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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

Objektplanungsleistungen für den Rückbau und Neubau der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Wilde Rübe in Berlin-Neukölln

Bezirksamt Neukölln von Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen Wilde_Rübe_Archveröffentlicht 17.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 19 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 20.10.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
58 Monate01.02.2027 – 28.11.2031
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin12043, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Personal8 %
  • Lösungsvorschlag65 %
  • Präsentation7 %
  • Honorar15 %
  • Stundensätze5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 52 Tagen
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 27 Tagen
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 20 Tagen
  4. Heute
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.11.2031
    in 3 Monaten

Beschreibung

Für den Rückbau und Neubau der Kinder- und Jugendeinrichtung „Wilde Rübe“, Wildenbruchstraße 25, 12045 Berlin werden Architektenleistungen nach § 34 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9, vergeben. Die “Wilde Rübe” ist ein pädagogisch betreuter Spielplatz. Es ist die einzige Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Gebiet. Zum pädagogisch betreuten Spielplatz gehört auch ein kleines Haus, welches baulich mit der benachbarten Kita verbunden ist. Das Gebäude wurde Mitte der 70er Jahre als Kindertagesstatte errichtet. Die Jugendfreizeiteinrichtung ist an die gemeinsame Medienanlage der Kita angeschlossen und daher von deren Betrieb abhängig. Das Haus bietet zu wenig Raum für Kinder, insbesondere in der kalten Jahreszeit. Die Einrichtung muss deutlich größer werden, um dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden. Im Gebäude soll eine Trennung von Büro und Küche herbeigeführt werden, ein zusätzlicher Mehrzweckraum soll entstehen. Als Ergebnis der angefertigten Machbarkeitsstudie wurde sich für einen Neubau an der Brandwand als Vorzugsvariante entschieden. Die Grundstücksfläche beträgt 2.424 m², für den Neubau stehen ca. 684 m² (BGF) zur Verfügung. Die Gesamtkosten des Neubaus belaufen sich laut Kostenschätzung auf 4,23 Mio brutto (KG 200-700), inkl. Unvorhergesehenes und Rundung.

Beschreibung des Loses

Für den Rück- und Neubau der Kinder- und Jugendeinrichtung „Wilde Rübe“ werden Architektenleistungen nach § 34 HOAI, LP 1 bis 9, sowie besondere Leistungen vergeben. Die Objektplanung umfasst auch die Planung des Rückbaus.

Das Gebäude aus den 70er Jahren ist baulich veraltet, mit eingeschränkter Küchennutzung und schlecht belichteten Räumen ohne Gartenbezug. Auch die Sanitäranlagen sind veraltet und ungünstig angeordnet. Zudem kann das Gebäude aktuell nicht autark von der angrenzenden Kita betrieben werden. Die Medien, bspw. Heizung, sind mit der Kita verbunden, sodass Arbeiten dort direkte Folgen auf die Wilde Rübe haben. Daher sollen alle Medien getrennt verlegt und angeschlossen werden. Die Konstruktion des Gebäudes sowie der Kita besteht aus Variel-Raumzellen mit Stahlbetonrahmen. Die Dachkonstruktion besteht aus Stahlträgern und Trapezprofilblechen. Gem. Gutachten wurden Schadstoffe im Gebäude identifiziert. Beim Neubau sind die Kosten für die fachgerechte Entsorgung belasteter Bauteile zu berücksichtigen. Die Raumzellen können vollständig abgerissen werden, ohne die Tragfähigkeit der Kita zu beeinträchtigen. Auch einzelne Zellen können entfernt werden, da sie nur konstruktiv miteinander verbunden sind. Neue Durchdringungen in der Bodenplatte werden als schwierig eingeschätzt, da der Spannstahl nicht unterbrochen werden darf. Nichttragende leichte Innenwände und Fassadenausfachungen der Variel-Zellen können abgebrochen werden. Die Fundamente sollten aus Kostengründen und wegen möglicher Setzungen erhalten bleiben.

Der Neubau soll einen Eingangsbereich als zentralen Verteiler mit funktional angeordneten Nutzungsbereichen erhalten, die flexibel auf unterschiedliche Anforderungen reagieren können. Die Raumstruktur orientiert sich an einem offenen, teilbaren Hauptbereich, ergänzt durch moderne technische Ausstattung und eine voll ausgestattete Küche. Der Neubau soll von Beginn an auf Veränderbarkeit ausgelegt sein, mit Räumen, die flexibel auf die wandelnden Bedürfnisse, Interessen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen reagieren können – sowohl in der Nutzung als auch in Farbgestaltung, Materialwahl und Raumaufteilung.

