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Machbarkeitsstudie „Betrieb einer Munitionsentsorgungsplattform auf dem Meer im Sofortprogramm Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee“

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit · Berlin, Berlin

Aktenzeichen Z I 3-Vst. 1923/2025veröffentlicht 27.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 421 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)

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Vertrag endete voraussichtlich am

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Monate01.11.2025 – 28.02.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität Konzept 130 %
  • Qualität Konzept 240 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2026
    vor 12 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Betrieb einer industriellen Munitionsentsorgungsplattform, eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung potenzieller Betreibermodelle und die Begleitung der Implementierung des Betreibermodells in das Sofortprogramm.

Die auszuführenden Leistungen sind im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung beschrieben und konkretisiert. Ziel des Vorhabens ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Betrieb einer Munitionsbergungsplattform auf dem Meer. Erst auf Grundlage dieser Machbarkeitsstudie ist die Entscheidung des BMUKN für ein Betreibermodell und die benötigten Fähigkeiten für den Betrieb möglich.

Beschreibung des Loses

Mit der Ausschreibung einer Innovationspartnerschaft zur Entwicklung und zum Bau der Munitionsentsorgungsplattform rückt das eigentliche Ziel des Sofortprogramms - Einstieg in die industrielle Bergung aus und Entsorgung von Munitionsaltlasten auf dem Meer - näher. Frühzeitig im Entwicklungsstadium der Anlage ist es erforderlich, potenzielle Betreibermodelle für die Plattform zu betrachten, sich für ein geeignetes Betreibermodell zu entscheiden und den späteren Betreiber der Plattform zeitnah in die Entwicklungsprozesse einzubeziehen, d.h. über die Fortschritte bei der Entwicklung und den Bau der Munitionsentsorgungsplattform zu informieren und Rückkopplungen zu ermöglichen. Die durch die/den Auftragnehmer*in (AN) zu erbringenden – vielfach optionalen – Leistungen (siehe Punkt 3 der Leistungsbeschreibung) umfassen insoweit: a) die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Betrieb einer Munitionsentsorgungsplattform, b) die Durchführung einer vergleichenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu dem oder den in der Machbarkeitsstudie identifizierten, potenziellen Betreibermodell(en) sowie c) die Begleitung der Einbindung des potenziellen Betreibers in die Umsetzung des Sofortprogramms.

Die Erbringung von Rechtsdienstleistungen ist nicht Gegenstand der einzelnen Arbeitspakete. Hierfür steht die von BMUKN beauftragte Kanzlei zur Verfügung.

Die Vorhaben dienen der Unterstützung des BMUKN im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit. Für alle Arbeitsschritte hat die/der AN eine enge Abstimmung mit dem BMUKN als Auftraggeberin (AG‘in), der Projektsteuerin und ggf. – nach besonderer Absprache mit der AG’in – auch mit der mandatierten externen Rechtsanwaltskanzlei vorzusehen. Für die gesamte Laufzeit des Vertrages sind eine Projektleitung als ständige Ansprechperson und eine Vertretung zu benennen. Der Leistungsumfang wird in nachfolgenden Arbeitspaketen beschrieben. Die einzelnen Arbeitspakete bauen aufeinander auf, weshalb es bereits aus diesem Grund bei den jeweils vorgesehenen Leistungszeiträumen (z.B. bei Verzögerungen des bzw. der vorangehenden AP) ggf. dynamischen Anpassungen bedarf (zu weiteren Anpassungen im Leistungszeitraum s. Ziffer 4).

- Arbeitspaket 1.1: Machbarkeitsstudie – Ausarbeitung der Anforderungen an ein Betreibermodell und Identifizierung der benötigten Fähigkeiten der Munitionsentsorgungsplattform - Arbeitspaket 1.2: Machbarkeitsstudie – Entwicklung von konkreten Betreibermodellen - OPTIONAL: Arbeitspaket 2: Bewertung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der entworfenen Betreibermodelle - OPTIONAL: Arbeitspaket 3: Begleitung der Implementierung des Betreibermodells

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität Konzept 130 %
Qualität Konzept 240 %
Preis30 %
Qualität
Qualität Konzept 1Konzept Machbarkeitsstudie Betrieb einer Monitionsentsorgungsplattform auf dem Meer
Qualität
Qualität Konzept 2Konzept Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Implementierung des Betreibermodells
Preis
Hierzu wird das Formular 03.06 der Vergabeunterlagen gefordert.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2025
Vertragsende
28.02.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bundeskanzlerplatz 2-10, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabest … ganz lesen1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-VergabePlattformdes Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht.Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
BANSBACH ECONUM Unternehmensberatung GmbH, Hamburg–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

68vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (45 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.09.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 09.09.2025 auf 12.09.2025 verschoben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2112879d-c56e-4900-bbc9-4d456565c708.