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Monitor Reporting Abwicklungsanstalten

Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 0018-24veröffentlicht 07.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 847 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (160 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre15.10.2024 – 14.10.2028
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60439, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Angebotspreis40 %
  • Qualität des Monitoringkonzepts30 %
  • Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Teams30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
    vor 28 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 28 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    Beim Auftraggeber (elektronisch).
    vor 28 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 14.10.2028
    vor 25 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Mit ihrer Trägerschaft ist gemäß § 3a Absatz 1 Satz 6 des Stabilisierungsfondsgesetzes seit dem 01.01.2018 die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH beliehen. Die FMSA hat zwei Abwicklungsanstalten errichtet: (1.) Die "Erste Abwicklungsanstalt (EAA)", in welche die WestLB nicht strategisch notwendige Geschäftsbereiche und Risikopositionen übertragen hat (Los 1), sowie (2.) die "FMS Wertmanagement" (FMS-WM), in die die strategisch nicht mehr notwendigen Vermögenswerte und Risikopositionen der HRE-Gruppe abgespalten wurden (Los 2). Gemäß den Statuten der beiden Abwicklungsanstalten überwacht die FMSA diese im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben aus Gesetz und Statut. Die FMSA kann sich zur Erfüllung dieser Aufgaben gemäß den Statuten der beiden Abwicklungsanstalten Dritter bedienen. Vor diesem Hintergrund wird dieses Vergabeverfahren durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen, insbesondere auf C_01 (Leistungsbeschreibung).

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
EAA

Der Leistungsgegenstand ist in beiden Losen (Los 1 und Los 2) ähnlich strukturiert. Der Auftragnehmer hat die nachfolgend aufgeführten Leistungen zu erbringen. a) Plausibilisierung der von den Abwicklungsanstalten vorzulegenden überarbeiteten Abwicklungspläne (Turnus in der Regel jährlich) /// b) Zusammenfassung der Analyseergebnisse in einem Bericht (Executive Summary und ergänzende Erläuterungen) /// c) Die Prüfungsergebnisse des Jahresabschlussprüfers der Abwicklungsanstalt sowie ggf. deren Internen Revision sind bei der Plausibilisierung des Abwicklungsplans zu berücksichtigen. Doppelprüfungen sind zu vermeiden. Ebenso können die Prüfungsergebnisse der Vorjahresberichte des früheren Auftragnehmers bzgl. der Monitoring-Leistungen einbezogen werden. /// d) Schwerpunkte der gemeinsamen Prüfung sowie der Zusammenarbeit sollen sich auf ausgewählte Themenfelder beschränken, die von der FMSA zum Beginn jeder Prüfung vorgegeben werden. Soweit keine wesentlichen inhaltlichen Veränderungen zum Vorjahr bei bestimmten Themenfeldern vorliegen, behält sich die FMSA das Recht vor, den Prüfungsumfang einzuschränken. /// e) Es obliegt dem zukünftigen Auftragnehmer, der FMSA auf Basis des Abwicklungsplans einen Vorschlag für die Methode der Plausibilisierungshandlungen sowie Art und Weise der Berichterstattung zu unterbreiten und mit der FMSA abzustimmen (Einsatz eigener Tools des Auftragnehmers und Wahl des Berichtsformats). /// Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen, insbesondere auf C_01 (Leistungsbeschreibung). /// Der Umfang je Los liegt zwischen mindestens 600 und je nach Bedarf (ohne Verpflichtung der Auftraggeberin) voraussichtlich maximal 900 Personentagen über die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren. Endet der Vertrag vor Ablauf der vorgesehenen Vertragslaufzeit, so gilt der für die tatsächliche Laufzeit anteilige Umfang als vereinbart. Die 600 Mindestpersonentage in einem Los gelten folglich über die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren bei vollständiger Vertragserfüllung. Bis zum vollständigen Erreichen der vorgesehenen Vertragslaufzeit von vier Jahren wächst die Zahl der Mindestpersonentage von 0 bis 600 pro rata temporis an. Über die zu dem jeweiligen Zeitpunkt relevante Zahl an Mindestpersonentagen hinausgehende tatsächlich erbrachte Personentage können abgerechnet werden. ///

