Juristische Begleitung der Umsetzung des neuen EU-Klimaziels und Fortentwicklung Klimaschutzrecht
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit · Berlin, Berlin
Aktenzeichen Z I 3 VSt. 1958/2026veröffentlicht 26.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- bis zu 1 Verlängerung
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahrebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Qualität des Konzept70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 2 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Vorhaben soll das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bei der Aufarbeitung von rechtlichen Fragestellungen im Bereich des Klimaschutz-, Umwelt- und Energierechts unterstützen. Dies umfasst die Klärung von rechtlichen Fragen in den Bereichen Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) sowie die Berücksichtigung und Bearbeitung von europarechtlichen einschließlich beihilferechtlichen und von verfassungsrechtlichen Fragestellungen. Hierzu zählen auch mögliche Querverbindungen zum EU-Klimasozialfonds.
Das Vorhaben umfasst auch die Bewertung von Vorschlägen für Klimaschutzrechtsnormen und Klimaschutzmaßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene. Dabei soll ihre Konsistenz mit dem bestehenden nationalen und europäischen Rechtsrahmen und insbesondere dem gesetzlich festgelegten Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 analysiert werden.
In etwa einem Viertel der Fälle ist neben der Klärung von Rechtsfragen auch eine wirtschaftliche, soziale oder rechtstatsächliche Wirkungsanalyse erforderlich. In etwa 10 % der Fälle sollen im Einzelfall auch wesentliche juristische, ökonomische und soziale Vorfragen für eine mögliche Weiterentwicklung von Klimaschutzrechtsnormen oder Klimaschutzmaßnahmen ausgearbeitet werden können, soweit dies aus Rechtsgründen oder auf Grundlage rechtstatsächlicher Wirkungen notwendig ist.
Das Vorhaben soll das BMUKN bei der Vorbereitung von relevanten Dossiers auf EU-Ebene und Vorfragen zu deren Umsetzung auf nationaler Ebene sowie der Fortentwicklung des nationalen Rechtsrahmens unterstützen. Ziel ist es, rechtliche sowie rechtstatsächliche, ökonomische und soziale Vorfragen aufzubereiten und mit empirischen Daten und juristischen Analysen zu unterlegen, um die Grundlagen für eine effektive und nachhaltige Klimaschutzpolitik zu verbessern.
Beschreibung des Loses
Das Vorhaben dient der Unterstützung des BMUKN im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit. Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: Arbeitspaket 1 (AP 1): Prüfungen im Zusammenhang mit EU-Dossiers AP 1.1: Erstellung von rechtlichen Gutachten, Hintergrundpapieren und Präsentationen (ggf. inkl. Vorführung als Videokonferenz) zur Klärung von Vorfragen der relevanten EU-Dossiers (15 Papiere à 10 DIN-A4-Seiten; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: bis zu 5 weitere Papiere à 10 DIN-A4-Seiten).
AP 1.2: Erstellung von Kurzgutachten oder ad-hoc Prüfungen zur Bewertung von Regelungs- und Maßnahmenvorschlägen, Strategiepapieren oder sonstigen fachlichen Beiträgen zur Weiterentwicklung des europäischen Klimaschutzrechtsrahmens (Kurzgutachten und ad-hoc-Prüfungen: 30 Papiere mit jeweils ca. 5 DIN-A4-Seiten; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: bis zu 10 weitere Papiere à 5 DIN-A4-Seiten).
Arbeitspaket 2 (AP 2): Prüfungen im Zusammenhang mit der nationalen Umsetzung europäischen Rechts und der allgemeinen Fortentwicklung des nationalen Rechts AP 2.1: Erstellung von rechtlichen und ggf. ökonomischen Gutachten, Hintergrundpapieren und Präsentationen sowie von Regelungsoptionen der gesetzlichen Umsetzung der europäischen Vorgaben im nationalen Klimaschutz-, Energie- und Fachrecht und für die allgemeine Fortentwicklung des nationalen klimaschutzrelevanten Rechtsrahmens, einschließlich Energierecht und einschließlich damit verbundener Wechselwirkungen zu anderen Fachgesetzen etwa aus dem Immissionsschutz-, Kreislaufwirtschafts- oder Planungsrecht, sowie durch neue klimaschutzrechtliche Gesetzesvorhaben (23 Gutachten à 10 DIN-A4-Seiten; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: bis zu 7 weitere Papiere à 10 DIN-A4-Seiten).
