Monitor Reporting Abwicklungsanstalten
Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen 0018-24veröffentlicht 09.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 15.10.2024 – 14.10.2028
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.
- UHR Erich-Kästner-SchuleStadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien · Frankfurt am MainFrist 21.01.2027
- Sicherungsleistung - Bau LSW Rosenheim, ZIP MU-Inntal 2027DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt MainFrist 18.11.2026
- ArbeitnehmerüberlassungLandwirtschaftliche Rentenbank · Frankfurt am MainFrist 01.12.2026
- Sicherungsleistungen für Korridorsanierung Remagen – MainzDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt MainFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 23 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre15.10.2024 – 14.10.2028
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60439, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Angebotspreis40 %
- Qualität des Monitoringkonzepts30 %
- Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Teams30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Vertragsbeginnvor 25 MonatenLaufzeit bis 14.10.2028
- Heute
Beschreibung
Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Mit ihrer Trägerschaft ist gemäß § 3a Absatz 1 Satz 6 des Stabilisierungsfondsgesetzes seit dem 01.01.2018 die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH beliehen. Die FMSA hat zwei Abwicklungsanstalten errichtet: (1.) Die "Erste Abwicklungsanstalt (EAA)", in welche die WestLB nicht strategisch notwendige Geschäftsbereiche und Risikopositionen übertragen hat (Los 1), sowie (2.) die "FMS Wertmanagement" (FMS-WM), in die die strategisch nicht mehr notwendigen Vermögenswerte und Risikopositionen der HRE-Gruppe abgespalten wurden (Los 2). Gemäß den Statuten der beiden Abwicklungsanstalten überwacht die FMSA diese im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben aus Gesetz und Statut. Die FMSA kann sich zur Erfüllung dieser Aufgaben gemäß den Statuten der beiden Abwicklungsanstalten Dritter bedienen. Vor diesem Hintergrund wurde dieses Vergabeverfahren durchgeführt.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | EAA Der Leistungsgegenstand ist in beiden Losen (Los 1 und Los 2) ähnlich strukturiert. Der Auftragnehmer hat die nachfolgend aufgeführten Leistungen zu erbringen. a) Plausibilisierung der von den Abwicklungsanstalten vorzulegenden überarbeiteten Abwicklungspläne (Turnus in der Regel jährlich) /// b) Zusammenfassung der Analyseergebnisse in einem Bericht (Executive Summary und ergänzende Erläuterungen) /// c) Die Prüfungsergebnisse des Jahresabschlussprüfers der Abwicklungsanstalt sowie ggf. deren Internen Revision sind bei der Plausibilisierung des Abwicklungsplans zu berücksichtigen. Doppelprüfungen sind zu vermeiden. Ebenso können die Prüfungsergebnisse der Vorjahresberichte des früheren Auftragnehmers bzgl. der Monitoring-Leistungen einbezogen werden. /// d) Schwerpunkte der gemeinsamen Prüfung sowie der Zusammenarbeit sollen sich auf ausgewählte Themenfelder beschränken, die von der FMSA zum Beginn jeder Prüfung vorgegeben werden. Soweit keine wesentlichen inhaltlichen Veränderungen zum Vorjahr bei bestimmten Themenfeldern vorliegen, behält sich die FMSA das Recht vor, den Prüfungsumfang einzuschränken. /// e) Es obliegt dem zukünftigen Auftragnehmer, der FMSA auf Basis des Abwicklungsplans einen Vorschlag für die Methode der Plausibilisierungshandlungen sowie Art und Weise der Berichterstattung zu unterbreiten und mit der FMSA abzustimmen (Einsatz eigener Tools des Auftragnehmers und Wahl des Berichtsformats). /// Der Umfang je Los liegt zwischen mindestens 600 und je nach Bedarf (ohne Verpflichtung der Auftraggeberin) voraussichtlich maximal 900 Personentagen über die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren. Endet der Vertrag vor Ablauf der vorgesehenen Vertragslaufzeit, so gilt der für die tatsächliche Laufzeit anteilige Umfang als vereinbart. Die 600 Mindestpersonentage in einem Los gelten folglich über die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren bei vollständiger Vertragserfüllung. Bis zum vollständigen Erreichen der vorgesehenen Vertragslaufzeit von vier Jahren wächst die Zahl der Mindestpersonentage von 0 bis 600 pro rata temporis an. Über die zu dem jeweiligen Zeitpunkt relevante Zahl an Mindestpersonentagen hinausgehende tatsächlich erbrachte Personentage können abgerechnet werden. /// | 4 Jahre | – |
| 2 | FMS-WM Der Leistungsgegenstand ist in beiden Losen (Los 1 und Los 2) ähnlich strukturiert. Der Auftragnehmer hat die nachfolgend aufgeführten Leistungen zu erbringen. a) Plausibilisierung der von den Abwicklungsanstalten vorzulegenden überarbeiteten Abwicklungspläne (Turnus in der Regel jährlich) /// b) Zusammenfassung der Analyseergebnisse in einem Bericht (Executive Summary und ergänzende Erläuterungen) /// c) Die Prüfungsergebnisse des Jahresabschlussprüfers der Abwicklungsanstalt sowie ggf. deren Internen Revision sind bei der Plausibilisierung des Abwicklungsplans zu berücksichtigen. Doppelprüfungen sind zu vermeiden. Ebenso können die Prüfungsergebnisse der Vorjahresberichte des früheren Auftragnehmers bzgl. der Monitoring-Leistungen einbezogen werden. /// d) Schwerpunkte der gemeinsamen Prüfung sowie der Zusammenarbeit sollen sich auf ausgewählte Themenfelder beschränken, die von der FMSA zum Beginn jeder