Bau eines Gigabit-Netzes (FTTB) in der Stadt Scheer, Landkreis Sigmaringen
OEW Breitband GmbH · Ehingen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 00954/24-35veröffentlicht 22.10.2026BauleistungenNichtoffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 9,88 Mio. €
- Laufzeit
- 26 Monate
- Leistungsart
- Bauleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- 9,88 Mio. €
- Laufzeit
- 26 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A - Allgemeiner Teil, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Ehingen89584, Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 217 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (56 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualitätskriterium50 %
- Preiskriterium50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 16 Tagen
- Heute
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrin 17 Tagen
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung staatlich geförderter Gigabit-Netze (FTTB) im Rahmen eines sogenannten Betreibermodells zur Erschließung der nach dem jeweiligen Förderprogramm unterversorgten Adresspunkte. Gegenstand des Verfahrens sind die Generalunternehmerleistungen für den Bau eines passiven Gigabit-Netzes (FTTB) in der Stadt Scheer, Landkreis Sigmaringen, einschließlich Tiefbau-, Rohr- und Kabelarbeiten, Herstellung der Hausanschlüsse bis zum Abschlusspunkt Linientechnik (APL), Kabelzug-, Montage- und Spleißarbeiten, Errichtung der Technikstandorte und Netzverteiler, Vermessung und förderkonformer Dokumentation sowie der zugehörigen Annexleistungen (insbesondere Hausanschluss-, Anlieger- und Mitverlegungsmanagement). Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung wurde durch ein gesondert beauftragtes Planungsbüro erstellt. Das fertiggestellte Netz wird an einen Netzbetreiber verpachtet.
Beschreibung des Loses
Generalunternehmerleistungen für den Bau eines passiven Gigabit-Netzes (FTTB) in der Stadt Scheer. Der Leistungsumfang beträgt nach dem Leistungsverzeichnis überschlägig:
– ca. 36,2 km Neubautrasse bis zur privaten Grundstücksgrenze, – ca. 14,1 km Hausanschlusstrasse (Grundstücksgrenze bis APL), – ca. 1,15 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme (Trassenmeter) einschließlich ggf. Ertüchtigung, – ca. 939 Gebäudeanschlusspunkte bei 100 % Anschlussquote (Annahme für die Kabelmengen im Accessbereich: GNV-Rücklaufquote ca. 87 %), – 5 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) und 25 Netzverteiler. Änderungen der Mengen und Massen im Vergabeverfahren und bei der Bauausführung bleiben vorbehalten; die angebotenen Einheitspreise gelten auch für Mehrmengen (§ 7 Bauvertrag).
Das Vorhaben wird mit Mitteln des Bundes und des Landes Baden-Württemberg gefördert. Graue Flecken Cluster 1 (HGF): Zuwendungsbescheid des Bundes vom 25.11.2022 (Az. 832.6/10-22 01BW21753) nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) vom 26.04.2021 sowie Zuwendungsbescheid des Landes vom 14.04.2023 (Az. 7-8433.5/121-848281779) nach der VwV Gigabitmitfinanzierung vom 10.09.2021. Graue Flecken Cluster 2 (DGF): Zuwendungsbescheid des Bundes vom 22.11.2023 (Az. 832.6/10-23 04BW20523) nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023 sowie Zuwendungsbescheid des Landes vom 10.02.2025 (Az. 4-8433.6/70) nach der VwV Gigabitmitfinanzierung vom 27.07.2023. Es liegen Bescheide über Zuwendungen in vorläufiger Höhe vor; die Konkretisierung für die Bescheidung in endgültiger Höhe wurde eingeleitet.
