Kartellrechtliches Auswahlverfahren zur Vergabe von Industrie- und Gewerbeflächen im Bereich des Voslapper Groden Nord
Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG · Wilhelmshaven, Niedersachsen
Aktenzeichen 60-26veröffentlicht 31.10.2026erstmals 03.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 50 Jahre
- bis zu 1 Verlängerung
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 50 Jahrebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Wilhelmshaven26388, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender
- Erstveröffentlichungvor 36 Tagen
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 8 Tagen
- Heute
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrin 8 Tagen
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Der Containerterminal JadeWeserPort wurde offiziell am 21.09.2012 durch den Betreiber, die Eurogate CTW GmbH & Co KG, in Betrieb genommen. Neben dem Containerterminal ist das trimodale Güterverkehrszentrum JadeWeserPort (nachfolgend "GVZ JadeWeserPort") entstanden, welches von dem Eigentümer entwickelt und betrieben wird. Ergänzend hierzu hat JWP-M im Jahr 2026 das Eigentum an Flächen im Bereich des Voslapper Groden Nord (VGN) erworben. Die Flächen des VGN sollen als Energy Hub Cluster mit ggf. trimodaler Anbindung (Wasser-Bahn-Straße) weiterentwickelt und genutzt werden. Für einen Teil der derzeit noch nicht durch Vertragsschluss vergebenen Gewerbeflächen des Industriegebiets mit einer Größe von insgesamt ca. 400.000 m² (im Folgenden: Vermarktungsflächen) sollen mit diesem Auswahlverfahren Grundstücksverträge für Ansiedlungen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien und/oder energieintensive Industrien vergeben werden. Hierzu sollen Grundstücksverträge geschlossen werden, die die jeweiligen Ansiedler verpflichten, den Standort möglichst hafenaffin (mit wasserseitigem Umschlag über die bei den Landesgesellschaften des Landes Niedersachsen vorhandenen und in Zukunft zu errichtenden Hafeninfrastrukturen) mit der Zweckbestimmung Industriegebiet für erneuerbare Energien und/oder energieintensive Industrien ("Energy Hub"; im Folgenden: Industriegebiet) dauerhaft zu betreiben. Die Grundstücksverträge werden entsprechende Verpflichtungen zum Bau und zur Inbetriebnahme/zum Betrieb der Betriebsgebäude/Produktionsstätten enthalten.
Beschreibung des Loses
1. Die Vermarktungsflächen befinden sich auf dem Voslapper Groden, einer eingedeichten Fläche des ehemaligen Voslapper Watts zwischen Geniusdeich im Süden und Hooksiel im Norden. Bei der damaligen Aufspülung des Grodens handelte es sich um eine Maßnahme des Landes Niedersachsen zur Gewinnung von Industrieflächen für massengutverarbeitende Betriebe. In der Zeit von April 1971 bis Dezember 1974 wurde das Voslapper Watt in einer Größe von ca. 1.500 ha aufgespült und mit dem Neuen Voslapper Seedeich (Länge: 11 km) abgeschlossen. 2. Die Vermarktungsflächen bestehen aus zwei räumlich voneinander abgegrenzten Grundstücken im Bereich des Industriegebiets. Sie sind in dem beigefügten Lageplan mit den Bezeichnungen VGN 2 und VGN 3b gekennzeichnet. 2.1 Bei der Fläche VGN 3b handelt es sich um eine überwiegend bewaldete Fläche mit einer Größe von ca. 200.000 m², welche bislang nicht gewerblich genutzt worden ist. Die Fläche VGN 3b bildet ein Teilstück des Flurstücks 1/33 (Gemarkung Sengwarden, Flur 19). Es kann darüber verhandelt werden, den sich aktuell noch auf der Fläche VGN 3b befindlichen Verkehrsweg zu verschwenken, so dass dieser außerhalb des zukünftigen Ansiedlungsgrundstücks verlaufen wird. 2.2 Die Fläche VGN 2 mit einer Größe von ca. 200.000 m² bildet ein Teilstück des Flurstücks 1/29 (Gemarkung Sengwarden, Flur 19) und ist ebenfalls bislang überwiegend nicht gewerblich genutzt worden. Auf einem Teilbereich der Fläche befindet sich aktuell ein gewerblich genutztes Gebäude. Auch befinden sich auf der Fläche Verkehrswege. Das Gebäude wird bis zur Übergabe der Fläche an den/die im Rahmen dieses Verfahrens ermittelten Ansiedler vollständig zurückgebaut werden. Die Verkehrswege werden an den/die neuen Ansiedler übergeben. 