Netzdatenanpassung
Westfalen Weser Netz GmbH · Herford, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2025-14-WWNveröffentlicht 21.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 25 Monate
- 01.05.2026 – 31.05.2028
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (61 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 25 Monate01.05.2026 – 31.05.2028
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Herford32051, Kreis Paderborn, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 172 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Qualität60 %
- Wirtschaftlich günstigstes Angebot40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 11 Monatenan Westfalen Weser Netz GmbH
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 10 Monaten
- Vertragsbeginnvor 6 MonatenLaufzeit bis 31.05.2028
- Heute
Beschreibung
Der AG beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die Leistungen für die Netzdatenpassung zu vergeben.
Gegenstand nach CPV
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Strom ehemaliges Netzgebiet Wesertal (HM) Die WWN betreibt in mehreren Landkreisen aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen Versorgungsnetze der Medien Gas, Wasser, Fernwärme, Strom und ein wenig Kanal. Diese Netze werden im GE Smallworld GIS dokumentiert. Bedingt durch die Unternehmensgeschichte der WWN sind die Daten aus mehreren Quellen zusammengeflossen, die auf unterschiedlichen Systemen und Erfassungsregelwerken beruhen - in der Folge sind diese Daten nicht homogen in ihrer Darstellung und den Inhalten. Unter anderem wurden mehrere unterschiedliche Grundkarten zur Darstellung und als Bemaßungsbezugspunkt verwendet. Dazu gehören alte ALK Datenbestände und eigenerfasste Daten. In großen Bereichen des Versorgungsgebietes liegen z.B. für jedes real existierende Gebäude mehrere digitale Gebäude vor, die nicht zwingend eine identische Lage haben bzw. deckungsgleiche Geometrien besitzen, aber alle verwendet wurden.Da der gesamte Grundkartenbestand nicht lagerichtig, nicht mehr aktuell und aufgrund der oben beschriebenen Situation nur schwer zu verwalten ist, möchte WWN nun die Grundkarte auf ALKIS umstellen. Da die ALKIS-Daten sehr oft eine von den bisher verwendeten Grundkarten abweichende Lage haben, ist ein simpler Austausch der Grundkartendaten nicht ausreichend, um weiterhin rechtssicher auskunftsfähig zu bleiben. Durch den Austausch würde die relative Lage der Betriebsmittel zur Grundkarte ("Leitung liegt auf der linken Straßenseite") ebenso verloren gehen wie die Bezugspunkte der Bemaßung. Der Austausch der Grundkarte macht daher eine Lageanpassung von Betriebsmitteln und Bemaßungen notwendig! Anders als die Katasterämter verwenden wir hier nicht den Begriff "Homogenisierung", sondern sprechen von einer Netzdatenanpassung, da über eine nachbarschaftstreue Neuberechnung von Koordinaten hinaus einige Regeln zu beachten sind. - Lageanpassung aller Netzobjekte der Sparten Strom, Gas, Wasser, Bemaßungen und Topographieobjekte an die ALKIS Grundkarte - Verbesserung der Lagerichtigkeit durch Verringerung der Parallelabstände von Stromkabeln auf 20cm und neue Darstellung der a.B. Kabel - Ablösung der 6 ALK Datenbanken durch 1 ALKIS Datenbank - Schaffung einer besseren Grundlage für Automatisierung und Digitalisierung in Planung, Bau, Einmessung und Terminplanung | 25 Monate | – |
| 2 | Strom ehemaliges Netzgebiet PESAG (PB) Die WWN betreibt in mehreren Landkreisen aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen Versorgungsnetze der Medien Gas, Wasser, Fernwärme, Strom und ein wenig Kanal. Diese Netze werden im GE Smallworld GIS dokumentiert. Bedingt durch die Unternehmensgeschichte der WWN sind die Daten aus mehreren Quellen zusammengeflossen, die auf unterschiedlichen Systemen und Erfassungsregelwerken beruhen - in der Folge sind diese Daten nicht homogen in ihrer Darstellung und den Inhalten. Unter anderem wurden mehrere unterschiedliche Grundkarten zur Darstellung und als Bemaßungsbezugspunkt verwendet. Dazu gehören alte ALK Datenbestände und eigenerfasste Daten. In großen Bereichen des Versorgungsgebietes liegen z.B. für jedes real existierende Gebäude mehrere digitale Gebäude vor, die nicht zwingend eine identische Lage haben bzw. deckungsgleiche Geometrien besitzen, aber alle verwendet wurden.Da der gesamte Grundkartenbestand nicht lagerichtig, nicht mehr aktuell und aufgrund der oben beschriebenen Situation nur schwer zu verwalten ist, möchte WWN nun die Grundkarte auf ALKIS umstellen. Da die ALKIS-Daten sehr oft eine von den bisher verwendeten Grundkarten abweichende Lage haben, ist ein simpler Austausch der Grundkartendaten nicht ausreichend, um weiterhin rechtssicher auskunftsfähig