Neubau Kindertagesstätte Raiffeisenring - Fachplanung für die Freiflächenplanung
Stadtverwaltung Neuwied · Neuwied, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 2025-17veröffentlicht 27.09.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 21 Monate
- 01.10.2025 – 30.06.2027
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Neuwied.
- Maximilian-Kolbe-Schule Rheinbrohl - Anbau; ObjektplanungKreisverwaltung Neuwied -Vergabestelle- · NeuwiedFrist 27.11.2026
- Turnhalle LimbachVGV Asbach ZVS · AsbachFrist 30.11.2026
- Neubau Kita "Rappelkiste" in 53547 DattenbergOrtsgemeinde Dattenberg über die Verbandsgemeinde Linz am Rhein · Linz am RheinFrist 24.11.2026
- Neubau Kita "Rappelkiste" in 53547 DattenbergOrtsgemeinde Dattenberg über die Verbandsgemeinde Linz am Rhein · Linz am RheinFrist 24.11.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Rheinland-Pfalz (42 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 8 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 21 Monate01.10.2025 – 30.06.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Neuwied56564, Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- [1]. Umsetzungskonzept 30% [2]. Personalkonzept 40%70 %
- [1]. Preis (Gesamtangebotspreis, Honorarsatz) 30%30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Vertragsbeginnvor 13 MonatenLaufzeit bis 30.06.2027
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens sind Leistungen des Leistungsbildes - Fachplanung Freiflächenplanung §38 gem. HOAI 2021, in den Leistungsphasen (LPH) 1-9.
[Ziel des Auftrages soll sein, dass ein naturnahes und dauerhaft, haltbares Außengelände entsteht. Die Kindertagesstätte wird als offenes Konzept entstehen, wobei Elemente wie die Elternarbeit, Gestaltung von Gemeinschaft und Beziehung, Motorische Entwicklung, künstlerische Ausdruckform, Religös-ethnische und kulturelle Bildung, Wahrnehmung Körper und Gesundheit, sowie eine naturwissenschaftliche Orientierung/Prägung und Kompetenzvermittlung in allen Ebenen, wichtige Arbeitsweisen der Tagesstätte darstellen und sich im Außengelände wiederfinden sollen. Altersgetrennte Teilbereiche sollen vorhanden sein und eingeteilt werden. Zudem sollen wartungs- und unterhaltungsarme, wertige Grundsätze bei Spielelementen und Grünanlagen/Ausbau geplant und verfolgt werden. Das Gelände soll im Spielbereich mit Spielgeräten und Elementen nach Wünschen und Art der derzeitigen Tagesstättenleitung möglichst bestückt werden, bei welchen Aspekten des Sonnenschutzes und der Begrünung als wichtiges Element berücksichtigt werden. In der Stadt Neuwied besteht ein Klimaschutzkonzept, welches berücksichtigt werden muss, gestaffelte Pflanzungen sind entsprechend mit Bäumen, Sträuchern, Stauden und sonstigen Pflanzelemente herzustellen.
Die voraussichtliche, beplanbare Größe des eigentlichen Außengeländes für und die möglichen Spiel- und Grünflächen des Außengeländes beträgt circa 1.500,00 Quadratmeter und circa 700,00 Quadratmeter sonstige Flächen/Nebenflächen zur Anpassung (z. B. Parkplatz, Eingangsbereich, usw.).
Beschreibung des Loses
Gegenstand des Auftrags Planungsleistungen betreffend den Neubau KITA Raiffeisenring (Adres-se: Raiffeisenring, 56564 Neuwied Gemarkung/Flurstück: Heddesdorf, Flur 2, Flurstück 39/11 und 39/6) –konkret Freiflächenplanung/Außengeländeplanung für die Leistungsphasen (LPH) 1-9 ge-mäß HOAI 2021 § 38 ff. Weitere Informationen zum Umfang des zu vergebenden Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die auf der Vergabeplattform abrufbar ist (ins. aus dem Vertrag und der Anlage 01 Beschreibung der Beschaffung). Der Vertrag wird den für die 2. Stufe ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten zur Verfügung gestellt.