4 Jahre–
3
FMS-WM

Der Leistungsgegenstand ist in beiden Losen (Los 1 und Los 2) ähnlich strukturiert. Der Auftragnehmer hat die nachfolgend aufgeführten Leistungen zu erbringen. a) Plausibilisierung der von den Abwicklungsanstalten vorzulegenden überarbeiteten Abwicklungspläne (Turnus in der Regel jährlich) /// b) Zusammenfassung der Analyseergebnisse in einem Bericht (Executive Summary und ergänzende Erläuterungen) /// c) Die Prüfungsergebnisse des Jahresabschlussprüfers der Abwicklungsanstalt sowie ggf. deren Internen Revision sind bei der Plausibilisierung des Abwicklungsplans zu berücksichtigen. Doppelprüfungen sind zu vermeiden. Ebenso können die Prüfungsergebnisse der Vorjahresberichte des früheren Auftragnehmers bzgl. der Monitoring-Leistungen einbezogen werden. /// d) Schwerpunkte der gemeinsamen Prüfung sowie der Zusammenarbeit sollen sich auf ausgewählte Themenfelder beschränken, die von der FMSA zum Beginn jeder Prüfung vorgegeben werden. Soweit keine wesentlichen inhaltlichen Veränderungen zum Vorjahr bei bestimmten Themenfeldern vorliegen, behält sich die FMSA das Recht vor, den Prüfungsumfang einzuschränken. /// e) Es obliegt dem zukünftigen Auftragnehmer, der FMSA auf Basis des Abwicklungsplans einen Vorschlag für die Methode der Plausibilisierungshandlungen sowie Art und Weise der Berichterstattung zu unterbreiten und mit der FMSA abzustimmen (Einsatz eigener Tools des Auftragnehmers und Wahl des Berichtsformats). /// Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen, insbesondere auf C_01 (Leistungsbeschreibung). /// Der Umfang je Los liegt zwischen mindestens 600 und je nach Bedarf (ohne Verpflichtung der Auftraggeberin) voraussichtlich maximal 900 Personentagen über die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren. Endet der Vertrag vor Ablauf der vorgesehenen Vertragslaufzeit, so gilt der für die tatsächliche Laufzeit anteilige Umfang als vereinbart. Die 600 Mindestpersonentage in einem Los gelten folglich über die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren bei vollständiger Vertragserfüllung. Bis zum vollständigen Erreichen der vorgesehenen Vertragslaufzeit von vier Jahren wächst die Zahl der Mindestpersonentage von 0 bis 600 pro rata temporis an. Über die zu dem jeweiligen Zeitpunkt relevante Zahl an Mindestpersonentagen hinausgehende tatsächlich erbrachte Personentage können abgerechnet werden. ///

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
AngebotspreisGewichtung (dezimal, genau) 0,4Gewertet wird auf Basis der Preise für die gewichteten Tagessätze inkl. Mehrwertsteuer. Die Gewichtung zur Ermittlung des gewichteten Tagessatzes eines Angebotes erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen (A_01) definierten Senioritätsstufen und der jeweils geschätzten zeitlichen Anteile der jeweiligen Senioritätsstufen am Gesamtbedarf an Personentagen.
Qualität
Qualität des MonitoringkonzeptsGewichtung (dezimal, genau) 0,3Im Monitoringkonzept ist auf die konkrete Aufgabenstellung gemäß Leistungsbeschreibung (C_01) abzustellen. Gewertet wird anhand der Vorgaben in den Vergabeunterlagen (vgl. Bewertungsmatrix A_03 und Bewerbungsbedingungen A_01).
Qualität
Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden TeamsGewichtung (dezimal, genau) 0,3Basis für die Bewertung sind die mit dem Angebot einzureichenden Kurzlebensläufe des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Teams. Hierbei wird auf das gesamte Team abgestellt. Die Anforderungen (Unterkriterien bzw. Bewertungsaspekte) sind daher in Summe über alle Kurzlebensläufe eines angebotenen Teams zu erfüllen. Das angebotene Team eines Bieters wird entsprechend als Ganzes mit Punkten gemäß Bewertungsmatrix (A_03) bewertet. Das Team als Ganzes muss die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen für eine sachgerechte Leistungserbringung gemäß Leistungsbeschreibung (C_01) erfüllen. Im Übrigen wird auf die Vorgaben in den Vergabeunterlagen verwiesen (vgl. Bewertungsmatrix A_03 und Bewerbungsbedingungen A_01).