zu bleiben. Durch den Austausch würde die relative Lage der Betriebsmittel zur Grundkarte ("Leitung liegt auf der linken Straßenseite") ebenso verloren gehen wie die Bezugspunkte der Bemaßung. Der Austausch der Grundkarte macht daher eine Lageanpassung von Betriebsmitteln und Bemaßungen notwendig! Anders als die Katasterämter verwenden wir hier nicht den Begriff "Homogenisierung", sondern sprechen von einer Netzdatenanpassung, da über eine nachbarschaftstreue Neuberechnung von Koordinaten hinaus einige Regeln zu beachten sind. - Lageanpassung aller Netzobjekte der Sparten Strom, Gas, Wasser, Bemaßungen und Topographieobjekte an die ALKIS Grundkarte - Verbesserung der Lagerichtigkeit durch Verringerung der Parallelabstände von Stromkabeln auf 20cm und neue Darstellung der a.B. Kabel - Ablösung der 6 ALK Datenbanken durch 1 ALKIS Datenbank - Schaffung einer besseren Grundlage für Automatisierung und Digitalisierung in Planung, Bau, Einmessung und Terminplanung | 25 Monate | – |
| 3 | Strom ehemaliges Netzgebiet EMR Die WWN betreibt in mehreren Landkreisen aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen Versorgungsnetze der Medien Gas, Wasser, Fernwärme, Strom und ein wenig Kanal. Diese Netze werden im GE Smallworld GIS dokumentiert. Bedingt durch die Unternehmensgeschichte der WWN sind die Daten aus mehreren Quellen zusammengeflossen, die auf unterschiedlichen Systemen und Erfassungsregelwerken beruhen - in der Folge sind diese Daten nicht homogen in ihrer Darstellung und den Inhalten. Unter anderem wurden mehrere unterschiedliche Grundkarten zur Darstellung und als Bemaßungsbezugspunkt verwendet. Dazu gehören alte ALK Datenbestände und eigenerfasste Daten. In großen Bereichen des Versorgungsgebietes liegen z.B. für jedes real existierende Gebäude mehrere digitale Gebäude vor, die nicht zwingend eine identische Lage haben bzw. deckungsgleiche Geometrien besitzen, aber alle verwendet wurden.Da der gesamte Grundkartenbestand nicht lagerichtig, nicht mehr aktuell und aufgrund der oben beschriebenen Situation nur schwer zu verwalten ist, möchte WWN nun die Grundkarte auf ALKIS umstellen. Da die ALKIS-Daten sehr oft eine von den bisher verwendeten Grundkarten abweichende Lage haben, ist ein simpler Austausch der Grundkartendaten nicht ausreichend, um weiterhin rechtssicher auskunftsfähig zu bleiben. Durch den Austausch würde die relative Lage der Betriebsmittel zur Grundkarte ("Leitung liegt auf der linken Straßenseite") ebenso verloren gehen wie die Bezugspunkte der Bemaßung. Der Austausch der Grundkarte macht daher eine Lageanpassung von Betriebsmitteln und Bemaßungen notwendig! Anders als die Katasterämter verwenden wir hier nicht den Begriff "Homogenisierung", sondern sprechen von einer Netzdatenanpassung, da über eine nachbarschaftstreue Neuberechnung von Koordinaten hinaus einige Regeln zu beachten sind. - Lageanpassung aller Netzobjekte der Sparten Strom, Gas, Wasser, Bemaßungen und Topographieobjekte an die ALKIS Grundkarte - Verbesserung der Lagerichtigkeit durch Verringerung der Parallelabstände von Stromkabeln auf 20cm und neue Darstellung der a.B. Kabel - Ablösung der 6 ALK Datenbanken durch 1 ALKIS Datenbank - Schaffung einer besseren Grundlage für Automatisierung und Digitalisierung in Planung, Bau, Einmessung und Terminplanung | 25 Monate | – |
| 4 | Gas und Wasser im gesamten Netzgebiet Die WWN betreibt in mehreren Landkreisen aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen Versorgungsnetze der Medien Gas, Wasser, Fernwärme, Strom und ein wenig Kanal. Diese Netze werden im GE Smallworld GIS dokumentiert. Bedingt durch die Unternehmensgeschichte der WWN sind die Daten aus mehreren Quellen zusammengeflossen, die auf unterschiedlichen Systemen und Erfassungsregelwerken beruhen - in der Folge sind diese Daten nicht homogen in ihrer Darstellung und den Inhalten. Unter anderem wurden mehrere unterschiedliche Grundkarten zur Darstellung und als Bemaßungsbezugspunkt verwendet. Dazu gehören alte ALK Datenbestände und eigenerfasste Daten. In großen Bereichen des Versorgungsgebietes liegen z.B. für jedes real existierende Gebäude mehrere digitale Gebäude vor, die nicht zwingend eine identische Lage haben bzw. deckungsgleiche Geometrien besitzen, aber alle verwendet wurden.Da der gesamte Grundkartenbestand nicht lagerichtig, nicht mehr aktuell und aufgrund der oben beschriebenen Situation nur schwer zu verwalten ist, möchte WWN nun die Grundkarte auf ALKIS umstellen. Da die ALKIS-Daten sehr oft eine von den bisher verwendeten Grundkarten abweichende Lage haben, ist ein simpler Austausch der Grundkartendaten nicht ausreichend, um weiterhin rechtssicher auskunftsfähig zu bleiben. Durch den Austausch würde die relative