Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

Neuvergabe der Außenwerberechte der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Hanse- und Universitätsstadt Rostock · Rostock, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 29/30/24veröffentlicht 15.12.2024DienstleistungenSonstiges zweistufiges Verfahren

Frist im Verfahrenseit 782 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rostock.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (46 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 173 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
15 Jahre01.04.2026 – 31.03.2041
Lose
1
Verfahren
Sonstiges zweistufiges VerfahrenKonzVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Rostock18055, Mecklenburg-Vorpommern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2041
    vor 7 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Neuvergabe der Außenwerbekonzession für ein exklusives im folgenden Text aufgeführtes Werberecht auf im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (nachfolgend „Stadt“) befindlichen Flächen in Verbindung mit Fahrgastunterständen. Weitere Einzelheiten werden den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren mitgeteilt.

Beschreibung des Loses

Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession vorgegebenen Höchstzahlen und Formaten an Werbeträgern, vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Baugenehmigungen, zu errichten, unterhalten/betreiben und vertragsgemäß an den definierten Standorten zu nutzen: • bis zu 15 digitale Groß-Screens auf Monofüßen: entweder in der Bauform 9 bis 10,5 m², quer (jeweils um Reduzierung eines City-Light-Boards/ Mega-Lights im Verhältnis 1:1) oder in der Bauform 6 bis 8 m², hochkant (jeweils um Reduzierung eines City-Light-Boards/ Mega-Lights im Verhältnis 1:1) • bis zu 12 digitale Groß-Säulen (bis zu 8/1 Analogseite, bis zu 1.000 mm x 3.250 mm Digitalseite) (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Säule im Verhältnis 1:1) • bis zu 440 digitale Klein-Screens (70" bis 84", hochkant, analog/digital): davon freistehend bis zu 50 (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1) und integriert in FGU (bei Mindestgebot von 460 Neu-FGU) bis zu 340, abhängig vom Angebot zusätzlicher Neu-FGU je FGU 1 und ausgelagerte Werbeträger („AWT“) bis zu 50 (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (FGU/AWT) im Verhältnis 1:1) • bis zu 15 City-Light-Boards/Mega-Lights (18/1, quer, auf Monofuß) (jeweils um Reduzierung eines freistehenden digitalen Groß-Screens auf Monofuß im Verhältnis 1:1) • bis zu 8 geklebte Großflächen (18/1, quer): davon auf Monofuß bis zu 8 oder als un- oder beleuchtete geklebte Großfläche (nicht Monofuß) bis zu 8 • bis zu 16 City-Light-Säulen (8/1, drehend) (jeweils um Reduzierung einer digitalen Groß-Säule im Verhältnis 1:1) • bis zu 515 City-Light-Poster-Vitrinen (4/1, hochkant): davon freistehend bis zu 120 (davon mindestens 50) und integriert in FGU (bei Mindestgebot von 460 Neu-FGU) bis zu 340 (abhängig vom Angebot zusätzlicher Neu-FGU, je FGU 1) und ausgelagerte Werbeträger („AWT“) bis zu 55 (jeweils um Reduzierung eines digitalen Klein-Screens (FGU/AWT) im Verhältnis 1:1) • bis zu 100 Litfaßsäulen (bis 8/1, in Summe): davon als Ganzstelle (un- und beleuchtet) mit Flachdach bis zu 12 und als Allgemeinstelle mit Kuppeldach und Eichelaufsatz zwingend 42 und als Allgemeinstelle mit Kuppeldach und Kugelaufsatz bzw. ohne Aufsatz bis zu 45 (davon mindestens 12) und als historische Rostock-Säule zwingend 1 • bis zu 300 Mastschildstandorte: davon für Kultur- und Veranstaltungswerbung in Wechselrahmen mindestens 50 und als Dauerwerbung in Dauerwerberahmen (zwingend) bis zu 200 • Gewerbehinweisanlagen (zwingend) nach Bedarf. Gegenstand ist zudem der Aufbau und Betrieb von mindestens 460 (in Worten: vierhundertsechzig) Wartehallen (WH) inkl. Beleuchtung, Sitzgelegenheiten über die Vertragslaufzeit und auf Kosten des Außenwerbers. Über die genauen Zahlen werden alle Bieter rechtzeitig in der Phase der zweiten Verfahrensstufe informiert. Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart und deren Ausstattungsmerkmale sind abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Neu-Konzessionärs. Die aufgeführte Art der Werbeträger und/oder die technischen Vorgaben können sich dessen unbeschadet auch von Seiten der Stadt im Verfahren noch ändern. Auch die Anzahl sowie die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren durch die Stadt noch geändert werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.03.2041
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
siehe Vergabeunterlagen
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern - Geschäftsstelle, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ve … ganz lesen§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit - 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

16vergebene Aufträge
1,5Angebote je Los im Median (16 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (46 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3a53fc11-8f71-4d39-895a-4a4a995296b6.