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L-Bank - Europaweite Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Penetrationstests

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank) · Karlsruhe, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2024/2500veröffentlicht 20.09.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 747 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Karlsruhe.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 6 Unternehmen
Ort der Leistung
Karlsruhe76131, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 186 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 37,5 %, Leistung und Qualität 62,5 %.

  • Preis37,5 %
  • Organisation, Qualifikation und Erfahrung des Unternehmens und seines Personals im Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen31,3 %
  • Konzept zur fachlichen Herangehensweise31,3 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,4 Punkte
25 % teurer−7,5 Punkte
50 % teurer−12,5 Punkte
100 % teurer−18,8 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
    vor 25 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 25 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von Penetrationstests mit der L-Bank zum Abruf von Einzelaufträgen durch die L-Bank. Direkte Ansprechpartner der Anbieter müssen deutschsprachig sein; in begrün-deten Ausnahmefällen wie z. B. bei Notwendigkeit von spezifischen Qualifikationen können englischsprachige, direkte Ansprechpartner eingesetzt werden. Dies ist in den Konzepten zu kennzeichnen. Aufgrund der voraussichtlichen Einstufung der Dienstleistung als IT-Fremdbezug und nach-dem es sich bei der Dienstleistung ggf. um eine wichtige und/oder kritische IKT-Dienstleistung im Sinne des Digital Operational Resilience Act (DORA) handelt, muss der Vertrag den bankaufsichtrechtlichen Anforderungen und den regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen des § 25b KWG, der BAIT, der MaRisk sowie des DORA erfüllen. Weitere Details können aus der Übersicht der zu erbringenden Leistungen (Anlage 2) entnommen werden. Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung mit mindestens vier und maximal sechs Unternehmen zu schließen . Diese Unternehmen werden Vertragspartner der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Die Auswahl der Rahmenvereinbarungspartner erfolgt nach den unter dargestellten Maßgaben. Die Rahmenvereinbarungen sind die Basis für die Vergabe der jeweiligen Einzelaufträge. Die Vergabe der einzelnen konkreten Dienstleistungen durch den Auftraggeber auf Stufe 2 erfolgt auf Grundlage und unter den Bedingungen des Rahmenvertrags im Wettbewerb der Rahmenvereinbarungspartner ("Miniwettbewerbe") auf Grundlage der Vorgaben des § 21 Abs. 5 VgV gemäß dem dargestellten Verfahren. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beginnt ab Zuschlagserteilung. Der Vertrag soll voraussichtlich am 1. Februar 2025 beginnen und eine Laufzeit von 24 Monaten (Grundlaufzeit) mit zweimaliger automatischer Verlängerungsoption von jeweils weiteren 12 Monaten haben, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird. Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung beträgt für die Grundlaufzeit bis zu EUR 2 Mio. netto. Sofern sich der Rahmenvertrag nach Ablauf der 24 Monate Grundlaufzeit automatisch verlängert, erhöht sich der Rahmen pro Jahr um weitere EUR 1 Mio. netto, maximal somit auf insgesamt EUR 4 Mio. netto. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.info.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 30Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien.
Qualität
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des Unternehmens und seines Personals im Hinblick auf die zu erbringenden LeistungenGewichtung (Punkte, genau) 25Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien.
Qualität
Konzept zur fachlichen HerangehensweiseGewichtung (Punkte, genau) 25Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
(1) Allgemeine Hinweise: Im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft sowie im Fall der Eignungsleihe ist das Formblatt, Teil B des Teilnahmeformulars, zu kopieren und von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von den Unternehmen, auf die im Rahmen der Eignungsleihe zugegriffen wird, ge … ganz lesen(1) Allgemeine Hinweise: Im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft sowie im Fall der Eignungsleihe ist das Formblatt, Teil B des Teilnahmeformulars, zu kopieren und von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von den Unternehmen, auf die im Rahmen der Eignungsleihe zugegriffen wird, gesondert auszufüllen. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. (2) Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Kriterium
