L-Bank: Vergabe "Microsoft 365" inkl. Beratungsleistungen
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank) · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2023/1438veröffentlicht 23.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 3
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 3
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76131, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 186 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Bereitstellung von Microsoft Lizenzen bzw. der Abschluss eines Enterprise Agreements mit Microsoft, Dienstleistungen zur Einführung von Microsoft 365 in der L-Bank sowie die Bereitstellung von Client-Hardware und Peripherie im Rahmen eines Mietmodells inkl. der Administration und Verwaltung der Geräte über ihren Lebenszyklus (Managed Workplace).
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Abschluss eines Enterprise Agreements mit Microsoft inkl. Lizenzen für Microsoft 365 und Microsoft Teams Im Rahmen der Unterstützung bei der Einführung von Microsoft 365 werden insbesondere folgende Vorhaben gesehen: - Überführung des aktuellen on-premise Active Directory nach Entra ID - Einführung von Microsoft Teams für Chats, Videotelefonie und Videokonferenzen inkl. der Einbindung der vorhandenen Video-Devices - Umstellung der on-premise Exchange-Infrastruktur auf ein hybrides Modell - Umstellung der Client-Administration von Matrix Empirum auf Microsoft Endpoint Manager - Anbindung von Microsoft Teams an die bestehende Telefon-Anlage der L-Bank - Einführung von Office 365 inkl. der Möglichkeit kollaborativ an Dokumenten zu arbeiten Diese Liste ist nicht abschließend, sondern soll exemplarisch die Anforderungen der L-Bank verdeutlichen. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sucht die L-Bank daher nach einem oder mehreren geeigneten Dienstleistern, die bei der Einführung von Microsoft 365 unterstützen bzw. einen Managed Workplace bereitstellen können. Die Vergabe erfolgt in drei Losen: o Los 1: Abschluss eines Enterprise Agreements mit Microsoft inkl. Lizenzen für Microsoft 365 und Microsoft Teams o Los 2: Dienstleistungen für die Einführung von Microsoft 365 in der L-Bank o Los 3: Bereitstellung eines Managed Service im Clientbereich inkl. der Bereitstellung von Client-Hardware im Rahmen eines Mietmodells. Die L-Bank geht davon aus, dass die Leistungen für Los 3 zwingend eine teilweise Einführung von Microsoft 365 und somit Leistungen der Lose 1 und 2 voraussetzen. Daher sind der Vertrags- und Leistungsbeginn für die Lose 1 und 2 für Juli 2024 und für Los 3 für Januar 2025 vorgesehen. | – | – |
| 2 | Dienstleistungen für die Einführung von Microsoft 365 in der L-Bank Im Rahmen der Unterstützung bei der Einführung von Microsoft 365 werden insbesondere folgende Vorhaben gesehen: - Überführung des aktuellen on-premise Active Directory nach Entra ID - Einführung von Microsoft Teams für Chats, Videotelefonie und Videokonferenzen inkl. der Einbindung der vorhandenen Video-Devices - Umstellung der on-premise Exchange-Infrastruktur auf ein hybrides Modell - Umstellung der Client-Administration von Matrix Empirum auf Microsoft Endpoint Manager - Anbindung von Microsoft Teams an die bestehende Telefon-Anlage der L-Bank - Einführung von Office 365 inkl. der Möglichkeit kollaborativ an Dokumenten zu arbeiten Diese Liste ist nicht abschließend, sondern soll exemplarisch die Anforderungen der L-Bank verdeutlichen. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sucht die L-Bank daher nach einem oder mehreren geeigneten Dienstleistern, die bei der Einführung von Microsoft 365 unterstützen bzw. einen Managed Workplace bereitstellen können. Die Vergabe erfolgt in drei Losen: o Los 1: Abschluss eines Enterprise Agreements mit Microsoft inkl. Lizenzen für Microsoft 365 und Microsoft Teams o Los 2: Dienstleistungen für die Einführung von Microsoft 365 in der L-Bank o Los 3: Bereitstellung eines Managed Service im Clientbereich inkl. der Bereitstellung von Client-Hardware im Rahmen eines Mietmodells. Die L-Bank geht davon aus, dass die Leistungen für Los 3 zwingend eine teilweise Einführung von Microsoft 365 und somit Leistungen der Lose 1 und 2 voraussetzen. Daher sind der Vertrags- und Leistungsbeginn für die Lose 1 und 2 für Juli 2024 und für Los 3 für Januar 2025 vorgesehen. | – | – |
| 3 | Bereitstellung eines Managed Service im Clientbereich inkl. der Bereitstellung von Client-Hardware im Rahmen eines Mietmodells Im Rahmen der Unterstützung bei der Einführung von Microsoft 365 werden insbesondere folgende Vorhaben gesehen: - Überführung des aktuellen on-premise Active Directory nach Entra ID - Einführung von Microsoft Teams für Chats, Videotelefonie und Videokonferenzen inkl. der Einbindung der vorhandenen Video-Devices - Umstellung der on-premise Exchange-Infrastruktur auf ein hybrides Modell - Umstellung der Client-Administration von Matrix Empirum auf Microsoft Endpoint Manager - Anbindung von Microsoft Teams an die bestehende Telefon-Anlage der L-Bank - Einführung von Office 365 inkl. der Möglichkeit kollaborativ an Dokumenten zu arbeiten Diese Liste ist nicht abschließend, sondern soll exemplarisch die Anforderungen der L-Bank verdeutlichen. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sucht die L-Bank daher nach einem oder mehreren geeigneten Dienstleistern, die bei der Einführung von Microsoft 365 unterstützen bzw. einen Managed Workplace bereitstellen können. Die Vergabe erfolgt in drei Losen: o Los 1: Abschluss eines Enterprise Agreements mit Microsoft inkl. Lizenzen für Microsoft 365 und Microsoft Teams o Los 2: Dienstleistungen für die Einführung von Microsoft 365 in der L-Bank o Los 3: Bereitstellung eines Managed Service im Clientbereich inkl. der Bereitstellung von Client-Hardware im Rahmen eines Mietmodells. Die L-Bank geht davon aus, dass die Leistungen für Los 3 zwingend eine teilweise Einführung von Microsoft 365 und somit Leistungen der Lose 1 und 2 voraussetzen. Daher sind der Vertrags- und Leistungsbeginn für die Lose 1 und 2 für Juli 2024 und für Los 3 für Januar 2025 vorgesehen. | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen wurden weitere Informationen zur Verfügung gestellt.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ54C4 Bei den Angaben zum Wert der im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge, zum Wert des höchsten zulässigen Angebots sowie zum Wert des bezuschlagten Angebots handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Lose 2, 3
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen wurden weitere Informationen zur Verfügung gestellt.
- Qualität
- Konzept für Architektur & ImplementierungDen zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen wurden weitere Informationen zur Verfügung gestellt.
- Qualität
- PersonalkonzeptDen zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen wurden weitere Informationen zur Verfügung gestellt.
- Qualität
- Schulungskonzept für MitarbeitendeDen zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen wurden weitere Informationen zur Verfügung gestellt.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ54C4 Bei den Angaben zum Wert der im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge, zum Wert des höchsten zulässigen Angebots sowie zum Wert des bezuschlagten Angebots handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Bechtle GmbH &Co.KG, IT-Systemhaus, Karlsruhe | 3 |
| 2 | adesso SE, Dortmund | 2 |
| 3 | kein Zuschlag angegeben | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schlossplatz 12, 76131 Karlsruhe
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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- adesso SE3 Zuschläge
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 16.02.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d60a6bad-fefe-4927-88f4-91fc3460cc45.