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Erweiterung Kita AWO Los 4 -Technische Ausrüstung

Stadtverwaltung Neuwied · Neuwied, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 2024-63veröffentlicht 16.11.2024erstmals 16.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 535 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Neuwied.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Rheinland-Pfalz (42 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
33 Monate17.03.2025 – 31.12.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 24 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 20 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens sind Leistungen des Leistungsbildes Los 4 - TGA gemäß §§ 53 ff. HOAI für die Anlagengruppen [[1,2,3, - HINZUGEFÜGT AM 24.02.2025]] 1,2,3, 4, 5, 6 und 8 betreffend die Erweiterung der Kindertagesstätte AWO, Am Schlosspark 40, 56564 Neuwied.

[1]. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Verträge die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung TGA [[Gebäude gestrichen und durch TGA ersetzt , - GEÄNDERT AM 24.02.2025]] zugeordnet sind.

Als zusätzliche Leistungen werden zum einen die Bauakustik gem. Ziffer 1.2.4 der Anlage 1 zur HOAI 2021 und zum anderen die Raumakustik gem. Ziffer 1.2.5 der Anlage 1 HOAI beauftragt. Parallel werden die Planungsleistungen betreffend das Leistungsbild Objektplanung Gebäude, Freiflächenplanung und Tragwerksplanung als separate Lose vergeben. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt: TGA: (a.) 1. Stufe: LH 1-4, (b.) 2. Stufe: LP 5, 6, (c.) 3. Stufe: LP 7-9.

[2]. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: (a). Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden. Die Leistungsphase 4 wird der Auftragnehmer voraussichtlich Oktober 2025 abschließen. (b). Mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll spätestens im März 2026 (Baubeginn) begonnen werden. (c). Die Maßnahme soll spätestens bis Ende 2027 abgeschlossen sein (Bauende).

[3]. Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens sind Leistungen des Leistungsbildes Los 4 - TGA gemäß §§ 53 ff. HOAI für die Anlagengruppen [[1,2,3, - HINZUGEFÜGT AM 24.02.2025]] 1,2,3, 4, 5, 6 und 8 betreffend die Erweiterung der Kindertagesstätte AWO, Am Schlosspark 40, 56564 Neuwied. Gemarkung/Flurstück: Neuwied, Flur 1, Flurstück 9/2. Bruttogrundrissfläche, BGF: Bestand ca. 1065 m², Neubau 690 m², Grundstücksfläche: ca. 5737m², Aussenspielbereichfläche: ca. 3982m².

[4].Weitere Informationen entnehmen Sie der Anlage "AzA HLS" aus den Vergabeunterlagen.

Beschreibung des Loses

[1]. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Verträge die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung [[Gebäude gestrichen und durch TGA ersetzt , - GEÄNDERT AM 24.02.2025]] zugeordnet sind. Als zusätzliche Leistungen werden zum einen die Bauakustik gem. Ziffer 1.2.4 der Anlage 1 zur HOAI 2021 und zum anderen die Raumakustik gem. Ziffer 1.2.5 der Anlage 1 HOAI beauftragt. Parallel werden die Planungsleistungen betreffend das Leistungsbild Objektplanung Gebäude, Freiflächenplanung und Tragwerksplanung als separate Lose vergeben. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt: TGA: (a.) 1. Stufe: LH 1-4, (b.) 2. Stufe: LP 5, 6, (c.) 3. Stufe: LP 7-9.

[2]. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: (a). Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden. Die Leistungsphase 4 wird der Auftragnehmer voraussichtlich Oktober 2025 abschließen. (b). Mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll spätestens im März 2026 (Baubeginn) begonnen werden. (c). Die Maßnahme soll spätestens bis Ende 2027 abgeschlossen sein (Bauende).

