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vergebenEU-weitDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Neuvergabe der Außenwerbekonzession für ein exklusives Werberecht auf im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befindlichen Flächen

Hanse- und Universitätsstadt Rostock · Rostock, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 67/30/25veröffentlicht 19.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 355 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 19.10.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahre01.04.2026 – 31.03.2036
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenKonzVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Rostock18055, Mecklenburg-Vorpommern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Fragen bis 11:00 Uhr
    an Hanse- und Universitätsstadt Rostock
    vor 12 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 12 Monaten
  4. Bindefrist endet
    95 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2036
    vor 7 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt, die Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befindlichen Flächen in zwei Losen zu vergeben. Die Vergabe erfolgt in folgender Losaufteilung: — Los 1 – FGU, digitale Groß-Screens, digitale Klein-Screens, City-Light-Boards/Mega-Lights, City-Light-Säulen, City-Light-Poster-Vitrinen — Los 2 – Litfaßsäulen, Kandelaber und Gewerbehinweisanlagen und geklebte Großflächen auf Monofuß

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 – FGU, digitale Groß-Screens, digitale Klein-Screens, City-Light-Boards/Mega-Lights, City-Light-Säulen, City-Light-Poster-Vitrinen

Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Baugenehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß an den definierten Standorten zu nutzen: — Digitale Groß-Screens auf Monofüßen: bis zu 15; entweder in der Bauform neun (9) bis zehnkommafünf (10,5) m², quer (jeweils um Reduzierung eines City-Light-Boards/Mega-Lights im Verhältnis 1:1) bis zu 15 oder in der Bauform sechs (6) bis acht (8) m², hochkant (jeweils um Reduzierung eines City-Light-Boards/Mega-Lights im Verhältnis 1:1) bis zu 15 — Digitale Klein-Screens (70“ bis 84“, hochkant, analog/digital) bis zu 440 davon freistehend (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1) bis zu 50 und integriert in FGU (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1) bis zu 340, je Neu-FGU 1 (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1) und ausgelagerte Werbeträger („AWT“) (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (AWT) im Verhältnis 1:1) bis zu 50 — City-Light-Boards/Mega-Lights (18/1, quer, auf Monofuß) (jeweils um Reduzierung eines freistehenden digitalen Groß-Screens auf Monofuß im Verhältnis 1:1) bis zu 15 — City-Light-Säulen (8/1, auch drehend) bis zu 16 — City-Light-Poster-Vitrinen (4/1, hochkant) bis zu 515 davon freistehend bis zu 120 davon mindestens 50 und integriert in FGU bis zu 340 (jeweils um Reduzierung eines digitalen Klein-Screens (freistehend) im Verhältnis 1:1), je Neu-FGU 1 (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1) und ausgelagerte Werbeträger („AWT“) bis zu 55 (jeweils um Reduzierung eines digitalen Klein-Screens (AWT) im Verhältnis 1:1) Die genauen Vorgaben für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergeben sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern zusammen mit den weiteren Vergabunterlagen zur Verfügung gestellt wird.

10 Jahre–
2
Los 2 – Litfaßsäulen, Kandelaber und Gewerbehinweisanlagen und geklebte Großflächen auf Monofuß

Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Baugenehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß an den definierten Standorten zu nutzen: — Litfaßsäulen (bis 8/1), in Summe bis zu 100 davon als Ganzstelle mit Flachdach bis zu 12 und als Allgemeinstelle mit Kuppeldach und Eichelaufsatz zwingend 42 und als Allgemeinstelle mit Kuppeldach und Kugelaufsatz bzw. ohne Aufsatz bis zu 45 davon mindestens 12 und als historische Rostock-Säule zwingend 1 — geklebte Großflächen (18/1, quer) bis zu 8 davon auf Monofuß bis zu 8 — Kandelaber bis zu 300 davon für Kultur- und Veranstaltungswerbung in Wechselrahmen mindestens 50 und als Dauerwerbung in Dauerwerberahmen (zwingend) bis zu 200 — Gewerbehinweisanlagen (zwingend) nach Bedarf Die genauen Vorgaben für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergeben sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern zusammen mit den weiteren Vergabunterlagen zur Verfügung gestellt wird.