Eignung13 von 13 angegeben

Kriterium
(Soweit zutreffend) Eigenerklärung des Bieters, dass er - sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist eintragungspflichtig ist - auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Handelsregister seines Heimatlandes vorlegen wird.
Kriterium
Eigenerklärung des Bieters, dass er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle die Erlaubnis zur Berufsausübung in geeigneter Weise nachweisen wird.
Kriterium
Angabe der Nationalen Identifikationsnummer des Bieters, Mitglieds einer Bietergemeinschaft oder Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) in Anspruch genommen wird. Für die Wirtschaftsteilnehmer ist grundsätzlich die jeweilige Wirtschafts-Id … ganz lesenAngabe der Nationalen Identifikationsnummer des Bieters, Mitglieds einer Bietergemeinschaft oder Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) in Anspruch genommen wird. Für die Wirtschaftsteilnehmer ist grundsätzlich die jeweilige Wirtschafts-Identifikationsnummer einzutragen. Da diese noch nicht eingeführt wurde, ist eine andere eindeutige Identifikationsnummer eindeutig identifizierbar zu benennen, vorzugsweise die jeweilige Umsatzsteuer-ID (z.B. DE124356789) und - soweit vorhanden - die Nummer aus dem jeweiligen Handelsregister (z.B. HRA 12345).
Kriterium
Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, die eine Deckung für Vermögensschäden von mindestens 2,5 Mio. EUR je Schadensereignis und Jahr aufweist. Für den Fall, dass eine Versicherung mit der vorgenannten Mindestdeckungssumme … ganz lesenEigenerklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, die eine Deckung für Vermögensschäden von mindestens 2,5 Mio. EUR je Schadensereignis und Jahr aufweist. Für den Fall, dass eine Versicherung mit der vorgenannten Mindestdeckungssumme nicht besteht, ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden.
Kriterium
Umsatzzahlen: nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens): - Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für die letzten drei vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre; - Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Kriterium
Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl für die letzten drei vor dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens).
Kriterium
Referenzliste: Für den Nachweis der Eignung muss der Bieter mindestens drei Unternehmensreferenzen durch Vorlage des jeweiligen Formblatts für das betreffende angeben. Die Referenzen müssen die nachgefragten Bereiche betreffen, dürfen nicht länger als drei Jahre zurückliegen und sollen folgenden Inh … ganz lesenReferenzliste: Für den Nachweis der Eignung muss der Bieter mindestens drei Unternehmensreferenzen durch Vorlage des jeweiligen Formblatts für das betreffende angeben. Die Referenzen müssen die nachgefragten Bereiche betreffen, dürfen nicht länger als drei Jahre zurückliegen und sollen folgenden Inhalt haben: - Name des Auftraggebers, - Branche des Auftraggebers, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Umfang: Auftragsvolumen in Personentagen, - Kurzbeschreibung des Leistungsgegenstands. Maßgeblich für die Bemessung des Zeitraums von drei Jahren ist das Ende der Angebotsfrist in diesem Verfahren. Der letzte Leistungstag einer Referenz darf nicht länger als drei Jahre vor dem Ende der Angebotsfrist liegen. Sofern ein Angebot für beide Lose abgegeben wird, können die anzugebenden Referenzen für beide Lose auch identisch sein. Falls die Angabe des Namens eines Referenzunternehmens wegen einer Verschwiegenheitsverpflichtung nicht angegeben werden kann, ist der Auftraggeber so konkret wie möglich zu umschreiben und auf Anforderung der Vergabestelle eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts einzureichen, aus der sich ergibt, dass dieser den Namen des Auftraggebers kennt und dass die im Vergabeverfahren gemachten Angaben zu der jeweiligen Referenz zutreffen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bestätigung ggf. sehr kurzfristig zu erfolgen hat. Mindestanforderungen an die Referenzen: - Die Referenzen müssen sich auf in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen beziehen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. - Mindestens eine Referenz muss aus dem Finanzsektor stammen.
Kriterium
Mit dem Formblatt B_03 hat der Bieter (getrennt nach Losen) eine Erklärung darüber abzugeben, dass keine Interessenkonflikte durch Mandate für die betreffende Abwicklungsanstalt EAA (Los 1) bzw. FMS-WM (Los 2) und Mandate bei der FMSA vorliegen. Darin sind folgende Angaben zu machen: - Erklärung übe … ganz lesenMit dem Formblatt B_03 hat der Bieter (getrennt nach Losen) eine Erklärung darüber abzugeben, dass keine Interessenkonflikte durch Mandate für die betreffende Abwicklungsanstalt EAA (Los 1) bzw. FMS-WM (Los 2) und Mandate bei der FMSA vorliegen. Darin sind folgende Angaben zu machen: - Erklärung über den Anteil am Gesamtumsatz und die Höhe der Umsätze in EUR, die der Auftragnehmer mit der Abwicklungsanstalt EAA bzw. FMS-WM im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr getätigt hat. - Erklärung über die Höhe der bereits abgerechneten Umsätze