Kontrolle und Prüfung Generalübernehmer Alb-Donau-Kreis Süd und Biberach Cluster 1
OEW Breitband GmbH · Ehingen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 575/21-AZ Bauherrenvertretungveröffentlicht 30.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 4,8 Mio. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 8
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 4,8 Mio. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 8Angebot auf bis zu 8
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Ehingen89584, Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 224 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (56 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Erfahrung in geförderten Breitbandprojekten20 %
- Preiskriterium80 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Angebotsfrist 13:00 Uhrvor 29 Monatennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Öffnung der Angebote 13:00 Uhrvor 29 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Kernaufgabe im Rahmen dieser Ausschreibung besteht darin, dass die von den GÜs beim Auftraggeber eingereichten Unterlagen, insbesondere die GIS- und Fotodokumentation, auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft und gleichzeitig die Informationsprozesse gegenüber dem Projektträger vorbereitet und unterstützt werden (insb. Konkretisierungen, CSV-Adressanpassungsprozesse etc.). Der Projektträger wünscht, dass die Mittelabrufe regelmäßig nur im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden; die von den GÜs eingereichten Unterlagen und Dokumentationen sollen jedoch durch den Auftragnehmer so geprüft werden, dass diese einer Prüfung durch Zwischennachweis bzw. Verwendungsnachweisprüfung am Ende der Bauphase standhalten.
Gegenstand nach CPV
- 71300000Dienstleistungen von IngenieurbürosHauptgegenstand
Lose8 Lose · Angebot auf bis zu 8
Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Landkreis Alb-Donau-Kreis Süd Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollständige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Süd läuft unter einem Förderbescheid und die GÜs Leistung wurden in 8 Lose unterteilt, die an 5 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodo-kumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) - Vorbereitung und Bearbeitung von notwendigen Konkretisierungsanträgen ge-genüber dem Projektträger. Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen. | 48 Monate | 600.000 € |
| 2 | Los 2 Landkreis Alb-Donau-Kreis Süd Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollständige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Süd läuft unter einem Förderbescheid und die GÜs Leistung wurden in 8 Lose unterteilt, die an 5 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodo-kumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) - Vorbereitung und Bearbeitung von notwendigen Konkretisierungsanträgen ge-genüber dem Projektträger. Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen. | 48 Monate | 600.000 € |
| 3 | Los 3 Landkreis Alb-Donau-Kreis Süd Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollständige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Süd läuft unter einem Förderbescheid und die GÜs Leistung wurden in 8 Lose unterteilt, die an 5 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodo-kumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) - Vorbereitung und Bearbeitung von notwendigen Konkretisierungsanträgen ge-genüber dem Projektträger. Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen. | 48 Monate | 600.000 € |
| 4 | Los 4 Landkreis Alb-Donau-Kreis Süd Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollständige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Süd läuft unter einem Förderbescheid und die GÜs Leistung wurden in 8 Lose unterteilt, die an 5 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodo-kumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) - Vorbereitung und Bearbeitung von notwendigen Konkretisierungsanträgen ge-genüber dem Projektträger. Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen. | 48 Monate | 600.000 € |
| 5 | Los 5 Landkreis Alb-Donau-Kreis Süd Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollständige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unter-schiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Süd läuft unter einem Förderbescheid und die GÜs Leistung wurden in 8 Lose unterteilt, die an 5 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodo-kumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprü-fung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) - Vorbereitung und Bearbeitung von notwendigen Konkretisierungsanträgen ge-genüber dem Projektträger. Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen. | 48 Monate | 600.000 € |
| 6 | Los 6 Landkreis Biberach Cluster 1 Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollständige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Süd läuft unter einem Förderbescheid und die GÜs Leistung wurden in 8 Lose unterteilt, die an 5 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodo-kumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) - Vorbereitung und Bearbeitung von notwendigen Konkretisierungsanträgen ge-genüber dem Projektträger. Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen. | 48 Monate | 600.000 € |
| 7 | Los 7 Landkreis Biberach Cluster 1 Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollständige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Süd läuft unter einem Förderbescheid und die GÜs Leistung wurden in 8 Lose unterteilt, die an 5 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodo-kumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) - Vorbereitung und Bearbeitung von notwendigen Konkretisierungsanträgen ge-genüber dem Projektträger. Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen. | 48 Monate | 600.000 € |
