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Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH · Mainz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen X-SWMAG-2026-0026veröffentlicht 18.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 51 Monate
- 12.08.2026 – 15.11.2030
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mainz.
- Vergabe von Dienstleistungen für Abfragen in einem bestehenden Business-Intelligence-System, Web-Anwendungen, Prognosen, Modellierungen und Iframe-Anwendungen inkl. Beratung und Wartung für den ÖPNVMinisterium des Innern, Integration und Verkehr Rheinland-Pfalz · MainzFrist 12.11.2026
- Beschaffung einer BPMN-Modellierumgebung mit Prozessportalintegration zur Digitalisierung von Formularen und ProzessenZweites Deutsches Fernsehen · MainzFrist 01.12.2026
- Externe Dienstleistung FrontendentwicklungBerufsgenossenschaft Holz und Metall · MainzFrist 02.12.2026
- Technische SEO-Leistungen für die Digitalprodukte des ZDFZweites Deutsches Fernsehen · MainzFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (18 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 48 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 51 Monate12.08.2026 – 15.11.2030, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Mainz55118, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Fachliche und Nicht-Fachliche Anforderungen40 %
- Migrationskonzept20 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 3 MonatenLaufzeit bis 15.11.2030
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) ist als Tochtergesellschaft der Mainzer Stadtwerke (MSW) die Betreiberin des ÖPNV mit Bussen und Straßenbahnen sowie eines Fahrradvermietsystems in Mainz und der näheren Umgebung. Die MVG tritt in Mainz unter dem Markennamen Mainzer Mobilität auf.
Es ist der MVG ein großes Anliegen Ihre Kunden direkt kontaktieren zu können, sie mit Informationen zu versorgen und Fahrkarten auch digital direkt an sie zu vertreiben. Für diesen Zweck gab es bislang eine durch einen Dienstleister entwickelte native App, die Mainzer Mobilität-App, als App von Mainzer/-innen für Mainzer/-innen. Die neue App soll schlank und intuitiv im Design und in der Kundenführung sein. Sie gibt Fahrplanauskünfte und wichtige Informationen an Kunden/-innen aus und Fahrkarten können weiterhin schnell und zuverlässig gekauft werden. Das Fahrkartensortiment umfasst das Deutschlandticket und Einzelfahrscheine, Tageskarten und Sammelkarten (Mehrfahrtenkarten) in der RMV-Preisstufe 13 (Mainz/Wiesbaden). Den USP der App stellt dabei die Sammelkarte dar, die es digitalisiert RMV-weit nur in Mainz und Wiesbaden zu kaufen gibt.
Gegenstand der Beschaffung sind folgende Cloudleistungen: die Implementierung, Anpassung, der Betrieb und die Pflege einer Software-as-a-Service-Lösung zur Bereitstellung einer barrierefreien und benutzerfreundlichen App für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als native Anwendung für iOS und Android sowie als Web-Portal (im Folgenden nur als "Mobilitäts-App" bezeichnet).
Gegenstand nach CPV
- 72416000Anbieter von AnwendungenHauptgegenstand
- 72230000Entwicklung von kundenspezifischer Software
- 72267000Software-Wartung und -Reparatur
- 48000000Softwarepaket und Informationssysteme
- 72261000Software-Unterstützung
- 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
- 72262000Software-Entwicklung
- 72263000Software-Implementierung
- 72212000Programmierung von Anwendersoftware
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Fachliche und Nicht-Fachliche AnforderungenDas Kriterium Fachliche und Nicht-Fachliche Anforderungen ist in der Anlage A1 der Ausschreibungsunterlagen erläutert.
- Qualität
- MigrationskonzeptDas Kriterium Migrationskonzept ist in der Anlage A1 der Ausschreibungsunterlagen erläutert.
- Preis
- Das Kriterium Preis ist in der Anlage A1 der Ausschreibungsunterlagen erläutert. Das Hauptzuschlagskriterium Preis ergibt sich aus den Teilkriterien "Teilkriterium Angebotspreis" und "Teilkriterium Tagessatz".