Lage der Betriebsmittel zur Grundkarte ("Leitung liegt auf der linken Straßenseite") ebenso verloren gehen wie die Bezugspunkte der Bemaßung. Der Austausch der Grundkarte macht daher eine Lageanpassung von Betriebsmitteln und Bemaßungen notwendig! Anders als die Katasterämter verwenden wir hier nicht den Begriff "Homogenisierung", sondern sprechen von einer Netzdatenanpassung, da über eine nachbarschaftstreue Neuberechnung von Koordinaten hinaus einige Regeln zu beachten sind. - Lageanpassung aller Netzobjekte der Sparten Strom, Gas, Wasser, Bemaßungen und Topographieobjekte an die ALKIS Grundkarte - Verbesserung der Lagerichtigkeit durch Verringerung der Parallelabstände von Stromkabeln auf 20cm und neue Darstellung der a.B. Kabel - Ablösung der 6 ALK Datenbanken durch 1 ALKIS Datenbank - Schaffung einer besseren Grundlage für Automatisierung und Digitalisierung in Planung, Bau, Einmessung und Terminplanung | 25 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 60Gemäß mit Teilnahmewettbewerb und Ausschreibungsunterlagen bereitgestelltem Bewertungsschema
- Preis
- Wirtschaftlich günstigstes AngebotGewichtung (Punkte, genau) 40Gemäß mit Teilnahmewettbewerb und Ausschreibungsunterlagen bereitgestelltem Bewertungsschema
Eignung4 von 4 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Drittunternehmen/Nachunternehmer einzusetzen, hat er diese unter Verwendung von Formblatt "Anlage TNA FB II (Verzeichnis der Dri … ganz lesenkürzer
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Drittunternehmen/Nachunternehmer einzusetzen, hat er diese unter Verwendung von Formblatt "Anlage TNA FB II (Verzeichnis der Drittunternehmen)", siehe URL unter Ziff. I.3), im Teilnahmeantrag anzugeben. Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung (z. B. im Hinblick auf die geforderten Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. eines Nachunternehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens, nachfolgend "Drittunternehmen" genannt) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe" i.S. des § 47 SektVO), muss mit Abgabe des Teilnahmeantrags nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer Eignung beruft. Im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft sind die Eignungsnachweise, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Abgabe des Teilnahmeantrags nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Folgende Angaben / Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: 1) Allgemeine Angaben des Bewerbers (jeweils als Eigenerklärung ausreichend): Angabe zur Teilnahme als Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft; im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Abgabe einer Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt "Anlage FB I (Bewerber-; Bietergemeinschaftserklärung)", siehe URL unter Ziff. I.3); 2) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als sechs Monate (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen); 3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt "Anlage FB III (Bewerber-Eigenerklärung zu Ausschlussgründen)", siehe URL unter Ziff. I.3) (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen); 4) Eigenerklärung, dass der Bewerber und sein mit dem vorliegenden Vergabeverfahren befasstes Personal sämtliche Informationen aus und über das vorliegende Vergabeverfahren vertraulich behandeln und nicht an Dritte weiterleiten wird, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt "Anlage FB VI (Vertraulichkeitserklärung)" , siehe URL unter Ziff.I.3).- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angabe der Eignungskriterien 5) Bilanzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaftsmitglieder einschließlich einer Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. 6) Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz des Bewerbe … ganz lesenkürzer
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angabe der Eignungskriterien 5) Bilanzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaftsmitglieder einschließlich einer Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. 6) Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und über den Jahresumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaftsmitglieder für das Gesamtunternehmen und zusätzlich im Bereich des Ausschreibungsgegenstands oder in einem vergleichbaren Bereich, jeweils für die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Deutschland, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt "Anlage FB IV (Umsatzerklärung)", siehe URL unter Ziff. I.3) (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen). 