| 8 | Los 8 Landkreis Biberach Cluster 1 Der Auftragnehmer hat insbesondere die nachfolgend aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ausgangslage ist, dass der Auftragnehmer je Förderbescheid einen bzw. mehrere GÜ-Verträge abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage hat der GÜ i.d.R. die vollständige förderkonforme Planung und Errichtung des passiven Gigabitnetzes vorzunehmen (insb. Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Tiefbau und Kabeleinzug, förderkonforme Dokumentation, Anwohnermanagement etc.). Das Netz und die Dokumentation wird vom Projektträger im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung auf Vollständigkeit und Förderkonformität geprüft. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt je Förderbescheid jedoch erst am Ende der letzten Baumaßnahme und deshalb ist es wichtig, dass die nachfolgenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen bereits während der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen erfolgen, da sonst das Risiko besteht, dass ggf. bestehende Fehler erst im Rahmen der erst in mehreren Jahren stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung durch den Projektträger aufkommen. - Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der von den GÜs eingereichten Ge-nehmigungs- und Ausführungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die förder-rechtlichen Anforderungen sowie das FTTx Handbuch 1.0.5 der Komm.Pakt.Net - Prüfung und Synchronisierung der Dokumentation (insb. GIS-Dokumentation) für die Nachweissynchronisierung gegenüber dem Projektträger (insbesondere, wenn unter einem Förderbescheid unterschiedliche GÜs beauftragt worden sind) und es deshalb gegenüber dem Projektträger erforderlich ist, die unterschiedlichen Nachweise/Dokumentationen zusammen zu fassen bzw. zu synchronisieren – Beispiel: ADK Süd läuft unter einem Förderbescheid und die GÜs Leistung wurden in 8 Lose unterteilt, die an 5 verschiedene GÜs vergeben wurden) - Prüfung und Kontrolle der eingereichten Dokumentation (insb. GIS- und Fotodo-kumentation) auf Vollständigkeit und Korrektheit (analog Zwischennachweisprüfung durch den Projektträger gem. Ziff. 3.3. des Hinweisblattes Mittelanforderung für Breitbandausbauprojekte) - Rechnungsprüfung und Kontrolle von Abschlags- und Schlussrechnungen der Einzelaufträge aus einem Rahmenvertrag auf Übereinstimmung mit den einge-reichten Nachweisen, insbesondere GIS- und Fotodokumentation. - Erstellung von Synchronisierungsanweisungen für die GÜs zum Zwecke der ein-heitlichen/übergreifenden Synchronisierungsanweisung (insbesondere im Zu-sammenhang mit der GIS-Dokumentation, wenn unter einem Förderbescheid mehrere GÜs tätig sind). - Sonstige Unterstützung bei der Kontrolle und Überwachung der GÜs bzgl. der förder- und vertragskonformen Leistungserbringung, insbesondere die Prüfung der korrekten Bearbeitung der csv-Adressdateien (Anpassungen/Ergänzungen/Löschung) - Unterstützung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit den jeweiligen GÜs (insb. Jour- Fix-Terminen) - Vorbereitung und Bearbeitung von notwendigen Konkretisierungsanträgen ge-genüber dem Projektträger. Auf die ausführliche Beschreibung des Beschaffungsvorhabens in den Vergabeunterlagen selbst wird vollumfänglich verwiesen. | 48 Monate | 600.000 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Erfahrung in geförderten BreitbandprojektenGewichtung (Punkte, genau) 20
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 80
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ und ggf. seiner dort geforderten Anlage - Angabe der Registernummer und des Registergericht … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ und ggf. seiner dort geforderten Anlage - Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 3) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. anderer geeineter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (nicht älter als sechs Monate) - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 3) - Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 3) - Bei Nachunternehmern bzw. Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 3) - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestent-lohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 3)- Kriterium
- Angabe des vom Bieter erzielten Umsatzes netto (Gesamtumsatz) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Ausschreibung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 3). Sollte … ganz lesenkürzer
- Angabe des vom Bieter erzielten Umsatzes netto (Gesamtumsatz) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Ausschreibung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 3). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 anzugeben. Der vom Bieter in jedem anzugebenden Geschäftsjahr (2021, 2022 und 2023 bzw. 2020, 2021 und 2022) erzielte Umsatz (Gesamtumsatz) darf 400.000 Euro netto je Geschäftsjahr nicht unter-schreiten. Zudem darf der vom Bieter in jedem anzugebenden Geschäftsjahr (2021, 2022 und 2023 bzw. 2020, 2021 und 2022) erzielte Umsatz im Tätigkeitsbereich der vorliegenden Ausschreibung 100.000 Euro netto je Geschäftsjahr nicht unterschreiten. Die Unterschreitung der vorgegebenen Mindestumsätze in Bezug auf den vom Bieter anzugebenden Gesamtumsatz und / oder in Bezug auf den vom Bieter anzugebenden Umsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung führt zum Ausschluss vom weitern Verfahren. - Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1.500.000,00 € (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 3). Die Unterschreitung der vorab benannten Mindestdeckungssummen und / oder Anzahl der Maximierung führt zum Ausschluss vom weitern Verfahren.- Kriterium
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, durch entspre … ganz lesenkürzer
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, durch entsprechende Angabe im Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 3) - Angabe von drei geeigneten Referenzen des Bieter über in den letzten fünf Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 3) zum Nachweis der Berufserfahrung im Bereich der Betreuung von geförderten Breitbandausbaupro-jekten in Form von Betreibermodellen nach Erteilung des vorläufigen Zuwendungsbescheides. - Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung und Aufbau von Telekommunikationsanlagen beziehen, bekannt sind und beachtet werden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 3).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenkürzer
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 61 DAYS
- Angebotsöffnung
- 05.06.2024, 13:00 Uhr. Die Angebotsöffnung erfolgt im 4-Augen-Prinzip über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Talstraße 21, 89584 Ehingen
- Website
- oew-breitband.de
- Kontakt
- vergabe@
iuscomm.de - Auskünfte
- iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@
iuscomm.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Neher Butz Plus GmbH25 Zuschläge
- EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH15 Zuschläge
- IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung mbH15 Zuschläge
- Paul + Gampe + Partner GmbH13 Zuschläge
- Vertec GmbH13 Zuschläge
- Weber-Ingenieure GmbH13 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.06.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2a18926a-77bb-4993-9e08-be26912f1e40.