L-Bank - Europaweite Vergabe für eine dispositive Reporting-Anwendung als Teil eines ESG-Datenhaushalt inkl. Lizenzen und Implementierungsdienstleistung
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank) · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2024/1233veröffentlicht 05.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Laut Vergabemeldung wurde dieses Verfahren ohne Zuschlag beendet, zum Beispiel aufgehoben. Oft schreibt die Vergabestelle die Leistung neu aus.
Ohne Zuschlag beendet. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76131, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 186 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Personalkonzept des Implementierungsteams20 %
- Implementierungskonzept5 %
- Funktionsumfang, Demonstration der Anwendung und Templates45 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer dispositiven Software-Anwendung für einen ESG-Datenhaushalt mit Reportinglogik und den ggf. für den Betrieb notwendigen Lizenzen inkl. Implementierung. Das spätere Angebot soll bei der Software as a Service" (SaaS)-Lösung die entsprechenden Betriebs- und Hosting-Kosten inkludieren. 1.1 Software und Betrieb Das langfristige Betriebsmodell soll eine "Software as a Service" (SaaS) Lösung sein für eine systemgestützte, integrierte Erfassung, Analyse und Darstellung sowie Reporting von ESG-Informationen auf Basis der jeweils gültigen regulatorischen Anforderungen (bspw. der EU-Taxonomieverordnung (Verordnung (EU) 2020/852) ein-schließlich des delegierten Rechtsakts zu Artikel 8 Taxonomieverordnung (Verordnung (EU) 2021/2178), der CSRD einschließlich der European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) sowie weiteren ESG-Standards wie z.B. PCAF). Die Anwendung muss sowohl "On Premise-" als auch "Cloud-"fähig sein und die folgenden Mindestanforderungen abdecken: - Datenmanagement und Integration Konsolidierung und Integration von ESG-Daten aus verschiedenen internen und ggf. externen Quellen, einschließlich Datenbanken, APIs, Berichten und anderen Datenquellen (z.B. Abrechnungen) inklusive einer Persistenzsiche-rung relevanter Daten und Reports. - Datenanalyse und Reporting Analyse der ESG-Daten, einschließlich der Erstellung von Stakeholder-spezifischen Berichten für ein Reporting nach innen und/oder außen. - Reporting Engine mit Nachhaltigkeitsbewertung Durchführung von Nachhaltigkeitsberechnungen und -bewertungen unter Verwendung von durch allgemeine ESG-Regulatorik vorgegebene Standards und eigenen Reports (z.B. Impact Reporting), um die Leistung und Auswirkungen der Organisation in den ESG-Bereichen Environment, Social und Governance zu bewerten. - Risikomanagement: Bericht zu Themen des ESG-Risikomanagements, besonders gemäß regulatorischen, aufsichtlichen und offenlegungspflichtigen Anforderungen, sowie Unterstützung von Stresstests mittels Datenbereitstellung. - Sicherheit und Datenschutz Gewährleistung der Sicherheit und des Datenschutzes von ESG-Daten z.B. in der Cloud, einschließlich Verschlüsselung, Zugriffskontrollen & Berechtigungsmanagement, Überwachung, Data Governance und Compliance mit den jeweils aktuell gültigen Datenschutzbestimmungen. - Skalierbarkeit und Flexibilität der funktionalen Anforderungen Unterstützung von Skalierbarkeit und Flexibilität, um mit dem Wachstum und den sich ändernden Anforderungen des ESG-Datenhaushalts umgehen zu können, einschließlich der Integration neuer Datenquellen und der Anpassung von Analysen und Berichterstattung. Dabei ist auch zu beachten, dass sich der regulatorische Rahmen dynamisch weiterentwickelt und bspw. in Hinblick auf die EU-Taxonomieverordnung oder auch die CSRD Stand heute noch nicht abgeschlossen ist. Die zu beschaffende Software muss die Erfüllung zukünftiger Vorgaben, Marktstandards sowie eigener Auswertungen/ zusätzliche Funktionalitäten durch entsprechende Skalierbarkeit ermöglichen. - ESG-Reporting-Template Service Reporting-Templates für die jeweils aktuelle, gültige Regulatorik, Standards und Initiativen, die für die L-Bank-eigenen Anforderungen angepasst werden können, verbunden mit regelmäßigen Updates bei z.B. regulatorischen Änderungen. 1.2 Implementierung Ausgeschrieben wird darüber hinaus die Implementierung der o.g. Anwendung in die bestehende L-Bank-Systemarchitektur. Der Vertragsschluss ist bis Ende September 2024 vorgesehen. Der Vertrag soll am 1. Oktober 2024 beginnen und eine Laufzeit von 36 Monaten mit optionaler Verlängerung von jeweils zwei Jahren haben, sofern er nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Projektsprache ist deutsch und der Schriftverkehr/die Textform im Zusammenhang mit dem Projekt müssen ebenfalls in deutscher Sprache erfolgen. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de.
