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Leitagentur, Online Kommunikation und die Betreuung der PSHV und Blutspendedienste der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie Blutspende

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BZgA_RV_59_24veröffentlicht 19.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 838 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 19.06.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
6,3 Mio. €
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Köln50825, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 28 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    vor 28 Monaten
  4. Bindefrist endet
    4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 24 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind drei Rahmenvereinbarungen über die Weiterentwicklung, Begleitung, Koordination und Umsetzung der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie zur Blut- und Plasmaspende über eine Leitagentur (Los 1), Umsetzung eines Konzeptes zur Social Media Kommunikation (Los 2) und Betreuung der Patienten- und Selbsthilfeverbände (PSHV) und Blut- und Plasmaspendedienste der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie zur Blut- und Plasmaspende (Los 3). Zu den erbringenden Leistungen zählen die inhaltliche und konzeptionelle Weiterentwicklung, Begleitung, Koordination und Umsetzung der massenmedialen integrierten Gesamtkampagne „Organspende – die Entscheidung zählt!“ sowie „Blut spenden. Einfach machen.“. Darüber hinaus plant der/planen die Auftragnehmer auch die Begleitung, Koordination und Umsetzung der Online-Kommunikation zur Gesamtkampagne durch Einzelmaßnahmen ein. Diese erfolgen im Rahmen der im Anhang A (Hintergrund) dargestellten personalkommunikativen Angebote sowie der Medien und Maßnahmen zu zielgruppenspezifischen Themenschwerpunkten. Alle im Folgenden aufgeführten Leistungen sind übereinstimmend mit der bestehenden Kommunikationsstrategie unter den Dachmarken „Organspende – die Entscheidung zählt!“ sowie „Blut spenden. Einfach machen.!“ zu entwickeln.

Alle Maßnahmen der Aufklärungskampagnen „Organspende – die Entscheidung zählt!“ und „Blut spenden. Einfach machen.“ befinden sich im ständigen Wandel. Sie werden maßgeblich von den aktuellsten epidemiologischen Erkenntnissen, medizinischen Fortschritten, der öffentlichen Wahrnehmung sowie von politischen Strategien geprägt. Durch den Wandel von Kommunikationsgewohnheiten der Gesamtbevölkerung müssen zudem auch die Kommunikationskanäle kontinuierlich bewertet und an die Kommunikationsbedarfe der Zielgruppen angepasst werden. Eine wirtschaftliche und effektive Planung und Umsetzung der Präventionsmaßnahmen erfordert deshalb eine Projektplanung, die auch im Projektverlauf flexibel auf kurzfristige Bedarfe und Umplanungen reagiert und so auch kostenrelevante Fehlentwicklungen möglichst vermeidet. Die Projektsteuerung und -koordination sowie die Qualitätssicherung sind im Rahmen der Ausführung des Auftrages sowohl in Bezug auf die Einzelprojekte als auch übergreifend umzusetzen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Leitagentur (Los 1)

Gegenstand der Ausschreibung sind drei Rahmenvereinbarungen über die Weiterentwicklung, Begleitung, Koordination und Umsetzung der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie zur Blut- und Plasmaspende über eine Leitagentur (Los 1), Umsetzung eines Konzeptes zur Social Media Kommunikation (Los 2) und Betreuung der Patienten- und Selbsthilfeverbände (PSHV) und Blut- und Plasmaspendedienste der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie zur Blut- und Plasmaspende (Los 3). Zu den erbringenden Leistungen zählen die inhaltliche und konzeptionelle Weiterentwicklung, Begleitung, Koordination und Umsetzung der massenmedialen integrierten Gesamtkampagne „Organspende – die Entscheidung zählt!“ sowie „Blut spenden. Einfach machen.