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 12.08.2026
- Vertragsende
- 15.11.2030
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
Die Parteien vereinbaren eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten. Der Auftraggeber hat die Option, die Mindestvertragslaufzeit dieses Vertrags mit einer Ankündigung von 6 Monaten bis zu zweimal um jeweils zwei Jahre zu verlängern. Nach Ablauf der (ggf. per Option verlängerten) Mindestvertragslau … ganz lesenkürzer
Die Parteien vereinbaren eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten. Der Auftraggeber hat die Option, die Mindestvertragslaufzeit dieses Vertrags mit einer Ankündigung von 6 Monaten bis zu zweimal um jeweils zwei Jahre zu verlängern. Nach Ablauf der (ggf. per Option verlängerten) Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um zwei Jahre, sofern der Auftraggeber ein Verlängerungsverlangen mit einer Frist von 6 Monaten vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt in Textform geltend macht und der Auftragnehmer dem nicht innerhalb von 6 Wochen nach Geltendmachung des Verlängerungsverlangens widerspricht.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch N … ganz lesenkürzer
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständigkeit: Zuständig für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren (§§155 ff, GWB) sind in 1. Instanz die: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima Stiftsstraße 9 D-55116 Mainz, Telefon: 06131-16-2234 Fax: 06131-16-2113 Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
6. Weitere Angaben zum Teilnahmewettbewerb: Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber, die Bewerber-/Bietergemeinschaften, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zur persönlichen Lage zwingend vor: • Eigenerklärungen zur persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung und Eigenerkl … ganz lesenkürzer
6. Weitere Angaben zum Teilnahmewettbewerb: Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber, die Bewerber-/Bietergemeinschaften, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zur persönlichen Lage zwingend vor: • Eigenerklärungen zur persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung und Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §123 + § 124 GWB (Anlage A4, hier A4.4, A4.8, A4.9). Eigenerklärung zur persönlichen Lage des Unternehmens und der Befähigung zur Berufsausübung (Anlage A4, hier A4.4). Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zu erbringen, dass er im Handels- oder Berufsregister bzw. einem vergleichbaren Register nach den individuellen Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist, eingetragen ist. Ansässige Bewerber/Bieter aus einem anderen Herkunftsland als Deutschland, fügen einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister oder vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe meines Herkunftslandes bei (nicht älter als 90 Tage). Das Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz LTTG soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge unter gleichzeitiger Entlastung der sozialen Sicherungssysteme entgegenwirken. Daher ist mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgende Erklärung vom Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und durch den Unterauftragnehmer, auch im Falle einer Eignungsleihe einzureichen: • Verpflichtungserklärung nach § 3 LTTG zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (Anlage A4, hier A4.10). Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an solche Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der EU-Verordnung aufweisen. Daher ist vom Bewerber/ allen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaften die folgende Erklärung einzureichen: • Eigenerklärung zu Russland-Sanktionsverordnung (Anlage A4, hier A4.11) Erfüllt ein Bewerber, ein Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer die Anforderungen nicht, kann sein Angebot im Verfahrensverlauf nicht berücksichtigt werden. 7. Weitere Anforderungen Mit der Aufforderung zur indikativen Angebotspahse sind durch die qualifizierten Bewerber/Bieter, bei Bewerber-/Bietergemeinschaften durch den bevollmächtigten Vertreter weitere Unterlagen mit dem (indikativen) Angebot einzureichen: - Meilensteinplanung für Umsetzung (Anlage 1 Leistungskatalog, ID 28; nichtfachliche Anforderung) - Sicherheitsarchitektur (Anlage 1 Leistungskatalog, ID 37; nichtfachliche Anforderung) - Gem. Anlage 4 Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) soll der Bewerber/Bieter die techn.-organisatorische Maßnahmen (TOMs) der Anlage 1 der AVV im Rahmen der indikativen Angebotsphase einreichen. Mit der Aufforderung zur verbindlichen Angebotsphase sind durch die qualifizierten Bewerber/Bieter, bei Bewerber-/Bietergemeinschaften durch den bevollmächtigten Vertreter weitere Unterlagen mit dem verbindlichen Angebot einzureichen: - Meilensteinplanung für Umsetzung (Anlage 1 Leistungskatalog, ID 28; nichtfachliche Anforderung) - Sicherheitsarchitektur (Anlage 1 Leistungskatalog, ID 37; nichtfachliche Anforderung) - Gem. Anlage 4 Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) soll der Bewerber/Bieter die techn.-organisatorische Maßnahmen (TOMs) der Anlage 1 der AVV im Rahmen der indikativen Angebotsphase einreichen - Back-up/Restore-Konzept (Anlage 1 Leistungskatalog, ID 76; nichtfachliche Anforderung) - Netzstrukturplan (Anlage 1 Leistungskatalog, ID 37; nichtfachliche Anforderung) - Alle weiteren in Anlage 1 ID 37, nichtfachliche Anforderung, geforderten Unterlagen Mit Zuschlagserteilung sind durch den Bewerber/Bieter, bei Bewerber-/Bietergemeinschaften durch den bevollmächtigten Vertreter weitere Unterlagen einzureichen: - Schulungsunterlagen (Anlage 1 Leistungskatalog, ID 26 & 27; nichtfachliche Anforderung) - Deploymentkonzept/Doku (Anlage 1 Leistungskatalog, ID 29; nichtfa …- Hinweis