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen. Es gelten folgende Mindestanforderungen: Es muss ein Mindestumsatz von jeweils 750.000,00 EUR netto jährlich im Umsatz mit vergleichbaren Leist … ganz lesen(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen. Es gelten folgende Mindestanforderungen: Es muss ein Mindestumsatz von jeweils 750.000,00 EUR netto jährlich im Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Erbringung von Penetrationstests) in den Jahren 2021 bis 2023 erzielt worden sein. (2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 1 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Kriterium
Nachweis von Referenzen über vergleichbare Penetrationstest-Dienstleistungen. Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Nachweis mindestens einer Referenz über die Erbringung von Penetrations-Dienstleistungen für einen Auftraggeber im Finanzsektor. Das Auftragsvolumen bei diesem Auftraggeber mus … ganz lesenNachweis von Referenzen über vergleichbare Penetrationstest-Dienstleistungen. Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Nachweis mindestens einer Referenz über die Erbringung von Penetrations-Dienstleistungen für einen Auftraggeber im Finanzsektor. Das Auftragsvolumen bei diesem Auftraggeber muss bei insgesamt 100.000 EUR netto liegen, wobei mehrere einzelne Penetrationstests bei diesem Auftraggeber gebündelt werden können, sofern diese in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen. Die Leistungserbringung darf dabei nicht vor dem 1.1.2022 beendet worden sein. Hinweis: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, - kurze Beschreibung zur Leistungserbringung, - Auftragsvolumen in EUR netto, - Leistungszeitraum inkl. Beendigung der Leistungserbringung, - Auftragsverhältnis, - weitere Angaben zum Auftraggeber, - Deckungsgrad zwischen Referenzleistung und der ausgeschriebenen Leistung, - fachliche Größe des Referenzauftrags, - ggf. weitere Beschreibung inkl. Bildern (fakultativ). Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht gewünscht.
Kriterium
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die … ganz lesenDie Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ord-nungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 10 grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand von bis zu drei Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen erfüllen, beurteilt, welche Bewerber unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheinen und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden. Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden die bis zu drei Referenzen wie folgt bewertet (je Referenz maximal 140 Punkte, d.h. insgesamt maximal 420 Punkte möglich): Kriterium "Größe Aufträge" (mehrere Penetrationstest bei einem Auftraggeber werden entsprechend der Mindestanforderungen zusammengefasst) (max. 10 Punkte) Auftragswert der Referenz > 200.000 EUR netto 10 Punkte Auftragswert der Referenz > 100.000 EUR und < 200.000 EUR netto 5 Punkte Kriterium "Auftragsverhältnis" (max. 10 Punkte) Bieter ist/war direkter Vertragspartner des Unternehmens, für dessen Systeme die Leistungserbringung erfolgte 10 Punkte Bieter ist/war als Subunternehmer oder Bietergemeinschaft tätig 0 Punkte Kriterium "Auftraggeber" (max. 20 Punkte) Auftraggeber kommt aus dem Bereich: BaFin-beaufsichtigte Banken/ Versicherungen/ Zahlungsdienstleister 20 Punkte Kritis-relevanter Auftraggeber 10 Punkte Sonstiger Auftraggeber aus dem Finanzsektor 0 Punkte Kriterium "Deckungsgrad zwischen Referenzleistung und der ausgeschriebenen Leistung" (max. 100 Punkte) Penetrationstests für windowsbasierte Systeme 10 Punkte Penetrationstests für linuxbasierte Systeme 10 Punkte Penetrationstests im Netzwerkumfeld (z. B. Firewalls, DMZ) 10 Punkte Penetrationstests im Cloud-Umfeld/Infrastrukturen 10 Punkte Penetrationstests für Webanwendungen 5 Punkte Penetrationstests für mobile Anwendungen 5 Punkte Anwendung fortgeschrittener Testmethoden 20 Punkte Anwendung anerkannter Sicherheitsstandards 20 Punkte Nachgewiesene Adaption von aktuellen Sicherheitsbedrohungen 10 Punkte Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 10 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
Der Vertrag soll voraussichtlich am 1. Februar 2025 beginnen und eine Laufzeit von 24 Monaten (Grundlaufzeit) mit zweimaliger automatischer Verlängerungsoption von jeweils weiteren 12 Monaten haben, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 6 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeins … ganz lesenLeistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZH2MK (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YMZH2MK (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

224vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (162 Lose mit Angabe)
442.519 €Zuschlagswert im Median
261.330 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 57 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e9f76dc8-456f-496d-b772-cc3497d4a828.