in EUR und über den Anteil am Gesamtumsatz sowie eine Beschreibung der Leistungen, die der Auftragnehmer mit der Abwicklungsanstalt EAA bzw. FMS-WM im laufenden Geschäftsjahr getätigt hat. Ein Interessenkonflikt liegt vor, falls 5 % des Gesamtumsatzes (oder mehr) in EUR des Bewerbers in einem der Geschäftsjahre auf Dienstleistungen für die Abwicklungsanstalt EAA bzw. FMS-WM entfallen. Weiterhin liegt ein Interessenkonflikt insbesondere auch dann vor, wenn der Bieter für die Abwicklungsanstalt EAA bzw. FMS-WM oder für die FMSA oder den FMS als Jahresabschlussprüfer im vergangenen Geschäftsjahr tätig geworden ist oder während der Laufzeit des hier zu vergebenden Auftrags voraussichtlich tätig sein wird. Ferner stellen Beratungsprojekte des vergangenen Geschäftsjahres und/oder während der Laufzeit des zu vergebenden Auftrags einen Interessenkonflikt dar, welche einen unmittelbaren oder mittelbaren Einfluss auf den Abwicklungsplan der EAA und/oder der FMS-WM hatten, haben oder ggf. zukünftig haben würden.
Kriterium
Der Bieter hat eine Eigenerklärung aufgrund der Sanktionen gegenüber Russland abzugeben.
Kriterium
Eigenerklärung zur Größenklasse gemäß Definition des Statistischen Bundesamtes des Bieters, Mitglieds einer Bietergemeinschaft oder Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) in Anspruch genommen wird.
Kriterium
Angabe der Staatsangehörigkeit (bzw. Staatsangehörigkeiten) des (der) wirtschaftlichen Eigentümer(s) des Bieters, Mitglieds einer Bietergemeinschaft oder Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) in Anspruch genommen wird, laut Eintrag in dem … ganz lesenAngabe der Staatsangehörigkeit (bzw. Staatsangehörigkeiten) des (der) wirtschaftlichen Eigentümer(s) des Bieters, Mitglieds einer Bietergemeinschaft oder Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) in Anspruch genommen wird, laut Eintrag in dem (den) gemäß den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichteten Register(n). Wenn kein entsprechendes Register vorhanden ist (z. B bei Nicht-EU-Wirtschaftsteilnehmern), Informationen aus anderen Quellen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.10.2024
Vertragsende
14.10.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 MONTHS
Angebotsöffnung
10.07.2024, 10:01 Uhr. Beim Auftraggeber (elektronisch).. -
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Gemäß § 128 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GWB sind Eigenerklärungen für den Auftragsfall abzugeben (genauere Angaben siehe Vergabeunterlagen): 1. Eingesetzte Mitarbeiter des AN werden gemäß Verpflichtungsgesetz verpflichtet; 2. eRechnung; 3. Einhaltung geltender rechtl. Verpflichtungen (Steuerzahlun … ganz lesenLeistung: Gemäß § 128 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GWB sind Eigenerklärungen für den Auftragsfall abzugeben (genauere Angaben siehe Vergabeunterlagen): 1. Eingesetzte Mitarbeiter des AN werden gemäß Verpflichtungsgesetz verpflichtet; 2. eRechnung; 3. Einhaltung geltender rechtl. Verpflichtungen (Steuerzahlungen etc.); 4. Einhaltung DSGVO + Datenverarbeitung (Datenzugriff) grundsätzlich nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) - Ausnahmen begrenzt möglich, vgl. Vergabeunterlagen; 5. AG-Berechtigung, verschiedenen Behörden bzw. Organisationen, dem Lenkungsausschuss, der jeweiligen Abwicklungsanstalt und anderen nationalen + internationalen Behörden jegliche Informationen, Dokumente, Unterlagen und Ergebnisse zur Verfügung zu stellen; 6. AG-Berechtigung zur Weitergabe von Informationen zum Auftrag im Rahmen parlamentarischer Anfragen und für den Beraterbericht des Bundes; 7. Berechtigung des AG zur Weitergabe von Informationen, Dokumenten, Unterlagen und Ergebnissen an Dritte (externe Berater).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Vereinbarung tritt durch Zuschlagserteilung - mit Wirkung zum 15.10.2024 - in Kraft und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Sie endet nach Ablauf dieser vier Jahre, ohne dass es einer Kündigung bedarf (zum 14.10.2028). Im Falle von Verzögerungen im Vergabeverfahren über den 15.10.2024 hinaus, ist … ganz lesenDie Vereinbarung tritt durch Zuschlagserteilung - mit Wirkung zum 15.10.2024 - in Kraft und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Sie endet nach Ablauf dieser vier Jahre, ohne dass es einer Kündigung bedarf (zum 14.10.2028). Im Falle von Verzögerungen im Vergabeverfahren über den 15.10.2024 hinaus, ist der Tag der Zuschlagserteilung gleichzeitig Beginn der vierjährigen Vertragslaufzeit sowie der Leistungsbeginn. Frühestens zum Ablauf eines Jahres der Vertragslaufzeit kann die Vereinbarung jährlich, einseitig von der Auftraggeberin, mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5VHZXL

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
Anschrift
Olof-Palme-Straße 35, 60439 Frankfurt am Main
Kontakt
vergabe@deutsche-finanzagentur.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

35vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (34 Lose mit Angabe)
403.361 €Zuschlagswert im Median
378.151 € – 468.000 €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3afb70bc-cde3-4ca9-b9d6-5edb84ff6f11.