7) Eigenerklärung zur Bonität des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaftsmitglieder durch Abgabe des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts "Anlage FB BI (Bonitätsindex)" inklusive gefordertem Nachweis (nicht älter als 6 Monate) 8) Eigenerklärung zu gezahlten Steuern und Abgaben des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaftsmitglieder durch Abgabe des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts "Anlage FB StA (Steuern und Abgaben)" sowie der Bestätigung des Finanzamtes zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (höchstens 6 Monate alt) 9) Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Für Personenschäden haftet der Auftragnehmer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist seine Haftung im Übrigen der Höhe nach begrenzt auf 1.000.000,00 EUR je Schadensereignis, maximal auf 2.000.000,00 EUR (2-fach maximiert). Der Auftragnehmer weist eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden nach, für letztere mit einer Deckungssumme in genannter Höhe (vom EU-ansässigen Versicherer); auch, ggf. anteilig bezogen auf den zugeordneten Leistungsbeitrag, für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen. Sofern eine solche Versicherung derzeit nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach er sich zum Abschluss und während der gesamten Vertragslaufzeit zur Vorhaltung der vorgenannten Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung spätestens bis zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns verpflichtet. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Deckungssummen der Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherungen der einzelnen Bewerbergemeinschaftsmitglieder insgesamt mindestens EUR 2 Millionen (2-fach maximiert) betragen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Angabe der Eignungskriterien 10) Eigenerklärung Mindestanforderungen, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt "Anlage FB MA (Eigenerklärung Mindestanforderungen)", siehe URL unter Ziff. I.3) (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorz … ganz lesenkürzer
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Angabe der Eignungskriterien 10) Eigenerklärung Mindestanforderungen, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt "Anlage FB MA (Eigenerklärung Mindestanforderungen)", siehe URL unter Ziff. I.3) (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen). 11) Eigenerklärung, aus der die aktuelle Beschäftigtenzahl des Unternehmens mit Stand zum 31.12.2022/2023/2024 ersichtlich ist, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formular "Anlage FB V (Erklärung Beschäftigtenzahl Bewerber)", siehe URL unter Ziff. I.3), (auch für etwaig einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen). 12) Eigenerklärung, dass während der Ausschreibungsphase, bei der Leistungserbringung und der gesamten Vertragslaufzeit deutschsprachige(s) (in Wort und Schrift) Ansprechpartner und Personal (technisch, kaufmännisch) eingesetzt wird. Die Dokumentation erfolgt durchgehend auf Deutsch.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2026
- Vertragsende
- 31.05.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Zusätzliche Leistungen auf Stundenbasis (Option, siehe Preisblatt)
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: 13) Eigenerklärung gemäß Art. 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt "Anl … ganz lesenkürzer
Leistung: 13) Eigenerklärung gemäß Art. 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt "Anlage FB VII (Bewerber-Eigenerklärung Art. 5k_Russland-Sanktionen)", siehe URL unter Ziff.1.3). 14) Als Grundlage für die Aufforderung zur Angebotsabgabe, die Angebote und im Auftragsfall, gelten neben den in der Aufforderung zur Angebotsabgabe explizit aufgeführten Punkten, die "Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Westfalen Weser Netz GmbH 12/2021" (Anlage AE), die "Ergänzenden Einkaufsbedingungen zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (Lksg) 01/2024" (Anlage LK)- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen (bei Bezirksregierung Münster), Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verfahrensvorschriften Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, da … ganz lesenkürzer
Verfahrensvorschriften Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9EMRCW#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
- Anschrift
- Bielefelder Straße 3, 32051 Herford
- Website
- ww-netz.com
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 723 (Datendienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- GSA Gesellschaft für Straßenanalyse mbH3 Zuschläge
- GAF AG2 Zuschläge
- infas 360 GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.12.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 90043927-0bcc-49ff-9793-3990074053ea.