Bei der geplanten Ausführung des Neubaus in Holzfertigteilbauweise liegt der Fokus auf ökologischer Nachhaltigkeit und Energieeffizienz. Der Neubau ist gemäß §10 EWG Berliner Energiestandards für öffentliche Gebäude so zu konzipieren und nachzuweisen, dass mindestens der Effizienzhausstandard KfW 40 erreicht wird. Hierzu sind insbesondere eine hochwärmegedämmte und luftdichte Gebäudehülle, eine energieeffiziente und bedarfsgerechte Anlagentechnik sowie der Einsatz erneuerbarer Energien vorzusehen. Die Einhaltung der energetischen Kennwerte ist im weiteren Verfahren prüffähig nachzuweisen und mit einem Energieberater abzustimmen. Langlebige, wartungsarme, schadstoffarme sowie rückbau- und recyclingfähige Baustoffe sind verbindlich einzusetzen. Eine BNB-Zertifizierung ist aufgrund des geringen Gebäudeumfangs nicht vorgesehen. Dennoch ist eine Anlehnung an die Zielsetzungen und wesentlichen Kriterien des BNB-Standards sicherzustellen.

Das Gebäude ist öffentlich zugänglich und deshalb barrierefrei auszubilden (siehe Handbuch - Barrierefreies Planen und Bauen in Berlin). Es ist ein „Gesamtkonzept Barrierefreiheit" im Zuge der Bearbeitung der VPU vorzulegen.

Die Baumaßnahme ist für Projekte der Kunst am Bau vorgesehen.

Es sind die gültigen Vorgaben/Vorschriften der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hinsichtlich dem Energie- und Nachhaltigkeitsaspekt zu beachten, u.a. Leitfaden „Ökologisches Bauen - Anforderungen an Baumaßnahmen“, die VwVBU, die EnEV-Durchführungsverordnung, das GModG, Ermittlung der Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen nach der neuen DIN SPEC 91606 (gültig ab 1.1.2028 für alle neu zu errichtende Gebäude >1000m², sowie ab 1.1.2030 gültig für alle weiteren Gebäude), Pflicht zur anlasslosen Ausstellung von Energiebedarfsausweisen gemäß § 80 Abs. 6 GModG, Regelung zur Einführung des Nullemissionsgebäudes ab 2028 für öffentliche Gebäude und ab 2030 für alle Neubauten im Zuge des GModG.

Das genehmigte Bedarfsprogramm für das Vorhaben geht von Gesamtbaukosten iHv rund 4,2 Mio € brutto aus, davon ca. 223 Tsd € für die KG 200, 1,5 Mio € für die KG 300 und ca. 1 Mio € für die KG 400 (einschl. UV und Rundung).

Planungsbeginn Ende 2026 / Anfang 2027, Beginn der Bauarbeiten Mitte 2029, Übergabe Ende 2031.

Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 410.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/).

Verfahren: Durchgeführt wird ein 2-stufiges Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach §17 VgV. Die 1. Stufe, der Teilnahmewettbewerb, schließt mit der Auswahl von 3 geeigneten Büros ab. Nach Prüfung der Mindestanforderungen erfolgt die Auswahl anhand der mit der Bekanntmachung veröffentlichten Eignungskriterien. In der 2. Stufe (Verhandlungsverfahren) werden die ausgewählten Teilnehmenden aufgefordert, mit dem Angebot eine Ideenskizze zum Lösungsvorschlag einzureichen. Ziel ist die Entwicklung eines architektonischen und funktionalen Entwurfskonzeptes für Rück- und Neubau der „Wilden Rübe“. Die Ideenskizze soll nachvollziehbar darstellen, wie die Planungsaufgabe gestalterisch, funktional und wirtschaftlich gelöst werden kann, und dient als Grundlage für die weitere Planung. Die Aufwandsentschädigung beträgt 6.739,93 € netto je vollständig erbrachtem und im Verhandlungsgespräch vorgestelltem Lösungsvorschlag. Näheres zur Aufgabenstellung kann Nr. 4 dieser Anlage „Vergabeinformation“ entnommen werden. Für den Teilnahmewettbewerb ist dies noch nicht relevant. Die Lösungsvorschläge sind NICHT mit dem Teilnahmeantrag einzureichen!

Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Personal8 %
Lösungsvorschlag65 %
Präsentation7 %
Honorar15 %
Stundensätze5 %
Qualität
PersonalPersonalkonzept, Qualifikation und Erfahrung der vorgesehenen Mitarbeiter, Bürointerne Organisation, geplante Zusammenarbeit mit dem AG und anderen Planern.
Qualität
LösungsvorschlagLösungsvorschlag: 1. Städtebauliche Einbindung (5 %) 2. Architektonische Gestaltung (Baukörpergestaltung, Konstruktion, Material) (20 %) 3. Funktionale Anforderungen (Erschließung, funktionale Zuordnung, räumliche Qualitäten, Raumzuschnitte, Barrierefreiheit) (20 %) 4. Berücksichtigung der im Raum- und Bedarfsprogramm genannten Anforderungen an den Neubau (10 %) 5. Umsetzung der Anforderungen an das nachhaltige Bauen (ABau II 100.H) (Berücksichtigung von Kriterien zur Nachhaltigkeit hinsichtlich Energieeffizienz, umweltfreundliche Materialverwendung (z.B. nachwachsende Rohstoffe, Recyclingstoffe, etc.), Flächenverbrauch, Versieglungsgrad etc.) (5 %) 6. Einhaltung der geplanten Baukostenobergrenze unter Berücksichtigung der Baukosten, Betriebs- und Instandhaltungskosten (5 %)
Qualität
PräsentationBeantwortung auftragsspezifischer Fragen: Beantwortung von strukturierten Fragestellungen (Ad-hoc-Fragen) zu den Themen der Planungsaufgabe im Rahmen des Bietergesprächs.
Kosten
HonorarHonorarangebot für Gesamtleistung einschließlich besonderer Leistungen, Nebenkosten und Berücksichtigung von Zu- und / oder Abschlägen
Kosten
Stundensätze

