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offenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Arbeitnehmerüberlassung

Landwirtschaftliche Rentenbank · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 2026-LR-0009veröffentlicht 01.11.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren

Angebotsfristin 28 Tagen · Fragen bis 19.11.2026, 23:59 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
36 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 10 Unternehmen
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60486, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Qualität der Mitarbeiterprofile30 %
  • Konzept30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landwirtschaftliche Rentenbank
    in 16 Tagen
  4. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    in 28 Tagen
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 4 Monaten

Beschreibung

Gegenstand der von der Rentenbank ausgeschriebenen Leistung ist die zeitlich befristete Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den losspezifischen Leistungsbeschreibungen und der Rahmenvereinbarungen.

Gegenstand nach CPV

  • 79620000Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Kaufmännische Profile

In der Verwaltung einer Bank gibt es sowohl die typischen Verwaltungsabteilungen (z. B. Personal, Finanzen) als auch bankspezifischere Verwaltungsabteilungen (z. B. Kredit, Treasury). In diesen Verwaltungsabteilungen sind Positionen zu besetzen, für die in der Regel eine kaufmännische/betriebswirtschaftliche Grundqualifikation vorausgesetzt wird. Die Verwaltungsabteilungen decken zusammen mit dem IT-Bereich die Kernfunktionen der Bank ab. Die Rentenbank ist auf die Unterstützung von Verleihern angewiesen, die in der Lage sind, qualifiziertes kaufmännisches Personal kurz- und mittelfristig über eine Dauer von zzt. bis zu maximal 18 Monaten (entsprechend der gesetzlich geregelten maximalen Überlassungsdauer) im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung zu stellen.

36 Monate1 €
2
Gastronomie Profile

Der Bedarf an Küchen- und Servicepersonal bei der Rentenbank ist in den letzten Jahren gestiegen. Dies resultiert aus einer gewachsenen Anzahl von Mitarbeitenden, die in der Rentenbank essen, sowie an der wieder gestiegenen Durchführung von Veranstaltungen. Insbesondere Letzteres rechtfertigt keine Erhöhung der festangestellten Mitarbeitenden im bankinternen Gastronomie-Bereich, da der Personalbedarf für diese Einsätze schwankt. Hier ist vielmehr eine bedarfsgerechte Flexibilität der Mitarbeiterkapazitäten im Küchenteam erforderlich. Gleichzeitig bedarf es gut qualifizierten Personals für diese Einsätze, damit die Qualität der Küchen- und Serviceleistungen erhalten werden kann. Daher ist die Rentenbank auf die Unterstützung von Verleihern angewiesen, die in der Lage sind, gut ausgebildete Küchen- und Servicefachkräfte kurzfristig und auch für singulären Bedarf im Wege einer Arbeitnehmerüberlassung bereit zu stellen.

36 Monate1 €
3
IT Kernbereiche

Zur Sicherstellung des IT-Betriebs ist die Rentenbank neben Festeinstellungen auch auf die Unterstützung von Verleihern angewiesen, die in der Lage sind, spezialisierte IT-Profile kurz- und mittelfristig über eine Dauer von zzt. bis zu maximal 18 Monaten (entsprechend der gesetzlich geregelten maximalen Überlassungsdauer) im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung zu stellen.

36 Monate1 €
4
IT Profile Murex

Zur Sicherstellung des IT-Betriebs ist die Auftraggeberin neben Festeinstellungen auch auf die Unterstützung von Verleihern angewiesen, die in der Lage sind, Murex IT-Administratoren und Murex IT Solution Manager kurz- und mittelfristig über eine Dauer von zzt. bis zu maximal 18 Monaten (entsprechend der gesetzlich geregelten maximalen Überlassungsdauer) im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung zu stellen.

36 Monate1 €
5
IT Profile SAP

Zur Sicherstellung des IT-Betriebs ist die Auftraggeberin neben Festeinstellungen auch auf die Unterstützung von Verleihern angewiesen, die in der Lage sind, SAP IT-Administratoren und SAP IT Solution Manager kurz- und mittelfristig über eine Dauer von zzt. bis zu maximal 18 Monaten (entsprechend der gesetzlich geregelten maximalen Überlassungsdauer) im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung zu stellen.

36 Monate1 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 40siehe Vergabeunterlagen
Qualität
Qualität der MitarbeiterprofileGewichtung (Punkte, genau) 30siehe Vergabeunterlagen
Qualität
KonzeptGewichtung (Punkte, genau) 30siehe Vergabeunterlagen

Eignung7 von 7 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Siehe Ziffer 3.1 des Eignungsbogens
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
siehe Ziffer 3.2 des Eignungsbogens
Allgemeiner Jahresumsatz
siehe Ziffer 4.1 des Eignungsbogens
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
siehe Ziffer 4.2 des Eignungsbogens
Spezifischer Jahresumsatz
siehe Ziffer 4.3 des Eignungsbogens
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
siehe Ziffer 5 des Eignungsbogens
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch um 12 Monate, sofern der Entleiher der Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf der Grundlaufzeit schriftlich oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur widerspricht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 10 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft verfügt über eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an d … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAM1WH# Der Zuschlag erfolgt auf die wirtschaftlichsten Angebote wie folgt: - Los 1: max. 10 Rahmenvertragspartner - Los 2: max. 5 Rahmenvertragspartner - Los 3a: max. 10 Rahmenvertragspartner - Los 3b: max. 5 Rahmenvertragspartner - Los 3c: max. 8 Rahmenvertragspartner.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Landwirtschaftliche Rentenbank
Art
Öffentliches Unternehmen, Wirtschaftliche Angelegenheiten
Anschrift
Theodor-Heuss-Allee 80, 60486 Frankfurt am Main
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

23Bekanntmachungen
10Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 796 (Personaleinstellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

16vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (33 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c80a7cba-9499-406f-8fc5-efa96526e741.