L-Bank - Europaweite Vergabe von Rahmenverträgen über Gutachterliche Dienstleistungen für die L-Bank
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank) · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2024/314veröffentlicht 09.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.07.2024 – 30.06.2025
- Lose
- 2
- Hauptleistung
- Diverse Dienstleistungen von Immobilienbüros gegen Einzelhonorar oder auf Vertragsbasis
- CPV 70300000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Karlsruhe.
- Gebäudereinigung RP Markgrafenstr. 46Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe · KarlsruheFrist 12.11.2026
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- Social-Media-Dienstleistungen für The World Games 2029 KarlsruheThe World Games 2029 Karlsruhe GmbH · KarlsruheFrist 26.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 2 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.07.2024 – 30.06.2025
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76131, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 186 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis60 %
- Konzept zur Auftragsabwicklung40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 28 MonatenLaufzeit bis 30.06.2025
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Heute
Beschreibung
Auftragsgegenstand sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung verschiedener Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Wertgutachten in zwei Losen. Los 1: Rahmenvereinbarung über Besichtigungen gemäß § 24 BelWertV (Kleindarlehen) Los 2: Rahmenvereinbarung über Marktwertgutachten und Vollgutachten gemäß § 5 BelWertV sowie Wertüberprüfungen Es können sowohl lediglich für eines der Lose oder für beide Lose Angebote abgegeben werden.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Rahmenvereinbarung über Besichtigungen gemäß § 24 BelWertV (Kleindarlehen) Los 1 umfasst die Durchführung und Dokumentation von Objektbesichtigungen für vorrangig wohnwirtschaftlich genutzte Objekte mit ggf. geringfügigem Gewerbeanteil im Inland (überwiegend in Baden-Württemberg). Bei den zu besichtigenden Objekten handelt es sich um Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser (mit bis zu 33% gewerblicher Nutzung). Die L-Bank nutzt für die Erstellung von Kurzgutachten Lora Express. Zu erbringen ist eine Innen- und Außenbesichtigung mit vorheriger Terminvereinbarung (der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber legitimiert). Es ist jeweils ein Besichtigungsbericht (analog Anlage 4 "Muster Besichtigungsbericht") zu erstellen. Dieser muss eine aussagefähige Fotodokumentation mit mindestens jeweils 6 Innen- und Außenfotos (alle Außenansichten und wertprägende Elemente, z.B. Haustechnik, Sanitär) enthalten. Es muss Personenidentität zwischen der Person, die das Objekt besichtigt und der Person, die den Besichtigungsbericht erstellt, bestehen. Es wird von einem Volumen von ca. 1.800 Besichtigungen pro Jahr ausgegangen. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine grobe Einschätzung als Orientierungshilfe für die Bieter und nicht um eine verbindliche Angabe. Die Anzahl der Besichtigungen ist Schwankungen unterworfen. Ein Anspruch auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl an Besichtigungen besteht nicht. Lieferfrist: maximal 10 Werktage (Montag - Freitag) (jeweils ab Auftragserteilung) Lieferung: digital (Anbindung an die Anwendung Lora Express / Lora 3.x) Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung (Los 1) beträgt bis zu 160.000 EUR netto p.a. Bei einer Vertragsverlängerung erhöht sich dieser Betrag jährlich für Los 1 um maximal 160.000 EUR netto, insgesamt für eine maximale Laufzeit von 4 Jahren auf maximal 640.000 EUR netto. | 1 Jahr | – |
| 3 | Rahmenvereinbarung über Marktwertgutachten und Vollgutachten gemäß § 5 BelWertV sowie Wertüberprüfungen Los 2 umfasst den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die folgenden Leistungen. Marktwertgutachten: Die Erstellung von Marktwertgutachten nach PfandBG für im Inland gelegene Objekte (überwiegend in Baden-Württemberg und Sachsen) erfolgt in LORA 3.x. Der Objektzustand bezieht sich auf den jeweiligen Istzustand. Es ist stets eine Innen- und Außenbesichtigung vorgesehen. Bei den Objekten handelt es sich um sämtliche Immobilienarten. Größtenteils um Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder gemischt genutzte Objekte bzw. Wohn- und Geschäftshäuser, im geringeren Umfang aber auch um gewerbliche Objekte, Betreiber- und Managementimmobilien sowie Spezial- und Sozialimmobilien u.ä. Die Erstellung eines Marktwertgutachtens hat durch einen Gutachter mit objektspezifischer "Hypzert"-Zertifizierung oder vergleichbare Ausbildung gemäß § 6 BelWertV zu erfolgen. Dabei muss Personenidentität zwischen der Person, die die Besichtigung durchführt und dem Gutachter bestehen. Die stets durchzuführende Plausibilisierung muss ebenfalls durch Gutachter mit objektspezifischer "Hypzert"-Zertifizierung oder vergleichbare Ausbildung gem. § 6 BelWertV erfolgen. Lieferfrist: maximal 30 Werktage (Montag - Freitag) (ab Auftragserteilung) Es wird von einem Volumen von bis zu 50 Marktwertgutachten pro Jahr ausgegangen. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine grobe Einschätzung als Orientierungshilfe für die Bieter und nicht um eine verbindliche Angabe. Die Anzahl der Marktwertgutachten ist Schwankungen unterworfen. Ein Anspruch auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl an Marktwertgutachten besteht nicht. Vollgutachten gemäß § 5 BelWertV: Die Erstellung von Vollgutachten umfasst eine Wertermittlung nach § 5 BelWertV für im Inland gelegene Objekte (überwiegend in Baden-Württemberg) in LORA 3.x Es ist stets eine Innen- und Außenbesichtigung vorgesehen. Bei den Objekten handelt es sich um sämtliche Immobilienarten. Größtenteils um Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder gemischt genutzte Objekte bzw. Wohn- und Geschäftshäuser, im geringeren Umfang aber auch um gewerbliche Objekte, Betreiber- und Managementimmobilien sowie Spezial- und Sozialimmobilien u.ä. Die Erstellung eines Vollgutachtens hat durch einen Gutachter mit objektspezifischer "Hypzert"-Zertifizierung oder vergleichbare Ausbildung gemäß § 6 BelWertV zu erfol-gen. Dabei muss Personenidentität zwischen der Person, die die Besichtigung durch-führt und dem Gutachter bestehen. Die stets durchzuführende Plausibilisierung muss ebenfalls durch Gutachter mit objektspezifischer "Hypzert"-Zertifizierung erfolgen oder vergleichbare Ausbildung gemäß § 6 BelWertV. Lieferfrist: maximal 30 Werktage (Montag - Freitag) (ab Auftragserteilung) Es wird von einem Volumen von bis zu 250 Vollgutachten pro Jahr ausgegangen. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine grobe Einschätzung als Orientierungshilfe für die Bieter und nicht um eine verbindliche Angabe. Die Anzahl der Vollgutachten ist Schwankungen unterworfen. Ein Anspruch auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl an Vollgutachten besteht nicht. Wertüberprüfungen: Erstellung einer Wertüberprüfung für im Inland gelegene Objekte als Wertüberprüfungsreport (überwiegend in Baden-Württemberg und Sachsen) mit a) Marktwertindikation und Prüfung Beleihungswert b) Marktwertindikation Der Objektzustand bezieht sich auf den jeweiligen Istzustand. Sofern eine Besichtigung beauftragt wird, ist grundsätzlich eine Innen- und Außenbesichtigung vorgesehen. Bei den Objekten handelt es sich um sämtliche Immobilienarten. Größtenteils um Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder gemischt genutzte Objekte bzw. Wohn- und Geschäftshäuser, im geringeren Umfang aber auch um gewerbliche Objekte, Betreiber- und Managementimmobilien sowie Spezial- und Sozialimmobilien u.ä. Die Erstellung eines Wertüberprüfungsreports hat durch einen Gutachter mit objektspezifischer "Hypzert"-Zertifizierung oder vergleichbare Ausbildung gemäß § 6 BelWertV zu erfolgen. Dabei muss, im Falle einer beauftragten Besichtigung, Personenidentität zwischen der Person, die die Besichtigung durchführt und dem Gutachter bestehen. Die stets durchzuführende Plausibilisierung muss durch Gutachter mit objektspezifischer "Hypzert"-Zertifizierung oder vergleichbare Ausbildung gemäß § 6 BelWertV erfolgen. Lieferfrist: maximal 10 Werktage ohne Besichtigung (Montag - Freitag) maximal 30 Werktage inkl. Besichtigung (Montag - Freitag) (jeweils ab Auftragserteilung) Es wird von einem Volumen von ca. 70 Besichtigungen pro Jahr und 1300 Wertüberprüfungen pro Jahr nach a) und 100 Wertüberprüfungen pro Jahr nach b) ausgegangen. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine grobe Einschätzung als Orientierungshilfe für die Bieter und nicht um eine verbindliche Angabe. Die Anzahl der Wertüberprüfungen und der Besichtigungen ist Schwankungen unterworfen. Ein Anspruch auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl an Besichtigungen besteht nicht. Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung (Los 2) beträgt bis zu 1.200.000 EUR netto p.a. Bei einer Vertragsverlängerung erhöht sich dieser Betrag jährlich, für Los 2 um maximal 1.200.000 EUR netto, insgesamt für eine maximale Laufzeit von 4 Jahren auf maximal 4.800.000 EUR netto. | 1 Jahr | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Konzept zur Auftragsabwicklung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2024
- Vertragsende
- 30.06.2025
- Verlängerung
- Die Verträge sollen am 01. Juli 2024 beginnen und eine Laufzeit von 12 Monaten mit dreimaliger optionaler Verlängerung von jeweils weiteren 12 Monaten haben. Die Verlängerungsoption kann jeweils nur durch einseitige Willenserklärung des Auftraggebers vor Vertragsablauf wahrgenommen werden. Die Rahmenverträge für beide Lose enden spätestens zum 30. Juni 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHUBA Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hie … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHUBA Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 2 | Value AG, Berlin | 4 |
| 3 | LB Immobilienbewertungsgesellschaft mbH, München | 5 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schlossplatz 12, 76131 Karlsruhe
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 18.03.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2e070d0e-2503-41cd-9495-9f8c55520b81.