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 30Den Bietern wurden weitere Informationen zur Ausgestaltung des Zuschlagskriteriums zur Verfügung gestellt.
- Qualität
- Personalkonzept des ImplementierungsteamsGewichtung (Punkte, genau) 20Den Bietern wurden weitere Informationen zur Ausgestaltung des Zuschlagskriteriums zur Verfügung gestellt.
- Qualität
- ImplementierungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 5Den Bietern wurden weitere Informationen zur Ausgestaltung des Zuschlagskriteriums zur Verfügung gestellt.
- Qualität
- Funktionsumfang, Demonstration der Anwendung und TemplatesGewichtung (Punkte, genau) 45Den Bietern wurden weitere Informationen zur Ausgestaltung des Zuschlagskriteriums zur Verfügung gestellt.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- Der Vertragsschluss ist bis Ende September 2024 vorgesehen. Der Vertrag soll am 1. Oktober 2024 beginnen und eine Laufzeit von 36 Monaten mit optionaler Verlängerung von jeweils zwei Jahren haben, sofern er nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5BZ1 Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unv … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5BZ1 Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand von jeweils drei eingereichten Referenzen der Kategorie "Implementierung", die jeweils die Mindestanforderungen gem. der Bekanntmachung erfüllen, beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden. Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden pro Bewerber drei eingereichte Referenzen aus der Kategorie "Implementierung" gemäß nachstehender Auswahlkriterien bewertet. Für den Fall, dass nach der Bewertung der nachstehenden Auswahlkriterien durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los. Pro Referenz können max. 115 Punkte, d.h. insgesamt max. 345 Punkte erreicht werden. Kriterium "Personentage insgesamt" (max. 20 Punkte) - größer als 500 PT 20 Punkte - Zwischen 400 und unter 500 PT 10 Punkte - Zwischen 300 und unter 400 PT 0 Punkte Auswahlkriterium "Aktualität Referenzen" (max. 20 Punkte) Zeitraum der Leistungserbringung nach 1.1.2023 20 Punkte Zeitraum der Leistungserbringung nach 1.1.2022 15 Punkte Zeitraum der Leistungserbringung nach 1.1.2021 5 Punkte Projekt Abgeschlossen vor dem 1.1.2021 0 Punkte Auswahlkriterium "Branchen" (max. 25 Punkte) Referenz erbracht für Förderbanken innerhalb des EWR-Raums 25 Punkte Referenz erbracht für Landesbanken innerhalb des EWR-Raums 20 Punkte Referenz erbracht für anderer Banken innerhalb des EWR-Raums 15 Punkte Referenz erbracht für Versicherungen und Bausparkassen EWR-Raum 10 Punkte Referenz erbracht für sonstige öffentliche Auftraggeber innerhalb des EWR-Raums 5 Punkte Sonstige Referenzkunden 0 Punkte Auswahlkriterium "Art und Inhalt der Leistung" (max. 50 Punkte) Folgende vier Themenfelder der Mindestanforderungen werden zur Beurteilung des Deckungsgrades herangezogen: 1. Datenmanagement und -integration mit Bezug ESG/Nachhaltigkeit 2. Datenanalyse und Reporting mit Bezug ESG/Nachhaltigkeit 3. Nachhaltigkeitsbewertung 4. ESG-Reporting-Templates Deckungsgrad: alle 4 Themenfelder 50 Punkte Deckungsgrad: 3 Themenfelder 30 Punkte Deckungsgrad: 2 Themenfelder 20 Punkte Deckungsgrad: kein bzw. 1 Themenfeld 0 Punkte
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| kein Zuschlag angegeben | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schlossplatz 12, 76131 Karlsruhe
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 05.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 264f9689-972a-4a58-8b10-cb194a26980f.