[3]. Kurzbeschreibung: Die bestehende Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt soll zur Deckung der KiTa Plätze und der Umsetzung des § 14 Abs.1 KiTaG erweitert werden. Durch diese Maßnahme sollen zwei weitere Gruppen entstehen, die zusätzlichen Platz für 35 Kinder bieten. Für jedes Kind soll sichergestellt werden, dass diese in der Mittagsbetreuung ein Mittagessen angeboten bekommen können. Außerdem soll der Raumbedarf der KiTa den heutigen Empfehlungen angepasst werden und das Gebäude den Anforderungen den anerkannten allgemeinen Regeln der Technik entsprechen. Das Bestandsgebäude ist hierbei ebenfalls mitzubetrachten und muss entsprechenden Verordnungen der DGUV und den Energiestandards gerecht werden. Für das Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan. Da sich das Umfeld sehr heterogen mit Gebäuden bis zu fünf Vollgeschossen darstellt, sollte eine Erweiterungsbebauung unproblematisch sein. Diese ist allerdings im Rahmen einer Bauvoranfrage zu klären. Bei der Maßnahme muss der Baumbestand berücksichtigt werden, weshalb ein Kartierbericht seitens AG erstellt wird und in der Leistungsphase 2 berücksichtigt werden kann. Als Prüfung zur Umsetzbarkeit der Erweiterung wurde vorab eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Diese schlägt einige Konzepte vor, weshalb sich vorab auf die Variante 2 der angegebenen Möglichkeiten geeinigt wurde. Die Variante ist deshalb in der Planung zu berücksichtigen und kann ggf. optimiert und angepasst werden.Wichtig ist es, die Planung auf diese Struktur hin auszurichten, architektonisch die Besonderheit der Nutzung hervorzuheben und mit nachhaltigen Gebäudekonzepten auf eine langfristige und flexible Nutzung des Gebäudes abzustellen. [[Es ist das Klimaschutzkonzept der Stadt Neuwied zu beachten. Außerdem sollen künftige Gebäude an den BNB Standard Gold bzw. dem glw. Standard im DGNB Verfahren angelehnt sein. Hierfür wird ein separat Fachplaner beauftragt, es ist allerdings wichtig, dass die Kenntnisse für die Umsetzung der Anforderungen vom Fachplaner vorhanden sind. - GELÖSCHT AM 24.02.2025]]

[4]. Weitere Planer und Sachverständigen, die seitens der Stadt beauftragt werden: SiGeKo, Landschaftsplanung, Vermesser, Brandschutzsachverständigen, Küchenplaner, HLS+E, Architekt, [[Auditor - AM 24.02.2025]] Bodengutacher.

