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Leitagentur, Online Kommunikation und die Betreuung der PSHV und Blutspendedienste der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie Blutspende

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BZgA_RV_59_24veröffentlicht 22.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 835 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
6,3 Mio. €
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Köln50825, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

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Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität 70 %, Preis 30 %70 %
  • Qualität 70 %, Preis 30 %30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind drei Rahmenvereinbarungen über die Weiterentwicklung, Begleitung, Koordination und Umsetzung der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie zur Blut- und Plasmaspende über eine Leitagentur (Los 1), Umsetzung eines Konzeptes zur Social Media Kommunikation (Los 2) und Betreuung der Patienten- und Selbsthilfeverbände (PSHV) und Blut- und Plasmaspendedienste der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie zur Blut- und Plasmaspende (Los 3). Zu den erbringenden Leistungen zählen die inhaltliche und konzeptionelle Weiterentwicklung, Begleitung, Koordination und Umsetzung der massenmedialen integrierten Gesamtkampagne „Organspende – die Entscheidung zählt!“ sowie „Blut spenden. Einfach machen.“. Darüber hinaus plant der/planen die Auftragnehmer auch die Begleitung, Koordination und Umsetzung der Online-Kommunikation zur Gesamtkampagne durch Einzelmaßnahmen ein. Diese erfolgen im Rahmen der im Anhang A (Hintergrund) dargestellten personalkommunikativen Angebote sowie der Medien und Maßnahmen zu zielgruppenspezifischen Themenschwerpunkten. Alle im Folgenden aufgeführten Leistungen sind übereinstimmend mit der bestehenden Kommunikationsstrategie unter den Dachmarken „Organspende – die Entscheidung zählt!“ sowie „Blut spenden. Einfach machen.!“ zu entwickeln.

Alle Maßnahmen der Aufklärungskampagnen „Organspende – die Entscheidung zählt!“ und „Blut spenden. Einfach machen.“ befinden sich im ständigen Wandel. Sie werden maßgeblich von den aktuellsten epidemiologischen Erkenntnissen, medizinischen Fortschritten, der öffentlichen Wahrnehmung sowie von politischen Strategien geprägt. Durch den Wandel von Kommunikationsgewohnheiten der Gesamtbevölkerung müssen zudem auch die Kommunikationskanäle kontinuierlich bewertet und an die Kommunikationsbedarfe der Zielgruppen angepasst werden. Eine wirtschaftliche und effektive Planung und Umsetzung der Präventionsmaßnahmen erfordert deshalb eine Projektplanung, die auch im Projektverlauf flexibel auf kurzfristige Bedarfe und Umplanungen reagiert und so auch kostenrelevante Fehlentwicklungen möglichst vermeidet. Die Projektsteuerung und -koordination sowie die Qualitätssicherung sind im Rahmen der Ausführung des Auftrages sowohl in Bezug auf die Einzelprojekte als auch übergreifend umzusetzen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Leitagentur (Los 1)