1. Verfahrensablauf: Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes - dem Teilnahmewettbewerb - erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnahmeanträgen jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unkla … ganz lesenkürzer
1. Verfahrensablauf: Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes - dem Teilnahmewettbewerb - erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnahmeanträgen jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen. Nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge anhand der bekannt gegebenen Eignungskriterien werden die qualifizierten Bewerber zur ersten (indikativen) Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auftraggeberin wird die Bewerber, deren Teilnahmeanträge abgelehnt wurden, über die Ablehnung informieren. Der Vertrag samt Anlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sollen bei der Erstellung der indikativen Angebote berücksichtigt werden und Gegenstand des Angebotes sein. Im Übrigen besteht in dieser Phase für die Bieter die Möglichkeit, den Leistungskatalog durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen (durch entsprechende Eintragung in Spalte H) mitzugestalten. Darüber hinaus können die Bieter unter der Anlage 3 vertragliche Änderungswünsche einreichen. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Angebotsqualität dienen. Die Optimierungsvorschläge/Änderungswünsche sind mit dem indikativen Angebot einzureichen. Nicht verhandelbar sind indes die von der Auftraggeberin in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien. Die Auftraggeberin wird diejenigen Bieter, die ein fristgerechtes indikatives Angebot abgegeben haben, zu Bietergesprächen einladen. Eine Einladung mit allen notwendigen Informationen wird rechtzeitig vor dem Termin erfolgen. Der Zeitpunkt der Bietergespräche ist der Tabelle unter Pkt. 2.6 Verfahrensfristen (siehe Anlage A1) zu entnehmen. Der genaue Termin für den einzelnen Bieter und der genaue Ablauf der Bietergespräche werden zu gegebener Zeit mit separatem Schreiben mitgeteilt. Die Bieter werden gebeten, sich den unter Pkt. 2.6 (siehe Anlage A1) genannten Zeitraum terminlich freizuhalten. Die Verhandlungen zwischen der Auftraggeberin und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge/Änderungswünsche geführt. Im Anschluss daran wird die Auftraggeberin die Vergabeunterlagen ggf. konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Falls erforderlich wird die Auftraggeberin unter Beachtung der allgemeinen vergaberechtlichen Prinzipien Aufklärungsgespräche mit den Bietern über das Angebot zu führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung. HINWEIS: Die für die Erstellung des verbindlichen Angebotes gewährte Frist wird deutlich kürzer sein, als die für die Erstellung des indikativen Angebotes. Vor diesem Hintergrund wird eine sorgfältige und umfassende Bearbeitung des ersten Angebotes dringend geraten. Die Auftraggeberin wird mit der Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Angebote allen Bietern verbindliche Vergabeunterlagen überreichen. Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere an den vertraglichen Regelungen sind nicht zulässig. Verbindliche Angebote, die Änderungen an den Vergabeunterlagen enthalten, werden zwingend ausgeschlossen. Alle geforderten Angaben und Erklärungen und insbesondere die geforderten Angaben, Preise und Erklärungen müssen vollständig sein. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern. Die Auftraggeberin behält sich zum weiteren Ablauf des Verhandlungsverfahrens vor, • auf Grundlage der eingereichten ersten verbindlichen Angebote unter Verwendung der Zuschlagskriterien den Kreis der Bieter, mit denen weiterführende Verhandlungsgespräche durchgeführt werden, festzulegen. Bieter, die auf Grund di …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| HanseCom PTTS GmbH, Hamburg | 10 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Mozartstraße 8, 55118 Mainz
- Kontakt
- postkorb-beschaffung@
mainzer-netze.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 12.05.2026
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 12.05.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Rahmenvereinbarung für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 30.06.2029 mit der Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr mit IT-Systemvertrag für das Internetportal der Stadt ArnstadtStadt ArnstadtFrist 11.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 021bce03-3a4b-4d46-8e10-e3937e39909a.