Neuvergabe der Außenwerberechte der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Hanse- und Universitätsstadt Rostock · Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen 29/30/24veröffentlicht 15.12.2024DienstleistungenSonstiges zweistufiges Verfahren
- Laufzeit
- 15 Jahre
- 01.04.2026 – 31.03.2041
- Verfahren
- Sonstiges zweistufiges Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rostock.
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 173 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 15 Jahre01.04.2026 – 31.03.2041
- Lose
- 1
- Verfahren
- Sonstiges zweistufiges VerfahrenKonzVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Rostock18055, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Vertragsbeginnvor 7 MonatenLaufzeit bis 31.03.2041
- Heute
Beschreibung
Neuvergabe der Außenwerbekonzession für ein exklusives im folgenden Text aufgeführtes Werberecht auf im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (nachfolgend „Stadt“) befindlichen Flächen in Verbindung mit Fahrgastunterständen. Weitere Einzelheiten werden den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren mitgeteilt.
Beschreibung des Loses
Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession vorgegebenen Höchstzahlen und Formaten an Werbeträgern, vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Baugenehmigungen, zu errichten, unterhalten/betreiben und vertragsgemäß an den definierten Standorten zu nutzen: • bis zu 15 digitale Groß-Screens auf Monofüßen: entweder in der Bauform 9 bis 10,5 m², quer (jeweils um Reduzierung eines City-Light-Boards/ Mega-Lights im Verhältnis 1:1) oder in der Bauform 6 bis 8 m², hochkant (jeweils um Reduzierung eines City-Light-Boards/ Mega-Lights im Verhältnis 1:1) • bis zu 12 digitale Groß-Säulen (bis zu 8/1 Analogseite, bis zu 1.000 mm x 3.250 mm Digitalseite) (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Säule im Verhältnis 1:1) • bis zu 440 digitale Klein-Screens (70" bis 84", hochkant, analog/digital): davon freistehend bis zu 50 (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1) und integriert in FGU (bei Mindestgebot von 460 Neu-FGU) bis zu 340, abhängig vom Angebot zusätzlicher Neu-FGU je FGU 1 und ausgelagerte Werbeträger („AWT“) bis zu 50 (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (FGU/AWT) im Verhältnis 1:1) • bis zu 15 City-Light-Boards/Mega-Lights (18/1, quer, auf Monofuß) (jeweils um Reduzierung eines freistehenden digitalen Groß-Screens auf Monofuß im Verhältnis 1:1) • bis zu 8 geklebte Großflächen (18/1, quer): davon auf Monofuß bis zu 8 oder als un- oder beleuchtete geklebte Großfläche (nicht Monofuß) bis zu 8 • bis zu 16 City-Light-Säulen (8/1, drehend) (jeweils um Reduzierung einer digitalen Groß-Säule im Verhältnis 1:1) • bis zu 515 City-Light-Poster-Vitrinen (4/1, hochkant): davon freistehend bis zu 120 (davon mindestens 50) und integriert in FGU (bei Mindestgebot von 460 Neu-FGU) bis zu 340 (abhängig vom Angebot zusätzlicher Neu-FGU, je FGU 1) und ausgelagerte Werbeträger („AWT“) bis zu 55 (jeweils um Reduzierung eines digitalen Klein-Screens (FGU/AWT) im Verhältnis 1:1) • bis zu 100 Litfaßsäulen (bis 8/1, in Summe): davon als Ganzstelle (un- und beleuchtet) mit Flachdach bis zu 12 und als Allgemeinstelle mit Kuppeldach und Eichelaufsatz zwingend 42 und als Allgemeinstelle mit Kuppeldach und Kugelaufsatz bzw. ohne Aufsatz bis zu 45 (davon mindestens 12) und als historische Rostock-Säule zwingend 1 • bis zu 300 Mastschildstandorte: davon für Kultur- und Veranstaltungswerbung in Wechselrahmen mindestens 50 und als Dauerwerbung in Dauerwerberahmen (zwingend) bis zu 200 • Gewerbehinweisanlagen (zwingend) nach Bedarf. Gegenstand ist zudem der Aufbau und Betrieb von mindestens 460 (in Worten: vierhundertsechzig) Wartehallen (WH) inkl. Beleuchtung, Sitzgelegenheiten über die Vertragslaufzeit und auf Kosten des Außenwerbers. Über die genauen Zahlen werden alle Bieter rechtzeitig in der Phase der zweiten Verfahrensstufe informiert. Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart und deren Ausstattungsmerkmale sind abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Neu-Konzessionärs. Die aufgeführte Art der Werbeträger und/oder die technischen Vorgaben können sich dessen unbeschadet auch von Seiten der Stadt im Verfahren noch ändern. Auch die Anzahl sowie die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren durch die Stadt noch geändert werden.
Gegenstand nach CPV
- 79340000Werbe- und MarketingdienstleistungenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2026
- Vertragsende
- 31.03.2041
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- siehe Vergabeunterlagen
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern - Geschäftsstelle, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ve … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit - 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Neuer Markt 3, 18055 Rostock
- Website
- rostock.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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- Anmietung von Multifunktionsgeräten16.01.2024 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (46 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 16.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3a53fc11-8f71-4d39-895a-4a4a995296b6.