“. Darüber hinaus plant der/planen die Auftragnehmer auch die Begleitung, Koordination und Umsetzung der Online-Kommunikation zur Gesamtkampagne durch Einzelmaßnahmen ein. Diese erfolgen im Rahmen der im Anhang A (Hintergrund) dargestellten personalkommunikativen Angebote sowie der Medien und Maßnahmen zu zielgruppenspezifischen Themenschwerpunkten. Alle im Folgenden aufgeführten Leistungen sind übereinstimmend mit der bestehenden Kommunikationsstrategie unter den Dachmarken „Organspende – die Entscheidung zählt!“ sowie „Blut spenden. Einfach machen.!“ zu entwickeln. Alle Maßnahmen der Aufklärungskampagnen „Organspende – die Entscheidung zählt!“ und „Blut spenden. Einfach machen.“ befinden sich im ständigen Wandel. Sie werden maßgeblich von den aktuellsten epidemiologischen Erkenntnissen, medizinischen Fortschritten, der öffentlichen Wahrnehmung sowie von politischen Strategien geprägt. Durch den Wandel von Kommunikationsgewohnheiten der Gesamtbevölkerung müssen zudem auch die Kommunikationskanäle kontinuierlich bewertet und an die Kommunikationsbedarfe der Zielgruppen angepasst werden. Eine wirtschaftliche und effektive Planung und Umsetzung der Präventionsmaßnahmen erfordert deshalb eine Projektplanung, die auch im Projektverlauf flexibel auf kurzfristige Bedarfe und Umplanungen reagiert und so auch kostenrelevante Fehlentwicklungen möglichst vermeidet. Die Projektsteuerung und -koordination sowie die Qualitätssicherung sind im Rahmen der Ausführung des Auftrages sowohl in Bezug auf die Einzelprojekte als auch übergreifend umzusetzen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).

2 Jahre4.200.000 €
2
Umsetzung eines Konzeptes zur Social Media Kommunikation (Los 2)

Gegenstand der Ausschreibung sind drei Rahmenvereinbarungen über die Weiterentwicklung, Begleitung, Koordination und Umsetzung der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie zur Blut- und Plasmaspende über eine Leitagentur (Los 1), Umsetzung eines Konzeptes zur Social Media Kommunikation (Los 2) und Betreuung der Patienten- und Selbsthilfeverbände (PSHV) und Blut- und Plasmaspendedienste der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie zur Blut- und Plasmaspende (Los 3). Zu den erbringenden Leistungen zählen die inhaltliche und konzeptionelle Weiterentwicklung, Begleitung, Koordination und Umsetzung der massenmedialen integrierten Gesamtkampagne „Organspende – die Entscheidung zählt!“ sowie „Blut spenden. Einfach machen.“. Darüber hinaus plant der/planen die Auftragnehmer auch die Begleitung, Koordination und Umsetzung der Online-Kommunikation zur Gesamtkampagne durch Einzelmaßnahmen ein. Diese erfolgen im Rahmen der im Anhang A (Hintergrund) dargestellten personalkommunikativen Angebote sowie der Medien und Maßnahmen zu zielgruppenspezifischen Themenschwerpunkten. Alle im Folgenden aufgeführten Leistungen sind übereinstimmend mit der bestehenden Kommunikationsstrategie unter den Dachmarken „Organspende – die Entscheidung zählt!“ sowie „Blut spenden. Einfach machen.!“ zu entwickeln. Alle Maßnahmen der Aufklärungskampagnen „Organspende – die Entscheidung zählt!“ und „Blut spenden. Einfach machen.“ befinden sich im ständigen Wandel. Sie werden maßgeblich von den aktuellsten epidemiologischen Erkenntnissen, medizinischen Fortschritten, der öffentlichen Wahrnehmung sowie von politischen Strategien geprägt. Durch den Wandel von Kommunikationsgewohnheiten der Gesamtbevölkerung müssen zudem auch die Kommunikationskanäle kontinuierlich bewertet und an die Kommunikationsbedarfe der Zielgruppen angepasst werden. Eine wirtschaftliche und effektive Planung und Umsetzung der Präventionsmaßnahmen erfordert deshalb eine Projektplanung, die auch im Projektverlauf flexibel auf kurzfristige Bedarfe und Umplanungen reagiert und so auch kostenrelevante Fehlentwicklungen möglichst vermeidet. Die Projektsteuerung und -koordination sowie die Qualitätssicherung sind im Rahmen der Ausführung des Auftrages sowohl in Bezug auf die Einzelprojekte als auch übergreifend umzusetzen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).