3. JWP-M weist darauf hin, dass vorbehaltlich einer Refinanzierung der entsprechenden Kosten ggf. eine Erweiterung der bestehenden Gleisinfrastruktur verhandelt werden kann, um weitere Flächen bahnseitig zu erschließen. 4. Auf den hier gegenständlichen Vermarktungsflächen hat der jeweilige (dann) Ansiedler eine Ansiedlung i.S.d. der Ausführungen in Ziff. 1.3 des Informationsmemorandums zu realisieren. Die Ansiedlung hat die nachstehenden Mindestanforderungen zu erfüllen: a) Verpflichtung zur Nutzung des jeweiligen Ansiedlungsgrundstücks mit einer Zweckbestimmung, die einem Industriegebiet für erneuerbare Energien und/oder energieintensive Industrien zuzuordnen ist und b) Verpflichtung zur Errichtung und zum dauerhaften Betrieb der entsprechenden Bauwerke und Anlagen, c) Verpflichtung zur Zahlung eines Mindest-Flächenentgelts i.H.v. 5,52 EUR/m²/Jahr (wertgesichert auf Grundlage des VPI). Im Laufe der Verhandlungen erhalten die Bieter einen Muster-Grundstücksvertrag. Dieser wird weitere nicht verhandelbare Mindestbedingungen enthalten. Es wird klargestellt, dass die vorstehenden Mindestanforderungen auch im Rahmen des jeweiligen Grundstücksvertrages als Pflichten des Ansiedlers verbindlich vereinbart werden. Verhandlungen über die Mindestanforderungen werden nicht möglich sein. 5. Der/die (dann) Vertragspartner wird/werden vertraglich verpflichtet werden, den Kunden die von ihm angebotenen Dienstleistungen diskriminierungsfrei (ggf. gegen ein angemessenes Entgelt) zur Verfügung zu stellen. Der/die (dann) Vertragspartner errichtet/errichten und betreibt/betreiben die jeweiligen Ansiedlungsvorhaben in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der öffentlich-rechtlichen Festlegungen. Er bestimmt / sie bestimmen im Rahmen der Vorgaben des jeweiligen Grundstücksvertrages und der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie das Waren- und Dienstleistungsangebot der Betriebe. Der (dann) Vertragspartner ist finanziell für seine Investitionen allein verantwortlich.
Gegenstand nach CPV
- 70320000Vermietung oder Verkauf von GrundstückenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung4 von 4 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Es wird klargestellt, dass die in dem Formular ausgewählte Kategorie nicht den nachstehenden Kriterien entspricht. Es wurde ausgewählt, weil keine andere, besser passende Kategorie zur Verfügung stand. Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen M … ganz lesenkürzer
Es wird klargestellt, dass die in dem Formular ausgewählte Kategorie nicht den nachstehenden Kriterien entspricht. Es wurde ausgewählt, weil keine andere, besser passende Kategorie zur Verfügung stand. Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. (1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird JWP-M ggf. anfordern. (2) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/dieses bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, (EG) 2580/2001, (EG) 753/2011 und (EG) 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint. (3) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass dieser/dieses das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, (EG) 2580/2001, (EG) 753/2011 und (EG) 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. (4) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Anhang I der "Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen", aufgeführten Personen zu gehören oder mit diesen in Verbindung zu stehen (Formblatt Eigenerklärung Russland). (5) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von JWP-M zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen. (6) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft unter Benennung des wirtschaftlich Berechtigten gem. § 3 GwG. Auf gesonderte Anforderung von JWP-M: (8) Aktueller Handelsregisterauszug- Allgemeiner Jahresumsatz
- Angaben zum Gesamtumsatz oder -gewinn in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Im Fall von Bietergemeinschaften sind diese Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Auf gesonderte Anforderung von JWP-M: (1) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft die für sein/ihr Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe … ganz lesenkürzer
