Sperrkonzept (Anlage 1 Leistungskatalog, ID 80; fachliche Anforderungen)
Hinweis
1. Verfahrensablauf: Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes - dem Teilnahmewettbewerb - erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnahmeanträgen jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unkla … ganz lesen1. Verfahrensablauf: Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes - dem Teilnahmewettbewerb - erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnahmeanträgen jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen. Nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge anhand der bekannt gegebenen Eignungskriterien werden die qualifizierten Bewerber zur ersten (indikativen) Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auftraggeberin wird die Bewerber, deren Teilnahmeanträge abgelehnt wurden, über die Ablehnung informieren. Der Vertrag samt Anlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sollen bei der Erstellung der indikativen Angebote berücksichtigt werden und Gegenstand des Angebotes sein. Im Übrigen besteht in dieser Phase für die Bieter die Möglichkeit, den Leistungskatalog durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen (durch entsprechende Eintragung in Spalte H) mitzugestalten. Darüber hinaus können die Bieter unter der Anlage 3 vertragliche Änderungswünsche einreichen. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Angebotsqualität dienen. Die Optimierungsvorschläge/Änderungswünsche sind mit dem indikativen Angebot einzureichen. Nicht verhandelbar sind indes die von der Auftraggeberin in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien. Die Auftraggeberin wird diejenigen Bieter, die ein fristgerechtes indikatives Angebot abgegeben haben, zu Bietergesprächen einladen. Eine Einladung mit allen notwendigen Informationen wird rechtzeitig vor dem Termin erfolgen. Der Zeitpunkt der Bietergespräche ist der Tabelle unter Pkt. 2.6 Verfahrensfristen (siehe Anlage A1) zu entnehmen. Der genaue Termin für den einzelnen Bieter und der genaue Ablauf der Bietergespräche werden zu gegebener Zeit mit separatem Schreiben mitgeteilt. Die Bieter werden gebeten, sich den unter Pkt. 2.6 (siehe Anlage A1) genannten Zeitraum terminlich freizuhalten. Die Verhandlungen zwischen der Auftraggeberin und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge/Änderungswünsche geführt. Im Anschluss daran wird die Auftraggeberin die Vergabeunterlagen ggf. konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Falls erforderlich wird die Auftraggeberin unter Beachtung der allgemeinen vergaberechtlichen Prinzipien Aufklärungsgespräche mit den Bietern über das Angebot zu führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung. HINWEIS: Die für die Erstellung des verbindlichen Angebotes gewährte Frist wird deutlich kürzer sein, als die für die Erstellung des indikativen Angebotes. Vor diesem Hintergrund wird eine sorgfältige und umfassende Bearbeitung des ersten Angebotes dringend geraten. Die Auftraggeberin wird mit der Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Angebote allen Bietern verbindliche Vergabeunterlagen überreichen. Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere an den vertraglichen Regelungen sind nicht zulässig. Verbindliche Angebote, die Änderungen an den Vergabeunterlagen enthalten, werden zwingend ausgeschlossen. Alle geforderten Angaben und Erklärungen und insbesondere die geforderten Angaben, Preise und Erklärungen müssen vollständig sein. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern. Die Auftraggeberin behält sich zum weiteren Ablauf des Verhandlungsverfahrens vor, • auf Grundlage der eingereichten ersten verbindlichen Angebote unter Verwendung der Zuschlagskriterien den Kreis der Bieter, mit denen weiterführende Verhandlungsgespräche durchgeführt werden, festzulegen. Bieter, die auf Grund di …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Mozartstraße 8, 55118 Mainz
Kontakt
postkorb-beschaffung@mainzer-netze.de

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 12.05.2026
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 12.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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