2 Jahre1.575.000 €
3
Betreuung der Patienten- und Selbsthilfeverbände (PSHV) und Blut- und Plasmaspendedienste der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie zur Blut- und Plasmaspende (Los 3)

Gegenstand der Ausschreibung sind drei Rahmenvereinbarungen über die Weiterentwicklung, Begleitung, Koordination und Umsetzung der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie zur Blut- und Plasmaspende über eine Leitagentur (Los 1), Umsetzung eines Konzeptes zur Social Media Kommunikation (Los 2) und Betreuung der Patienten- und Selbsthilfeverbände (PSHV) und Blut- und Plasmaspendedienste der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie zur Blut- und Plasmaspende (Los 3). Zu den erbringenden Leistungen zählen die inhaltliche und konzeptionelle Weiterentwicklung, Begleitung, Koordination und Umsetzung der massenmedialen integrierten Gesamtkampagne „Organspende – die Entscheidung zählt!“ sowie „Blut spenden. Einfach machen.“. Darüber hinaus plant der/planen die Auftragnehmer auch die Begleitung, Koordination und Umsetzung der Online-Kommunikation zur Gesamtkampagne durch Einzelmaßnahmen ein. Diese erfolgen im Rahmen der im Anhang A (Hintergrund) dargestellten personalkommunikativen Angebote sowie der Medien und Maßnahmen zu zielgruppenspezifischen Themenschwerpunkten. Alle im Folgenden aufgeführten Leistungen sind übereinstimmend mit der bestehenden Kommunikationsstrategie unter den Dachmarken „Organspende – die Entscheidung zählt!“ sowie „Blut spenden. Einfach machen.!“ zu entwickeln. Alle Maßnahmen der Aufklärungskampagnen „Organspende – die Entscheidung zählt!“ und „Blut spenden. Einfach machen.“ befinden sich im ständigen Wandel. Sie werden maßgeblich von den aktuellsten epidemiologischen Erkenntnissen, medizinischen Fortschritten, der öffentlichen Wahrnehmung sowie von politischen Strategien geprägt. Durch den Wandel von Kommunikationsgewohnheiten der Gesamtbevölkerung müssen zudem auch die Kommunikationskanäle kontinuierlich bewertet und an die Kommunikationsbedarfe der Zielgruppen angepasst werden. Eine wirtschaftliche und effektive Planung und Umsetzung der Präventionsmaßnahmen erfordert deshalb eine Projektplanung, die auch im Projektverlauf flexibel auf kurzfristige Bedarfe und Umplanungen reagiert und so auch kostenrelevante Fehlentwicklungen möglichst vermeidet. Die Projektsteuerung und -koordination sowie die Qualitätssicherung sind im Rahmen der Ausführung des Auftrages sowohl in Bezug auf die Einzelprojekte als auch übergreifend umzusetzen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).

2 Jahre524.920 €

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Die Gewichtung wird in den Beschaffungsunterlagen angegeben.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
4. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen) oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.
Kriterium
5. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt. 6. Erklärung über den Unternehmensumsatz der letzten drei abgeschlossenen Gesc … ganz lesen5. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt. 6. Erklärung über den Unternehmensumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Mindestanforderung: Für Los 1: Mindestumsatz von 1.300.000 € (brutto) pro Jahr. Für Los 2: Mindestumsatz von 500.000 € (brutto) pro Jahr. Für Los 3: Mindestumsatz von 160.000 € (brutto) pro Jahr.