Der Auftragnehmer hat sämtliche Vorgaben der Zuwendungsbescheide einschließlich Nebenbestimmungen, Auflagen und Hinweisen sowie der zugrunde liegenden Förderprogramme einzuhalten.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Qualität (Qualifikation der im Projekt eingesetzten Bauleitung: Gewichtung 8 Punkte, Qualität – Berufserfahrung der im Projekt eingesetzten Bauleitung im Breitbandausbau: Gewichtung 8 Punkte Qualität – Referenzen der im Projekt eingesetzten Bauleitung: Gewichtung 7 Punkte Qualität – Vor-Ort-Präsenz (Projektbüro): Gewichtung 5 Punkte Qualität – Zahlungsplan: Gewichtung 7 Punkte Qualität – Verkürzung der Fertigstellungsfrist: Gewichtung 15 Punkte)
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Angebotspreis netto
Eignung7 von 7 angegeben
- Spezifischer Jahresumsatz
Der Nettoumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in Bezug auf Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens 4.900.000 Euro betragen haben. Bewerbergemeinscha … ganz lesenkürzer
Der Nettoumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in Bezug auf Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens 4.900.000 Euro betragen haben. Bewerbergemeinschaften und Eignungsleihe sind zulässig. Anstelle der Eigenerklärungen kann eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder ein Präqualifizierungsnachweis (PQ-Verein) vorgelegt werden; nicht abgedeckte Angaben sind gesondert mit den Formblättern einzureichen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mindestdeckungssumme von 5.000.000 Euro je Schadensereignis für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), bestehend oder im Falle der Zuschlagserteilung abzuschließen; bei Bewerbergemeinschaften genügt die Versicherung eines Mitglieds. Bewerbergemeinschaften und Eignungsleihe sin … ganz lesenkürzer
Mindestdeckungssumme von 5.000.000 Euro je Schadensereignis für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), bestehend oder im Falle der Zuschlagserteilung abzuschließen; bei Bewerbergemeinschaften genügt die Versicherung eines Mitglieds. Bewerbergemeinschaften und Eignungsleihe sind zulässig. Anstelle der Eigenerklärungen kann eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder ein Präqualifizierungsnachweis (PQ-Verein) vorgelegt werden; nicht abgedeckte Angaben sind gesondert mit den Formblättern einzureichen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestens drei Referenzen über Bauleistungen im Bereich der Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastrukturen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren sowie dem laufenden Kalenderjahr bis zum Ablauf der Teilnahmefrist, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichb … ganz lesenkürzer
Mindestens drei Referenzen über Bauleistungen im Bereich der Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastrukturen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren sowie dem laufenden Kalenderjahr bis zum Ablauf der Teilnahmefrist, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen mit mindestens 8.500 m Trassenlänge verlegter Telekommunikationsinfrastruktur, mindestens 250 hierüber erschlossenen Endkunden (Hausanschlüsse bis APL) sowie Montage- und Spleißarbeiten im Umfang von mindestens 3.000 Spleißen. Für die wichtigsten Bauleistungen ist jeweils eine Bescheinigung des Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen. Leistungen aus nicht abgeschlossenen Projekten werden nur berücksichtigt, soweit ein bis zum Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossener und bescheinigter Leistungsteil die Mindestvorgaben für sich genommen erfüllt. Kriterien zur Begrenzung der Zahl der Bewerber (Eignungsranking): Gewertet werden bis zu vier Referenzen, die die Mindestvorgaben erfüllen, mit je höchstens 100 Punkten (insgesamt höchstens 400 Punkte) nach folgenden Kriterien: (1) technische und organisatorische Vergleichbarkeit/Förderprogramm 25 Punkte; (2) Straßen-, Erd- und Tiefbauarbeiten 5 Punkte sowie Verlegung von Mikro-, Sub- und/oder Kabelschutzrohren 5 Punkte; (3) Netztechnik 5 Punkte; (4) Kabelzug 3 Punkte; (5) Spleißarbeiten 2 Punkte; (6) Hausanschlüsse 3 Punkte; (7) Vermessung/Dokumentation 5 Punkte; (8) alternative Verlegemethoden 7 Punkte; (9) Effizienz der Projektausführung 40 Punkte. Einzelheiten, Rundung und Entscheidung bei Punktgleichheit: Anlage Wertungsmatrix Eignungsauswahl. Bewerbergemeinschaften und Eignungsleihe sind zulässig. Anstelle der Eigenerklärungen kann eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder ein Präqualifizierungsnachweis (PQ-Verein) vorgelegt werden; nicht abgedeckte Angaben sind gesondert mit den Formblättern einzureichen.- Eintragung in das Handelsregister
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Handwerksrolle/IHK nach Maßgabe des Anhangs XI der Richtlinie 2014/24/EU (Eigenerklärung; Nachweis auf Verlangen).