AP 2.2: Erstellung von Kurzgutachten oder ad-hoc Prüfungen zur Bewertung von Regelungs- und Maßnahmenvorschlägen zu o.g. Themen (20 Kurzgutachten mit jeweils ca. 5 DIN-A4-Seiten; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: bis zu 8 weitere Papiere à 5 DIN-A4-Seiten).
Die AG‘in soll eine Reihe von Leistungen aus den unter AP 1 und AP 2 genannten Themenfeldern bei Bedarf (optional) abrufen können. Optionale Leistungen werden jeweils einzeln bis zur maximalen Stückzahl durch die AG‘in abgefordert. Innerhalb der einzelnen Option behält sich die AG‘in vor, die jeweils beschriebene Leistung nur teilweise abzurufen. Folgende optionale Leistungen sollen bei Bedarf in den Arbeitspaketen 1-2 von der AG‘in ab-gerufen werden können:
Optionale Leistung: Arbeitspaket 3 (AP 3) AP 3.1: Gutachten Bis zu 9 Gutachten à ca. 10 DIN-A4-Seiten; anzufertigen innerhalb von 3 Wochen nach Abforderung durch die AG‘in; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: bis zu 3 weitere Papiere à 10 DIN-A4-Seiten, anzufertigen innerhalb von 3 Wochen nach Abforderung.
AP 3.2: Kurzgutachten Bis zu 15 Kurzgutachten à ca. 5 DIN-A4-Seiten, anzufertigen innerhalb von 2 Wochen nach Abforderung durch die AG‘in; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: bis zu 5 weitere Papiere à 5 DIN-A4-Seiten, anzufertigen innerhalb von 2 Wochen nach Abforderung.
AP 3.3: Workshops 5 jeweils eintägige Veranstaltungen mit ca. 6 Stunden Dauer und ca. 20 Teilnehmenden, ohne Reisekosten; im Falle der optionalen Verlängerung der Laufzeit: eine weitere eintägige Veranstaltung mit ca. 6 Stunden Dauer und ca. 20 Teilnehmenden, ohne Reisekosten. Die Workshops können Teilnehmende aus verschiedenen Hintergründen zusammenbringen. Sie dienen der Heranziehung praktischer Perspektiven zwecks gemeinsamer Erarbeitung relevanter Forschungsergebnisse
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Hierzu wird das ausgefüllte Preisblatt (Formular 03.06 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß den Erläuterungen in Vordruck 03.04 "Übersicht Zuschlagskriterien" ausgewertet.
- Qualität
- Qualität des KonzeptIm Rahmen der Angebotserstellung ist ein bewertbares Konzept (max. 15 DIN A4-Seiten) zu Inhalt und Methodik der ausgeschriebenen Leistung vorzulegen. Der Vordruck 03.04.1 "leistungsbezogene Unterlage" der Vergabeunterlagen dient als Hilfestellung. Es ist zulässig auch eigene Vordrucke zu verwenden. Die Wertung der Qualität des Umsetzungskonzeptes erfolgt gemäß den Erläuterungen in Vordruck 03.04 "Übersicht Zuschlagskriterien“.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 3 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, einmalig um bis zu 1 Jahr zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bundeskanzlerplatz 2-10, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabest … ganz lesenkürzer
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per E-Mail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Öko-Institut Consult GmbH, Berlin | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
- Website
- bundesumweltministerium.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bmukn.bund.de
Bei uns erfasst
- Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Videobeiträgen und Livestreams08.10.2026
- Betrieb des AGE-Sekretariats und Unterstützungsleistungen für AGE25.09.2026
- Machbarkeitsstudie: Rahmenbedingungen für den Schutz des Welterbes vor den Folgen des Klimawandels verbessern09.09.2026 · 6 Angebote
- Beratungszentrum „Zentrum KlimaAnpassung“06.09.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Prognos AG4 Zuschläge
- Öko-Institut Consult GmbH3 Zuschläge
- CSG Clinische Studien Gesellschaft mbH2 Zuschläge
- Gesundheitsforen Leipzig2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 28.05.2026
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 28.05.2026 auf 11.06.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1f84f4eb-8061-4fbe-98c3-4654282333bb.