Kriterium
7. Erklärung darüber, über die Teamgröße der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mindestanforderung: Für Los 1: Mindestens sieben (7) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Für Los 2: Mindestens vier (4) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Für Los 3: Mindestens zwei (2) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Kriterium
8. Vorlage geeigneter Referenzen Vorlage von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen. Für Los 1: Mindestanforderungen: Konzeption und Umsetzung von Kampagnen Nachweis über mindestens zwei Referenzen von Kommunikationskampagnen in den le … ganz lesen8. Vorlage geeigneter Referenzen Vorlage von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen. Für Los 1: Mindestanforderungen: Konzeption und Umsetzung von Kampagnen Nachweis über mindestens zwei Referenzen von Kommunikationskampagnen in den letzten fünf Jahren in den Fachgebieten Gesundheit bzw. Bildung. Nachweis über mindestens zwei Referenzen aus den letzten fünf Jahren in der strategischen Konzeption und Umsetzung von Kommunikationskampagnen für einen öffentlichen Auftraggeber mit einer Projektlaufzeit von mindestens einem Jahr und einem Projektvolumen von mindestens 200.000 Euro netto beinhaltete. Davon muss mindestens eine der Referenzen die redaktionelle Konzeption, Betreuung und Weiterentwicklung eines Online-Portals auf Basis des Content Management Systems Typo3 beinhalten. Sofern bei den zwei im vorstehenden Satz genannten Referenzen keine redaktionelle Konzeption, Betreuung und Weiterentwicklung eines Online-Portals auf Basis des Content Management Systems Typo3 vorgelegt werden können, ist eine dritte Referenz aus den letzten fünf Jahren vorzulegen, in der die redaktionelle Konzeption, Betreuung und Weiterentwicklung eines Online-Portals auf Basis des Content Management Systems Typo3 nachgewiesen wird. Für diese Referenz ist kein Mindestprojektvolumen zu beachten und sie muss nicht für einen öffentlichen Auftraggeber erfolgt sein. Angaben: - Bezeichnung des Projektes (bzw. der Internetadresse) - Name des Auftraggebers (mit Angabe eines persönlichen Ansprechpartners mit E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) - Aussagen zu Zielsetzung, Inhalten und Dauer des Projekts - Projektvolumen Anforderungen: Die Konzeption und Umsetzung einer Kommunikationskampagne in den letzten fünf Jahren für einen öffentlichen Auftraggeber wurde im angegebenen Referenzprojekt von der Bieterin realisiert, d. h. das Ende der Leistungserbringung darf nicht länger als fünf Jahre vor dem Ende der Angebotsfrist liegen. Die Projektlaufzeit liegt bei mind. 1 Jahr. Auftraggeber des Referenzprojekts war weder die Bieterin selbst, noch ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmer. Printprodukte Nachweis über mindestens eine Referenz für die Konzeption und Gestaltung von Print-Medien zu Themen der gesundheitlichen Aufklärung für die Allgemeinbevölkerung sowie Nachweis über mindestens eine gestalterische Kreativleistung, wie z. B. die Entwicklung von Gestaltungslinien (CD) inkl. der Erstellung einer Motivlinie für Plakat- oder Anzeigenschaltungen für einen beliebigen Auftraggeber in den letzten drei Jahren. Angaben: - Bezeichnung des Projektes (bzw. der Internetadresse) - Name des Auftraggebers (mit Angabe eines persönlichen Ansprechpartners mit E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) - Aussagen zu den Aufgaben, Inhalten und Dauer des Projektes Anforderungen: Die Erstellung von Printprodukten in den letzten drei Jahren wurde im angegebenen Referenzprojekt von der Bieterin realisiert. Projektlaufzeit liegt bei mind. 1 Jahr. Auftraggeber des Referenzprojekts war weder die Bieterin selbst, noch ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmer Durchführung von Veranstaltungen. Eventmanagement Nachweis über mindestens eine Referenz in der Organisation und Umsetzung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum (z. B. auf Plätzen in Städten) oder auf Großveranstaltungen (z. B. Musik-Festivals) mit einer Mindestbesucherzahl ab 1.000 Personen in den letzten drei Jahren. Angaben: - Bezeichnung des Projektes - Name des Auftraggebers (mit Angabe eines persönlichen Ansprechpartners mit E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) - Aussagen zu den Aufgaben, Inhalten und der Dauer des Projektes Anforderungen: Die Durchführung der Veranstaltungen wurden in den letzten drei Jahren im angegebenen Referenzprojekt von der Bieterin realisiert. Auftraggeber des Referenzprojekts war weder die Bieterin selbst, noch ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmer.