Auf gesonderte Anforderung von JWP-M: (1) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft die für sein/ihr Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein. Es wird klargestellt, dass dieser Nachweis auch im Laufe der Verhandlungen jederzeit gefordert werden kann. (2) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. (3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft hat zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate zu sein) des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 50 Jahre
- Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Für die Festlegung der Laufzeit des jeweiligen Grundstücksvertrags wird jedoch - bei einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren - § 3 KonzVgV entsprechend angewendet. Die … ganz lesenkürzer
bis zu 1-mal: Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Für die Festlegung der Laufzeit des jeweiligen Grundstücksvertrags wird jedoch - bei einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren - § 3 KonzVgV entsprechend angewendet. Die Laufzeit hängt daher von verschiedenen Faktoren ab. Die in dieser Bekanntmachung angegebene Laufzeit ist daher als Maximallaufzeit und die angegebene Anzahl der maximalen Verlängerungen ist nur als exemplarisch zu verstehen.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Mindestanforderungen für die Ansiedlung sind in der Beschreibung der Beschaffung dargestellt.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ordentliche Gerichtsbarkeit, 26135 Oldenburg
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1. JWP-M behält sich vor, die im Rahmen dieses Verfahrens ausgeschriebenen Vermarktungsflächen im Rahmen einer prozessgesteuerten Ansiedlung in Teilflächen zu unterteilen, um die Flächenbedarfe der die Mindestanforderungen erfüllenden Ansiedlungsprojekte von geeigneten Bietern umsetzen zu können. 2 … ganz lesenkürzer
1. JWP-M behält sich vor, die im Rahmen dieses Verfahrens ausgeschriebenen Vermarktungsflächen im Rahmen einer prozessgesteuerten Ansiedlung in Teilflächen zu unterteilen, um die Flächenbedarfe der die Mindestanforderungen erfüllenden Ansiedlungsprojekte von geeigneten Bietern umsetzen zu können. 2. Bieter können im Teilnahmeantrag Präferenzen hinsichtlich bestimmter Grundstücke/Teilflächen (Wunschflächen) angeben. Die Benennung von Wunschflächen dient der Transparenz und der prozessoptimierten Zuordnung, begründet jedoch keinen Anspruch auf Zuteilung bestimmter Grundstücke/Teilflächen. Die Bieter erhalten jedoch das Recht, von ihrem Teilnahmeantrag zurückzutreten, wenn die Verhandlungen nicht über das/die gewünschte Grundstück/Teilfläche aufgenommen werden. 3. Gehen miteinander konkurrierende Flächenwünsche mehrerer Bieter ein, behält sich JWP-M vor, a) entweder einen Bieterwettbewerb zu starten und unter Berücksichtigung der in diesem ermittelten Wertungsreihenfolge (Bestbieterprinzip) dem jeweiligen Bestbieter ein erstes Auswahlrecht hinsichtlich der Flächen einzuräumen. oder b) mit mehreren Bietern in Verhandlungen über die jeweilige Teilfläche einzutreten und diese nach Abschluss der Verhandlungen zu einem finalen Angebot aufzufordern. 4. Soweit ein Bieterwettbewerb eröffnet wird, erfolgt die Auswahl des Bestbieters nach objektiven und diskriminierungsfreien Kriterien, welche den Bietern transparent zu Beginn des Bieterwettbewerbs, mithin mit der Aufforderung zur Abgabe eines indikativen bzw. finalen Angebots, mitgeteilt werden. 5. Die Bieter werden im Rahmen des Bieterwettbewerbs Gelegenheit haben, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgegebenen Mindestkonditionen zu überbieten. JWP-M behält sich vor, auch die Qualität eines mit dem jeweiligen Angebot einzureichenden ausführlichen Betriebskonzepts in die Wertung einzubeziehen.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FM2HQ# 1. Verfahrensablauf 1.1 Teilnahmewettbewerb Auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben prüft JWP-M zunächst, ob die von den Bietern dargestellten Ansiedlungen die Mindestanforderungen erfüllen. JWP-M prüft sodann die Eignung der interessiert … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FM2HQ# 1. Verfahrensablauf 1.1 Teilnahmewettbewerb Auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben prüft JWP-M zunächst, ob die von den Bietern dargestellten Ansiedlungen die Mindestanforderungen erfüllen. JWP-M prüft sodann die Eignung der interessierten Bieter mit Ansiedlungsvorhaben, die die Mindestanforderungen erfüllen, anhand der in diesem Informationsmemorandum und der Bekanntmachung genannten Kriterien. 