Gegenstand der Ausschreibung sind drei Rahmenvereinbarungen über die Weiterentwicklung, Begleitung, Koordination und Umsetzung der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie zur Blut- und Plasmaspende über eine Leitagentur (Los 1), Umsetzung eines Konzeptes zur Social Media Kommunikation (Los 2) und Betreuung der Patienten- und Selbsthilfeverbände (PSHV) und Blut- und Plasmaspendedienste der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie zur Blut- und Plasmaspende (Los 3). Zu den erbringenden Leistungen zählen die inhaltliche und konzeptionelle Weiterentwicklung, Begleitung, Koordination und Umsetzung der massenmedialen integrierten Gesamtkampagne „Organspende – die Entscheidung zählt!“ sowie „Blut spenden. Einfach machen.“. Darüber hinaus plant der/planen die Auftragnehmer auch die Begleitung, Koordination und Umsetzung der Online-Kommunikation zur Gesamtkampagne durch Einzelmaßnahmen ein. Diese erfolgen im Rahmen der im Anhang A (Hintergrund) dargestellten personalkommunikativen Angebote sowie der Medien und Maßnahmen zu zielgruppenspezifischen Themenschwerpunkten. Alle im Folgenden aufgeführten Leistungen sind übereinstimmend mit der bestehenden Kommunikationsstrategie unter den Dachmarken „Organspende – die Entscheidung zählt!“ sowie „Blut spenden. Einfach machen.!“ zu entwickeln. Alle Maßnahmen der Aufklärungskampagnen „Organspende – die Entscheidung zählt!“ und „Blut spenden. Einfach machen.“ befinden sich im ständigen Wandel. Sie werden maßgeblich von den aktuellsten epidemiologischen Erkenntnissen, medizinischen Fortschritten, der öffentlichen Wahrnehmung sowie von politischen Strategien geprägt. Durch den Wandel von Kommunikationsgewohnheiten der Gesamtbevölkerung müssen zudem auch die Kommunikationskanäle kontinuierlich bewertet und an die Kommunikationsbedarfe der Zielgruppen angepasst werden. Eine wirtschaftliche und effektive Planung und Umsetzung der Präventionsmaßnahmen erfordert deshalb eine Projektplanung, die auch im Projektverlauf flexibel auf kurzfristige Bedarfe und Umplanungen reagiert und so auch kostenrelevante Fehlentwicklungen möglichst vermeidet. Die Projektsteuerung und -koordination sowie die Qualitätssicherung sind im Rahmen der Ausführung des Auftrages sowohl in Bezug auf die Einzelprojekte als auch übergreifend umzusetzen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).

2 Jahre4.200.000 €
2
Umsetzung eines Konzeptes zur Social Media Kommunikation (Los 2)

Gegenstand der Ausschreibung sind drei Rahmenvereinbarungen über die Weiterentwicklung, Begleitung, Koordination und Umsetzung der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie zur Blut- und Plasmaspende über eine Leitagentur (Los 1), Umsetzung eines Konzeptes zur Social Media Kommunikation (Los 2) und Betreuung der Patienten- und Selbsthilfeverbände (PSHV) und Blut- und Plasmaspendedienste der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie zur Blut- und Plasmaspende (Los 3). Zu den erbringenden Leistungen zählen die inhaltliche und konzeptionelle Weiterentwicklung, Begleitung, Koordination und Umsetzung der massenmedialen integrierten Gesamtkampagne „Organspende – die Entscheidung zählt!“ sowie „Blut spenden. Einfach machen.“. Darüber hinaus plant der/planen die Auftragnehmer auch die Begleitung, Koordination und Umsetzung der Online-Kommunikation zur Gesamtkampagne durch Einzelmaßnahmen ein. Diese erfolgen im Rahmen der im Anhang A (Hintergrund) dargestellten personalkommunikativen Angebote sowie der Medien und Maßnahmen zu zielgruppenspezifischen Themenschwerpunkten. Alle im Folgenden aufgeführten Leistungen sind übereinstimmend mit der bestehenden Kommunikationsstrategie unter den Dachmarken „Organspende – die Entscheidung zählt!“ sowie „Blut spenden. Einfach machen.!“ zu entwickeln. Alle Maßnahmen der Aufklärungskampagnen „Organspende – die Entscheidung zählt!“ und „Blut spenden. Einfach machen.“ befinden sich im ständigen Wandel. Sie werden maßgeblich von den aktuellsten epidemiologischen Erkenntnissen, medizinischen Fortschritten, der öffentlichen Wahrnehmung sowie von politischen Strategien geprägt. Durch den Wandel von Kommunikationsgewohnheiten der Gesamtbevölkerung müssen zudem auch die Kommunikationskanäle kontinuierlich bewertet und an die Kommunikationsbedarfe der Zielgruppen angepasst werden. Eine wirtschaftliche und effektive Planung und Umsetzung der Präventionsmaßnahmen erfordert deshalb eine Projektplanung, die auch im Projektverlauf flexibel auf kurzfristige Bedarfe und Umplanungen reagiert und so auch kostenrelevante Fehlentwicklungen möglichst vermeidet. Die Projektsteuerung und -koordination sowie die Qualitätssicherung sind im Rahmen der Ausführung des Auftrages sowohl in Bezug auf die Einzelprojekte als auch übergreifend umzusetzen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).