Kriterium
9. Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen Für die angebotenen Fachkräfte sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Hierfür ist das Formblatt zur Darstellung von Mitarbeiterprofilen in Anhang 02.2 zu verwenden. In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofi … ganz lesen9. Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen Für die angebotenen Fachkräfte sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Hierfür ist das Formblatt zur Darstellung von Mitarbeiterprofilen in Anhang 02.2 zu verwenden. In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene Fachkraft für die jeweilige Rolle zu benennen. Für Los 1: Mindestanforderungen: • Jeweils für jedes Projektteammitglied: o Die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen verfügen über deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)) Mitarbeiterprofil MA.1: Projektleitung und Beratung Für das Profil MA.1 müssen zwei Referenzen für Projekte angegeben werden, die Berufserfahrung als Projektmanager bzw.- Managerin in Kommunikationsprojekten nachweisen. Die nachfolgenden Tätigkeiten und Erfahrungen müssen durch die eingereichten Mitarbeiterreferenzen belegt werden: - Strategie- bzw. Konzeptberatung - Projektleitung/Koordination - Realisierung von crossmedialen Kampagnen - Steuerung und Arbeitsplanung der abgerufenen Einzelprojekte - Strategieentwicklung, Durchführung und Etatsteuerung. - Überwachung und Steuerung der beauftragten Einzelprojekte im Zusammenspiel von Beratung und Kreation. Fachgebiete: Gesundheit bzw. Bildung Erfahrungsdauer: Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in einer vergleichbaren Position. Der Mitarbeiter mit dem Profil MA.1 wird die Hauptansprechperson gemäß Leistungsbeschreibung sein. Stellvertretung der Projektleitung Zusammen mit dem Mitarbeiter mit dem Profil MA.1. muss eine Person als Stellvertretung der Projektleitung ernannt werden. Diese Person muss mindestens ein Jahr für die Umsetzung von Kommunikationskampagnen im Bereich Gesundheit oder Bildung tätig gewesen sein. Die Vertretung der Projektleitung kann von einem der in den Profilen MA.2, MA.3 und MA.4 vorgeschlagenen Mitarbeiter übernommen werden. Mitarbeiterprofil MA.2: Konzeption und Umsetzung von Kommunikationsprojekten Für das Profil MA.2 müssen Referenzen für Projekte angegeben werden, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in der Beratung, Konzeption und Umsetzung von Kommunikationsprojekten innerhalb der letzten drei Jahre nachweisen. Die nachfolgenden Tätigkeiten und Erfahrungen müssen durch die eingereichten Mitarbeiterreferenzen belegt werden: - Entwicklung mittelfristiger Kommunikationsstrategie - Erstellung von projekt- und anlassbezogenen Kommunikationskonzepten - Weiterentwicklung bereits bestehender Kommunikationsmaßnahmen - Mediaberatung Unter der Position Profil MA.2 müssen die Referenzen von mindestens 2 Mitarbeitenden eingereicht werden. Die für dieses Profil erforderlichen Erfahrungen können von allen vorgeschlagenen Personen nachgewiesen werden. Es ist nicht erforderlich, dass jede vorgeschlagene Person über Erfahrungen in allen Aufgaben verfügt. Erfahrungsdauer: Die vorgeschlagenen Personen müssen mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in einer vergleichbaren Position nachweisen. Mitarbeiterprofil MA3: Gestalterische Konzeption, Kreation und Produktion von Medien Für das Profil MA3 müssen Referenzen für Projekte angegeben werden, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in der Konzeption, Kreation und Produktion von mindestens drei Medien (Flyer, Broschüre, Plakate, Roll-ups, Give-Aways o. ä.) innerhalb der letzten drei Jahre nachweisen. Die nachfolgenden Tätigkeiten und Erfahrungen müssen durch die eingereichten Mitarbeiterreferenzen belegt werden: - Grafische Konzeption und Gestaltung - Erstellung von Informationsmaterialien (Info-Blätter, Flyer, Poster, Broschüren, Magazinen, Postkarten etc.); inkl. Konzeption, grafische Gestaltung, bildliche Aufbereitung, Entwicklung und Gestaltung von Informationsgrafiken - Gestaltung von Werbeanzeigen bzw. -grafiken für Print- und Onlinemedien - Erstellung und Gestaltung von (interaktiven) Webseitenelementen (Benutzeroberfläche) - Recherche …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt zwei-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme de … ganz lesenDie Rahmenvereinbarung kann insgesamt zwei-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
6.200.000 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Monate
Angebotsöffnung
22.07.2024, 12:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.

Los 2

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Die Gewichtung wird in den Beschaffungsunterlagen angegeben.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
4. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen) oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.