1.2 Ggf.: Indikatives Angebot Soweit sich JWP-M entscheidet, die Bieter zur Einreichung von indikativen Erstangeboten aufzufordern, wird durch Wertung der indikativen Erstangebote der Bieter ausgewählt, welcher Flächenbedarf bei der Zuordnung von Teilflächen zuerst berücksichtigt wird. Die Restflächen werden sodann entsprechend der Rangfolge verteilt. Die Wertungskriterien werden den Bietern transparent und diskriminierungsfrei mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. 1.3 Verhandlungen Die geeigneten Bieter, deren Ansiedlungsvorhaben die Mindestanforderungen erfüllen und denen Flächen zugeordnet worden sind, werden zu Verhandlungen eingeladen. Mit dieser Einladung zu Verhandlungen beginnt der Reservierungs-/Verhandlungszeitraum von üblicherweise sechs Monaten für die jeweilige Teilfläche. Soweit miteinander konkurrierende Flächenwünsche mehrerer Bieter eingehen, behält sich JWP-M vor, auch mit mehreren Bietern über eine Teilfläche zu verhandeln. Den Bietern wird im Rahmen der Verhandlungen der Muster-Grundstücksvertrag zur Verfügung gestellt. 1.4 Angebotsabgabe Der/die Bieter kann/können bis zum Ablauf der Reservierungsfrist auf die endverhandelte Fassung des Grundstücksvertrags ein (ggf. notarielles) Angebot gegenüber JWP-M abgeben. Soweit mehrere Bieter zur Abgabe eines Angebotes für eine Teilfläche aufgefordert werden, wird durch Wertung der finalen Angebote der Bieter ausgewählt, dessen Angebot zuschlagsfähig ist. Die Wertungskriterien werden den Bietern transparent und diskriminierungsfrei mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. 2. Allgemeine Informationen 2.1 Das Informationsmemorandum (Info-Memo) mitsamt seinen Anlagen wurde den Bietern auf www.dtvp.de kostenfrei in deutscher Sprache zum Download zur Verfügung gestellt. Bezüglich des exakten Download-Links wird auf die Bekanntmachung verwiesen. Sämtliche Vergabeunterlagen konnten auf dem vorstehend genannten Vergabeportal abgerufen werden. Alle von JWP-M ggf. einzustellenden verfahrensrelevanten Aktualisierungen/Mitteilungen können auf der Vergabeplattform ohne Registrierung eingesehen werden. Die Bieter sind insoweit zur eigenverantwortlichen Prüfung des Projektraumes verpflichtet. 2.2 Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter JWP-M unverzüglich in Textform über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals darauf hinzuweisen. JWP-M weist darauf hin, dass alle verfahrensrelevanten Mitteilungen/Rückfragen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich elektronisch über den Projektraum der Vergabeplattform zu stellen sind. Das Senden von Nachrichten über die Kommunikationsfunktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter erfordert dessen Registrierung ("Teilnahme"). Sollte dies aus in der Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider Erwarten nicht möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an vergabe@bergrecht.net zu richten. Bei solchen Mitteilungen/Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. JWP-M empfiehlt, eine Eingangsbestätigung anzufordern. 2.3 Es wird den Bietern empfohlen, sich unverzüglich nach Erhalt der Vergabeunterlagen in dem Projektraum auf der Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal, www.dtvp.de) als Verfahrensbeteiligte registrieren zu lassen. Nur registrierte Bieter erhalten von der Vergabeplattform E-Mail-Benachrichtigungen über neue Nachrichten oder Aktualisierungen im Verfahren. 2.4 Sofe …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Pazifik 1, 26388 Wilhelmshaven
- Kontakt
- vergabe@
jadeweserport.de
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 02.11.2026 auf 16.11.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 02.11.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 962b0706-304a-4b10-a284-0542a5d9836b.