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L-Bank - Europaweite Vergabe von Dienstleistungen zur Neuentwicklung eines Risikoklassifizierungsverfahrens für Firmenkunden

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank) · Karlsruhe, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2023/2316veröffentlicht 12.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 960 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Beratung in Baden-Württemberg (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Karlsruhe76131, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 186 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Personalkonzept20 %
  • Konzept zur Herangehensweise40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens waren Dienstleistungen zur Unterstützung durch fachlich, technisch, mathematisch und methodisch qualifizierte Berater zur Erreichung des nachfolgend definierten Projektziels.

Beschreibung des Loses

Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Dienstleistungen zur Unterstützung durch fachlich, technisch, mathematisch und methodisch qualifizierte Berater zur Erreichung des nachfolgend definierten Projektziels. Ziel des Entwicklungsvorhabens ist ein mathematisch-statistisch entwickeltes Probability of Default-Rating (PD-Rating) für Unternehmen, das sowohl für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch für Großunternehmen angewendet werden kann. Das Ergebnis des Modells soll eine einjährige PD sein. Dabei dürfen keine Algorithmen, die auf künstlicher Intelligenz basieren, verwendet werden. Das Modell soll alle notwendigen Risikotreiber berücksichtigen. Nachfolgend sind beispielhaft einige mögliche Risikotreiber genannt: - Bilanzdaten (ggfs. Planungsrechnungen) - Marktdaten - Qualitative Faktoren - Environmental-, Social- und Governance-Faktoren (ESG-Faktoren) - Segmentierungen nach Größe des Unternehmens, Branche, Sitzland, etc. Für die Entwicklung steht unter anderem die interne Datenhistorie der L-Bank zur Verfügung, welche interne Bilanzdaten, qualitative Faktoren und für KMUs auch eine ausreichend große Ausfallhistorie aufweist. Eine Datenerweiterung um externe Faktoren wie beispielsweise Marktdaten ist nicht ausgeschlossen. Neben der Auswahl und Gewichtung von Modellrisikofaktoren auf der Basis marktüblicher uni- und multivariater Methoden soll das Modell auf die langfristige Ausfallrate des Portfolios kalibriert werden. Hierbei muss dem Umstand der unterschiedlichen internen Ausfallrate von KMUs zu Großunternehmen bzw. möglichen anderen Schnittdimensionen des Portfolios Rechnung getragen werden. Das Modell soll so aufgebaut sein, dass nachgelagert auch Szenario- bzw. Sensitivitätsberechnungen für längere Zeiträume durchgeführt werden können. Diese Berechnungen sind allerdings nicht Gegenstand der Leistung. Da die L-Bank regulatorisch den Kreditrisikostandardansatz einsetzt, ist eine Erfüllung der strengeren Anforderungen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes (IRB-Ansatz) nicht zwingend erforderlich. Im Vordergrund der Entwicklung soll daher die Eignung des Ratingverfahrens für die internen Steuerungszwecke der L-Bank stehen. Die für die Modellierung notwendige Datenaufbereitung und die Modellierung selbst sollen in nachvollziehbarer Form dokumentiert werden. Die Auswirkungen der Einführung des neuen PD-Ratings für Unternehmen sollen auf PD- und Rating-Ebene nach verschiedenen Schnittdimensionen des Portfolios untersucht wer-den. Als Voraussetzung dieser Auswirkungsanalysen ist ein Prototyp des neuen Ratingverfahrens (in MS Excel) zu entwickeln. Aus dem oben genannten Projektziel ergibt sich folgender Leistungsumfang: Neuentwicklung eines Risikoklassifizierungsverfahrens für Firmenkunden - Datenspezifikation und -bereitstellung: Für die Entwicklung werden Rohdaten benötigt, die zunächst aus verschiedenen Datenquellen abgezogen und zusammengetragen werden müssen. In diesem Zusammenhang wird vorab eine Grob-Spezifikation der notwendigen Daten benötigt, sodass die Daten bereits vor Projektbeginn von der L-Bank bereitgestellt werden können. - Datenaufbereitung: Wesentliches Ziel ist es, die Rohdaten in eine Form zu überführen, die sich auf die Entwicklung eines Ratingmodells eignet: - Eine Definition eines Stichtags-Gitters und Anreicherung des Stichtag-Gitters mit zum jeweiligen Stichtag gültigen Informationen wie Stammdaten, quantitative und qualitative Faktoren, Segmentierungsmerkmale oder historischer Ratingergebnisse. - Selektion relevanter (kreditrisikoexponierter) Kunden - Ableitung eines 1-Jahres-Ausfall-Kennzeichens - Möglicherweise Anreicherung der internen Daten - Modellentwicklung: - Erstellung von Mengengerüsten - Abstimmung einer Risikofaktoren-Longlist - Entwicklung eines quantitativen Moduls (inkl. marktüblicher univariaten und multivariaten Analysen) - Entwicklung eines qualitativen Moduls (inkl. marktüblicher univariaten und multivariaten Analysen) - Bei Bedarf Berücksichtigung von Segmentierungseffekten durch unter-schiedliche Branchen, Größe, Sitzland, etc. - Kalibrierung - Integration nachgelagerter Ratingkomponenten - Dokumentation: Während der genannten Arbeitsschritte ist kontinuierlich eine Dokumentation zu erstellen, die vor Abschluss des Projekts zu finalisieren ist. - Prototyp: Es wird ein Prototyp in MS Excel entwickelt, der in der Lage ist, die PDs und Ratings gemäß neu entwickeltem Verfahren über das Portfolio zu einem Stich-tag zu berechnen. Grundlage der Implementierung des Prototyps ist die durch die vorhergehende Modellentwicklung bereitgestellte Dokumentation. - Auswirkungsanalyse: Als Grundlage der Auswirkungsanalyse dient der jüngste Stichtag der der Modellentwicklung zugrundeliegenden Datenbasis. Mit Hilfe des Prototyps wird das Portfolio zu diesem Stichtag bewertet, und es werden Auswirkungsanalysen auf PD-Ebene erstellt. Hierzu gehören insbesondere Migrationsanalysen hinsichtlich der Veränderung des Ratingergebnisses vom aktuell eingesetzten Firmenkunden-Rating hin zum neu entwickelten Ratingverfahren. - Die Kommunikation mit dem Auftraggeber und die Dokumentation der Arbeitsergebnisse soll in deutscher Sprache erfolgen. Die Leistungserbringung ist für einen Zeitraum von ca. 12 Monaten vorgesehen. Die Dienstleistungen beginnen nach Abschluss des Vergabeverfahrens.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 40
Qualität
PersonalkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
Konzept zur HerangehensweiseGewichtung (Punkte, genau) 40

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHJ0N Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hie … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YMZHJ0N Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
msg for banking ag, Frankfurt am Main8

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

41vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (34 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Baden-Württemberg (3 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.03.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 18.03.2024 auf 22.03.2024 verschoben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 82559941-3cc3-4a58-a4df-8ddfe6fa4e1a.