Prüfung vorgegeben werden. Soweit keine wesentlichen inhaltlichen Veränderungen zum Vorjahr bei bestimmten Themenfeldern vorliegen, behält sich die FMSA das Recht vor, den Prüfungsumfang einzuschränken. /// e) Es obliegt dem zukünftigen Auftragnehmer, der FMSA auf Basis des Abwicklungsplans einen Vorschlag für die Methode der Plausibilisierungshandlungen sowie Art und Weise der Berichterstattung zu unterbreiten und mit der FMSA abzustimmen (Einsatz eigener Tools des Auftragnehmers und Wahl des Berichtsformats). /// Der Umfang je Los liegt zwischen mindestens 600 und je nach Bedarf (ohne Verpflichtung der Auftraggeberin) voraussichtlich maximal 900 Personentagen über die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren. Endet der Vertrag vor Ablauf der vorgesehenen Vertragslaufzeit, so gilt der für die tatsächliche Laufzeit anteilige Umfang als vereinbart. Die 600 Mindestpersonentage in einem Los gelten folglich über die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren bei vollständiger Vertragserfüllung. Bis zum vollständigen Erreichen der vorgesehenen Vertragslaufzeit von vier Jahren wächst die Zahl der Mindestpersonentage von 0 bis 600 pro rata temporis an. Über die zu dem jeweiligen Zeitpunkt relevante Zahl an Mindestpersonentagen hinausgehende tatsächlich erbrachte Personentage können abgerechnet werden. /// | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- AngebotspreisGewichtung (dezimal, genau) 0,4Gewertet wurde auf Basis der Preise für die gewichteten Tagessätze inkl. Mehrwertsteuer. Die Gewichtung zur Ermittlung des gewichteten Tagessatzes eines Angebotes erfolgte anhand der in den Vergabeunterlagen (A_01) definierten Senioritätsstufen und der jeweils geschätzten zeitlichen Anteile der jeweiligen Senioritätsstufen am Gesamtbedarf an Personentagen.
- Qualität
- Qualität des MonitoringkonzeptsGewichtung (dezimal, genau) 0,3Im Monitoringkonzept war auf die konkrete Aufgabenstellung gemäß Leistungsbeschreibung (C_01) abzustellen. Gewertet wurde anhand der Vorgaben in den Vergabeunterlagen (vgl. Bewertungsmatrix A_03 und Bewerbungsbedingungen A_01).
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden TeamsGewichtung (dezimal, genau) 0,3Basis für die Bewertung waren die mit dem Angebot einzureichenden Kurzlebensläufe des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Teams. Hierbei wurde auf das gesamte Team abgestellt. Die Anforderungen (Unterkriterien bzw. Bewertungsaspekte) waren daher in Summe über alle Kurzlebensläufe eines angebotenen Teams zu erfüllen. Das angebotene Team eines Bieters wurde entsprechend als Ganzes mit Punkten gemäß Bewertungsmatrix (A_03) bewertet. Das Team als Ganzes musste die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen für eine sachgerechte Leistungserbringung gemäß Leistungsbeschreibung (C_01) erfüllen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.10.2024
- Vertragsende
- 14.10.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Vereinbarung tritt durch Zuschlagserteilung - mit Wirkung zum 15.10.2024 - in Kraft und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Sie endet nach Ablauf dieser vier Jahre, ohne dass es einer Kündigung bedarf (zum 14.10.2028). Frühestens zum Ablauf eines Jahres der Vertragslaufzeit kann die Vereinbarung … ganz lesenkürzer
Die Vereinbarung tritt durch Zuschlagserteilung - mit Wirkung zum 15.10.2024 - in Kraft und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Sie endet nach Ablauf dieser vier Jahre, ohne dass es einer Kündigung bedarf (zum 14.10.2028). Frühestens zum Ablauf eines Jahres der Vertragslaufzeit kann die Vereinbarung jährlich, einseitig von der Auftraggeberin, mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5VHP7C Der Auftraggeber verzichtet auf die Angabe des tatsächlichen Auftragswerts, da es sich um ein zu schützendes Betriebsgeheimnis des Bieters handelt. Der angegebene Auftragswert (je Los) entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Der tatsächliche Auftragswert liegt oberhalb des EU-Schwellenwerts.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main | 4 |
| 2 | KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main | 3 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
- Anschrift
- Olof-Palme-Straße 35, 60439 Frankfurt am Main
- Kontakt
- vergabe@
deutsche-finanzagentur.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft5 Zuschläge
- BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft3 Zuschläge
- BearingPoint GmbH3 Zuschläge
- Dr. Penné & Pabst PartmbB / P&P Treuhand GmbH3 Zuschläge
- PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft3 Zuschläge
- msg for banking ag3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 10.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- K27K375301 - Sachverständigenprüfung Schacht- und Fördermaschinen Elbingerode 2027-2030LMBV mbH Einkauf Kali-Spat-Erz, Am Petersenschacht 9, 99706 SondershausenFrist 18.11.2026
- Prüfungsleistungen Jahres- und Konzernabschluss für den STADT UND LAND Konzern 2027 und FolgejahreSTADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbHFrist 27.11.2026
- Rahmenvereinbarung über Jahresabschlussprüfungen für die Geschäftsjahre 2027 bis 2031Duisburger Hafen AGFrist 23.11.2026
- Jahresabschlussprüfungen 2027 ff.Universitätsklinikum Tübingen - Abt. D3 Dienstleistungen und WirtschaftsbedarfFrist 24.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7b630b2b-bc88-4e40-bc20-445759fcdb5e.