Auf dem städtischen Grundstück der ehemaligen Hauptschule Raiffeisenring soll eine Kindertagesstätte mit 8-Gruppen entstehen. Von dem Gesamtgrundstück werden ca. 3000 qm herausparzelliert und für das Gebäude und das Außengelände zur Verfügung gestellt. Entsprechend der Formulierungen im Bedarfsplan für die Kindertagesstätte ist ein Betrieb der Kindertagesstätte in einem offenen Konzept im Gebäude und in der Außenspielfläche zu planen. Zur Umsetzung eines Vorentwurfs liegen vorbereitende Bodengutachten und Leitungspläne vor. Der Architekt für das Gebäude ist bereits beauftragt und ist bereits in der Vorplanung.
Das Gebäudekonzept soll wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten gerecht werden. Hinsichtlich der Nachhaltigkeit ist das Konzept in Anlehnung an den BNB Standard Gold, bzw. dem glw. Standard im DGNB auszuarbeiten, gilt in Anlehnung auch für das Außengelände. Es muss das Klimaschutzkonzept der Stadt Neuwied berücksichtigt werden (siehe Anlage 08: ,,Klimaschutzkonzept‘‘).
Vorgesehene Terminplanung: Beginn/Planung Freianlagen: ca. 10/2025 Einbindung Freiflächenplanung: 2 Wochen nach Auftragserteilung Baubeginn: ca. 1.Quartal/2026 Fertigstellung: ca. Mitte 2027
Projektbeschreibung: Gebäudedaten Adresse: Raiffeisenring, 56564 Neuwied Gemarkung/Flurstück: Heddesdorf, Flur 2, Flurstück 39/11 und 39/6
Geschätzte Baukosten (KG 200-700): Gesamt Baukosten: 9.482.924,00 € brutto • 7.968.844,00 EUR netto zzgl. 19 % MwSt. Gesamt 200-700 • 122.500,00 EUR netto zzgl. 19 % MwSt. für die KG 200 • 4.307.760,00 EUR netto zzgl. 19 % MwSt. für die KG 300 • 1.334.840,00 EUR netto zzgl. 19 % MwSt. für die KG 400 • 565.920,00 EUR netto zzgl. 19 % MwSt. für die KG 500 • 245.000,00 EUR netto zzgl. 19 % MwSt. für die KG 600 • 1.392.824,00 EUR netto zzgl. 19% MwSt. für die KG 700
Fördermittel: Gewährung von Zuwendungen zu den Baukosten/Herstellungskosten von Kindertagesstätten und Außengeländeherstellung.
Ziel des Auftrages soll sein, dass ein naturnahes und dauerhaft, haltbares Außengelände entsteht. Die Kindertagesstätte wird als offenes Konzept entstehen, wobei Elemente wie die Elternarbeit, Gestaltung von Gemeinschaft und Beziehung, Motorische Entwicklung, künstlerische Ausdruckform, Religös-ethnische und kulturelle Bildung, Wahrnehmung Körper und Gesundheit, sowie eine naturwissenschaftliche Orientierung/Prägung und Kompetenzvermittlung in allen Ebenen, wichtige Arbeitsweisen der Tagesstätte darstellen und sich im Außengelände wiederfinden sollen. Altersgetrennte Teilbereiche sollen vorhanden sein und eingeteilt werden. Zudem sollen wartungs- und unterhaltungsarme, wertige Grundsätze bei Spielelementen und Grünanlagen/Ausbau geplant und verfolgt werden. Das Gelände soll im Spielbereich mit Spielgeräten und Elementen nach Wünschen und Art der derzeitigen Tagesstättenleitung möglichst bestückt werden, bei welchen Aspekten des Sonnenschutzes und der Begrünung als wichtiges Element berücksichtigt werden. In der Stadt Neuwied besteht ein Klimaschutzkonzept, welches berücksichtigt werden muss, gestaffelte Pflanzungen sind entsprechend mit Bäumen, Sträuchern, Stauden und sonstigen Pflanzelemente herzustellen.