2 Jahre1.575.000 €
3
Betreuung der Patienten- und Selbsthilfeverbände (PSHV) und Blut- und Plasmaspendedienste der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie zur Blut- und Plasmaspende (Los 3)

Gegenstand der Ausschreibung sind drei Rahmenvereinbarungen über die Weiterentwicklung, Begleitung, Koordination und Umsetzung der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie zur Blut- und Plasmaspende über eine Leitagentur (Los 1), Umsetzung eines Konzeptes zur Social Media Kommunikation (Los 2) und Betreuung der Patienten- und Selbsthilfeverbände (PSHV) und Blut- und Plasmaspendedienste der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie zur Blut- und Plasmaspende (Los 3). Zu den erbringenden Leistungen zählen die inhaltliche und konzeptionelle Weiterentwicklung, Begleitung, Koordination und Umsetzung der massenmedialen integrierten Gesamtkampagne „Organspende – die Entscheidung zählt!“ sowie „Blut spenden. Einfach machen.“. Darüber hinaus plant der/planen die Auftragnehmer auch die Begleitung, Koordination und Umsetzung der Online-Kommunikation zur Gesamtkampagne durch Einzelmaßnahmen ein. Diese erfolgen im Rahmen der im Anhang A (Hintergrund) dargestellten personalkommunikativen Angebote sowie der Medien und Maßnahmen zu zielgruppenspezifischen Themenschwerpunkten. Alle im Folgenden aufgeführten Leistungen sind übereinstimmend mit der bestehenden Kommunikationsstrategie unter den Dachmarken „Organspende – die Entscheidung zählt!“ sowie „Blut spenden. Einfach machen.!“ zu entwickeln. Alle Maßnahmen der Aufklärungskampagnen „Organspende – die Entscheidung zählt!“ und „Blut spenden. Einfach machen.“ befinden sich im ständigen Wandel. Sie werden maßgeblich von den aktuellsten epidemiologischen Erkenntnissen, medizinischen Fortschritten, der öffentlichen Wahrnehmung sowie von politischen Strategien geprägt. Durch den Wandel von Kommunikationsgewohnheiten der Gesamtbevölkerung müssen zudem auch die Kommunikationskanäle kontinuierlich bewertet und an die Kommunikationsbedarfe der Zielgruppen angepasst werden. Eine wirtschaftliche und effektive Planung und Umsetzung der Präventionsmaßnahmen erfordert deshalb eine Projektplanung, die auch im Projektverlauf flexibel auf kurzfristige Bedarfe und Umplanungen reagiert und so auch kostenrelevante Fehlentwicklungen möglichst vermeidet. Die Projektsteuerung und -koordination sowie die Qualitätssicherung sind im Rahmen der Ausführung des Auftrages sowohl in Bezug auf die Einzelprojekte als auch übergreifend umzusetzen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).

2 Jahre524.920 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität 70 %, Preis 30 %70 %
Qualität 70 %, Preis 30 %30 %
Qualität
Qualität 70 %, Preis 30 %Qualitative Zuschlagskriterien zu 70 %
Preis
Qualität 70 %, Preis 30 %Preis zu 30 %
Beschreibung
Die Gewichtung wird in den Beschaffungsunterlagen angegeben.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt zwei-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme de … ganz lesenDie Rahmenvereinbarung kann insgesamt zwei-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
6.200.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1House of Yas GmbH, Köln–
2House of Yas GmbH, Köln–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

169vergebene Aufträge
4,5Angebote je Los im Median (140 Lose mit Angabe)
298.873 €Zuschlagswert im Median
190.800 € – 557.918 €mittlere Hälfte, 26 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 22.07.2024 auf 25.07.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 22.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f5739c9b-c2d0-4a1b-90df-f02dd2bc0acd.