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren- Begrenzung der Bewerberzahl
- 5 bis 6 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 26 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 5 % der Auftragssumme einschließlich USt., zu leisten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsschluss durch Bürgschaft, Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der zum Zeitpunkt der Abnahme abgerechneten Auftragssumme, Abschlagszahlungen … ganz lesenkürzer
Leistung: Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 5 % der Auftragssumme einschließlich USt., zu leisten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsschluss durch Bürgschaft, Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der zum Zeitpunkt der Abnahme abgerechneten Auftragssumme, Abschlagszahlungen nach dem vom Bieter im Anhang Bauzeitenplan angegebenen Zahlungsplan (§ 14 Bauvertrag), fällig 30 Tage nach Eingang der prüffähigen Abschlagsrechnung; Schlusszahlung fällig 60 Tage nach Abnahme und Zugang der prüffähigen Schlussrechnung. Die Finanzierung erfolgt aus Eigen- u. Fördermitteln des Bundes und des Landes BW. Es gelten die Verpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) (§ 18 Bauvertrag) sowie die Vorgaben der Zuwendungsbescheide und Förderprogramme (vgl. Ziff. 5.1). Für die schuldhafte Überschreitung des Endfertigstellungstermins ist eine Vertragsstrafe von 0,15 % der berechtigten Netto-Schlussrechnungssumme je Werktag, höchstens 5 %, vereinbart.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antragsteller hat einen von ihm erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind späteste … ganz lesenkürzer
Ein Antragsteller hat einen von ihm erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Vertrag darf erst zehn Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). Soweit Teil 4 GWB Anwendung findet, ist die Vergabekammer Baden-Württemberg zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB, vgl. Ziff. 2.1.4) richtet sich der Rechtsschutz nach allgemeinem Verwaltungs- bzw. Zivilrecht; zuständig ist das jeweils zuständige Verwaltungs- bzw. Zivilgericht- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Das zu errichtende FTTB-Netz dient hauptsächlich der Bereitstellung bzw. dem Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes im Sinne des § 116 Abs. 2 GWB. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Beschaffung der Bereichsausnahme des § 116 Abs. 2 GWB unterfällt. Gleichwohl führt er das Verfahren fr … ganz lesenkürzer
Das zu errichtende FTTB-Netz dient hauptsächlich der Bereitstellung bzw. dem Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes im Sinne des § 116 Abs. 2 GWB. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Beschaffung der Bereichsausnahme des § 116 Abs. 2 GWB unterfällt. Gleichwohl führt er das Verfahren freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nach den Vorgaben der VOB/A EU durch. Das Verfahren wird zweistufig durchgeführt. Im Teilnahmewettbewerb wird zunächst die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung geprüft; sodann werden höchstens sechs geeignete Bewerber auf Grundlage der Anlage Wertungsmatrix Eignungsauswahl zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. Ziff. 5.1.9). Die Leistung wird in einem Los vergeben. Der förderrechtlich getrennten Abrechnung wird über getrennte Abrechnungskreise Rechnung getragen: Leistungsverzeichnis, Aufmaße und Rechnungslegung sind nach Förderkulissen (HGF/DGF) zu trennen; operativ bildet jeder Zuwendungsbescheid ein eigenes Projekt (§ 2 Abs. 2 Bauvertrag). Der Anhang Planungsstand zur Anlage Leistungsbeschreibung (Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Anschlussliste) wird den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe nach Abgabe einer unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt. Alle übrigen Vergabeunterlagen stehen unter der in Ziff. 5.1.11 genannten Adresse zur Verfügung. Der Bauvertrag steht unter den aufschiebenden Bedingungen des § 21 des Bauvertrags (wirksamer Netzbetriebs- und Pachtvertrag mit einem Netzbetreiber; endgültige und bestandskräftige Zuwendungsbescheide für sämtliche Förderkulissen); die Bedingungen müssen spätestens bis zum 31.12.2027 eingetreten sein. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de. Fragen sollen bis spätestens sieben Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gestellt werden; Antworten werden allen Bewerbern bzw. Bietern als Bieterrundschreiben auf der Plattform bereitgestellt. Kriterien zur Begrenzung der Zahl der Bewerber (Eignungsranking): Gewertet werden bis zu vier Referenzen, die die Mindestvorgaben erfüllen, mit je höchstens 100 Punkten (insgesamt höchstens 400 Punkte) nach folgenden Kriterien: (1) technische und organisatorische Vergleichbarkeit/Förderprogramm 25 Punkte; (2) Straßen-, Erd- und Tiefbauarbeiten 5 Punkte sowie Verlegung von Mikro-, Sub- und/oder Kabelschutzrohren 5 Punkte; (3) Netztechnik 5 Punkte; (4) Kabelzug 3 Punkte; (5) Spleißarbeiten 2 Punkte; (6) Hausanschlüsse 3 Punkte; (7) Vermessung/Dokumentation 5 Punkte; (8) alternative Verlegemethoden 7 Punkte; (9) Effizienz der Projektausführung 40 Punkte. Einzelheiten, Rundung und Entscheidung bei Punktgleichheit: Anlage Wertungsmatrix Eignungsauswahl. Die Leistungen sind innerhalb von 26 Monaten nach Zuschlagserteilung vollständig zu erbringen; eine im Angebot angebotene Verkürzung tritt an dessen Stelle. Die der Förderkulisse HGF zuzuordnenden Leistungen sind bis spätestens 29.02.2028 zu erbringen. Mit der Ausführung ist spätestens sechs Wochen nach Zuschlagserteilung zu beginnen, vorbehaltlich des Eintritts der aufschiebenden Bedingungen nach § 21 Bauvertrag. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag entstehen erst mit Eintritt der aufschiebenden Bedingungen nach § 21 Bauvertrag.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Talstraße 21, 89584 Ehingen
- Website
- oew-breitband.de
- Kontakt
- vergabe@
iuscomm.de - Auskünfte
- iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@
iuscomm.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 11a5a571-f8cb-46ca-8db3-a11e97c577f1.