Neuvergabe der Außenwerbekonzession für ein exklusives Werberecht auf im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befindlichen Flächen
Hanse- und Universitätsstadt Rostock · Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen 67/30/25veröffentlicht 19.10.2025erstmals 19.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 10 Jahre
- 01.04.2026 – 31.03.2036
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rostock.
- Postdienstleistungen für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock: Abholung, Zustellung PostzustellaufträgeHanse- und Universitätsstadt Rostock, Die Oberbürgermeisterin, Rechts- und Vergabeamt, SG Zentrale Vergabe und Beschaffung · RostockFrist 07.12.2026
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- Wäschevollversorgung am Klinikum Südstadt RostockKlinikum Südstadt Rostock Hanse- und Universitätsstadt Rostock Die Oberbürgermeisterin Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Rostock · RostockFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (46 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 10 Jahre01.04.2026 – 31.03.2036
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenKonzVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Rostock18055, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 13 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 13 Monaten
- Fragen bis 15:00 Uhrvor 12 Monatenan Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 11 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Bindefrist endetvor 9 Monaten84 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 7 MonatenLaufzeit bis 31.03.2036
- Heute
Beschreibung
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt, die Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befindlichen Flächen in zwei Losen zu vergeben. Die Vergabe erfolgt in folgender Losaufteilung: — Los 1 – FGU, digitale Groß-Screens, digitale Klein-Screens, City-Light-Boards/Mega-Lights, City-Light-Säulen, City-Light-Poster-Vitrinen — Los 2 – Litfaßsäulen, Kandelaber und Gewerbehinweisanlagen und geklebte Großflächen auf Monofuß
Gegenstand nach CPV
- 79340000Werbe- und MarketingdienstleistungenHauptgegenstand
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 – FGU, digitale Groß-Screens, digitale Klein-Screens, City-Light-Boards/Mega-Lights, City-Light-Säulen, City-Light-Poster-Vitrinen Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Baugenehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß an den definierten Standorten zu nutzen: — Digitale Groß-Screens auf Monofüßen: bis zu 15; entweder in der Bauform neun (9) bis zehnkommafünf (10,5) m², quer (jeweils um Reduzierung eines City-Light-Boards/Mega-Lights im Verhältnis 1:1) bis zu 15 oder in der Bauform sechs (6) bis acht (8) m², hochkant (jeweils um Reduzierung eines City-Light-Boards/Mega-Lights im Verhältnis 1:1) bis zu 15 — Digitale Klein-Screens (70“ bis 84“, hochkant, analog/digital) bis zu 440 davon freistehend (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1) bis zu 50 und integriert in FGU (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1) bis zu 340, je Neu-FGU 1 (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1) und ausgelagerte Werbeträger („AWT“) (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (AWT) im Verhältnis 1:1) bis zu 50 — City-Light-Boards/Mega-Lights (18/1, quer, auf Monofuß) (jeweils um Reduzierung eines freistehenden digitalen Groß-Screens auf Monofuß im Verhältnis 1:1) bis zu 15 — City-Light-Säulen (8/1, auch drehend) bis zu 16 — City-Light-Poster-Vitrinen (4/1, hochkant) bis zu 515 davon freistehend bis zu 120 davon mindestens 50 und integriert in FGU bis zu 340 (jeweils um Reduzierung eines digitalen Klein-Screens (freistehend) im Verhältnis 1:1), je Neu-FGU 1 (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1) und ausgelagerte Werbeträger („AWT“) bis zu 55 (jeweils um Reduzierung eines digitalen Klein-Screens (AWT) im Verhältnis 1:1) Die genauen Vorgaben für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergeben sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern zusammen mit den weiteren Vergabunterlagen zur Verfügung gestellt wird. | 10 Jahre | – |
| 2 | Los 2 – Litfaßsäulen, Kandelaber und Gewerbehinweisanlagen und geklebte Großflächen auf Monofuß Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Baugenehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß an den definierten Standorten zu nutzen: — Litfaßsäulen (bis 8/1), in Summe bis zu 100 davon als Ganzstelle mit Flachdach bis zu 12 und als Allgemeinstelle mit Kuppeldach und Eichelaufsatz zwingend 42 und als Allgemeinstelle mit Kuppeldach und Kugelaufsatz bzw. ohne Aufsatz bis zu 45 davon mindestens 12 und als historische Rostock-Säule zwingend 1 — geklebte Großflächen (18/1, quer) bis zu 8 davon auf Monofuß bis zu 8 — Kandelaber bis zu 300 davon für Kultur- und Veranstaltungswerbung in Wechselrahmen mindestens 50 und als Dauerwerbung in Dauerwerberahmen (zwingend) bis zu 200 — Gewerbehinweisanlagen (zwingend) nach Bedarf Die genauen Vorgaben für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergeben sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern zusammen mit den weiteren Vergabunterlagen zur Verfügung gestellt wird. | 10 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Zu den Einzelheiten siehe Bewertungsmatrix als Teil der Vergabeunterlagen.