Eignung8 von 8 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000 EUR für Personen- und 2.000.000 EUR sonstige Schäden: Sachschäde … ganz lesenAnforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000 EUR für Personen- und 2.000.000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen. Es ist auch eine Eigenerklärung im Bewerbungsbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens ausreichend, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen. Im Fall von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist es ausreichend, wenn der Hauptauftragnehmer den Nachweis ausreichender Deckungssummen vorlegt.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV 6 Punkte erhält der Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Neubau im Hochbau) der letzten 3 Jahre (2023/2024/2025) in Höhe von mindestens 100.000 EUR (netto)
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angaben zur Mitarbeiterstruktur nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV 8 Punkte - In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerbenden werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 2 Architekt:innen / Objektplaner:innen Gebäude nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Architekt:in … ganz lesenAngaben zur Mitarbeiterstruktur nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV 8 Punkte - In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerbenden werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 2 Architekt:innen / Objektplaner:innen Gebäude nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Architekt:innen / Objektplaner:innen Gebäude nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Architekt:innen / Objektplaner:innen Gebäude sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Voraussetzung für die Wertung der Projektmitarbeitenden: Die Projektleitung und ihre Stellvertretung verfügen über einen Studienabschluss der Fachrichtung Architektur (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule (oder vergleichbar)). Insgesamt können 28 Punkte erreich … ganz lesenVoraussetzung für die Wertung der Projektmitarbeitenden: Die Projektleitung und ihre Stellvertretung verfügen über einen Studienabschluss der Fachrichtung Architektur (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule (oder vergleichbar)). Insgesamt können 28 Punkte erreicht werden: 3.1 Der/Die Hauptbearbeiter/in verfügt über: 3.1.1 (5 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich Objektplanung Gebäude (nach Diplom, Master oder gleichwertig) 3.1.2 (4 Pkt) – zwei realisierte Referenzprojekte mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 1 Mio. € 3.1.3 (3 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 3 Jahren 3.2 Der/Die stellvertretende Bearbeiter/in / Bauleiter/in verfügt über: 3.2.1 (5 Pkt**) – 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Objektplanung Gebäude (nach Diplom, Master oder gleichwertig) 3.2.2 (4 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 750.000 € 3.2.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 2 Jahren 3.3 (5 Pkt) – Die Projektleitung und ihre Stellvertretung verfügen insgesamt über Planungs- und Baustellenerfahrung (Bauleitung). * Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/120 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 10 Jahre Berufserfahrung erreicht werden. ** Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/60 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 5 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.] Es dürfen max. 2 Projektmitarbeitende vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmen (NU) ggf. in den einzelnen Bewerbungsbögen jeweils Felder frei.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angaben zu den Referenzprojekten nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind: a) Die Leistungen müssen dem Bewerbenden … ganz lesenAngaben zu den Referenzprojekten nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind: a) Die Leistungen müssen dem Bewerbenden eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerbungsbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.) b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein. c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden. d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 10 Jahre zurückliegen, d. h. die Übergabe an den Bauherrn (Abschluss LPH 8 gem. § 34 HOAI) muss bereits erfolgt sein und darf max. 10 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 2-8 erfüllt worden sein. f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Neubau handeln. Jedes der zwei Referenzprojekte wird mit bis zu 29 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle Bedingungen a-f erfüllt sind. 4.1 (4 Pkt) – Die Gesamtbaukosten (brutto) nach DIN 276 KG 200-600 betragen mindestens 2 Mio. EUR. 4.2 (4 Pkt) – Es handelt sich um ein Gebäude mit öffentlicher Nutzung. 4.3 (3 Pkt) – Es handelt sich um eine soziale Einrichtung. 4.4 (2 Pkt) – Es beinhaltet multifunktionale Räume (z.B in Nutzung, Farbgestaltung, Materialwahl, Raumaufteilung ) 4.5 (2 Pkt) – Es handelt sich um Bauen im Bestand. 4.6 (2 Pkt) – Es wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht. 4.7 (2 Pkt) – Es wurde nach den technischen und formellen Anforderungen der ABau, RZBau oder einem vergleichbaren Regelwerk für öffentliches Bauen geplant und umgesetzt. 4.8 (4 Pkt) – Es beinhaltet die Erstellung von integrierten Barrierefreiheitskonzepten für öffentlich zugängliche Gebäude nach den Vorgaben des Handbuchs "Berlin-Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude" (oder einer vergleichbaren Landesregelung). 4.9 (6 Pkt) – Der/die Hauptbearbeiter/in oder der/die stellvertretende Bearbeiter/in, der/die als vorgesehene/r Leistungserbringer/in benannt wurde, war maßgeblich, d.h. als Hauptbearbeiter/in oder stellvertretende Bearbeiter/in am Referenzprojekt tätig. Es dürfen max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerbungsbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit der Anzahl der max. geforderten Projekte multipliziert.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2027
Vertragsende
28.11.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 2 werden die Leistungsphasen 3 bis 9 ganz oder teilweise, jeweils stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht. Aus einer stufenweisen Beauftragung ist keine Honorarerhöhung abzuleiten. … ganz lesenDie Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 2 werden die Leistungsphasen 3 bis 9 ganz oder teilweise, jeweils stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht. Aus einer stufenweisen Beauftragung ist keine Honorarerhöhung abzuleiten. Es sind besondere Leistungen zu erbringen, unter anderem: - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LP 9) Je nach Fortgang des Projekts kann der Auftrag bis Fertigstellung des Projekts verlängert werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin … ganz lesenLeistung: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml). Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen: — IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung - Teil A (Wirt-2141), — IV 407 F Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (Wirt-240), (Auflistung nicht abschließend.)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kal … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# 1. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wir … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst# 1. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird. 2. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig. 3. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. 4. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister des Bundes haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. 5. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. 6. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die genannte Kontaktstelle. 7. Der Auftraggeber beabsichtigt, das für die Bearbeitung der Leistung im Angebot vorgesehene Personal mit seiner Qualifikation und Erfahrung verbindlich in den Vertrag für die freiberuflichen Leistungen aufzunehmen. Die vereinbarten Mitarbeiter dürfen nur mit Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers ersetzt werden, wenn das Ersatzpersonal ein gleichwertiges Qualitätsniveau hat. 8. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird. 9. Alle Teilnehmer am Verfahren verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. 10. Es gelten die „Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb EU“ gemäß IV 1220EU der ABau Berlin. 11. Losentscheidung bei Punktgleichheit: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen nach den festgelegten Eignungskriterien unter 5.1.9 und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den Bewerbern mit gleicher Punktzahl durch Los getroffen.
Hinweis
Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung (IV 124 F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattfor … ganz lesenTeilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung (IV 124 F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „Wilde_Rübe_Arch“ öffnen). Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch in Textform über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen. Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen. Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bewerbungsbogen verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen separaten Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separater Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, ist pro Unternehmen die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Ein separater Bewerbungsbogen ist hingegen nicht beizufügen. Der Hauptauftragnehmer muss im Bewerbungsbogen Angaben zu dem Unternehmen vornehmen. Bewerbungsbogen: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber: Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Eignungskriterien/ Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen. Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren! Ein fehlender oder leerer Bewerbungsbogen vom Hauptbewerber führt zum Ausschluss. Nachforderungen von fehlenden Bewerbungsbögen des Hauptbewerbers sind ausgeschlossen. Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten Eigenerklärung und des Bewerbungsbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen: - Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers - Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerbungsbogen genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen. Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss. Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 19.10.2026 auf 21.10.2026 verschoben
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.10.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 246b5c20-4898-4ab6-aac4-d76855ecc1dd.