10 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Zu den Einzelheiten siehe Bewertungsmatrix als Teil der Vergabeunterlagen.

Eignung5 von 5 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Die Eigenerklärungen und Formblätter werden den Bietern auf der e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Verwendung dieser Unterlagen ist verbindlich. Mit ihrem Angebot haben die Bieter … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Die Eigenerklärungen und Formblätter werden den Bietern auf der e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Verwendung dieser Unterlagen ist verbindlich. Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: — PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt, — PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen, Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung gemäß Formblatt.
Allgemeiner Jahresumsatz
WL1 - Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt. Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behäl … ganz lesenWL1 - Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt. Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Stadt für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die Stadt behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten, etc. vor.
Spezifischer Jahresumsatz
WL2 - Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt. Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigunge … ganz lesenWL2 - Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt. Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Stadt für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die Stadt behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten, etc. vor.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
TL1 - Eigenerklärung über Referenzen über vergleichbare Leistungen der Außenwerbung gemäß Formblatt. Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf Basis eines Vertrages über die Rechtevergabe (Konzessionsvertrag) mit vergleichbaren Werbeträgern und vergleichbarer Größenordnung mit eine … ganz lesenTL1 - Eigenerklärung über Referenzen über vergleichbare Leistungen der Außenwerbung gemäß Formblatt. Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf Basis eines Vertrages über die Rechtevergabe (Konzessionsvertrag) mit vergleichbaren Werbeträgern und vergleichbarer Größenordnung mit einer Kommune oder kommunal beherrschten Gesellschaft zum Gegenstand hatten. Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden, wobei diese nicht notwendigerweise vollständig in den letzten fünf Jahren erbracht werden muss, sondern auch in diesen Zeitraum der letzten fünf Jahre „hineinragen“ kann. Mindestanforderung: Mindestens eine der Referenzen muss den erfolgten Aufbau und Betrieb von vergleichbaren digitalen Werbeträgern umfassen. Mindestens eine der Referenzen muss zudem den erfolgten Aufbau und Betrieb von Wartehallen umfassen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.03.2036
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung6 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
95 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung3 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Vertragsbedingungen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf d … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe auch Formblatt Eignung). 2. Der geschätzte Wert … ganz lesen1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe auch Formblatt Eignung). 2. Der geschätzte Wert der Konzession wird aus Gründen der Vertraulichkeit und des Wettbewerbes nicht mitgeteilt. Der EU-Schwellenwert ist deutlich überschritten.
Hinweis
1. Die Verwendung der vorgegebenen Formblätter ist für jedes Los gesondert verbindlich. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 10.11.2025 12:00 Uhr an die Stadt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ger … ganz lesen1. Die Verwendung der vorgegebenen Formblätter ist für jedes Los gesondert verbindlich. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 10.11.2025 12:00 Uhr an die Stadt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Stadt behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Die Vergabe erfolgt gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV in Anlehnung an das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Die Angabe des Offenen Verfahrens unter Ziffer 2.1 ist nicht zutreffend und erfolgt nur aus technischen Gründen. Die Erstangebote sind verbindlich, die Stadt behält sich für jedes Los den Zuschlag ohne Verhandlungen auf die Erstgebote vor. 4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Stadt kann Ausnahmen zulassen. 5. Die Stadt behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 6. Die Bieter erhalten für das Verfahren neben dieser Bekanntmachung weitere Vergabeunterlagen (einschließlich der Angebotsaufforderung, des Vertragswerks und des Werbekonzeptes der Stadt). 7. Durch das Herunterladen der Unterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Stadt ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 8. Die Stadt behält sich die Nachforderung fehlender Angaben und Erklärungen in den Angeboten vor. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass nachgefordert wird. Die Stadt behält sich unter Wahrung von Transparenz und Gleichbehandlung aller am Verfahren Beteiligten vor, unvollständige Angebote auch ohne Nachforderung direkt auszuschließen.

