Kontrolle und Prüfung Generalübernehmer Alb-Donau-Kreis Süd und Biberach Cluster 1
OEW Breitband GmbH · Ehingen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 575/21-AZ Bauherrenvertretungveröffentlicht 20.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 8
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 8
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Ehingen89584, Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 217 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (56 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Erfahrung in geförderten Breitbandprojekten20 %
- Preiskriterium80 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Kernaufgabe im Rahmen dieser Ausschreibung besteht darin, dass die von den GÜs beim Auftraggeber eingereichten Unterlagen, insbesondere die GIS- und Fotodokumentation, auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft und gleichzeitig die Informationsprozesse gegenüber dem Projektträger vorbereitet und unterstützt werden (insb. Konkretisierungen, CSV-Adressanpassungsprozesse etc.). Der Projektträger wünscht, dass die Mittelabrufe regelmäßig nur im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden; die von den GÜs eingereichten Unterlagen und Dokumentationen sollen jedoch durch den Auftragnehmer so geprüft werden, dass diese einer Prüfung durch Zwischennachweis bzw. Verwendungsnachweisprüfung am Ende der Bauphase standhalten.
Gegenstand nach CPV
- 71300000Dienstleistungen von IngenieurbürosHauptgegenstand
Lose8 Lose
Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Landkreis Alb-Donau-Kreis Süd Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollständige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Süd läuft unter einem Förderbescheid und die GÜs Leistung wurden in 8 Lose unterteilt, die an 5 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodo-kumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) - Vorbereitung und Bearbeitung von notwendigen Konkretisierungsanträgen ge-genüber dem Projektträger. Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen. | – | – |
| 2 | Los 2 Landkreis Alb-Donau-Kreis Süd Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollständige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Süd läuft unter einem Förderbescheid und die GÜs Leistung wurden in 8 Lose unterteilt, die an 5 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodo-kumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) - Vorbereitung und Bearbeitung von notwendigen Konkretisierungsanträgen ge-genüber dem Projektträger. Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen. | – | – |
| 3 | Los 3 Landkreis Alb-Donau-Kreis Süd Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollständige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Süd läuft unter einem Förderbescheid und die GÜs Leistung wurden in 8 Lose unterteilt, die an 5 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodo-kumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) - Vorbereitung und Bearbeitung von notwendigen Konkretisierungsanträgen ge-genüber dem Projektträger. Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen. | – | – |
| 4 | Los 4 Landkreis Alb-Donau-Kreis Süd Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollständige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Süd läuft unter einem Förderbescheid und die GÜs Leistung wurden in 8 Lose unterteilt, die an 5 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodo-kumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) - Vorbereitung und Bearbeitung von notwendigen Konkretisierungsanträgen ge-genüber dem Projektträger. Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen. | – | – |
| 5 | Los 5 Landkreis Alb-Donau-Kreis Süd Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollständige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unter-schiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Süd läuft unter einem Förderbescheid und die GÜs Leistung wurden in 8 Lose unterteilt, die an 5 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodo-kumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprü-fung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) - Vorbereitung und Bearbeitung von notwendigen Konkretisierungsanträgen ge-genüber dem Projektträger. Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen. | – | – |
| 6 | Los 6 Landkreis Biberach Cluster 1 Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollständige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Süd läuft unter einem Förderbescheid und die GÜs Leistung wurden in 8 Lose unterteilt, die an 5 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodo-kumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) - Vorbereitung und Bearbeitung von notwendigen Konkretisierungsanträgen ge-genüber dem Projektträger. Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen. | – | – |
| 7 | Los 7 Landkreis Biberach Cluster 1 Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollständige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Süd läuft unter einem Förderbescheid und die GÜs Leistung wurden in 8 Lose unterteilt, die an 5 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodo-kumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) - Vorbereitung und Bearbeitung von notwendigen Konkretisierungsanträgen ge-genüber dem Projektträger. Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen. | – | – |
| 8 | Los 8 Landkreis Biberach Cluster 1 Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollständige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Süd läuft unter einem Förderbescheid und die GÜs Leistung wurden in 8 Lose unterteilt, die an 5 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodo-kumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) - Vorbereitung und Bearbeitung von notwendigen Konkretisierungsanträgen ge-genüber dem Projektträger. Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Erfahrung in geförderten BreitbandprojektenGewichtung (Punkte, genau) 20
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 80
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 2 | Breitbandberatung Baden-Württemberg, Frankenthal | 1 |
| 3 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 4 | Breitbandberatung Baden-Württemberg, Frankenthal | 1 |
| 5 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 6 | Breitbandberatung Baden-Württemberg, Frankenthal | 2 |
| 7 | STF Tele Consult GmbH, Nürnberg | 1 |
| 8 | Breitbandberatung Baden-Württemberg, Frankenthal | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Talstraße 21, 89584 Ehingen
- Website
- oew-breitband.de
- Kontakt
- vergabe@
iuscomm.de - Auskünfte
- iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@
iuscomm.de
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- Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Gigabit-Netzes im Alb-Donau-Kreis Süd12.01.2026 · 14 Angebote
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Alle 5 offenen Ausschreibungen von OEW Breitband GmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Neher Butz Plus GmbH25 Zuschläge
- EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH15 Zuschläge
- IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung mbH15 Zuschläge
- Paul + Gampe + Partner GmbH13 Zuschläge
- Vertec GmbH13 Zuschläge
- Weber-Ingenieure GmbH13 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 05.06.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 91c1cd50-816d-4b1e-a0f3-53902fda6486.