Kriterium
5. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt. 6. Erklärung über den Unternehmensumsatz der letzten drei abgeschlossenen Gesc … ganz lesen5. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt. 6. Erklärung über den Unternehmensumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Mindestanforderung: Für Los 1: Mindestumsatz von 1.300.000 € (brutto) pro Jahr. Für Los 2: Mindestumsatz von 500.000 € (brutto) pro Jahr. Für Los 3: Mindestumsatz von 160.000 € (brutto) pro Jahr.
Kriterium
7. Erklärung darüber, über die Teamgröße der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mindestanforderung: Für Los 1: Mindestens sieben (7) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Für Los 2: Mindestens vier (4) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Für Los 3: Mindestens zwei (2) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Kriterium
8. Vorlage geeigneter Referenzen Vorlage von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen. Für Los 2: Mindestanforderungen: Konzeption und Umsetzung von Kampagnen Nachweis über mindestens zwei Referenzen in der strategischen Planung und Umset … ganz lesen8. Vorlage geeigneter Referenzen Vorlage von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen. Für Los 2: Mindestanforderungen: Konzeption und Umsetzung von Kampagnen Nachweis über mindestens zwei Referenzen in der strategischen Planung und Umsetzung von Onlinekommunikationskonzepten für Soziale Medien in den letzten drei Jahren in den Fachgebieten Gesundheit bzw. Bildung mit einer Projektlaufzeit von mindestens einem Jahr und einem Projektvolumen von mindestens 60.000 € Angaben: - Bezeichnung des Projektes (bzw. der Internetadresse) - Name des Auftraggebers (mit Angabe eines persönlichen Ansprechpartners mit E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) - Aussagen zu den Aufgaben, Inhalten und Dauer des Projekts - Projektvolumen Anforderungen: Die Planung und Umsetzung von Onlinekommunikationskonzepten in den Sozialen Medien in den letzten drei Jahre für einen öffentlichen Auftraggeber wurde im angegebenen Referenzprojekt von der Bieterin realisiert, d. h. das Ende der Leistungserbringung darf nicht länger als drei Jahre vor dem Ende der Angebotsfrist liegen. Die Projektlaufzeit liegt bei mindestens einem Jahr. Auftraggeber des Referenzprojekts war weder die Bieterin selbst, noch ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmer."
Kriterium
9. Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen Für die angebotenen Fachkräfte sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Hierfür ist das Formblatt zur Darstellung von Mitarbeiterprofilen in Anhang 02.2 zu verwenden. In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofi … ganz lesen9. Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen Für die angebotenen Fachkräfte sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Hierfür ist das Formblatt zur Darstellung von Mitarbeiterprofilen in Anhang 02.2 zu verwenden. In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene Fachkraft für die jeweilige Rolle zu benennen. Für Los 2: Mindestanforderungen: • Jeweils für jedes Projektteammitglied: o Die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen verfügen über deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)) Mitarbeiterprofil MA.1: Projektleitung und Beratung Für das Profil MA.1 müssen Referenzen für Projekte angegeben werden, die Berufserfahrung als Projektmanager bzw. -Managerin in Kommunikationsprojekten für den Einsatz in Sozialen Medien nachweisen. Die nachfolgenden Tätigkeiten und Erfahrungen müssen durch die eingereichten Mitarbeiterreferenzen belegt werden: - Strategie- bzw. Konzeptberatung - Projektleitung/Koordination - Konzept und Redaktion - Steuerung und Arbeitsplanung der abgerufenen Einzelprojekte / Maßnahmen - Strategieentwicklung, Durchführung und Etatsteuerung. Fachgebiete: Die Person hat an mindestens zwei Projekten im Bereich Gesundheit bzw. Bildung teilgenommen, bei denen sie als Projektleitung die oben genannten Aufgaben erfüllt hat. Erfahrungsdauer: mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in einer vergleichbaren Position. Der Mitarbeiter mit dem Profil MA.1 wird die Hauptansprechperson gemäß Leistungsbeschreibung sein. Fachlich passende Referenzprojekte sind solche, bei denen die beschriebenen Anforderungen erfüllt sind und die Kommunikationskampagne eines der o. g. Fachgebiete zum Thema hat. Stellvertretung der Projektleitung: Zusammen mit dem Mitarbeiterprofil MA.1. muss eine Person als Stellvertretung der Projektleitung ernannt werden. Diese Person muss mindestens