Zum Inhalt
Menü

L-Bank: Vergabe "Microsoft 365" inkl. Beratungsleistungen

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank) · Karlsruhe, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2023/1438veröffentlicht 23.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 995 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Karlsruhe.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Karlsruhe76131, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 186 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Bereitstellung von Microsoft Lizenzen bzw. der Abschluss eines Enterprise Agreements mit Microsoft, Dienstleistungen zur Einführung von Microsoft 365 in der L-Bank sowie die Bereitstellung von Client-Hardware und Peripherie im Rahmen eines Mietmodells inkl. der Administration und Verwaltung der Geräte über ihren Lebenszyklus (Managed Workplace).

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Abschluss eines Enterprise Agreements mit Microsoft inkl. Lizenzen für Microsoft 365 und Microsoft Teams

Im Rahmen der Unterstützung bei der Einführung von Microsoft 365 werden insbesondere folgende Vorhaben gesehen: - Überführung des aktuellen on-premise Active Directory nach Entra ID - Einführung von Microsoft Teams für Chats, Videotelefonie und Videokonferenzen inkl. der Einbindung der vorhandenen Video-Devices - Umstellung der on-premise Exchange-Infrastruktur auf ein hybrides Modell - Umstellung der Client-Administration von Matrix Empirum auf Microsoft Endpoint Manager - Anbindung von Microsoft Teams an die bestehende Telefon-Anlage der L-Bank - Einführung von Office 365 inkl. der Möglichkeit kollaborativ an Dokumenten zu arbeiten Diese Liste ist nicht abschließend, sondern soll exemplarisch die Anforderungen der L-Bank verdeutlichen. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sucht die L-Bank daher nach einem oder mehreren geeigneten Dienstleistern, die bei der Einführung von Microsoft 365 unterstützen bzw. einen Managed Workplace bereitstellen können. Die Vergabe erfolgt in drei Losen: o Los 1: Abschluss eines Enterprise Agreements mit Microsoft inkl. Lizenzen für Microsoft 365 und Microsoft Teams o Los 2: Dienstleistungen für die Einführung von Microsoft 365 in der L-Bank o Los 3: Bereitstellung eines Managed Service im Clientbereich inkl. der Bereitstellung von Client-Hardware im Rahmen eines Mietmodells. Die L-Bank geht davon aus, dass die Leistungen für Los 3 zwingend eine teilweise Einführung von Microsoft 365 und somit Leistungen der Lose 1 und 2 voraussetzen. Daher sind der Vertrags- und Leistungsbeginn für die Lose 1 und 2 für Juli 2024 und für Los 3 für Januar 2025 vorgesehen.

––
2
Dienstleistungen für die Einführung von Microsoft 365 in der L-Bank

Im Rahmen der Unterstützung bei der Einführung von Microsoft 365 werden insbesondere folgende Vorhaben gesehen: - Überführung des aktuellen on-premise Active Directory nach Entra ID - Einführung von Microsoft Teams für Chats, Videotelefonie und Videokonferenzen inkl. der Einbindung der vorhandenen Video-Devices - Umstellung der on-premise Exchange-Infrastruktur auf ein hybrides Modell - Umstellung der Client-Administration von Matrix Empirum auf Microsoft Endpoint Manager - Anbindung von Microsoft Teams an die bestehende Telefon-Anlage der L-Bank - Einführung von Office 365 inkl. der Möglichkeit kollaborativ an Dokumenten zu arbeiten Diese Liste ist nicht abschließend, sondern soll exemplarisch die Anforderungen der L-Bank verdeutlichen. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sucht die L-Bank daher nach einem oder mehreren geeigneten Dienstleistern, die bei der Einführung von Microsoft 365 unterstützen bzw. einen Managed Workplace bereitstellen können. Die Vergabe erfolgt in drei Losen: o Los 1: Abschluss eines Enterprise Agreements mit Microsoft inkl. Lizenzen für Microsoft 365 und Microsoft Teams o Los 2: Dienstleistungen für die Einführung von Microsoft 365 in der L-Bank o Los 3: Bereitstellung eines Managed Service im Clientbereich inkl. der Bereitstellung von Client-Hardware im Rahmen eines Mietmodells. Die L-Bank geht davon aus, dass die Leistungen für Los 3 zwingend eine teilweise Einführung von Microsoft 365 und somit Leistungen der Lose 1 und 2 voraussetzen. Daher sind der Vertrags- und Leistungsbeginn für die Lose 1 und 2 für Juli 2024 und für Los 3 für Januar 2025 vorgesehen.

––
3
Bereitstellung eines Managed Service im Clientbereich inkl. der Bereitstellung von Client-Hardware im Rahmen eines Mietmodells

Im Rahmen der Unterstützung bei der Einführung von Microsoft 365 werden insbesondere folgende Vorhaben gesehen: - Überführung des aktuellen on-premise Active Directory nach Entra ID - Einführung von Microsoft Teams für Chats, Videotelefonie und Videokonferenzen inkl. der Einbindung der vorhandenen Video-Devices - Umstellung der on-premise Exchange-Infrastruktur auf ein hybrides Modell - Umstellung der Client-Administration von Matrix Empirum auf Microsoft Endpoint Manager - Anbindung von Microsoft Teams an die bestehende Telefon-Anlage der L-Bank - Einführung von Office 365 inkl. der Möglichkeit kollaborativ an Dokumenten zu arbeiten Diese Liste ist nicht abschließend, sondern soll exemplarisch die Anforderungen der L-Bank verdeutlichen. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sucht die L-Bank daher nach einem oder mehreren geeigneten Dienstleistern, die bei der Einführung von Microsoft 365 unterstützen bzw. einen Managed Workplace bereitstellen können. Die Vergabe erfolgt in drei Losen: o Los 1: Abschluss eines Enterprise Agreements mit Microsoft inkl. Lizenzen für Microsoft 365 und Microsoft Teams o Los 2: Dienstleistungen für die Einführung von Microsoft 365 in der L-Bank o Los 3: Bereitstellung eines Managed Service im Clientbereich inkl. der Bereitstellung von Client-Hardware im Rahmen eines Mietmodells. Die L-Bank geht davon aus, dass die Leistungen für Los 3 zwingend eine teilweise Einführung von Microsoft 365 und somit Leistungen der Lose 1 und 2 voraussetzen. Daher sind der Vertrags- und Leistungsbeginn für die Lose 1 und 2 für Juli 2024 und für Los 3 für Januar 2025 vorgesehen.

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen wurden weitere Informationen zur Verfügung gestellt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ54C4 Bei den Angaben zum Wert der im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge, zum Wert des höchsten zulässigen Angebots sowie zum Wert des bezuschlagten Angebots handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.

Lose 2, 3

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen wurden weitere Informationen zur Verfügung gestellt.
Qualität
Konzept für Architektur & ImplementierungDen zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen wurden weitere Informationen zur Verfügung gestellt.
Qualität
PersonalkonzeptDen zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen wurden weitere Informationen zur Verfügung gestellt.
Qualität
Schulungskonzept für MitarbeitendeDen zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen wurden weitere Informationen zur Verfügung gestellt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ54C4 Bei den Angaben zum Wert der im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge, zum Wert des höchsten zulässigen Angebots sowie zum Wert des bezuschlagten Angebots handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Bechtle GmbH &Co.KG, IT-Systemhaus, Karlsruhe3
2adesso SE, Dortmund2
3kein Zuschlag angegeben2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (162 Lose mit Angabe)
442.519 €Zuschlagswert im Median
261.330 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 57 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d60a6bad-fefe-4927-88f4-91fc3460cc45.