[5]. Weitere Informationen entnehmen Sie der Anlage "AzA HLS" aus den Vergabeunterlagen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
[1]. Referenzen (Projektleiter, Stellv. Projektleiter), [2]. Präsentation im Verhandlungsgespräch. Zuschlagskriterien und Wertung der Angebote sind abzurufen unter: https://www.subreport-elvis.de/E15337964.Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind ausführlich in den Vergabeunterlagen im Dokument "Aufforderungen zu Abgabe von Teilnahmeanträgen und Bewerbungsbedingungen" unter dem Punkt: Zuschlagskriterien und Wertung der Angebote aufgeführt und sind abzurufen unter: https://www.subreport-elvis.de/E15337964.
Preis
[1]. Preis (Gesamtangebotspreis, Honorarsatz) Zuschlagskriterien und Wertung der Angebote aufgeführt und sind abzurufen unter: https://www.subreport.de/E15337964.Gewichtung (Punkte, genau) 40Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind ausführlich in den Vergabeunterlagen im Dokument "Aufforderungen zu Abgabe von Teilnahmeanträgen und Bewerbungsbedingungen" unter dem Punkt: Zuschlagskriterien und Wertung der Angebote sind abzurufen unter: https://www.subreport-elvis.de/E15337964.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
[1]. Der Auftraggeber prüft, ob bei dem Bewerber die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV vorliegen. Zugelassen als Ingenieur ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere … ganz lesen[1]. Der Auftraggeber prüft, ob bei dem Bewerber die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV vorliegen. Zugelassen als Ingenieur ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome bzw. Bachelor und Master berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Der Nachweis erfolgt durch Angaben auf den Formblätter zum Teilnahmeantrag.
Kriterium
Der Auftraggeber wird ferner die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers überprüfen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen … ganz lesenDer Auftraggeber wird ferner die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers überprüfen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. [1]. Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt der Auftraggeber die im Folgenden genannten Angaben und Nachweise, die der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen hat: Umsatzangaben: [a]. Gesamtjahresumsatz des Unternehmers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 – 2023). Diese Angaben sind auf dem Formblatt Teilnahmeantrag /Bewerbungsbogen zu machen. [b]. Der Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre [2021 - 2023] für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand des Auftrags ist, sofern das Unternehmen noch Umsätze aus anderen Tätigkeitsbereichen erzielt. Diese Angaben sind auf dem Formblatt Teilnahmeantrag / Bewerbungsbogen zu machen. [1.A]. Mindestanforderung: Durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen von 200.000 Euro netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar sind Planungsleistungen des hier betroffenen Leistungsbildes der Technische Ausrüstung. [2]. Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben: Diese Erklärung ist auf dem Formblatt Teilnahmeantrag /Bewerbungsbogen abzugeben. [3]. Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung: [3.1]. Eigenerklärung darüber, dass für den Bewerber eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit folgenden Mindestdeckungssummen besteht: Personenschäden: 5.000.000,00 EUR und sonstige Schäden: 5.000.000,00 EUR. Die Maximierung der Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Versicherungsjahr. Die Berufshaftpflichtversicherung kann während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Die Versicherung weist eine zeitlich unbegrenzte Nachhaftungsfrist auf. Diese Angaben sind über eine Eigenerklärung anzugeben. [3.2]. Zusätzlich zur Eigenerklärung ist ein aktueller Nachweis (nicht älter als 3 Monate rückwirkend zum Submissionstermin) des Bestehens der Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen. [3.3]. Alternativ (= Falls der Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht über die beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt bzw. die bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung nicht die genannten Deckungssummen aufweist), ist eine Unwiderrufliche Erklärung, dass der Bewerber in der Lage ist, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen und sonstigen genannten Anforderungen für den Zeitraum von Auftragsbeginn bis zum Vertragsende abzuschließen und entsprechende Nachweise dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Zusätzlich zur Eigenerklärung ist eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers vorzulegen, aus der folgt, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht bzw. die geforderte Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung gewährt wird.
Kriterium