Eignung5 von 5 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Die Eigenerklärungen und Formblätter werden den Bietern auf der e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Verwendung dieser Unterlagen ist verbindlich. Mit ihrem Angebot haben die Bieter … ganz lesenkürzer
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Die Eigenerklärungen und Formblätter werden den Bietern auf der e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Verwendung dieser Unterlagen ist verbindlich. Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: — PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt, — PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen, Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung gemäß Formblatt.- Allgemeiner Jahresumsatz
WL1 - Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt. Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behäl … ganz lesenkürzer
WL1 - Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt. Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Stadt für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die Stadt behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten, etc. vor.- Spezifischer Jahresumsatz
WL2 - Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt. Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigunge … ganz lesenkürzer
WL2 - Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt. Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Stadt für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die Stadt behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten, etc. vor.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
TL1 - Eigenerklärung über Referenzen über vergleichbare Leistungen der Außenwerbung gemäß Formblatt. Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf Basis eines Vertrages über die Rechtevergabe (Konzessionsvertrag) mit vergleichbaren Werbeträgern und vergleichbarer Größenordnung mit eine … ganz lesenkürzer
TL1 - Eigenerklärung über Referenzen über vergleichbare Leistungen der Außenwerbung gemäß Formblatt. Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf Basis eines Vertrages über die Rechtevergabe (Konzessionsvertrag) mit vergleichbaren Werbeträgern und vergleichbarer Größenordnung mit einer Kommune oder kommunal beherrschten Gesellschaft zum Gegenstand hatten. Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden, wobei diese nicht notwendigerweise vollständig in den letzten fünf Jahren erbracht werden muss, sondern auch in diesen Zeitraum der letzten fünf Jahre „hineinragen“ kann. Mindestanforderung: Mindestens eine der Referenzen muss den erfolgten Aufbau und Betrieb von vergleichbaren digitalen Werbeträgern umfassen. Mindestens eine der Referenzen muss zudem den erfolgten Aufbau und Betrieb von Wartehallen umfassen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2026
- Vertragsende
- 31.03.2036
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung6 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 84 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung3 von 5 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Siehe Vertragsbedingungen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf d … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe auch Formblatt Eignung). 2. Der geschätzte Wert … ganz lesenkürzer
1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe auch Formblatt Eignung). 2. Der geschätzte Wert der Konzession wird aus Gründen der Vertraulichkeit und des Wettbewerbes nicht mitgeteilt. Der EU-Schwellenwert ist deutlich überschritten.- Hinweis
1. Die Verwendung der vorgegebenen Formblätter ist für jedes Los gesondert verbindlich. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 20.11.2025 15:00 Uhr an die Stadt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ger … ganz lesenkürzer
1. Die Verwendung der vorgegebenen Formblätter ist für jedes Los gesondert verbindlich. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 20.11.2025 15:00 Uhr an die Stadt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Stadt behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Die Vergabe erfolgt gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV in Anlehnung an das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Die Angabe des Offenen Verfahrens unter Ziffer 2.1 ist nicht zutreffend und erfolgt nur aus technischen Gründen. Die Erstangebote sind verbindlich, die Stadt behält sich für jedes Los den Zuschlag ohne Verhandlungen auf die Erstgebote vor. 4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Stadt kann Ausnahmen zulassen. 5. Die Stadt behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 6. Die Bieter erhalten für das Verfahren neben dieser Bekanntmachung weitere Vergabeunterlagen (einschließlich der Angebotsaufforderung, des Vertragswerks und des Werbekonzeptes der Stadt). 7. Durch das Herunterladen der Unterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Stadt ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 8. Die Stadt behält sich die Nachforderung fehlender Angaben und Erklärungen in den Angeboten vor. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass nachgefordert wird. Die Stadt behält sich unter Wahrung von Transparenz und Gleichbehandlung aller am Verfahren Beteiligten vor, unvollständige Angebote auch ohne Nachforderung direkt auszuschließen.