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Zu den Einzelheiten siehe Bewertungsmatrix als Teil der Vergabeunterlagen.

Eignung5 von 5 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Die Eigenerklärungen und Formblätter werden den Bietern auf der e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Verwendung dieser Unterlagen ist verbindlich. Mit ihrem Angebot haben die Bieter … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Die Eigenerklärungen und Formblätter werden den Bietern auf der e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Verwendung dieser Unterlagen ist verbindlich. Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: — PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt, — PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen, Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung gemäß Formblatt.
Allgemeiner Jahresumsatz
WL1 - Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt. Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behäl … ganz lesenWL1 - Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt. Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Stadt für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die Stadt behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten, etc. vor.
Spezifischer Jahresumsatz
WL2 - Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt. Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigunge … ganz lesenWL2 - Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt. Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Stadt für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die Stadt behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten, etc. vor.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
TL1 - Eigenerklärung über Referenzen über vergleichbare Leistungen der Außenwerbung gemäß Formblatt. Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf Basis eines Vertrages über die Rechtevergabe (Konzessionsvertrag) mit vergleichbaren Werbeträgern und vergleichbarer Größenordnung mit eine … ganz lesenTL1 - Eigenerklärung über Referenzen über vergleichbare Leistungen der Außenwerbung gemäß Formblatt. Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf Basis eines Vertrages über die Rechtevergabe (Konzessionsvertrag) mit vergleichbaren Werbeträgern und vergleichbarer Größenordnung mit einer Kommune oder kommunal beherrschten Gesellschaft zum Gegenstand hatten. Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden, wobei diese nicht notwendigerweise vollständig in den letzten fünf Jahren erbracht werden muss, sondern auch in diesen Zeitraum der letzten fünf Jahre „hineinragen“ kann.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.03.2036
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung6 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
95 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung3 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Vertragsbedingungen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf d … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe auch Formblatt Eignung). 2. Der geschätzte Wert … ganz lesen1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe auch Formblatt Eignung). 2. Der geschätzte Wert der Konzession wird aus Gründen der Vertraulichkeit und des Wettbewerbes nicht mitgeteilt. Der EU-Schwellenwert ist deutlich überschritten.
Hinweis
1. Die Verwendung der vorgegebenen Formblätter ist für jedes Los gesondert verbindlich. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 10.11.2025 12:00 Uhr an die Stadt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ger … ganz lesen1. Die Verwendung der vorgegebenen Formblätter ist für jedes Los gesondert verbindlich. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 10.11.2025 12:00 Uhr an die Stadt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Stadt behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Die Vergabe erfolgt gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV in Anlehnung an das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Die Angabe des Offenen Verfahrens unter Ziffer 2.1 ist nicht zutreffend und erfolgt nur aus technischen Gründen. Die Erstangebote sind verbindlich, die Stadt behält sich für jedes Los den Zuschlag ohne Verhandlungen auf die Erstgebote vor. 4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Stadt kann Ausnahmen zulassen. 5. Die Stadt behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 6. Die Bieter erhalten für das Verfahren neben dieser Bekanntmachung weitere Vergabeunterlagen (einschließlich der Angebotsaufforderung, des Vertragswerks und des Werbekonzeptes der Stadt). 7. Durch das Herunterladen der Unterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Stadt ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 8. Die Stadt behält sich die Nachforderung fehlender Angaben und Erklärungen in den Angeboten vor. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass nachgefordert wird. Die Stadt behält sich unter Wahrung von Transparenz und Gleichbehandlung aller am Verfahren Beteiligten vor, unvollständige Angebote auch ohne Nachforderung direkt auszuschließen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

16vergebene Aufträge
1,5Angebote je Los im Median (16 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (46 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.11.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 17.11.2025 auf 24.11.2025 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 24.11.2025 auf 28.11.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b96df166-6bc1-4f3d-ad03-dc87c6f9dcd0.