Die voraussichtliche, beplanbare Größe des eigentlichen Außengeländes für und die möglichen Spiel- und Grünflächen des Außengeländes beträgt circa 1.500,00 Quadratmeter und circa 700,00 Quadratmeter sonstige Flächen/Nebenflächen zur Anpassung (z. B. Parkplatz, Eingangsbereich, usw.).
Weitere Planer und Sachverständigen, die seitens der Stadt beauftragt werden: - Küchenplanung - Tragwerksplanung und Prüfstatiker - Brandschutzsachverständiger - SiGeKo - Landschaftsarchitekt - Bodengutachter - Vermesser - Nachhaltigkeitskoordinator - Architekt Objektplanung
Sonstige besondere Bedingungen: Die örtliche Präsenz während der Bauzeit ist sicherzustellen. Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen. Im Auftragsfall ist eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben. Projekt- und Planungsbesprechungen finden in Neuwied statt. Die Kommunikation ist in deutscher Sprache zu führen. Das mit dem Angebot eingereichte Umsetzungs- und Personalkonzept wird Vertragsbestandteil.
Gegenstand nach CPV
- 71320000Planungsleistungen im BauwesenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- [1]. Umsetzungskonzept 30% [2]. Personalkonzept 40%Gewichtung (Punkte, genau) 70Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind ausführlich in den Vergabeunterlagen ausgeführt.
- Preis
- [1]. Preis (Gesamtangebotspreis, Honorarsatz) 30%Gewichtung (Punkte, genau) 30Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind ausführlich in den Vergabeunterlagen ausgeführt.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2025
- Vertragsende
- 30.06.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenkürzer
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
[1]. Bietergemeinschaft: Die Abgabe von Erstangeboten durch Bietergemeinschaften ist zulässig, sofern sie sich zuvor als Bewerbergemeinschaften beworben haben und vom Auftraggeber zur Abgabe eines Erstange-bots aufgefordert wurden. Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderu … ganz lesenkürzer
[1]. Bietergemeinschaft: Die Abgabe von Erstangeboten durch Bietergemeinschaften ist zulässig, sofern sie sich zuvor als Bewerbergemeinschaften beworben haben und vom Auftraggeber zur Abgabe eines Erstange-bots aufgefordert wurden. Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, werden nicht zuge-lassen. [2]. Eignungsleihe:Im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die techni-sche und berufliche Leistungsfähigkeit kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen (Dritte) in Anspruch nehmen (sog. „Eignungsleihe“, vgl. § 47 VgV). Diese Möglichkeit besteht un-geachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber kann sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nach-weis der Leistungsfähigkeit der Kapazitäten Dritter bedienen. Findet eine Eignungsleihe statt, hat der Bewerber in dem Formblatt Teilnahmean-trag/Bewerbungsbogen (dort Abschnitt 5 sowie Anlage 04 Eigenerklärung zur Eignungsleihe) an-zugeben, dass er Kapazitäten anderer Unternehmen für die Eignungsprüfung in Anspruch nimmt. Zudem muss der Bewerber im Falle der Eignungsleihe nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel und Kapazitäten dieser anderen Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV). Diesen nach § 47 Abs. 1 VgV erforderlichen Nachweis erbringt der Bewerber, indem er mit dem Teilnahmeantrag zum Beispiel eine entsprechende Verpflich-tungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Für den Nachweis in Form einer Verpflichtungserklä-rung ist es ausreichend, wenn das Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) ausgefüllt und von dem anderen Unternehmen unterzeichnet dem Teilnahmeantrag beigefügt ist. Der Nachweis ist auch auf andere gleich geeignete Weise möglich, die belegt, dass dem Bewerber die Mittel und Kapazitäten tatsächlich verbindlich zur Verfügung stehen. Ein gleich geeigneter Nachweis kann beispielsweise ein entsprechender Vertrag zwischen Bewerber und Drittem sein. Außerdem muss jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, seine Eignung in dem Umfang wie der Bewerber selbst nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leis-tungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die relevanten Erklärungen auf dem Formblatt Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen (Abschnitt 2) durch den Dritten abzuge-ben und dem Teilnahmeantrag beizulegen sind. Weiter verlangt der Auftraggeber für den Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, dass das andere Unternehmen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bewerber für die Auftragsausführung haftet (§ 47 Abs. 3 VgV). Diese Erklärung ist in das Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Un-ternehmen) integriert. Dieses ist ausgefüllt und von dem Dritten unterschrieben und eingescannt