ein Jahr bei der Umsetzung von Kommunikationsprojekten im Bereich Gesundheit oder Bildung tätig gewesen sein. Die Vertretung der Projektleitung kann von einem der in dem Profil MA.2 vorgeschlagenen Mitarbeiter übernommen werden. Mitarbeiterprofil MA2: Online-Redakteur/in in den Sozialen Medien Für das Profil MA2 müssen Referenzen für Projekte angegeben werden, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen als Redakteur/in in den Sozialen Medien nachweisen. Die nachfolgenden Tätigkeiten und Erfahrungen müssen durch die eingereichten Mitarbeiterreferenzen belegt werden: - Online-Redaktion in den Sozialen Medien. - Inhaltliche Pflege und Weiterentwicklung von Sozialen Medien - Konzeption und Erstellung von zielgruppen- und kanalspezifischen Inhalten für Soziale Medien. - Erfahrungen in der Bewerbung von Veranstaltungen über Soziale Medien. Unter der Position Profil MA.3 müssen die Referenzen von mindestens 3 Personen eingereicht werden. Die für dieses Profil erforderliche Erfahrung kann von allen vorgeschlagenen Personen nachgewiesen werden. Es ist nicht erforderlich, dass jede vorgeschlagene Person über Erfahrungen in allen Aufgaben verfügt. Erfahrungsdauer: Die vorgeschlagenen Personen müssen mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in einer vergleichbaren Position nachweisen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt zwei-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme de … ganz lesenDie Rahmenvereinbarung kann insgesamt zwei-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
2.000.000 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Monate
Angebotsöffnung
22.07.2024, 12:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.

Los 3

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Die Gewichtung wird in den Beschaffungsunterlagen angegeben.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
4. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen) oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.
Kriterium
5. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt. 6. Erklärung über den Unternehmensumsatz der letzten drei abgeschlossenen Gesc … ganz lesen5. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt. 6. Erklärung über den Unternehmensumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Mindestanforderung: Für Los 1: Mindestumsatz von 1.300.000 € (brutto) pro Jahr. Für Los 2: Mindestumsatz von 500.000 € (brutto) pro Jahr. Für Los 3: Mindestumsatz von 160.000 € (brutto) pro Jahr.
Kriterium
7. Erklärung darüber, über die Teamgröße der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mindestanforderung: Für Los 1: Mindestens sieben (7) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Für Los 2: Mindestens vier (4) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Für Los 3: Mindestens zwei (2) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Kriterium
8. Vorlage geeigneter Referenzen Vorlage von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen. Für Los 3: Mindestanforderungen: Betreuung von Verbänden / Digitale Kommunikation Nachweis über mindestens eine Referenz in der Betreuung von gesundhe … ganz lesen8. Vorlage geeigneter Referenzen Vorlage von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen. Für Los 3: Mindestanforderungen: Betreuung von Verbänden / Digitale Kommunikation Nachweis über mindestens eine Referenz in der Betreuung von gesundheitlichen / medizinischen Selbsthilfeverbänden und in der digitalen Kommunikation in dem Bereich Gesundheit bzw. Bildung in den letzten drei Jahren. Die beiden fachlichen Anforderungen (Betreuung von gesundheitlichen oder medizinischen und Selbsthilfeverbänden (= Nr. 1) und in der digitalen Kommunikation (=Nr. 2)) können auch über zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden, von denen jede Referenz jeweils nur eine fachliche Anforderung erfüllt. Angaben: - Bezeichnung des Projektes (bzw. der Internetadresse) - Name des Auftraggebers (mit Angabe eines persönlichen Ansprechpartners mit E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) - Aussagen zu den Aufgaben, Inhalten und Dauer des Projekts Anforderungen: Die Betreuung von gesundheitlichen Selbsthilfeverbänden /digitale Kommunikation in den letzten drei Jahren für einen öffentlichen Auftraggeber wurde im angegebenen Referenzprojekt von der Bieterin realisiert, d. h. das Ende der Leistungserbringung darf nicht länger als drei Jahre vor dem Ende der Angebotsfrist liegen. Die Projektlaufzeit liegt bei mind. 1 Jahr. Auftraggeber des Referenzprojekts war weder die Bieterin selbst, noch ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmer.