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Zu den Einzelheiten siehe Bewertungsmatrix als Teil der Vergabeunterlagen.
Eignung5 von 5 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Die Eigenerklärungen und Formblätter werden den Bietern auf der e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Verwendung dieser Unterlagen ist verbindlich. Mit ihrem Angebot haben die Bieter … ganz lesenkürzer
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Die Eigenerklärungen und Formblätter werden den Bietern auf der e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Verwendung dieser Unterlagen ist verbindlich. Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: — PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt, — PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen, Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung gemäß Formblatt.- Allgemeiner Jahresumsatz
WL1 - Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt. Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behäl … ganz lesenkürzer
WL1 - Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt. Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Stadt für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die Stadt behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten, etc. vor.- Spezifischer Jahresumsatz
WL2 - Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt. Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigunge … ganz lesenkürzer
WL2 - Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt. Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Stadt für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die Stadt behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten, etc. vor.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
TL1 - Eigenerklärung über Referenzen über vergleichbare Leistungen der Außenwerbung gemäß Formblatt. Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf Basis eines Vertrages über die Rechtevergabe (Konzessionsvertrag) mit vergleichbaren Werbeträgern und vergleichbarer Größenordnung mit eine … ganz lesenkürzer
TL1 - Eigenerklärung über Referenzen über vergleichbare Leistungen der Außenwerbung gemäß Formblatt. Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf Basis eines Vertrages über die Rechtevergabe (Konzessionsvertrag) mit vergleichbaren Werbeträgern und vergleichbarer Größenordnung mit einer Kommune oder kommunal beherrschten Gesellschaft zum Gegenstand hatten. Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden, wobei diese nicht notwendigerweise vollständig in den letzten fünf Jahren erbracht werden muss, sondern auch in diesen Zeitraum der letzten fünf Jahre „hineinragen“ kann.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2026
- Vertragsende
- 31.03.2036
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung6 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 84 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung3 von 5 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Siehe Vertragsbedingungen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf d … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe auch Formblatt Eignung). 2. Der geschätzte Wert … ganz lesenkürzer
1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe auch Formblatt Eignung). 2. Der geschätzte Wert der Konzession wird aus Gründen der Vertraulichkeit und des Wettbewerbes nicht mitgeteilt. Der EU-Schwellenwert ist deutlich überschritten.- Hinweis
1. Die Verwendung der vorgegebenen Formblätter ist für jedes Los gesondert verbindlich. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 20.11.2025 15:00 Uhr an die Stadt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ger … ganz lesenkürzer
1. Die Verwendung der vorgegebenen Formblätter ist für jedes Los gesondert verbindlich. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 20.11.2025 15:00 Uhr an die Stadt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Stadt behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Die Vergabe erfolgt gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV in Anlehnung an das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Die Angabe des Offenen Verfahrens unter Ziffer 2.1 ist nicht zutreffend und erfolgt nur aus technischen Gründen. Die Erstangebote sind verbindlich, die Stadt behält sich für jedes Los den Zuschlag ohne Verhandlungen auf die Erstgebote vor. 4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Stadt kann Ausnahmen zulassen. 5. Die Stadt behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 6. Die Bieter erhalten für das Verfahren neben dieser Bekanntmachung weitere Vergabeunterlagen (einschließlich der Angebotsaufforderung, des Vertragswerks und des Werbekonzeptes der Stadt). 7. Durch das Herunterladen der Unterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Stadt ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 8. Die Stadt behält sich die Nachforderung fehlender Angaben und Erklärungen in den Angeboten vor. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass nachgefordert wird. Die Stadt behält sich unter Wahrung von Transparenz und Gleichbehandlung aller am Verfahren Beteiligten vor, unvollständige Angebote auch ohne Nachforderung direkt auszuschließen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Neuer Markt 3, 18055 Rostock
- Website
- rostock.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (46 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 17.11.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 17.11.2025 auf 24.11.2025 verschoben
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 24.11.2025 auf 28.11.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 175bfd9f-c80d-45fe-a700-5b7773dea637.