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungs … ganz lesenDie technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit verlangt der Auftraggeber die im Folgenden genannten Angaben und Nachweise, die der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen hat: [1]. Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers: Angabe der in den letzten drei Jahren (2021 – 2023) durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Bewerbers (ohne Auszubildende) und der Führungskräfte. Diese Angaben sind auf dem Teilnahmeantrag /Bewerbungsbogen zu machen. [1.A]. Mindestanforderungen: Es müssen derzeit mindestens ein Ingenieur und mindestens noch sonstige Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation (z. B. Techniker) für die jeweilige betroffenen Anlagengruppen (ELT, HLS) dem Unternehmen angehören. Zugelassen als Ingenieur ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbe-zeichnung Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die ge-genseitige Anerkennung der Diplome bzw. Bachelor und Master berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Befugnis der hier benannten Beschäftigten nachzuweisen. [2]. Mindestanforderungen Referenzen: Es müssen mindestens zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenz vorgelegt werden. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt: (a). Inhalt des Referenzprojektes ist der Neubau oder Umbau von öffentlichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendbetreuung, wie z. B. Schulbauten oder Kindertagesstätten mit anrechenba-ren Kosten der KG 300 + 400 von 2,5 Mio. €. In mindestens einem dieser Projekte muss die Integration in einen Bestandsbau mit Übernahme in ein neues System nachgewiesen werden. (b). Die Leistungen umfassten die Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 Abs. 1 HOAI in den Anlagengruppen 1 bis 6, wobei alle Leistungsphasen mindestens einmal gemeinsam in einem Projekt verwirklicht sein müssen, im Übrigen bei der zweiten Referenz die Anlagengruppen nicht zwingend alle in einem Referenzprojekt verwirklicht sein müssen, jedoch die Anlagengruppen 1 bis 3 in diesem zweiten Projekt verwirklicht sein müssen. Jede Leistungsphase und Anla-gengruppe müssen dabei in der Gesamtschau mindestens zweimal erbracht worden sein. (c). In mindestens einem Projekt sind innovative Lösungen der Energieversorgung (z. B. Photo-voltaik, Geothermie, Wärmepumpe). (d). Das Projekt wurde nach dem 01.05.2019 abgeschlossen. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde. [2].Für jede Referenz ist ein Steckbrief als gesonderte Anlage mit Angabe des Auftraggebers, der Baukosten, Bauzeit, der Honorarzone und der Besonderheiten bezogen auf die Vergleichbarkeit zu diesem Projekt sowie Besonderheiten in der Technik/Tragkonstruktion und Genauigkeitsan-gabe, wie stark die Zeiten und Kosten eingehalten wurden, ggf. Bilder beizufügen. [3]. Die Referenzen sind mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Referenzkriterien insgeamt nachzuweisen, das heißt der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu führen.
Kriterium
Die Auswahlentscheidung erfolgt auf Grundlage der in dem Teilnahmeantrag angegebenen Unternehmensreferenzen: [1]. Das Kriterium zu "Referenzen" ist für die Eingrenzung des Teilnehmerkreises (vgl. Ziffer 5.1.9 der EU-Bekanntmachung) entscheidend. Deshalb sollten so viele Referenzen wie möglich aufgef … ganz lesenDie Auswahlentscheidung erfolgt auf Grundlage der in dem Teilnahmeantrag angegebenen Unternehmensreferenzen: [1]. Das Kriterium zu "Referenzen" ist für die Eingrenzung des Teilnehmerkreises (vgl. Ziffer 5.1.9 der EU-Bekanntmachung) entscheidend. Deshalb sollten so viele Referenzen wie möglich aufgeführt werden. Für die Auswahl der zur zweiten Stufe aufzufordernden Bieter ist die höchste Zahl an vergleichbaren bedingungsgemäßen Referenzen maßgeblich. Liegen mehrere Bewerber/innen auf dem 3. bzw. 5 Platz, entscheidet das Los.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
17.03.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
[1]. Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt: [a]. 1. Stufe: LH 1-4, [b]. 2. Stufe: LP 5, 6 [c]. 3. Stufe: LP 7-9. [2] . Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen d … ganz lesen[1]. Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt: [a]. 1. Stufe: LH 1-4, [b]. 2. Stufe: LP 5, 6 [c]. 3. Stufe: LP 7-9. [2] . Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen der ersten Stufe beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der jeweils nächsten Stufe ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 6 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
[1]. Bewerber- und Bietergemeinschaften: Die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten durch Bewerber- und Bietergemeinschaften ist zulässig. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung einzureichen, in der die Bildung ein … ganz lesen[1]. Bewerber- und Bietergemeinschaften: Die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten durch Bewerber- und Bietergemeinschaften ist zulässig. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung einzureichen, in der die Bildung einer Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Für diese Erklärungen ist die in den Teilnahmeantrag/ Bewerbungsbogen integrierte „Erklärung bei Bewerber-/Bietergemeinschaften“ zu verwenden. Die unterschriebene Bietererklärung ist im Original dem Auftraggeber auf Anforderung vorzulegen. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die in dem Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen geforderten Angaben und Unterlagen vorzulegen. Die Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften muss vor Einreichung des Teilnahmeantrags erfolgen. Eine nachträgliche Bildung einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft, insb. nach Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags, ist nicht zulässig. [2]. Eignungsleihe: Im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen (Dritte) in Anspruch nehmen (sog. „Eignungsleihe“, vgl. § 47 VgV). Diese Möglichkeit besteht ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unter-nehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber kann sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten Dritter bedienen. Findet eine Eignungsleihe statt, hat der Bewerber in dem Formblatt Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen anzugeben, dass er Kapazitäten anderer Unternehmen für die Eignungsprüfung in Anspruch nimmt. Zudem muss der Bewerber im Falle der Eignungsleihe nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel und Kapazitäten dieser anderen Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV). Diesen nach § 47 Abs. 1 VgV erforderlichen Nachweis erbringt der Bewerber, indem er mit dem Teilnahmeantrag zum Beispiel eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Für den Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung ist es ausreichend, wenn das Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) ausgefüllt und von dem anderen Unternehmen unterzeichnet dem Teilnahmeantrag beigefügt ist. Der Nachweis ist auch auf andere gleich geeignete Weise möglich, die belegt, dass dem Bewerber die Mittel und Kapazitäten tatsächlich verbindlich zur Verfügung stehen. Ein gleich geeigneter Nachweis kann beispielsweise ein entsprechender Vertrag zwischen Bewerber und Drittem sein. Außerdem muss jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, seine Eignung in dem Umfang wie der Bewerber selbst nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die relevanten Erklärungen auf dem Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen durch den Dritten abzugeben und dem Teilnahmeantrag beizulegen sind. Weiter verlangt der Auftraggeber für den Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, dass das andere Unternehmen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bewerber für die Auftragsausführung haftet (§ 47 Abs. 3 VgV). Diese Erklärung ist in die Vergabunterlagen integriert. Dieses ist ausgefüllt und von dem Dritten unterschrieben und eingescannt zusammen mit dem Teilnahmeant …
Hinweis
[1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen – Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland- … ganz lesen[1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen – Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz zu beachten und einzuhalten. Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindest-entgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätztem Netto-Auftragswert von 20.000 Euro nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Im Hinblick auf das v. g. Landesgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass gemäß § 6 Nachweise und Kontrollen LTTG dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung nach §§ 3 Mindestentgelt und 4 Tariftreuepflicht auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen ist und im Falle der Missachtung nach § 7 LTTG sanktioniert wird. Im Kontext zu § 7 Sanktionen LTTG wird um die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3 bis 6 zu sichern, für einen schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H. des Auftragswertes vereinbart. In diesem Zusammenhang ist das beauftragte Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Des Weiteren wird vereinbart, dass die mindestens grob fahrlässige und erhebliche Nichterfüllung einer Verpflichtung nach §§ 3 bis 6 durch das beauftragte Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Bei Fehlen der Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 3 Abs. 1 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bei Fehlen der Tariftreueerklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 4 Abs. 6 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bieter/Bewerber mit Sitz im Inland, sowie deren Nachunternehmer mit Sitz im Inland, Verleiher von Arbeitskräften mit Sitz im Inland haben gemäß den Vorgaben des LTTG Rheinland-Pfalz eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Dies gilt auch, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz im Inland beschäftigt sind. [2].Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Erklärung (Anlage in den Vergabeunterlagen) auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Angebotsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.subreport.de bzw. iTWO tender) eingestellt. [3] .Die Angebotsunterlagen / Teilnahmanträge und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.subreport.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebot auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. [4]. Der öffentliche Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 17 Abs. 11 VgV). [5]. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf des vorgenannten Schlusstermins eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Der Teilnahmeantrag ist …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

534vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (370 Lose mit Angabe)
121.905 €Zuschlagswert im Median
66.404 € – 280.152 €mittlere Hälfte, 274 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Rheinland-Pfalz (42 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens17 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Vergabebekanntmachung
  4. BekanntmachungFrist 20.05.2025
  5. BekanntmachungFrist 20.05.2025
  6. Vergabebekanntmachung
  7. Vergabebekanntmachung
  8. BekanntmachungFrist 18.02.2025
  9. Vergabebekanntmachung
  10. Vergabebekanntmachung
  11. 1. Berichtigung (diese Seite)
  12. BekanntmachungFrist 19.12.2024
  13. BekanntmachungFrist 19.12.2024
  14. BekanntmachungFrist 19.12.2024
  15. BekanntmachungFrist 19.12.2024
  16. BekanntmachungFrist 12.09.2024
  17. BekanntmachungFrist 12.09.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d0ff4c9d-c3c7-48bd-ac53-0a8533484348.