Kriterium
9. Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen Für die angebotenen Fachkräfte sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Hierfür ist das Formblatt zur Darstellung von Mitarbeiterprofilen in Anhang 02.2 zu verwenden. In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofi … ganz lesen9. Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen Für die angebotenen Fachkräfte sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Hierfür ist das Formblatt zur Darstellung von Mitarbeiterprofilen in Anhang 02.2 zu verwenden. In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene Fachkraft für die jeweilige Rolle zu benennen. Für Los 3: Mindestanforderungen: • Jeweils für jedes Projektteammitglied: o Die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen verfügen über deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)) Mitarbeiterprofil MA.1: Projektleitung Für das Profil MA.1 müssen Referenzen für Projekte angegeben werden, die Berufserfahrung als Projektmanager/in für die Realisierung von kommunikativen Maßnahmen in dem Bereich Gesundheit oder Bildung nachweisen. Die nachfolgenden Tätigkeiten und Erfahrungen müssen durch die eingereichten Mitarbeiterreferenzen belegt werden: - Strategie- bzw. Konzeptberatung - Projektleitung/Koordination - Digitale Kommunikation Fachgebiete: Die Person hat an mindestens zwei Projekten im Bereich Gesundheit und Bildung teilgenommen, bei denen sie als Projektleitung die oben genannten Aufgaben erfüllt hat. Erfahrungsdauer: Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in einer vergleichbaren Position. Fachlich passende Referenzprojekte sind solche, bei denen die beschriebenen Anforderungen erfüllt sind und die Kommunikationskampagne eines der o. g. Fachgebiete zum Thema hat. Stellvertretung der Projektleitung: Zusammen mit dem Mitarbeiterprofil MA.1. muss eine Person als Stellvertretung der Projektleitung ernannt werden. Diese Person muss mindestens ein Jahr in der Betreuung von Selbsthilfeverbänden im Bereich Gesundheit oder Bildung tätig gewesen sein. Die Vertretung der Projektleitung kann von einem der in den Profilen MA.2 vorgeschlagenen Mitarbeiter übernommen werden. Mitarbeiterprofil MA.2: Öffentlichkeitsarbeit und Zusammenarbeit mit Verbänden Für das Profil MA.2 müssen Referenzen für Projekte angegeben werden, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit auf dem Gebiet der Gesundheits- oder Bildungskommunikation nachweisen. Die nachfolgenden Tätigkeiten und Erfahrungen müssen durch die eingereichten Mitarbeiterreferenzen belegt werden: - Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, Institutionen oder Selbsthilfeverbänden im Gesundheits- oder Bildungsbereich - Erstellung von Newslettern - Betreuung von kooperierenden Selbsthilfeverbänden - Organisation und Teilnahme an Veranstaltungen und Webinaren mit Selbsthilfeverbänden Unter der Position Profil MA.2 müssen die Referenzen von mindestens 1 Mitarbeiter/in eingereicht werden. Die für dieses Profil erforderlichen Erfahrungen können entweder von einer einzelnen Person oder, wenn mehrere Personen vorgeschlagen werden, von allen vorgeschlagenen Personen nachgewiesen werden. Es ist nicht erforderlich, dass jede vorgeschlagene Person über Erfahrungen in allen Aufgaben verfügt. Fachgebiete: Die Person hat an mindestens einem Projekt im Bereich Gesundheit und Bildung teilgenommen, bei dem er die oben genannten Aufgaben erfüllt hat. Erfahrungsdauer: Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in einer vergleichbaren Position. Fachlich passende Referenzprojekte sind solche, bei denen die beschriebenen Anforderungen erfüllt sind und die Kommunikationskampagne eines der o.g. Fachgebiete zum Thema hat.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt zwei-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme de … ganz lesenDie Rahmenvereinbarung kann insgesamt zwei-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
787.380 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Monate
Angebotsöffnung
22.07.2024, 12:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

169vergebene Aufträge
4,5Angebote je Los im Median (140 Lose mit Angabe)
298.873 €Zuschlagswert im Median
190.800 € – 557.918 €mittlere Hälfte, 26 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 22.07.2024 auf 25.07.2024 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a66932d5-85a8-4e63-bd08-ae958ab17866.