zusammen mit dem Teilnahmeantrag an den Auftraggeber zu übermitteln. Im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind in dem auf dem Formblatt Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen (Abschnitt 2) auch die Referenzprojekte des Dritten einzugeben. Der Dritte ist dann jeweils als Referenznehmer zu benennen. Es wird da-rauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (wie Ausbil-dungs- und Befähigungsnachweise oder einschlägige berufliche Erfahrung) die Kapazitäten ande-rer Unternehmen nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn diese (Dritte) die Leis-tung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Schließlich muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber / die Bewerbergemein-schaft beruft, nachweisen, dass für ihn keine Ausschlussgründ …- Hinweis
[1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen – Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland- … ganz lesenkürzer
[1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen – Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz zu beachten und einzuhalten. Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindest-entgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätztem Netto-Auftragswert von 20.000 Euro nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Im Hinblick auf das v. g. Landesgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass gemäß § 6 Nachweise und Kontrollen LTTG dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung nach §§ 3 Mindestentgelt und 4 Tariftreuepflicht auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen ist und im Falle der Missachtung nach § 7 LTTG sanktioniert wird. Im Kontext zu § 7 Sanktionen LTTG wird um die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3 bis 6 zu sichern, für einen schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H. des Auftragswertes vereinbart. In diesem Zusammenhang ist das beauftragte Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Des Weiteren wird vereinbart, dass die mindestens grob fahrlässige und erhebliche Nichterfüllung einer Verpflichtung nach §§ 3 bis 6 durch das beauftragte Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Bei Fehlen der Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 3 Abs. 1 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bei Fehlen der Tariftreueerklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 4 Abs. 6 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bieter/Bewerber mit Sitz im Inland, sowie deren Nachunternehmer mit Sitz im Inland, Verleiher von Arbeitskräften mit Sitz im Inland haben gemäß den Vorgaben des LTTG Rheinland-Pfalz eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Dies gilt auch, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz im Inland beschäftigt sind. [2].Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Erklärung (Anlage in den Vergabeunterlagen) auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Angebotsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.subreport.de bzw. iTWO tender) eingestellt. [3] .Die Angebotsunterlagen / Teilnahmanträge und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.subreport.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebot auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. [4]. Der öffentliche Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 17 Abs. 11 VgV). [5]. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf des vorgenannten Schlusstermins eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Der Teilnahmeantrag ist …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| iSA Ingenieure, Heltersberg | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Engerser Landstr. 17, 56564 Neuwied
- Website
- neuwied.de
- Kontakt
- verdingungsstelle@
neuwied.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Rheinland-Pfalz (42 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Brämer & Reihsner PartG mbB9 Zuschläge
- Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner mbH8 Zuschläge
- FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH7 Zuschläge
- Björnsen Beratende Ingenieure GmbH6 Zuschläge
- HTP Ingenieur GmbH & Co.KG6 Zuschläge
- Alhäuser + König Ingenieurbüro GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens17 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 20.05.2025
- BekanntmachungFrist 20.05.2025
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 18.02.2025
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung
- BekanntmachungFrist 19.12.2024
- BekanntmachungFrist 19.12.2024
- BekanntmachungFrist 19.12.2024
- BekanntmachungFrist 19.12.2024
- BekanntmachungFrist 12.09.2024
- BekanntmachungFrist 12.09.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f5af70d2-8ab4-4008-80c7-50dc32bd2b9a.